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"Tippen tötet": Was am Steuer verboten ist

30.05.2014

Frau mit Handy am Steuer

© Martinan - Fotolia.com

Mit der Plakataktion "Tippen tötet" will die Landesverkehrswacht Niedersachsen vor den Gefahren der Handy-Nutzung am Steuer warnen. Was genau ist eigentlich verboten? Ändert eine Handy-Halterung etwas? Und was, wenn der Wagen eine Start-Stopp-Automatik hat? Verkehrsrechtler Adolf Rebler mit Rechtswissen, das Leben retten kann.

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5 Sekunden weg geschaut bei 100 km/h: 140 Meter Weg

Nicht immer muss die Benutzung eines Mobiltelefons am Steuer so tragisch enden wie nach einem Bericht von RP Online im Fall der Amerikanerin Courtney Ann Sanford. Sie hörte beim Autofahren den Superhit "Happy" von Pharrell Williams und wollte ihren Facebook-Freunden mitteilen, wie glücklich der Song sie macht. Um 8.33 Uhr tippte sie die Nachricht in ihr Handy ein. Eine Minute später war die 32-Jährige tot. Sie verlor die Kontrolle über ihren Wagen, geriet über den Mittelstreifen auf die Gegenfahrbahn und kollidierte dort mit einem Lastwagen.

Schon eine kurze Ablenkung kann gefährlich werden: Wer bei einem Tempo von 50 km/h auch nur 5 Sekunden lang beispielsweise auf sein Handy schaut, legt in dieser Zeit schon 70 Meter zurück, bei 100 km/h ist es mit 140 Metern schon das Doppelte. Auf so viel Weg kann viel passieren.

Nach einer Studie des Tech Transportation Institute im US-Bundesstaat Virginia aus dem Jahre 2009 erhöht sich das Unfallrisiko beim Wählen einer Nummer im Pkw um das 2,8-fache, beim Telefonieren um das 1,3-fache und beim Griff zum Handy um das 1,4-fache. Beim Lkw sind die Werte noch höher: Die Unfallgefahr steigt beim Wählen auf das 5,9-fache, beim Telefonieren auf das 6,7-fache und beim Schreiben einer SMS auf das 23,2-fache.

Seite 1/7
  • Seite 1:

    Der schlimmste denkbare Fall: Unfalltod nach Happy-Post

  • Seite 2:

    "Wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer (…) aufnimmt oder hält"

  • Seite 3:

    Was ist eigentlich ein Mobiltelefon?

  • Seite 4:

    Verbotene Handlungen

  • Seite 5:

    Und was man darf

  • Seite 6:

    Im Zweifel lieber bleiben lassen

  • Seite 7:

    Erwischt: der Beweis und die Strafen

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Zitiervorschlag

"Tippen tötet": . In: Legal Tribune Online, 30.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12131 (abgerufen am: 21.05.2026 )

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