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Desaster um das Anwaltspostfach: Die FDP fragt nach Kon­se­qu­enzen

01.02.2018

beA sorgt für Kleine Anfrage durch die FDP - Symbolbild IT

© GKSD - stock.adobe.com

Das beA ist weiterhin offline und weiter ist unklar, wie es weiter geht. Nun fragt die FDP im Bundestag, ob das Bundesjustizministerium schon aufsichtsrechtliche Maßnahmen gegen die BRAK ergriffen habe. 

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FDP-Abgeordnete haben eine Kleine Anfrage zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) an das Bundesjustizministerium (BMJV) gestellt. Das Ministerium führt gem. § 176 Abs. 2 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) die Rechtsaufsicht über die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK).

Die Abgeordneten möchten unter anderem wissen, ob die BRAK nach Auffassung des BMJV ihre Aufgaben im Bereich der elektronischen Kommunikation zurzeit überhaupt noch erfolgreich wahrnehmen kann. Zudem fragen die Politiker, ob das Ministerium bereits aufsichtsrechtliche Maßnahmen gegen die BRAK ergriffen habe. Auch interessiert die Abgeordneten, wann das beA nach Einschätzung des BMJV erneut ans Netz gehen kann und ob die BRAK eine Schnittstelle zur Überwachung des beA vorhalten muss.

Zu den Aufgaben der BRAK gehört es gem. § 177 Abs. 2 Nr. 7 BRAO, die elektronische Kommunikation der Rechtsanwälte mit Gerichten, Behörden und sonstigen Dritten zu unterstützen. Nach § 31a BRAO ist die BRAK auch für die Einrichtung des beA zuständig. Doch fortlaufend werden neue Sicherheitslücken des beA bekannt. Darum musste die BRAK das Postfach zwischenzeitlich abschalten, Anwälte wurden aufgefordert, den beA-Client zu deinstallieren oder zu deaktivieren.

Und bei einer Insolvenz?

Die FDP merkt in ihrer Anfrage an, es gebe inzwischen "erhebliche öffentliche Zweifel an der Darstellung der BRAK, Nachrichten innerhalb des Systems beA würden Ende-zu-Ende verschlüsselt". Tatsächlich stellte sich heraus, dass die privaten Schlüssel der teilnehmenden Rechtsanwälte zentral in einem sogenannten Hardware Security Module (HSM) liegen, sodass eine Umschlüsselung von Nachrichten möglich wird. Die FDP möchte dazu nun wissen, welche Erkenntnisse die Bundesregierung dazu hat.

Zudem stellen die Abgeordneten eine weitere zukunftsgerichtete Frage: Wie eigentlich der Betrieb des beA im Falle einer Insolvenz des beA-Dienstleisters Atos gewährleistet werden würde.

Was bisher geschah

Das Postfach sollte ursprünglich bereits im Jahr 2016 online gehen. Der Start verzögerte sich zunächst wegen technischer Probleme, dann aufgrund mehrerer Klagen von Anwälten. Erst nachdem eine Verordnung u.a. zur Regelung der Nutzungspflicht nachgeschoben wurde, konnte es losgehen.

Kurz vor Weihnachten 2017 nahm die BRAK das System dann vom Netz, nachdem man gravierende Sicherheitsmängel festgestellt hatte. Zu diesem Zeitpunkt waren nach Angaben der BRAK von den rund 165.000 Anwälten in Deutschland erst rund 65.000 angemeldet.

Seit dem 1. Januar dieses Jahres sind die Anwälte verpflichtet, in dem System eingehende Schriftstücke gegen sich gelten zu lassen. An dieser gesetzlichen Regelung hält das Bundesjustizministerium bislang auch fest, für einen Machbarkeitsvorbehalt sieht man dort keinen Anlass. Die BRAK sichert zu, dass niemand Zugriff auf das System hat. Das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) soll zumindest bis Ende Mai weiterlaufen.

Zahlen sollen die Anwälte für das System trotzdem. Die BRAK will die Umlage auch 2018 abrufen, sie liegt derzeit bei 58 Euro pro Jahr und Anwalt. Anträge mehrerer regionaler Kammern, die das für nicht vermittelbar halten, waren nicht erfolgreich. Die BRAK erklärte, die Kosten fielen "unter anderem für die Entwicklung des beA-Systems, den Betriebsaufwand der Rechenzentren und den Support durch einen Service Desk" an und damit unabhängig davon an, ob das Postfach online ist oder nicht.

Die rund 165.000 Anwälte in Deutschland zahlen seit 2015 jährlich einen gesonderten Beitrag zuzüglich zum Kammer-Beitrag. Laut der BRAK haben sie bislang insgesamt rund 32,5 Millionen Euro geleistet. Die BRAK habe davon an den technischen Dienstleister rund 20,5 Millionen Euro für die Entwicklung und den Betrieb des Systems gezahlt. Die weiteren Aufwendungen für die Realisierung des Systems betrügen seit Beginn des Projektes rund 5,5 Millionen Euro. Laut der BRAK dienen die derzeit noch zur Verfügung stehenden liquiden Mittel dem Betrieb und der Weiterentwicklung des beA in den kommenden Jahren.

tap/LTO-Redaktion

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Desaster um das Anwaltspostfach: . In: Legal Tribune Online, 01.02.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26837 (abgerufen am: 13.07.2026 )

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