Druckversion
Mittwoch, 20.05.2026, 03:46 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/kategorisierung-unabhaengige-arbeitnehmer-gig-oekonomie-kurzzeit-job
Fenster schließen
Artikel drucken
19470

Plattform-Ökonomie von Uber bis Airbnb: Der "unab­hän­gige Arbeit­nehmer"

von Nico Kuhlmann

26.05.2016

Online seine Dienste zur Verfügung stellen (Symbolbild)

© undrey - Fotolia.com

Lieferheld, Uber, Airbnb – Arbeitnehmer können ihr Angebot von Leistungen per Online-Plattform vermitteln lassen. Das Problem: Wie sind die Erbringer dieser Services arbeitsrechtlich zu behandeln? Nico Kuhlmann zur aktuellen Entwicklung.

Anzeige

Der digitale Ureinwohner des 21. Jahrhunderts lässt sich von einem Uber-Fahrer durch die Gegend chauffieren, übernachtet mit Hilfe von Airbnb bei völlig fremden Personen und bestellt auch die ausgefallensten Essenwünsche bei Lieferheld. Alle diese Dienstleistungen werden über Plattformen im Internet vermittelt und jede stellt für den Erbringer einen einzelnen Gig dar, einen digital vermittelten Kurzzeit-Job. Eine dauerhafte Anstellung besteht nicht.

In den USA arbeiten bereits über 600.000 Personen vermittelt durch Online-Plattformen in der Gig-Ökonomie. In Deutschland ist die Anzahl noch geringer, nimmt aber wegen der geringen Marktzutrittsbarrieren und minimalen Transaktionskosten stetig zu.

Auch Juristen bieten mittlerweile ihre Dienste über Internet-Vermittler an. Das Unternehmen Axiom beispielsweise, bereits 1999 gegründet, hat mittlerweile 17 Büros auf der ganzen Welt und vermittelt unter anderem Juristen bei Bedarf als temporäre In-House Counsel an Unternehmen. Diese werden dann nur für die Monate bezahlt, die diese tatsächlich an einem Projekt arbeiten.

Anbrechende Blütezeit oder Dumpinghölle?

Je nach Blickwinkel bedeutet diese Entwicklung eine anbrechende Blütezeit für Freiberufler oder den nächsten Meilenstein der fortschreitenden Prekarisierung der Arbeitsverhältnisse. Die einen loben die Flexibilität während die anderen vor der Dumpinghölle für die "Generation Praktikum" warnen. In einer Gesellschaft, in der die unkündbare Festanstellung als Idealbild propagiert wird, bilden solche Portale eine Ausbeutungsmaschinerie von Scheinselbstständigen.

Für diejenigen, die ihre Abhängigkeit von der Erwerbswirtschaft hinter sich lassen wollen, ist die Plattform-Ökonomie das Betriebssystem einer Gesellschaft, das selbstbestimmtes Arbeiten ermöglicht.

Unabhängig davon, wie man zu diesem Geschäftsmodell steht, stellt sich die Frage, wie diejenigen, die ihre Dienste auf diesen Plattformen anbieten, arbeitsrechtlich zu qualifizieren sind. Weder die Regeln für Angestellte noch die für Selbstständige repräsentieren die zugrundeliegenden Interessen hinreichend.

Hybrid aus Angestelltem und Selbstständigem

Der Angestellte auf der einen Seite kann sich auf ein regelmäßiges Gehalt freuen, hat feste Arbeitszeiten und einen Urlaubsanspruch. Im Krankheitsfall wird der Lohn fortgezahlt und der Arbeitgeber übernimmt einen Teil der Sozialabgaben. Dafür gibt der Vorgesetzte die Marschrichtung vor und die Angst vor einer Kündigung schwebt stets in unterschiedlicher Intensität wie ein Damoklesschwert in der Luft.

Der Selbstständige auf der anderen Seite kann sich seine Zeit frei einteilen und hat einen großen Gestaltungsspielraum. Bei genügend Angeboten kann sich die Arbeit frei ausgesucht werden. Dafür trägt der Selbstständige aber auch das gesamte wirtschaftliche Risiko auf seinen Schultern und wenn die Aufträge ausbleiben, dann steht dieser am Ende des Monats ohne Einkommen dar.

Die Plattformen bieten nun eine neue Kombination zwischen finanzieller Sicherheit sowie beruflicher Wahlfreiheit. Es gibt keine festen Arbeitszeiten mehr, sondern jeder kann sich nach Belieben seine Aufträge vermitteln lassen. Die traditionellen Einflussmöglichkeiten eines Arbeitgebers sind größtenteils beseitigt. Allerdings haben die Plattformen aufgrund der Wechselkosten und des Netzwerkeffekts eine immanente Tendenz zum Monopol, wodurch trotzdem eine enorme Abhängigkeit besteht. Dies gilt besonders, wenn die Plattformen auch die zu verlangenden Preise zentral festlegen.

Ein US-amerikanischer Richter, der mit der arbeitsrechtlichen Einordnung dieses neuen Betätigungsfeldes konfrontiert war, sprach zutreffend vom metaphorischen Dilemma, einen eckigen Baustein durch eines von zwei runden Löchern stecken zu müssen.

Anzeige
Seite 1/2
  • Seite 1:

    Plattform-Ökonomie: Kommende Blütezeit oder Dumpinghölle?

  • Seite 2:

    Neue rechtliche Kategorie: der "unabhängige Arbeitnehmer"

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Nico Kuhlmann, Plattform-Ökonomie von Uber bis Airbnb: . In: Legal Tribune Online, 26.05.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19470 (abgerufen am: 20.05.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Arbeitszeit
    • Gewerkschaften
    • Individual-Arbeitsrecht
    • Kurzarbeit
    • Zeitarbeit
Flugzeug der Air Malta 13.05.2026
Mitbestimmung

BAG zu Mitbestimmung bei Unternehmen mit Hauptsitz im Ausland:

Deut­scher Betriebs­teil von Malta Air darf Betriebsrat wählen

Wie selbstständig im arbeitsrechtlichen Sinn ist ein deutscher Betriebsteil einer Fluggesellschaft mit Sitz im Ausland? Darüber hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Artikel lesen
Frau auf dem Weg zum Strand 11.05.2026
Urlaub

LAG Thüringen zu pauschaler Begrenzung:

Mehr als zwei Wochen Urlaub am Stück muss mög­lich sein

Viele Unternehmen arbeiten mit Zwei‑Wochen‑Grenzen beim Urlaub. Das LAG Thüringen stellt klar: Starre Vorgaben zur maximalen Länge zusammenhängender Urlaubszeiträume sind rechtlich riskant, selbst bei angespannter Personalsituation.

Artikel lesen
Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas (SPD) 06.05.2026
Arbeitszeit

Reform des Arbeitszeitgesetzes:

Bas kün­digt Gesetz­ent­wurf für Juni an

Eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit: In wenigen Wochen will Bundesarbeitsministerin Bas einen Gesetzentwurf für das politisch umstrittene Vorhaben vorlegen. Elektronische Arbeitszeiterfassung soll vor Ausbeutung schützen.

Artikel lesen
Demonstrant mit Schild auf einer Mai-Demo 01.05.2026
Arbeitszeit

Tag der Arbeit am 1. Mai:

Der ver­ges­sene Charme des Klas­sen­kampfes

Als Kategorie, um soziale Konflikte auszutragen, ist die "Klasse" arg aus der Mode gekommen. Das historische Wahl-, Arbeitskampf- und "sonstige Recht" gibt aber Hinweise darauf, worüber sich vielleicht doch wieder zu streiten lohnt.

Artikel lesen
Eine Frau bringt einem Kind ein Instrument bei 26.04.2026
Selbstständigkeit

Referentenentwurf des BMAS zur "neuen Selbstständigkeit":

Ein bis­schen ange­s­tellt und ein bis­schen selbst­ständig

Freelancer rutschen schnell in ein Beschäftigungsverhältnis. Das möchte oft keiner der Beteiligten. Das BMAS will das über eine "neue Selbstständigkeit" lösen, wissen Marko Vraetz und Alexander Willemsen.

Artikel lesen
Fließbandarbeiter in einem Schlachthof 15.04.2026
Lebensmittel

Verfassungsbeschwerde erfolglos:

Kein Fremd­per­sonal in der Flei­sch­in­du­s­trie

Nach Corona-Ausbrüchen in deutschen Schlachthöfen wurden 2021 die Vorschriften zu Arbeitnehmerrechten in der Fleischindustrie verschärft, Beschäftigung per Leiharbeit und Werkvertrag verboten. Eine Verfassungsbeschwerde dagegen scheiterte nun.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Thomson Reuters
Se­nior Spe­cia­list Le­gal Edi­tor, Cor­po­ra­te Law and Practi­ce

Thomson Reuters, Ber­lin und 1 wei­te­re

Logo von Görg
Re­fe­ren­da­re und Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) für ver­schie­de­ne...

Görg, Ber­lin

Logo von Görg
Re­fe­ren­da­re und Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) für ver­schie­de­ne...

Görg, Mün­chen

Logo von Wirtz & Kraneis Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Rechts­an­walt (m/w/d) Ge­sell­schafts­recht / Steu­er­recht / Li­ti­ga­ti­on

Wirtz & Kraneis Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln

Logo von Hogan Lovells International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) Ban­king & Fi­nan­ce

Hogan Lovells International LLP, Frank­furt am Main

Logo von orka Partnerschaft mbB
Re­fe­ren­da­re (m/w/d/*) im Be­reich En­er­gie­recht am Stand­ort Ber­lin

orka Partnerschaft mbB, Ber­lin

Logo von Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Rechts­an­walt (m/w/d) pri­va­tes Bau­recht/Ver­ga­be­recht

Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln

Logo von Görg
Re­fe­ren­da­re und Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) für ver­schie­de­ne...

Görg, Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Die 3 wichtigsten Vertragsklauseln für Agenturen

27.05.2026

Intensivkurs KI für Anwaltskanzleien Modul 1: Basis-Einführung in KI, Prompting und Anwendungsfälle

27.05.2026

Verteidigung in Cannabis-Strafverfahren

27.05.2026

Schwerbehindertenarbeitsrecht und Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer

27.05.2026

Krypto: Nacherklärung und Strafrecht

28.05.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH