Eine Werbeagentur hat sich die Bezeichnungen "I BIMS" und "VONG" als Marke schützen lassen. Der Versuch, die Vong-Sprache für sich zu monopolisieren, wird wohl keinen Erfolg haben, erklärt Arno Lampmann.
Seit Juni dieses Jahres ist eine Werbeagentur aus dem westfälischen Lünen stolze Inhaberin der Markenrechte an den Zeichen "I BIMS" und "VONG". Geschützt sind die Bezeichnungen jeweils für Taschen und Koffer, Geschirr, Kleidung, Schuhe und Kopfbedeckungen (Klasse(n) Nizza 18, 21 und 25).
Gegenstand der Markenanmeldung sind mit "I bims" und "vong" 2 wichtige Elemente der so genannten "Vong"-Sprache, einer zur Zeit angesagten Kunstsprache. Diese beinhaltet zahlreiche absichtliche Grammatik- und Rechtschreibfehler und die meist überflüssige Konstruktion "vong … her". ("Halo, I bims! Das Wetter ist schön vong Sonne her").
Das Internetphänomen nimmt die Verbreitung sentimentaler Bilder in sozialen Medien aufs Korn, die, oft mit nachlässig formulierten und sinnentstellenden Begleittexten versehen, mit wenig Aufwand nach vielen Aufrufen und Likes haschen ("Immer wenn 1 Träne stirb wird auch 1 Lächeln gebohrn").
Einen eindeutigen Urheber hat die Sprache nicht. Das Phänomen geht aber hauptsächlich zurück auf die von Sebastian Zawrel im Dezember 2015 gegründete Facebookseite "Nachdenkliche Sprüche mit Bilder". Nebenher vertreibt er einige Merchandising-Artikel zum Thema, wie zum Beispiel Tassen mit entsprechenden Aufdrucken bei Amazon. Kurioserweise ist Zawrel aktuell einer der Adressaten der zweifelhaften Löschungsaufforderungen der frischgebackenen Markeninhaberin aus Lünen: Amazon hat einige seiner Verkaufsseiten offline genommen, weil die dort angebotenen Artikel angeblich Markenrechte verletzten.
Ist 1 Markenanmeldung 1 gute Idee vong Pfiffigkeit her?
Versuche, sich aktuelle Trends durch entsprechende Markenanmeldungen wirtschaftlich zunutze zu machen, gibt es immer wieder. So versuchte Mario Barth im Jahr 2011 mit der Eintragung der Sprüche "Nicht quatschen, machen" oder "Nichts reimt sich auf Uschi" Eindruck auf konkurrierende T-Shirt-Verkäufer zu machen - letztlich ohne Erfolg.
2013 gingen findige Geschäftsleute aus den als Marken angemeldeten Zeichen "Sheldon Cooper", "Barney Stinson", "Walter White" und "Geek Nerd" gegen Merchandising-Händler vor – sämtlich Begriffe, die Fans US-amerikanischer Serien nur allzu bekannt sein dürften. Auch diese Maßnahmen waren schließlich erfolglos.
Das Scheitern der markenrechtlichen Bemühungen hat einen guten Grund. Solche Markeneintragungen sind rechtlich so gut wie wertlos. Denn ihnen mangelt es an einem nennenswerten Schutzumfang, mit dem Dritte von der Benutzung der Bezeichnungen rechtlich abgehalten werden könnten. Die Tatsache, dass ein bestimmtes Zeichen für eine bestimmte Klasse als Marke eingetragen wurde, bedeutet nämlich nicht automatisch, dass das konkrete Zeichen von niemandem und in keiner Weise mehr genutzt werden darf.
2/2: Gegen 1 beschreibende Verwendung kann man nichts machen vong Markenrecht her
Die Eintragung eines Zeichens als Marke einerseits sagt noch nichts darüber aus, ob der Markeninhaber andererseits daraus auch erfolgreich gegen Verwendungen des Zeichens vorgehen kann.
Da weder "I BIMS" noch "VONG" für Koffer, Geschirr, Kleidung, Schuhe oder Kopfbedeckungen in irgendeiner Weise beschreibend ist, hat das DPMA die Marken als solche nicht in Frage gestellt, sondern antragsgemäß eingetragen.
Die Benutzung der Zeichen ist jedoch nur dann markenrechtsverletzend, wenn diese als Herkunftshinweis der Produkte verstanden werden. Bei den mit den bedruckten T-Shirts und Tassen angesprochenen Verbrauchern müsste sich eine Vorstellung über die Herkunft der Ware bilden. Diese werden die Begriffe regelmäßig jedoch nur als dekorativen Spruch in der "Vong"-Sprache verstehen, so dass eine Markenrechtsverletzung meist ausscheidet.
Was ist das für 1 Life?
Der Fall zeigt anschaulich, dass der Schutzumfang von Marken so gering sein kann, dass eine Verletzung der Marke zwar theoretisch möglich, in der Praxis jedoch fast undenkbar ist. Dazu dürften die Marken "I BIMS" und "VONG" zählen. Denn es ist anzunehmen, dass Gerichte in der Verwendung der Bezeichnungen auf Produkten eine beschreibende und keine herkunftshinweisende Benutzung sehen würden.
Dass manche Marke somit nahezu wertlos ist, bedeutet freilich nicht, dass sich damit nicht beim ein oder anderen unliebsamen Konkurrenten Eindruck schinden ließe. Erreicht der Markeninhaber sogar, dass der Konkurrent nach einer Abmahnung eine Unterlassungserklärung abgibt, hat er sein Ziel erreicht. Diese gilt nämlich zwischen den Parteien unabhängig von einem gesetzlichen Anspruch. Halo, I bims! 1 Schelm, der was Böses denkt vong Motivation her.
Der Autor Arno Lampmann ist Partner der Kanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum in Köln. Er ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und spezialisiert auf Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht.
Arno Lampmann, Agentur sichert sich "I BIMS" und "VONG": Was ist das für 1 Eintragung, so vong Markenrecht her? . In: Legal Tribune Online, 04.11.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25377/ (abgerufen am: 28.09.2023 )
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