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BAG-Präsidentin stellt Jahresbericht 2020 vor: "Man kann nicht noch sch­neller arbeiten"

von Tanja Podolski

25.02.2021

Schild am Bundesarbeitsgericht.

nmann77 - stock.adobe.com

Die Coronapandemie hat das BAG erreicht – nur sind die Verfahren dort noch nicht angekommen. So konnte einiges abgearbeitet werden. 2021 warten spannende Fälle.

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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte Ende 2020 so wenige Verfahren im Bestand wie zuletzt im Jahr 2014, teilt Ingrid Schmidt, Präsidentin des BAG, am Donnerstag mit. Rund 1000 Verfahren waren am Jahresende an dem Erfurter Gericht noch anhängig. Die Eingänge sind zurückgegangen, so Schmidt, und das aus zwei Gründen: Einerseits hätten auch die Vorinstanzen weniger Verhandlungen führen können, so dass die Fälle nichts bis ans BAG gekommen seien. Zum anderen verhindere die vielfach eingeführte Kurzarbeit arbeitsgerichtliche Streitigkeiten. 

Den Richtern und Richterinnen am BAG gab die Situation die Chance, anhängige Verfahren abzuschließen und so insgesamt auf eine geringere Anzahl an anhängigen Verfahren zu kommen. Im Schnitt dauert ein Verfahren am BAG nun sechs Monate und neun Tage bis zur Erledigung: "Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Revisionsinstanz noch schneller arbeiten kann", so Schmidt bei der digitalen Pressekonferenz zum Jahresbericht ihres Gerichts.

63 Prozent der Bediensteten im Homeoffice

Das BAG hatte den Sitzungsbetrieb im März und April 2020 eingestellt, im Mai haben die Richter und Richterinnen den Betrieb wieder aufgenommen. Viele Verfahren wurden auf das schriftliche Verfahren umgestellt, mündliche Verhandlungen habe es in geringem Umfang gegeben. Die Zahl der Beschäftigten, die im Homeoffice arbeiten, habe sich verfünffacht: 63 Prozent der Bediensteten können ihre Arbeit so erledigen. "Das ist für die Richter und Richterinnen und die Wissenschaftlichen Mitarbeitenden am einfachsten", sagte Schmidt, die senatsübergreifende Kommunikation allerdings leide. 

Dennoch: Das BAG hat im Jahr 2020 viele wichtige Entscheidungen verkündet. So hatte der 9. Senat geklärt, dass ein Crowdworker Arbeitnehmer sein kann, der 8. Senat entschied einen Fall "zum Dauerbrenner Entgeltgleichheit", so Schmidt und einen der ersten Fälle zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA), in dem der Senat klärte, wie mit einem solchen Schreiben ohne elektronische Signatur umzugehen ist (Urt. v. 5.6.2020, Az. 10 AZN 53/20)

2021: Datenschutz, Rüstzeiten und vielleicht Kopftuch im Einzelhandel

In diesem Jahr wird das BAG einen Fall entscheiden, auf den die Arbeitsrechtswelt schon im vergangenen September gehofft hatte: Der zweite Senat wird im April klären, ob ein Arbeitnehmer eine Kopie von der Email-Korrespondenz mit seinem Arbeitgeber verlangen kann – und eine Kopie all der Emails aus dem Unternehmen, in dem der Name des Arbeitnehmers erwähnt wird (Az. 2 AZR 243/20). 

Der 5. Senat hat zu klären, ob ein Wachpolizist im Objektschutz Vergütung für die Wege-, Umkleide- und Rüstzeiten verlangen kann (Az. 5 AZR 292/20) "Falls der Europäische Gerichtshof (EuGH) zügig arbeitet kann der 10. Senat die Frage des Kopftuchverbots im Einzelhandel entscheiden", so Schmidt. Das BAG hatte dem EuGH im Wege des Vorabentscheidungsersuchens vorgelegt. Im Juni wird zudem die Frage der Rechtmäßigkeit einer Abmahnung wegen der Mehrfachverwertung eines Artikels beantwortet, wenn der Arbeitgeber zuvor keine Einwilligung dazu erteilt hat.

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Vier von zehn Senaten stellen komplett auf eAkte um

Ab Mitte des Jahres werden vier von den zehn Senaten ausschließlich mit der elektronischen Akte arbeiten  – und damit viereinhalb Jahre früher als vorgesehen. In einem Pilotprojekt hatten diese Senate die Papier- und die elektronische Akte eine Zeit lang parallel geführt, das sei "ein erheblicher Aufwand", sagte Schmidt. 

Noch gebe es aber mit der elektronischen Akte einige Schwierigkeiten, da das Tempo bei der Umstellung sehr unterschiedlich sei. So führten bisher nur Baden-Württemberg, Bremen und Schleswig-Holstein eine elektronische Verfahrensakte. Zudem seien die Systeme uneinheitlich: "Wir haben in der Justiz drei unterschiedliche Systeme", so Schmidt. Derzeit liege es an den Bundesgerichten mit entsprechenden Schnittstellen sicherzustellen, dass die Systeme funktionieren. Das sei "misslich" und "unpraktisch" für die Gerichte in den einzelnen Ländern, die etwa bei Verweisungen an andere Gerichte auf ein anderes System stießen. 

Für das BAG und das Bundessozialgericht allerdings gibt es eine positive Aussicht. An beiden Gerichten sind Verbände und Organisationen Verfahrensbevollmächtigte, die bislang nicht zum elektronischen Rechtsverkehr verpflichtet waren. Das soll sich über eine Gesetzänderung mit dem "Entwurf eines Gesetzes zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten" ändern, die seit dem 10. Februar als Regierungsentwurf vorliegt.

Für Schmidt steht zudem fest, dass das Prozessrecht noch weiter im Hinblick auf hybride Verhandlungen angepasst werden muss und Fragen von Einsichtsrechten und Archivierung noch zu klären sind. Es sei Zeit für die Digitalisierung: "Wenn nicht jetzt, wann dann?". 

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BAG-Präsidentin stellt Jahresbericht 2020 vor: . In: Legal Tribune Online, 25.02.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44364 (abgerufen am: 15.08.2026 )

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