Druckversion
Donnerstag, 11.06.2026, 18:53 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/salzstock-gorleben-keine-erkundung-ohne-die-oeffentlichkeit
Fenster schließen
Artikel drucken
1901

Salzstock Gorleben: Keine Erkun­dung ohne die Öff­ent­lich­keit

Dr. Ulrich Wollenteit

09.11.2010

Atomfass

© Eléonore H - Fotolia.com

Der Salzstock von Gorleben soll weiter auf seine Eignung zur Endlagerung hochradioaktiver Abfälle erkundet werden. Dazu wurde ein alter Rahmenbetriebsplan verlängert -  und die Öffentlichkeit wiederum nicht beteiligt. Zu Unrecht, meint Dr. Ulrich Wollenteit, der auf die massiven Änderungen der letzten Jahrzehnte beim Projekt Atommüllentsorgung verweist.

Anzeige

ie Nutzung der Atomkraft zur Stromerzeugung ist begonnen worden, obwohl für die Entsorgung der Abfälle noch keine Lösung zur Verfügung stand. Eine gesetzliche Verpflichtung, ein solches Endlager zu schaffen, ist erst im Jahr 1976 in § 9 a Abs. 3 Satz 1 AtG verankert worden. Ein Endlager gibt es dennoch bis heute nicht. Auch wegen dieser ungelösten Entsorgungsfrage wollte der Ausstiegsgesetzgeber die unbefristete Fortsetzung der Kernenergienutzung nicht mehr hinnehmen.

Die Brisanz in den Fragen nach dem Atommüll liegt in der extremen Gefährlichkeit der Abfälle und den unvorstellbar langen Zeiträumen, für die Sicherheit garantiert sein muss. Die Langzeitsicherheit soll durch die nicht rückholbare Lagerung der Abfälle in tiefen geologischen Formationen gewährleistet werden. Ob die Bedingungen bei Gorleben ausreichend günstig sind, ist umstritten.

Von 1977 bis heute: Gemengelage zwischen Atom- und Bergrecht

Errichtung und Betrieb eines Endlagers bedürfen nach § 9b AtG einer Planfeststellung. Nach einer äußerst umstrittenen Standortentscheidung, an der die Öffentlichkeit nie beteiligt war, ist bereits im Jahre 1977 ein Planfeststellungsantrag gestellt worden. Er war auf die Errichtung eines „nationalen Entsorgungszentrums“ ausgelegt und sollte neben einem Endlager für alle Arten von Nuklearabfällen eine Wiederaufbereitungsanlage, ein Zwischenlager und vieles mehr umfassen. Das Verfahren wurde jedoch auf Eis gelegt, so dass die Öffentlichkeitsbeteiligung nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes in weite Ferne gerückt ist.

Die eigentliche Erkundung erfolgte dann auf Basis eines Rahmenbetriebsplans sowie zahlreicher Haupt- und Sonderbetriebspläne nach Bergrecht. Der ursprüngliche Rahmenbetriebsplan von 1983 beruhte noch auf dem Ein-Endlager-Konzept und ist ebenfalls ohne Bürgerbeteiligung zustande gekommen. Die Erkundungsarbeiten sollten bereits Anfang der neunziger Jahre abgeschlossen sein. Tatsächlich ist der Plan aber mehrfach verlängert worden – bis heute.

Ob bereits die Erkundung einer Endlagerformation der atomrechtlichen Planfeststellung un-terliegt, war lange streitig. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat 1990 die Anwendung des Atomrechts verneint, weil mit der Erkundung noch „nicht die Errichtung und der Betrieb eines Endlagers“ bezweckt würden. Der Bund ist allerdings nach dem BVerwG nicht befugt, unter dem Deckmantel des Bergrechts bereits ein Endlager zu bauen.

Rahmenbetriebsplanverlängerung 2010 – ohne Bürgerbeteiligung möglich?

Nach Ablauf des Erkundungsmoratoriums ist der Rahmenbetriebsplan vor kurzem erneut verlängert worden. Und auch dieses Mal wurde die Öffentlichkeit nicht beteiligt.

Dabei schreiben §§ 52 Abs. 2a, 57 c BBergG inzwischen ein Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung für so genannte obligatorische Rahmenbetriebspläne vor.

Das BVerwG hat zwar im Jahr 1995 die Verlängerung des Rahmenbetriebsplans ohne Öffentlichkeitsbeteiligung auf Basis einer Übergangsvorschrift als zulässig angesehen. Dies geschah jedoch mit der Maßgabe, dass sich die Sach- und Rechtslage nicht geändert haben darf, damit der Plan noch seine gesetzlich vorgesehene Steuerungsfunktion erfüllen kann.

Anzeige

Änderungen der Sach- und Rechtslage zwingen zur Öffentlichkeitsbeteiligung

Schon wegen der Größe der übertägigen Anlagen ist bei Gorleben ein Rahmenbetriebsplan zwingend. Auch eine grundlegende Änderung der Sach- und Rechtslage ist unschwer zu erkennen. Das Ein-Endlager-Konzept ist aufgegeben worden und es geht nur noch um wärme-entwickelnde Abfälle.

Mit der Aufgabe des Ein-Endlager Konzepts und dem Ausstieg aus der Wiederaufbereitung haben sich die Abfallmengen drastisch auf 5 - 10 Prozent der ursprünglichen Menge reduziert. Weiter sind Verkleinerungen sowie Verlagerungen der Erkundungsbereiche zu verzeichnen und geänderte Sicherheitskriterien zu berücksichtigen.

Eine Fortsetzung der Erkundung ohne Öffentlichkeitsbeteiligung ist deshalb unzulässig. Das übereilte Vorgehen der beteiligten Behörden ist also beträchtlichen juristischen Risiken ausgesetzt. 

Der Autor RA Dr. Ulrich Wollenteit ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Hamburg und vertritt Kläger gegen die Zulassung der Verlängerung des Rahmenbetriebsplans sowie den aktuellen Hauptbetriebsplan.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Salzstock Gorleben: . In: Legal Tribune Online, 09.11.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1901 (abgerufen am: 11.06.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Verwaltungsrecht
    • Atomkraft
    • Gorleben
CASTOR-Behälter 02.03.2026
Atomkraft

OVG Berlin-Brandenburg:

Atom­müll darf über die Auto­bahn trans­por­tiert werden

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland wollte Castor-Transporte von Jülich nach Ahaus stoppen lassen. Das OVG Berlin-Brandenburg hat nun entschieden: Die Umweltschützer dürfen zwar mitreden, die Lkw aber trotzdem rollen.

Artikel lesen
Vier Castor-Behälter in einer Reihe 09.01.2026
Umweltschutz

VG Berlin zum Atommülltransport:

Aus­ran­gierte Brenn­stäbe auf der Auto­bahn

Hunderttausende Brennstäbe sollen per LKW von Jülich nach Ahaus gefahren werden. Ganz schön riskant, findet der BUND, und strengte Eilrechtsschutz an, um den Transport zu verhindern. Vor dem VG Berlin blitzen die Naturschützer aber ab.

Artikel lesen
Das Bild zeigt zerbombte Gebäude und Menschenmengen, die in einer zerstörten Stadt zwischen Trümmern und Schutt umhergehen. 20.09.2025
Podcast - Die Rechtslage

Neue BVerfG-Kandidatin / Völkermord in Gaza? / Atomkraft:

"Über­gang von unver­hält­nis­mä­ß­iger Kriegs­füh­rung zu Völ­ker­mord"

Eine UN-Kommission wirft Israel vor, in Gaza einen Völkermord zu begehen. Was sagen andere Menschenrechtler? Außerdem geht es um die neue SPD-Kandidatin für das BVerfG, "grüne" Atomkraft und  mehr in Folge 42 der "Rechtslage".

Artikel lesen
Das mittlerweile abgeschaltete Atomkraftwerk Isar bei Landshut 10.09.2025
Umweltschutz

EuG zur Taxonomie:

Ein­stu­fung von Atom­kraft und Erdgas als kli­ma­f­reund­lich rech­tens

Die EU-Kommission hat Investitionen in Atomkraft und Erdgas als klimafreundlich eingestuft, um Geldgeber wie Banken und Investoren in diesen Bereichen zu gewinnen. Österreich hatte dagegen geklagt, unterlag nun aber vor dem EuG.

Artikel lesen
Das Atomkraftwerkwerk Neckarwestheim vom Energieversorger EnBW. 01.04.2025
Atomkraft

EnBW-Großaktionär unterliegt beim BVerfG:

Kein Erfolg für Klage gegen Nach­haf­tung für Atom-Alt­lasten

Ein Gesetz soll verhindern, dass sich Energiekonzerne aus der finanziellen Verantwortung für den deutschen Atomausstieg stehlen. Ein Großaktionär der EnBW klagte gegen eine Haftungsregelung - und scheiterte an der Zulässigkeit.

Artikel lesen
Das Kernkraftwerk Isar 2 15.02.2024
Atomkraft

VG Berlin bestätigt Umweltinformationsanspruch:

Jour­na­list darf Doku­mente über AKW-Wei­ter­be­trieb ein­sehen

Das Wirtschaftsministerium verweigerte einem Journalisten Zugang zu Dokumenten über den Weiterbetrieb von Atomkraftwerken, der die Energieversorgung während des Ukraine-Kriegs gewährleisten soll. Zu Unrecht, so das VG Berlin.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger im Be­reich Con­tent (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger im Be­reich Con­tent - In­sol­venz­recht /...

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Görg
Rechts­an­walt im Be­reich Re­struk­tu­rie­rung (m/w/d)

Görg, Ham­burg

Logo von Aulinger Rechtsanwälte und Notare
Rechts­an­walt (m/w/d) Un­ter­neh­mens­nach­fol­ge / Stif­tungs­recht / Er­b­recht /...

Aulinger Rechtsanwälte und Notare, Bochum

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Stu­den­ti­sche Aus­hil­fe (m/w/d)

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG, Ham­burg

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d)

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG, Ham­burg

Logo von MEDIA CENTRAL
Le­gal Coun­sel (m/w/d)

MEDIA CENTRAL, Mön­chen­g­lad­bach

Logo von Becker Büttner Held
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d) im Be­reich Er­neu­er­ba­re En­er­gi­en und...

Becker Büttner Held, Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
„Das DUO: Best of 2026“ Aktuelle Rechtsprobleme im Bau- und Architektenrecht – Teil III

18.06.2026

Verteidigungsstrategien bei Untersuchungshaft

18.06.2026

Einführung im Berufsrecht als Voraussetzungen der Zulassung zur Anwaltschaft, Teil II

18.06.2026

„Best of 2025/2026“: Rechtsprobleme & Rechtsprechung im Bau- und Architektenrecht – Teil I

18.06.2026

Rechnungslegung in der Non-Profit-Organisation (1)

18.06.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH