Druckversion
Dienstag, 17.03.2026, 07:55 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/neues-wahlrecht-in-nrw-zwei-stimmen-fuer-einen-landtag
Fenster schließen
Artikel drucken
108

Neues Wahlrecht in NRW: Zwei Stimmen für einen Landtag

Dr. Sebastian Roßner

04.05.2010

Das Plenum des nordrheinwestfälischen Landtags

Bild: landtag.nrw.de

2007 wurde es beschlossen, von der Öffentlichkeit aber bisher kaum wahrgenommen: Am 9. Mai wird der nordrhein-westfälische Landtag zum ersten Mal nach dem neuen Wahlrecht gewählt. Dieses bringt einige wichtige Änderungen, behebt aber nicht alle Schwächen.

Anzeige

Zentral ist die Einführung der Zweitstimme. In Nordrhein-Westfalen werden künftig 128 von mindestens 181 Sitzen des Landtags in den Wahlkreisen vergeben. Der Bewerber mit den meisten Erststimmen gewinnt den Wahlkreis. Mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei gewählt. Die Mehrheitsverhältnisse im Landtag bestimmen sich dabei nach den auf die Landeslisten entfallenden Zweitstimmen.

So stehen einer Partei, die 30 Prozent der Zweitstimmen gewonnen hat, auch 30 Prozent der Sitze im Landtag zu. Die gewonnenen Sitze werden zunächst mit den erfolgreichen Wahlkreisbewerbern der Partei besetzt, weitere Sitze dann mit den Kandidaten der Landesliste in der dort festgelegten Reihenfolge.

Die Erststimme hat also – entgegen der landläufigen Ansicht – vor allem die Wirkung, im Landtag die Inhaber von hinteren Plätzen auf der Landesliste durch die Wahlkreisbewerber derselben Partei zu ersetzen. Dieser Effekt tritt in Nordrhein-Westfalen gegenüber Bundestagswahlen verstärkt auf, weil gut zwei Drittel der Mindestsitzzahl des Landtages in den Wahlkreisen vergeben werden, im Bundestag dagegen nur die Hälfte.

Überhang- und Ausgleichsmandate

Weiterhin kommt es mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit zu Überhangmandaten. Diese treten auf, wenn eine Partei mehr Wahlkreise gewinnt, als ihr nach dem Anteil der Zweitstimmen Sitze im Landtag zustehen: Gewinnt eine Partei 45 Wahlkreise, obwohl ihr nach dem Anteil der Zweitstimmen nur 40 Sitze zufielen, wird diese Partei mindestens mit 45 Abgeordneten – nämlich den erfolgreichen Wahlkreiskandidaten – im Landtag vertreten.

Anders als bei Bundestagswahlen gibt es aber Ausgleichsmandate, die gewährleisten sollen, dass trotz der Überhangmandate die von den Zweitstimmen vorgegebenen Sitzanteile der Parteien im Landtag wiederhergestellt werden: Nach einem mathematischen Verfahren wird zunächst die Gesamtsitzzahl des Landtags angehoben. Die hinzugefügten Sitze werden dann auf die Parteien verteilt, um den Zweitstimmenproporz im Landtag abzubilden.

Unverständlich bleibt, weshalb man im Zuge der Neuregelung nicht die bekannten Schwächen der Ausgleichsregelung behoben hat, die zu einem unvollkommenen Ausgleich und einem unnötig großen Landtag führen können.

Keine parteifremden Bewerber

Eine weitere Neuerung betrifft das passive Wahlrecht: Parteien dürfen nunmehr weder als Wahlkreisbewerber noch als Kandidaten auf der Landesliste Personen aufstellen, die einer anderen Partei angehören. Das Landeswahlrecht folgt damit parallelen Entwicklungen im Bundestags- und Europawahlrecht. Die Regelung gilt jedoch nicht für politische Vereinigungen, die keine Parteien im Sinne des Parteiengesetzes sind. Es handelt sich also um ein spezifisches Homogenitätsgebot für politische Parteien.

Das Verbot parteifremder Bewerber beschränkt aus Sicht der Parteien die taktische Variationsbreite: Es ist den Parteien nunmehr verboten, Mitglieder anderer Parteien, die auf sich gestellt wegen der Fünf-Prozent-Hürde chancenarm wären, als Kandidaten aufzustellen und damit das Wählerpotential dieser kleineren Parteien auf die eigenen Mühlen zu leiten.

Ganz gegenstandslos sind diese Überlegungen angesichts der von der Linken in der Vergangenheit teilweise geübten Praxis nicht, Mitgliedern von Splitterparteien auf ihren Listen einen nicht aussichtslosen Platz einzuräumen.

Schwierig abzuschätzen sind die Auswirkungen der Zweitstimme. Jedenfalls ermöglicht dieses Instrument die Durchführung von "Leihstimmenkampagnen" und taktischer Zweitstimmenabgabe. Dies spricht eher für einen Vorteil kleinerer Parteien, die als mögliche Koalitionspartner gebraucht und daher von Anhängern der größeren Partei mittels "Zweitstimmenleihe" über die Fünf-Prozent-Hürde gehievt werden.

Der Autor Sebastian Roßner ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für deutsches und europäisches Parteienrecht an der Heinreich-Heine-Universität Düsseldorf

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Sebastian Roßner, Neues Wahlrecht in NRW: . In: Legal Tribune Online, 04.05.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/108 (abgerufen am: 17.03.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Öffentliches Recht
    • Staatsrecht und Staatsorganisationsrecht
    • Landtagswahlen
Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen), Moderator und ehemaliger Vizekanzler, spricht bei «Habeck Live» im Berliner Ensemble. 12.12.2025
Politiker

Ermittlung wegen Verleumdung von BSW und Wagenknecht:

Ver­fahren gegen Habeck nach Geld­auflage ein­ge­s­tellt

Sahra Wagenknecht und ihr BSW hatten Robert Habeck wegen Verleumdung angezeigt. Die Staatsanwaltschaft ermittelte. Nun ist das Verfahren nach Zahlung von 12.000 Euro eingestellt worden. Damit gilt Habeck weiter als unschuldig.

Artikel lesen
Plakat der Tierschutzpartei zur Europawahl  2024 14.02.2025
Parteien

BVerwG zur Darstellung von Parteien:

Tier­schutz­partei läuft nur unter "Andere"

Darf ein öffentlich-rechtlicher Fernsehsender die Wahlergebnisse kleinerer Parteien unter "Andere" zusammenfassen? Das Bundesverwaltungsgericht hat dazu entschieden und dabei Chancengleichheit und Rundfunkfreiheit gegeneinander abgewogen.

Artikel lesen
Berlin Wahlen 2021 28.01.2025
Wahlen

Berliner Pannenwahl 2021:

BVerfG segnet Wahl­wie­der­ho­lung­s­ur­teil des Ber­liner VerfGH ab

Wegen Wahlpannen in Berlin 2021 wurde die Bundestagswahl nur in wenigen Wahlkreisen wiederholt, die parallele Berlin-Wahl nach einem Urteil des dortigen VerfGH dagegen komplett. Im föderalen Staat kein Wertungswiderspruch, sagt das BVerfG.

Artikel lesen
Staatsgerichtshof verhandelt Anfechtungen der Landtagswahl 22.10.2024
Landtagswahlen

Niedersächsischer Staatsgerichtshof verhandelt:

Muss die nie­der­säch­si­sche Land­tags­wahl wie­der­holt werden?

Hat die AfD für ihre Landesliste in Niedersachsen rechtswidrig Plätze verkauft? Und muss deshalb vielleicht die ganze Landtagswahl von 2022 wiederholt werden? Der Staatsgerichtshof prüft zwei entsprechende Anträge.

Artikel lesen
Thadäus König lächelt nach seiner Wahl zum Landtagspräsidenten im Thüringer Landtag, symbolisiert Erfolg und neue Verantwortung. 28.09.2024
Landtag

Nach Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs:

Thüringer Landtag wählt Thadäus König zum Land­tags­prä­si­denten

Der CDU-Abgeordnete Thadäus König ist zum neuen Thüringer Landtagspräsidenten gewählt worden. Er setzte sich klar gegen die AfD-Kandidatin Wiebke Muhsal durch. Die Wahl möglich machte am Vorabend der Thüringer Verfassungsgerichtshof. 

Artikel lesen
Jürgen Treutler (AfD), Alterspräsident des Thüringer Landtags, umringt von den Chefs der übrigen Parteien 26.09.2024
Landtag

Eskalation im Thüringer Landtag:

Ver­fas­sungs­ge­richtshof soll Hän­ge­partie in kon­sti­tu­ie­render Sit­zung beenden

Der neue Thüringer Landtag trat zur konstituierenden Sitzung zusammen – und schaffte es trotz mehrerer Unterbrechungen und harter Debatte nicht, wie vorgesehen einen Landtagspräsidenten zu wählen, weil die AfD entscheidende Posten besetzt.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Gleiss Lutz
Re­fe­ren­dar­sta­ti­on Ber­lin

Gleiss Lutz , Ber­lin

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) für al­le Rechts­be­rei­che

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG , Ham­burg

Logo von Gleiss Lutz
Re­fe­ren­dar­sta­ti­on Düs­sel­dorf

Gleiss Lutz , Düs­sel­dorf

Logo von Latham & Watkins LLP
LL.M. Sti­pen­di­um 2026

Latham & Watkins LLP , Ham­burg

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) für al­le Rechts­be­rei­che

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG , Ber­lin

Logo von Latham & Watkins LLP
LL.M. Sti­pen­di­um 2026

Latham & Watkins LLP , Düs­sel­dorf

Logo von Unabhängiger Kontrollrat
Voll­ju­ris­tin­nen oder Voll­ju­ris­ten (w/m/d) als Re­fe­ren­tin oder Re­fe­rent für...

Unabhängiger Kontrollrat , Ber­lin

Logo von Görg
Prak­ti­kan­ten­pro­gramm GÖRG law ta­l­ents

Görg , Ham­burg

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
§ 15 FAO - Die einstweilige Verfügung im Gewerblichen Rechtsschutz

24.03.2026, Hamburg

Einführung KI-Verordnung – Anforderungen und Umsetzung

24.03.2026

Das rechtsschutzversicherte Mandat – Vertiefung

24.03.2026

Aktuelle Rechtsprechung im Wohnungseigentumsrecht

24.03.2026

Online-Seminar! § 15 FAO - Wahrheitsfindung in der Praxis

24.03.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH