Druckversion
Sonntag, 8.02.2026, 21:41 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/ovg-nrw-muenster-urteil-13a89717-arzt-abrechnungsbetrug-approbation-entzug-berufszulassung
Fenster schließen
Artikel drucken
36241

OVG NRW zum Arztrecht: Betrug bef­leckt Beruf­sehre

Gastbeitrag von Hermann Horstkotte

03.07.2019

Arzt und Geld

© Elnur - stock.adobe.com

Ein Arzt und notorischer Abrechnungsbetrüger darf bis zum endgültigen Strafurteil weiter praktizieren, entschied das OVG NRW. Hermann Horstkotte zu einem Urteil, das der ärztlichen Fachaufsicht überhaupt nicht passt.

Anzeige

Die Vorwürfe sind heftig: Wegen Betrugs in dreißig Fällen entschied das Landgericht Köln vor wenigen Monaten gegen einen Arzt auf drei Jahre und neun Monate Gefängnis und wegen Beihilfe zum versuchten Betrug weiterhin auf ein Jahr und vier Monate Haft. Der Angeklagte hatte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für gar nicht existierende Patienten ausgestellt. Treibende Kraft waren dabei angeblich zwei Kollegen in einer Gemeinschaftspraxis. Laut Krankenkasse soll das Trio in Hunderten von Fällen rund 800.000 Euro Krankengeld kassiert haben. Eine Systemlücke der elektronischen Gesundheitskarte machte es möglich.

Wiewohl die Landgerichtsurteile noch nicht rechtskräftig sind, ordnete die zuständige Fachaufsicht - an Rhein und Ruhr ist das die Bezirksregierung - schon einmal den vorläufigen Entzug der Berufszulassung an, also das "Ruhen der Approbation". Das ist nach der amtlichen Bundesärzteordnung möglich, wenn gegen den Betroffenen ein Strafverfahren läuft, das am Ende seine "Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit" zur Berufsausübung feststellen könnte. Mit dem gleichen Verbot müssen übrigens auch Rechtsanwälte rechnen, wenn ihnen im gerichtlichen Verfahren der Berufsausschluss droht (§ 150 BRAO).

OVG: "Nur" Betrug, aber kein Behandlungsfehler

Der Arzt zog gegen den vorläufigen Entzug seiner Approbation vor das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster und bekam dort Recht (Urt. v. 04.06.2019, Az. 13 A 897/17). Für ein unaufschiebbares Berufsverbot im öffentlichen Interesse und seinen Vorrang vor der grundgesetzlich geschützten Berufsfreiheit hätte die Bezirksregierung "konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter" aufzeigen müssen, entschied das OVG. Doch habe sie keine solchen Patienteninteressen dargelegt, die ein sofortiges Vorgehen gebieten könnten. 

Die Richter befanden in ihrem Urteil ebenso: "Die Straftaten berühren weder das unmittelbare Arzt-Patientenverhältnis, noch werden medizinische Kompetenzen des Klägers in Frage gestellt." Das unterscheidet den Abrechnungsbetrug wie in diesem Fall etwa von groben, den Leib und das Leben gefährdenden Behandlungsfehlern eines Narkosearztes. Bei finanziellen Delikten, die naturgemäß kein Patientenschicksal gefährden, darf der verdächtige Kollege nun wenigstens bis zum endgültigen Abschluss eines der Strafverfahren uneingeschränkt weiterpraktizieren - ganz im Dienste der "Volksgesundheit", von der das OVG spricht.

Das Problem mit der "Arztwürde"

Ärzte müssen nach ständiger Rechtsprechung "peinlich genau " mit den privaten oder gesetzlichen Kassen abrechnen, gemäß voluminösen und mithin besonders streitanfälligen Vorschriften. Öfter kommt es zu strafbaren Fehlern, weil es an der nötigen Sorgfalt fehlt. Manches spielt auch in der Grauzone, wenn umständehalber etwa der Oberarzt die vereinbarte Chefarztbehandlung übernimmt.

Demgegenüber kam im vorliegenden Fall offenbar eine besonders hohe Dosis krimineller Energie zur Wirkung. Nach Auffassung der Bezirksbehörde hatte sich der Arzt damit für die Berufsausübung "unwürdig" gemacht. Nur: Was ist im Zeitalter der allgemeinen Menschenwürde die besondere Würde des Arztes? Das klingt noch nach den gruppenbezogenen "Würden" und "Würdenträgern" älterer, hierarchisch gegliederter Gesellschaften.

Die hatte die Bezirksregierung offenbar auch im Hinterkopf, indem sie die Würde als exklusives Sozialprestige der Berufsgruppe in den Augen aller anderen versteht. Um es generalpräventiv zu schützen, wollte die Aufsichtsbehörde im vorliegenden Fall ein Exempel statuieren – und scheiterte, wie gezeigt.

Berufsfreiheit vor Berufsimage

Heute aber ist Würde ein unbestimmter Rechtsbegriff, dessen Bedeutung erst an Tatbeständen für das Gegenteil, nämlich der "Unwürdigkeit", greifbar wird. Einschlägig ist die Bundesärzteordnung, wonach der Arztberuf "kein Gewerbe" ist, das der marktüblichen Gewinnerzielung dient. Diese wird vielmehr durch die Gebührenordnung begrenzt. Schon krumme Geschäfte eines gewerbetreibenden Kaufmanns sind natürlich verwerflich - umso verwerflicher Betrügereien eines Arztes.

Ein sofortiges Berufsverbot vor bestandskräftigem Strafurteil ist aber immer eine Ermessensentscheidung, die entsprechend der grundgesetzlich geschützten Berufsfreiheit die wirtschaftlichen Schäden für den Betroffenen abwägen muss. Dazu hat das Bundesverfassungsgericht schon vor Jahren entschieden, dass Unwürdigkeit Voraussetzung für sofortigen Vollzug ist, dafür aber allein noch nicht ausreicht. Die Frage der Ehre duldet vielmehr Aufschub, selbst wenn darunter das Ansehen der Berufsgruppe leidet.

Ausnahme bei Rückfallrisiko

Unaufschiebbar ist ein Eingriff erst dann, wenn eine konkrete Gefahr für Gemeinschaftsgüter, in diesem Fall ein Schaden für die Krankenkasse und damit das Gesundheitssystem, insgesamt zu befürchten ist. Damit käme die "Unzuverlässigkeit" des Berufsträgers ins Spiel. Im konkreten Fall sahen die Münsteraner Richter allerdings auch keine Wiederholungsgefahr mit "unzuverlässigen" Abrechnungen: Der Arzt habe sich mittlerweile aus der Gemeinschaftspraxis verabschiedet und lebe auch in finanziell geordneten Verhältnissen.

Trotzdem spannend: Das OVG lässt gleichwohl die Revision zu. Denn bislang sei höchstrichterlich nicht geklärt, aber eben doch klärungsbedürftig, ob ein sofortiger Entzug der Approbation selbst dann vorbeugend zulässig sein soll, wenn vom Betroffenen offensichtlich keine Wiederholungsgefahr ausgehe. Oder anders gefragt: Kann ein abschreckendes Berufsverbot den Einzelfall überwiegen?

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

OVG NRW zum Arztrecht: . In: Legal Tribune Online, 03.07.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36241 (abgerufen am: 08.02.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Medizinrecht
    • Strafrecht
    • Betrug
    • Medizin
  • Gerichte
    • Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Joachim Volz in Hamm 05.02.2026
Kirche

LAG Hamm: Nebentätigkeit erlaubt:

Che­f­arzt darf Schwan­ger­schafts­ab­brüche nicht für Klinik durch­führen

Die Kirche darf dem Chefarzt Volz in Lippstadt keine medizinisch indizierten Abbrüche für seine Nebentätigkeit untersagen. Für die Klinik hat diese Dienstanweisung bestand, so das LAG Hamm.

Artikel lesen
Schild „Amtsgericht Bielefeld“ und „Arbeitsgericht Bielefeld“ 05.02.2026
Richter

Ein merkwürdiger Strafprozess:

Der Richter, der sich als Anwalt ausgab

Ein Amtsrichter soll plötzlich Anwaltsschreiben verschickt, Gebühren verlangt und gar als Anwalt vor Gericht erschienen sein. Ein beispielloser Justizfall. Und ein doppeltes Spiel mit dem Risiko, alles zu verlieren – für ein paar Tausend Euro?

Artikel lesen
Demonstrierende stehen vor einem großen Banner, auf dem steht: "Meine Hilfe ist keine Sünde" 03.02.2026
Schwangerschaftsabbruch

Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen vor dem LAG Hamm:

Nächste Runde von Che­f­arzt Volz gegen katho­li­sche Vor­gaben

Seit der Fusion mit einer katholischen Klinik gelten andere Regeln im Klinikum Lippstadt. Chefarzt Volz soll auch bei medizinischer Indikation keine Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Am Donnerstag verhandelt das LAG Hamm.

Artikel lesen
Christoph Turowski 29.01.2026
Sterbehilfe

BGH sieht Totschlag in mittelbarer Täterschaft:

Arzt muss wegen Ster­be­hilfe ins Gefängnis

Immer wieder sorgt Sterbehilfe für Aufsehen. Oft geht es um die Abgrenzung: Gab es einen freiverantwortlichen Suizidentschluss oder liegt eine strafbare Handlung seitens der Ärzte vor? Der BGH hatte nun den Fall Turowski zu entscheiden.

Artikel lesen
Mikrofone mit Sky-Beflockung 16.01.2026
Betrug

Kein Computerbetrug durch Pay-TV-Cardsharing:

BGH vern­eint Ver­mö­gens­schaden beim Bezahl­sender Sky

Wer Programminhalte von Sky oder DAZN unbefugt über ein sogenanntes Cardsharing-Netzwerk streamt, verursacht beim Pay-TV-Anbieter keinen Vermögensschaden. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss.

Artikel lesen
Doctolib-App-Symbol 15.01.2026
Verbraucherschutz

LG Berlin II:

Doc­tolib führt gesetz­lich Ver­si­cherte in die Irre

Wenn Doctolib seinen Nutzern in der Suche Termine für Selbstzahler vorschlägt, obwohl die nur nach Kassenärzten gefiltert haben, ist das Irreführung, so das LG Berlin II. Daran ändere auch ein kleiner Warnhinweis bei Nutzung der App nichts.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Sta­de

Logo von Hogan Lovells International LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d) In­ter­na­tio­na­les...

Hogan Lovells International LLP , Düs­sel­dorf

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Ver­den (Al­ler)

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Hil­des­heim

Logo von Clifford Chance Partnerschaft mbB
Re­fe­ren­dar*in­nen (m/w/d) im Be­reich Health­ca­re, Li­fe Sci­en­ces &...

Clifford Chance Partnerschaft mbB , Düs­sel­dorf

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von Praxisrecht - Dr. Fürstenberg & Partner - Rechtsanwälte
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) – Me­di­zin­recht

Praxisrecht - Dr. Fürstenberg & Partner - Rechtsanwälte , Hei­del­berg

Logo von Bundeskartellamt
Voll­ju­ris­tin bzw. Voll­ju­rist (w/m/d) für ver­schie­de­ne...

Bundeskartellamt , Bonn

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Legal Entity Reduction: Konzernstrukturen rechtssicher vereinfachen

18.02.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

17.02.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

17.02.2026

Kölner Tage Immobilienbesteuerung 2026

19.02.2026, Köln

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Urheberrecht

18.02.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH