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Legalisierung weicher Drogen: Das Canna­bis­verbot und die per­sön­liche Frei­heit

von Andreas Paul

06.08.2011

Hanfparade 2007

© mediaparker - flickr.com

Unter dem Motto "40 Jahre sind genug – BtMG ade!" startet am Samstag die Hanfparade in Berlin. Die Demonstranten fordern die Legalisierung von Cannabis als Medizin, Rohstoff und Genussmittel. Zu Recht, kommentiert Andreas Paul, der für weniger staatliche Bevormundung plädiert.

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Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Beschränkungen beim Konsum von Zigaretten und Alkohol scheint die Diskussion um die Freigabe von Cannabis gegenstandslos geworden zu sein. Wenn schon die legalen Drogen immer weiter eingeschränkt werden, warum soll man dann eine bislang verbotene Substanz nun doch noch legalisieren?

Cannabis ist allerdings in unserer Gesellschaft angekommen. Es wird – trotz oder gerade wegen des Verbots – in nicht unerheblichem Umfang konsumiert. Von den rund 165.000 so genannten Allgemeinen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) im Jahr 2010 betrafen rund 60 Prozent Cannabis (Quelle: BKA, Bundeslagebild Rauschgiftkriminalität 2010). Die Kriminalitätszahlen sind in den letzten Jahren zwar rückläufig, aber wird man daraus nicht den Schluss ziehen können, dass die Zahl der Verstöße tatsächlich sinkt. Es ist eher zu vermuten, dass die polizeiliche Tätigkeit bedingt unter anderem durch Personaleinsparungen auch in diesem Bereich zurückgeht.

Eine andere Statistik erscheint da aussagekräftiger: Laut Drogenaffinitätsstudie haben über 24 Prozent der 12- bis 25-Jährigen mindestens einmal in ihrem Leben Cannabis konsumiert;  bei den über 22-Jährigen sind es sogar über 40 Prozent (Quelle: BZgA, Drogenaffinitätsstudie 2010). Exzessiver Dauerkonsum ist dagegen wie bei den legalen Substanzen eher selten.

Droge ist Droge und Cannabis kein Sonderproblem

Vergleicht man Hanf mit Alkohol oder Nikotin, so ist das Gefährdungspotential nicht deutlich höher. Dass der dauerhafte Konsum von Cannabis gesundheitliche und psychosoziale Folgen haben kann, ist keine besondere Eigenheit dieser Droge. Das unterscheidet sie nicht grundlegend von übermäßigem und dauerhaftem Alkoholkonsum. Im Vergleich zum Tabakgenuss ist es ähnlich. Damit ist die Frage nach wie vor berechtigt, ob es sinnvoll ist, die Strafbarkeit aufrechtzuerhalten.

Verglichen mit vielen anderen strafbaren Verhaltensweisen ist Cannabiskonsum relativ harmlos. In der Vielzahl der Fälle geht es um den Eigenkonsum mit geringen Mengen. Hier sehen die rechtlichen Regelungen in den Bundesländern schon heute vor, dass derartige Verfahren gar nicht erst zur Anklage gebracht werden. Warum dann aber nicht konsequent einen Schritt weiter gehen und die Strafbarkeit für diesen Bereich ganz aufheben? 

Es hat keinen Sinn, ein Verbot aufrechtzuerhalten, dass kaum verfolgt wird. Letztlich geht es um eine verhältnismäßig harmlose Form der Selbstschädigung. Das Suchtpotential von Cannabis ist im Vergleich zu harten Drogen wie Heroin oder Kokain deutlich niedriger. Eine Legalisierung hätte zudem eine bessere Kontrollierbarkeit des auf dem Markt verfügbaren Cannabis zur Folge, von Steuereinnahmen ganz zu schweigen. Und Polizei und Justiz könnten ihre Ressourcen auf andere wichtigere Kriminalitätsbereiche konzentrieren.

Unerträgliche Strafbarkeitslücken hätte dies nicht zur Folge: Man denke nur an die Straßenverkehrsgefährdung beim Fahren unter Rauschmitteleinfluss.

Der Staat regelt und bevormundet den freien Bürger

Die zunehmende Bevormundung des Einzelnen durch den Staat kristallisiert sich immer mehr zu einem zentralen Gesichtspunkt heraus. Dies beschränkt sich nicht nur auf die Diskussion um Drogen. Muss es für einen erwachsenen, eigenverantwortlich handelnden Menschen gesetzlich geregelt werden, was er in welchem Umfang konsumieren darf?

Diese Frage betrifft letztlich nicht nur den Bereich illegaler Genussmittel. Tabak- und auch der Alkoholkonsum werden zunehmend geächtet; wir sollen uns gesund ernähren und Sport treiben. Aber die Frage muss erlaubt sein: Warum eigentlich? Natürlich ist der Konsum von Drogen nicht gesund. Aber ist das ein Grund für seine Strafbarkeit?

Immerhin konsumieren viele Menschen Rauschmittel, ohne dass es zu Problemen kommt. In Maßen soll manches sogar gesund sein. Die normalen Konsumenten sollten als Maßstab dienen und deren Recht auf freie Entfaltung ist in den Vordergrund zu stellen. Wir leben mit dem Ideal des freien, eigenverantwortlich handelnden Menschen. Jedoch wird ihm seine Freiheit oft ohne durchgreifenden Grund immer weiter beschnitten.

Die Freigabe führt nicht zum Allgemeinkonsum

Eine Legalisierung von Cannabis kann nicht Freigabe um jeden Preis und ohne Kontrollen bedeuten. Hanf ist ein Rauschmittel, das bei übermäßigem Konsum Risiken birgt. Deshalb sind ausgewogene Rahmenbedingungen erforderlich, die speziell junge Menschen vor den Gefahren übermäßigen Konsums schützen können. Das verlangt schon der Jugendschutz.

Wenn man Cannabis mit Alkohol und Tabak rechtlich auf eine Stufe stellen will, müssen die Rahmenbedingungen ähnlich sein. Junge Menschen sind im Umgang mit Rauschmitteln unerfahren und damit zunächst größeren Risiken ausgesetzt. Ein Freigabemodell muss diese Prämisse berücksichtigen. Zu erwägen wären zum Beispiel Altersstufen und/oder nach Alter gestufte Abgabemengen. Entsprechende Modelle wurden in der Vergangenheit bereits diskutiert. Und das setzt auch tatsächliche Kontrolle und nicht nur Vorschriften auf dem Papier voraus.

Das mehr oder minder gut überwachte gegenwärtige Verbot führt letztlich nur zu einer Kriminalisierung von Menschen, die einmal einen Rausch erleben wollen. Sie müssen sich dazu aber noch nicht mal in die "Niederungen" der Kriminalität begeben. Es ist nicht übermäßig schwer, an Cannabis heranzukommen. Es gibt nur weder eine qualitative noch eine quantitative Kontrolle. Dies in geregelte Bahnen zu lenken ist allemal besser als das derzeit herrschende Generalverbot.

Eine Freigabe bedeutet ja nicht, dass der einzelne gezwungen ist, Cannabis zu konsumieren. Er hätte lediglich die Möglichkeit, dies zu tun – aufgrund der eigenen freien Entscheidung und innerhalb eines geordneten, nicht strafbaren Rahmens. Die Menschheit hat 2000 Jahre mit Alkohol, Nikotin und anderen Drogen überstanden, ohne unterzugehen. Es ist unwahrscheinlich, dass dies bei einer Cannabisfreigabe der Fall sein wird.

Rechtsanwalt Dr. Andreas Paul arbeitet in Mannheim als Strafverteidiger. Er ist zum Thema "Drogenkonsumenten im Jugendstrafverfahren" promoviert worden und hat bereits zum Thema Cannabisfreigabe publiziert.

 

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Andreas Paul, Legalisierung weicher Drogen: Das Cannabisverbot und die persönliche Freiheit . In: Legal Tribune Online, 06.08.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3956/ (abgerufen am: 08.06.2023 )

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