Druckversion
Montag, 5.10.2026, 20:53 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/promillegrenze-fuer-radfahrer
Fenster schließen
Artikel drucken
12257

Änderung der Promillegrenzen für Radfahrer?: Neuer Schwung in einer alten Debatte

von Prof. Dr. Dieter Müller

13.06.2014

Fahrradfahrer

© Pink Badger - Fotolia.com

In der Verkehrspolitik wird seit einiger Zeit darüber diskutiert, ob die Promillegrenzen für alkoholisierte Radfahrer geändert oder ein eigener Straftatbestand geschaffen werden sollte. Die Diskussion gewann in den letzten Tagen auf der Grundlage neuer Forschungsergebnisse an Fahrt. Dieter Müller sieht den Gesetzgeber in der Pflicht.

Anzeige

Verkehrsunfälle mit Beteiligung alkoholisierter Radfahrer steigen seit Jahren rasant an, auch die Anzahl der durch sie verursachten Personenschäden geht in die Höhe. Das Fahrrad gilt bei Alkoholkonsum vielen als ungefährliche Alternative zum Auto, dabei ist es inzwischen zu einer ganz eigenen Gefahrenquelle geworden.

Immer wieder fallen alkoholisierte Radfahrer im Rahmen von polizeilichen Verkehrskontrollen auf. Sie können aber aufgrund der geltenden Rechtslage erst bei einer mittels Blutprobe nachgewiesenen Alkoholbeeinflussung von 1,6 Promille strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Unterhalb dieser Grenze bedarf es deutlich sichtbarer Beweisanzeichen für die alkoholisch bedingte Herabsetzung der körperlichen Leistungsfähigkeit, die aus vielerlei Gründen oft verborgen bleiben, sodass die aus im Interesse der Verkehrssicherheit sinnvollen Sanktionen unterbleiben.

Die Konferenz der Innenminister forderte unlängst neue Promillegrenzen für Radfahrer. Im Gespräch ist eine Absenkung der von den Gerichten gesetzten Promillegrenze für die Trunkenheit im Verkehr von 1,6 auf 1,1 Promille Alkohol im Blut. Wohlgemerkt handelt es sich bei der 1,6-Promille-Grenze nicht um einen gesetzlich vorgeschriebenen Wert, sondern um eine Schwelle, ab der die Gerichte in ständiger Rechtsprechung von der absoluten Fahruntüchtigkeit ausgehen.

Forschungsergebnisse stützen gerichtliche Praxis

In die Debatte mischen sich nun neue Forschungsergebnisse der Universitäten in Düsseldorf und Mainz. Dort wurden die körperlichen Leistungsausfälle alkoholisierter Radfahrer untersucht. In beiden Versuchsreihen wurden sowohl im nüchternen als auch im alkoholisierten Zustand Fahrversuche durchgeführt und ärztlich begleitet. Die Ergebnisse beider Studien wurden anlässlich eines Symposiums des Bundes gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (BADS) im Juni in Berlin vorgestellt.

Das von der Unfallforschung der Versicherer (UDV) bei der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf in Auftrag gegebene Gutachten ergab einen signifikanten Anstieg der Leistungsausfälle in drei Stufen ab 0,5, 1,1 und noch einmal ab 1,6 Promille. Bei der zweiten Studie des Instituts für Rechtsmedizin an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz waren die beiden ersten Gefahrenstufen deckungsgleich mit den Düsseldorfer Ergebnissen, während der dritte Anstieg des Sicherheitsrisikos bei 1,5 Promille zu verzeichnen war. In beiden Studien waren erst bei den beiden höchsten Promillewerten keine Radfahrer mehr dazu in der Lage, ihr Fahrrad sicher zu führen.

Eine Änderung der Rechtsprechungspraxis kommt damit nicht in Betracht: Um die von den Gerichten angenommene Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit abzusenken, hätten bereits unterhalb von 1,6 Promille (fast) alle Probanden am sicheren Führen ihrer Fahrräder scheitern müssen. Sehr wohl aber könnte, und sollte, der Gesetzgeber tätig werden.

Gesetzgeber sollte neue Sanktionen einführen

Alkoholisierte Radfahrer sind bislang ein ungelöstes Sicherheitsproblem für den Straßenverkehr. Dies wird an dem stetigen Anstieg der Alkoholunfälle in dieser Gruppe deutlich.

Die neuen Forschungsergebnisse geben eine Steilvorlage für den Gesetzgeber, einen neuen Tatbestand im Straßenverkehrsgesetz einzuführen und darin die beiden Promillegrenzen von 0,5 und 1,1 Promille Alkoholkonzentration im Blut bzw. 0,25 und 0,55 mg/l Alkohol in der Atemluft mit abgestuft ansteigenden Sanktionen festzuschreiben.

Die Höhe der Sanktionen kann an die Regelsätze des Alkoholverbots für Fahranfänger angepasst werden, um den gesetzgeberischen Zweck zu erreichen, bei Radfahrern auf den Genuss größerer Alkoholmengen zu verzichten. In Anbetracht des Sicherheitsrisikos sollten für den 0,5-Promille-Verstoß ein Punkt und für den 1,1-Promille-Verstoß zwei Punkte in das Fahrerlaubnisregister eingetragen werden.

Ein eigenständiger Straftatbestand für Radfahrer erscheint dem gegenüber nicht erforderlich, weil eine bedeutende Ordnungswidrigkeit im Bußgeldbereich denselben präventiven Zweck erfüllen dürfte.

Eine Übertragbarkeit der neuen Forschungsergebnisse auf Autofahrer ist im Übrigen nicht möglich, weil die weitaus komplexere Tätigkeit des Führens von Kraftfahrzeugen nicht mit dem technisch relativ einfachen und wesentlich langsameren Radfahren vergleichbar ist. Bei Kraftfahrern bildet daher der durch den Bundesgerichtshof ermittelte Wert von 1,1 Promille nach wie vor den richtigen Grenzwert für die absolute Fahrunsicherheit und damit für die unwiderlegbar vorliegende Straftat der Trunkenheit im Verkehr.

Der Autor Prof. Dr. Dieter Müller ist Fachdozent für Verkehrswissenschaften an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH), wissenschaftlicher Leiter des Instituts für Verkehrsrecht und Verkehrsverhalten Bautzen und Autor zahlreicher Publikationen zum Verkehrsrecht. Sein Artikel ist nicht dienstlich veranlasst und gibt ausschließlich die private Meinung des Autors wieder.

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Änderung der Promillegrenzen für Radfahrer?: . In: Legal Tribune Online, 13.06.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12257 (abgerufen am: 05.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Verkehrsrecht
    • Alkohol im Straßenverkehr
    • Fahrradfahren
    • Straßenverkehr
    • Verkehr
    • Verkehrssicherheit
Scheuer am ersten Tag vor dem Gerichtssaal im Landgericht Berlin I 21.09.2026
Maut

Scheuer-Prozess Tag 1:

"Meinen Kopf hätte es nicht gekostet"

Vorwärtsverteidigung heißt die Strategie zu Prozessbeginn: In umfassenden Aussagen wecken Scheuer und Schulz Zweifel an einem Maut-Verschiebungsangebot der Betreiber bis zum EuGH-Urteil und weisen jedes Motiv für eine Lüge darüber zurück.

Artikel lesen
Nahaufnahme eines E-Bikes mit sichtbar montiertem Akku 21.09.2026
Haftung

OLG verneint Haftung der Mieterin:

E-Bike geht zwei Monate nach Sturz in Flammen auf und setzt Haus in Brand

Der Sohn einer Mieterin stürzte mit deren E-Bike. Äußerlich blieb alles heil, doch zwei Monate später setzte der im Innern beschädigte Akku das Fahrrad nebst Haus in Brand. Haftet die Mieterin dafür? Nein, hat jetzt auch das OLG entschieden.

Artikel lesen
Andreas Scheuer (CSU) verlässt nach seiner Befragung den Saal des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses „Brückendesaster und Infrastrukturstau“ im Landtag.  Aufnahmedatum 15.12.2025 20.09.2026
Strafverfahren

Vorwurf der Falschaussage gegen Ex-Bundesverkehrsminister:

Straf­ver­fahren gegen And­reas Scheuer beginnt

Ex-Verkehrsminister Andreas Scheuer muss sich wegen seiner Aussage vor dem Maut-Untersuchungsausschuss ab Montag strafrechtlich verantworten. Die Staatsanwaltschaft hält seine Erinnerungslücken zum teuren Maut-Fiasko für eine strafbare Lüge.

Artikel lesen
Funzelfahrt mit dem Winzer durch den Weinberg. 07.09.2026
Straßenverkehr

VG Neustadt an der Weinstraße:

Wein­bergs­rund­fahrten sind kein Brauchtum

Ein Winzer bietet regelmäßig bezahlte Rundfahrten durch die Weinberge an. Er hält das für pfälzisches Brauchtum. Das VG Neustadt sieht darin ein touristisches Geschäft, für das eine Genehmigung nötig ist.

Artikel lesen
großer runder Blumenkübel auf Gehweg mit roten Mohnblumen 04.09.2026
Straßenverkehr

OVG NRW: keine übliche Gehwegnutzung:

Blu­menk­übel müssen weg

Eine Anwohnerin wollte mit Blumenkübeln das Stadtbild verschönern. Zwanzig Jahre lang wurde das geduldet. Doch weil die Töpfe den Gehweg erheblich verengten, müssen sie nun entfernt werden. Das OVG NRW bestätigte die Entscheidung.

Artikel lesen
Eine Person raucht während der Autofahrt am Steuer einen Joint. 28.08.2026
Drogen

Unklare Rechtslage bei Cannabis im Straßenverkehr:

Wann Kon­su­menten die MPU droht

Ob nach der ersten Cannabisfahrt eine MPU angeordnet wird, hängt nicht nur vom THC-Grenzwert, sondern auch von Umständen ab, deren Bedeutung derzeit vor allem die Gerichte bestimmen. Gunnar Hoyer über eine unbefriedigende Rechtslage.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Gleiss Lutz
Re­fe­ren­dar­sta­ti­on

Gleiss Lutz, Ber­lin

Logo von Becker Büttner Held
Rechts­an­walt (m/w/d) für En­er­gie­steu­ern, Emis­si­ons­han­del und...

Becker Büttner Held, Ham­burg

Logo von WTW & Kollegen
Rechts­an­walt/Rechts­an­wäl­tin

WTW & Kollegen, Mün­chen

Logo von CMS
Se­nior Le­gal En­gineer (m/w/d) AI / De­ve­lop­ment

CMS, Stutt­gart und 7 wei­te­re

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Logo von Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
Rich­ter/Rich­te­rin (m/w/d) in der Ver­wal­tungs­ge­richts­bar­keit des Lan­des...

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Müns­ter

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
RECHTS­AN­WALT (W/M/D) FÜR VER­KEHRS­RECHT

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Mün­chen

Logo von PwC Legal AG
Rechts­re­fe­ren­dar Tax & Le­gal (w/m/d)

PwC Legal AG, Leip­zig

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
RVG: Gebührenabrechnung im Verkehrsrecht

12.10.2026

Fragestellungen rund ums Tier (Tierkauf, Tierhaftung, Haftpflichtversicherung)

12.10.2026

PraxisRadar Verkehrsrecht

13.10.2026

Personenschaden: Haushaltsführungsschaden

13.10.2026

Personenschaden: Haushaltsführungsschaden

13.10.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH