Das Soldan Institut hat untersucht, welche Rolle Anwaltsverträge im Fernabsatz in der Berufspraxis spielen. Ergebnis: Der persönliche Kontakt zum Mandanten wird von einem großen Teil der Anwaltschaft immer noch bevorzugt.
Das Soldan Institut hat im Rahmen des Berufsrechtsbarometers 2017 untersucht, welche Rolle Anwaltsverträge im Fernabsatz tatsächlich in der Berufspraxis spielen. Dazu wurden 1.157 Rechtanwältinnen und Rechtsanwälte befragt.
Danach bearbeiten 39 Prozent und damit der größte Anteil der Befragten nach eigenen Angaben gar keine Mandate ohne den direkten persönlichen Kontakt zum Mandaten. 26 Prozent gaben an, dass sie 5 Prozent ihrer Mandate ausschließlich über Fernkommunikationsmittel wie E-Mail oder Telefon abwickeln würden. Bei 7 Prozent der Befragten war es immerhin mehr als die Hälfte aller Mandate.
Dabei müsse jedoch berücksichtigt werden, dass sowohl Verbraucher als auch Unternehmer beraten werden, wobei gerade bei den Unternehmensmandaten der Fernabsatz in der Praxis häufiger vorkommt. "Wer zu mehr als drei Viertel gewerbliche Mandanten betreut, wickelt im Mittel 26 Prozent der Mandate im Fernabsatz ab", stellt der Direktor des Soldan Instituts Prof. Matthias Kilian fest, der an der Universität Köln lehrt und forscht.
Jüngere Anwälte haben eher Mandate im Fernabsatz als ältere. Das gleiche gilt für Spezialisten, die sich auf bestimmte Zielgruppen fokussieren. "Das ist nicht überraschend, denn die Akquisition solcher Mandate erfolgt nicht über traditionelle Anwaltswerbung, die eine Kanzlei oder einen Anwalt herausstellt, sondern über die zielgruppengerechte Vermarktung eines Rechtsthemas", erklärt Kilian. Das sei bei Internetplattformen, die Hilfe für Verkehrssünder, gekündigte Arbeitnehmer, Fluggäste oder Mieter anbieten, schließlich auch nicht anders.
acr/LTO-Redaktion
Studie zu Anwaltsverträgen im Fernabsatz: . In: Legal Tribune Online, 06.04.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27913 (abgerufen am: 13.12.2024 )
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