Vier oder fünf Jahre für eine Instanz? An deutschen Zivilgerichten kommt das durchaus vor. Hochspezialisierte Anwälte treffen auf überlastete Richter, die mit komplexen Spezial-Materien oft nicht vertraut sind. Nicht nur, um die Abwanderung an die Schiedsgerichtsbarkeit zu bremsen, wird auf dem Deutschen Juristentag diskutiert, wie man der Justiz zeitgemäßere Strukturen verpassen kann.
Die Anwaltschaft spezialisiert sich seit Jahrzehnten. Der Markt der Fachanwaltsanbieter scheint mittlerweile schon recht gesättigt zu sein, repräsentative Studien prognostizieren das zeitnahe Ende des Feld-Wald-und-Wiesen-Anwalts. Bestehen bleiben sollen vor allem die großen Kanzleien und die mit speziellen Rechts- und Branchenkenntnissen ausgestatteten Boutiquen.
Ihre Kollegen auf den Richterbänken dagegen sind in den meisten Fällen noch genauso unterwegs wie vor Jahrzehnten: Die generalistische Ausbildung der Juristen setzt sich in ihrem Dienst fort, der sie innerhalb der Justiz an ganz unterschiedliche Positionen verschlagen kann. Dabei sind häufige Abteilungswechsel mittlerweile an der Tagesordnung, kritisiert der Präsident des Deutschen Anwaltvereins Prof. Dr. Wolfgang Ewer. Die Zeiten, in denen die Geschäftsverteilungspläne für ein Jahr nicht verändert wurden, sind längst vorbei.
In der Abteilung Zivilrecht des 70. Deutschen Juristentags (djt) diskutieren Juristen ab Mittwoch darüber, ob Zivilprozessordnung (ZPO) und Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) noch zeitgemäß sind. "Es geht schlicht darum, ob die Gerichte heute noch hinreichend dafür gerüstet sind, ihre anspruchsvolle Aufgabe – auch im Interesse der Bürger – wahrnehmen zu können", erklärt djt-Präsident Prof. Dr. Thomas Mayen. Schon vor den Beschlüssen am Donnerstag lässt der Bonner Anwalt sich zu einer Stellungnahme hinreißen: "Es besteht aus Sicht der Abteilung Zivilrecht jedenfalls Grund zu der Annahme, dass dies nicht der Fall ist."
Vertrauliche Verfahren auch vor staatlichen Gerichten?
Für Dr. Jürgen Lauer, einen renommierten Baurechtler, stellt sich diese Frage gar nicht erst: "In komplexen Verfahren wollen die Unternehmen gar nicht mehr zu den staatlichen Gerichten", konstatiert der Kölner Anwalt. Während die Verwaltung ihre Streitigkeiten zwangsläufig dort austragen müsse, zögen mittlerweile fast alle Unternehmen die Schiedsgerichtsbarkeit vor.
Die Verhandlungen dort finden hinter verschlossenen Türen statt - anders als vor staatlichen Gerichten, die dem Öffentlichkeitsgrundsatz unterliegen. Unternehmen legen Geschäftsgeheimnisse wie auch Umsatzgrößen naturgemäß nur ungern offen. Laut Dr. Peter Götz von Olenhusen, dem Leiter der Abteilung Zivilrecht beim Deutschen Juristentag, will aber deshalb niemand die Schiedsgerichtsbarkeit beschneiden: "Es wird vielmehr darum gehen, ob wir von den Schiedsgerichten lernen können". Michael Lotz, Präsident des Landgerichts Heidelberg, schlägt vor, Unternehmen die Möglichkeit zu geben, auch im staatlichen Gerichtsverfahren Vertraulichkeit zu vereinbaren.
Eine Flucht in die Schiedsgerichtsbarkeit sieht Christian Wolf aber nicht. Der Professor für Prozessrecht an der Juristischen Fakultät in Hannover kommt in einem Working Paper zu dem Ergebnis, dass die Schiedsgerichtsbarkeit zwar wachse, "aber auf sehr niedrigem Niveau". Die Verfahren an den Amtsgerichten seien zwischen 1995 und 2013 um 34,3 Prozent, am Landgericht um 15,09 Prozent zurückgegangen. "Entsprechende Zuwächse in der Schiedsgerichtsbarkeit stehen dem aber nicht gegenüber," betont Wolf, der mit seiner Studie Überlegungen zu Reformen des Prozessrechts eine Grundlage geben will.
Eine Sache, sieben Jahre, neun Richter
An den überlangen Verfahren, überforderten Richtern und häufigen Besetzungswechseln ändern auch diese Zahlen nichts. "Einer meiner Mandanten hat einmal nachgefragt, wie viele Richter eigentlich mittlerweile sein Verfahren bearbeitet hätten. Es waren sieben in fünf Jahren", erinnert sich Baurechtler Lauer. "Das ist zwei Jahre her, seitdem ist die Akte schon auf den Schreibtischen zweier weiterer Richter gelandet."
Beim Deutschen Juristentag gibt es einige Vorschläge, um den Vorgaben an eine angemessene Verfahrensdauer nachzukommen. Einer davon besteht darin, den Gerichten die Möglichkeit zu geben, die Parteien aufzufordern, ihren Sachvortrag innerhalb einer Notfrist kurz zusammen zu fassen.
Ob sich diese Forderung von Prof. Dr. Gralf-Peter Callies bei den Teilnehmern der Tagung durchsetzen kann, darf man bezweifeln. Selbst wenn damit auch eine erweiterte Hinweispflicht des Gerichts einherginge, liege die Verkürzung des Rechtsschutzes dennoch auf der Hand, meint Peter Götz von Olenhusen. Nicht zuletzt die zahlreichen Anwälte unter den Teilnehmern, die aus allen juristischen Fachgebieten kommen, dürften es ablehnen, dass die Gerichte ihre Überlastung an sie weitergeben.
So bemängelte Rechtsanwalt Felix Busse, der ehemalige Präsident des Deutschen Anwaltsvereins, am Mittwoch eine zurückgehende richterliche Effizienz bei der Verfahrensbearbeitung, die sich auch statistisch erkennen lasse. Trotz rückgängiger Eingangs- und Verfahrenszahlen seien die Erledigungszahlen pro Richter ebenfalls zurückgegangen.
Expertise der Richter muss mit jener der Anwälte Schritt halten
Die Experten sind sich aber einig darüber, dass die Justiz vor allem unter einem Mangel leidet, nämlich einem Mangel an Fachwissen. Den generalisiert ausgebildeten Richtern ständen neben den Parteien, die sich naturgemäß mit ihrem Verfahren und seinen Inhalten gut auskennen, auch auf Seiten der Anwälte häufig hochspezialisierte Experten gegenüber.
Baurechtler Lauer kennt die Problematik. Er selbst schätzt die Verbindung von Recht und Technik, die seine Spezialmaterie mit sich bringt. Aber er weiß: Für einen nicht auf dieses Gebiet spezialisierten Richter "ist es die Höchststrafe, wenn eine 500 Seiten umfassende Klageschrift auf seinem Schreibtisch landet". Vier bis fünf Jahre sind in seinem Rechtsgebiet eine ganz normale Vefahrensdauer - allein für die erste Instanz.
Lauer hat den unmittelbaren Vergleich. Im Baurecht gibt es an vielen Landgerichten Kammern mit Spezialzuständigkeiten. "Dort ist man in aller Regel gut aufgehoben," findet der Anwalt. Die Richter wüssten nicht nur, worum es geht. "Eine weitere Besonderheit ist auch, dass schon nach geltendem Recht diese Verfahren nicht erst zum Einzelrichter, sondern sofort an die Kammer gehen - und selbst wenn dort nur einer von drei Richtern über Spezialwissen im Baurecht verfügt, ist das eine ganz andere Ausgangssituation als bei einem Einzelrichter ohne baurechtliche Vorkenntnisse, dessen Dezernat man schon mit der Klage faktisch lahm legt".
Viele Ansätze, ein Ziel: Mehr fachliches Knowhow in die Justiz holen
Beim djt in Hannover haben die Zivilrechtler jede Menge Ideen, um Knowhow in die Gerichte zu holen. Es ist absehbar, dass sie in ihren Beschlüssen empfehlen werden, eine fachliche Fortbildungspflicht für Richter einzuführen. Diese könnten dann in Spezialkammern bei den Landgerichten und Spezialabteilungen an den Amtsgerichten sitzen, welche für besonders komplexe oder gesellschaftlich relevante Streitigkeiten zuständig sind.
Auch externen Sachverstand wollen die Juristen aber stärker in den Zivilprozess einbinden. Anders als im Strafprozess kann der Richter nach geltendem Recht einen Sachverständigen nur für konkrete Fragen und nur dann hinzuziehen, wenn diese beweisrelevant sind. Die vorhandenen Regelungen hielten in der Diskussion am Mittwoch einige Teilnehmer für ausreichend. Aber viele Zivilrechtler wollen mehr: Fachkundige Laienrichter sollen das ganze Verfahren begleiten und den Richter mit ihrem Sachverstand unterstützen können. So soll, wenn es nach Landgerichtspräsident Lotz geht, ein Finanzfachmann ein kompliziertes Kapitalanlagenhaftungsverfahren oder ein Mediziner einen komplexen Arzthaftungsprozess begleiten können.
Solche Spezialisten auf der Richterbank wären bei Beweisaufnahmen der Sachkunde der Sachverständigen "weniger ausgeliefert", so die Begründung für die Ideen der Juristen in Hannover. So könnten sie "auf Augenhöhe" mit den Parteien und Anwälten agieren. Auch wenn es der Justiz recht spät einfällt, sich mit der freien Wirtschaft, in der die Konkurrenz für zügige Entwicklungen sorgt, messen zu wollen, sind die Juristen beim 70. Deutschen Juristentag noch immer schneller dran als der Gesetzgeber. Vielleicht wird die große Koalition, die sich bislang bloß recht pauschal einen bürgernahen und effizienten Zivilprozesses in den Koalitionsvertrag geschrieben hat, auf diejenigen hören, die mit den Reformen dann auch arbeiten müssten.
Pia Lorenz, Mehr Expertise für Richter: . In: Legal Tribune Online, 18.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13215 (abgerufen am: 11.10.2024 )
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