Druckversion
Freitag, 17.07.2026, 19:58 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/gesetzgebung-mietrecht-mietpreisbremse-wohnungsbau-bestellerprinzip-makler
Fenster schließen
Artikel drucken
10824

Immobilienpolitik der Großen Koalition: Inves­toren ver­ängs­tigt

von Dominik Schüller

30.01.2014

Mieterhöhung (Symbolbild)

© macgyverhh - Fotolia.com

Justizminister Heiko Maas befürchtet nicht, dass mit der geplanten Mietpreisbremse der Wohnungsbau in Deutschland zurückgehen könnte. Der Mietrechtler Dominik Schüller ist da skeptischer. Auch von den Plänen der Großen Koalition zum Bestellerprinzip im Maklerrecht und einer neuen Berechnungsmethode für den Mietspiegel hält er nicht viel.

Anzeige

Sowohl Union als auch SPD haben die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt für den Wahlkampf genutzt. Daher ist es nicht überraschend, dass nun auch der Koalitionsvertrag eine Vielzahl von geplanten Regelungen für die Immobilienwirtschaft enthält. Die Bundesregierung möchte damit dem stetig wachsenden Bedarf an Wohnungen in Ballungszentren, den für die Energiewende notwendigen Umbaumaßnahmen sowie den demografischen und sozialen Herausforderungen begegnen.

Einige Ziele sind grob umrissen, andere schon relativ konkret ausformuliert. Insgesamt drohen der Immobilienwirtschaft herbe Einschnitte.

Besonders konkret sind die Pläne zur Mietpreisbremse, die es noch vor der Sommerpause ins Gesetzblatt schaffen und den Bundesländern die Möglichkeit geben soll, für die Dauer von fünf Jahren in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten, eine Mieterhöhung bei einer Wiedervermietung zu deckeln. Maximal 110 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete sollen Vermieter dort verlangen dürfen. Ausnahmen sind für Erstvermietungen in Neubauten und Anschlussvermietungen nach umfassenden Modernisierungen vorgesehen. Mindestens soll der Vermieter jedoch die bisherige Miethöhe verlangen können. Will ein Land diese Gebiete ausweiten, muss es zuvor einen Maßnahmenplan zur Behebung der Mangellage erarbeiten.

Mietpreisbremse senkt Mieten nicht zwingend

Der Deutsche Mieterbund begrüßt das Vorhaben naturgemäß, der Bundesverband freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen kritisiert das Vorpreschen ohne Berücksichtigung der weiteren Vorgaben des Koalitionsvertrages. Tatsächlich verwundert das schnelle Vorgehen der Bundesregierung. Flankierende Maßnahmen sind bisher nämlich nicht einmal ansatzweise auf den Weg gebracht worden. Die Auswirkungen auf die derzeit in Deutschland florierende Immobilienwirtschaft sind bislang nicht abzusehen. Es besteht die Gefahr, dass Investoren zunächst einmal abwarten werden. Die Mietpreisbremse wird am Ende also nicht zwingend zu günstigeren Mieten führen.

Zudem stellen sich auch rechtliche Probleme. Schon jetzt ist die Einordnung einer Mietwohnung in den Mietspiegel (sofern für das Gebiet ein solcher existiert) nicht unproblematisch. Die vielen Rechtsstreite vor den Amtsgerichten belegen dies. Auch bei der vorgesehenen Ausnahme für umfassende Modernisierungen sind Probleme zu erwarten. Wie wird eine solche Modernisierung definiert? Zahllose Klagen sind da vorprogrammiert.

Zudem könnte damit auch ein neuer Investitionsanreiz für eine Vollmodernisierung gesetzt werden. Gerade diese sind jedoch Kostentreiber für die Bestandsmieter. Zu guter Letzt muss eine solche Regelung auch seitens der Verwaltung überprüft werden können. Hierzu müssen sicherlich in den ausgedünnten Behörden neue personelle Kapazitäten aufgebaut werden. Zweifellos sind bezahlbare Mieten wichtig.

Anzeige
Seite 1/2
  • Seite 1:

    Tücken der Mietpreisbremse

  • Seite 2:

    Pläne zu Mietfläche, Mietspiegel und Maklerrecht

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Dominik Schüller, Immobilienpolitik der Großen Koalition: . In: Legal Tribune Online, 30.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10824 (abgerufen am: 17.07.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Miet- und WEG-Recht
    • Mietrechtsreform
    • Wirtschaft
Das Containerschiff des Unternehmens CMA CGM verlässt am 23.04.2026 den Hafen von Marseille. 06.05.2026
Trump

Straße von Hormus:

USA beenden Eskorte für Han­dels­schiffe wieder

Erst am Montag hatten die USA begonnen, Handelsschiffe aus der Straße von Hormus zu eskortieren. Nach nur einem Tag setzte Donald Trump den Einsatz wieder aus: Es habe große Fortschritte bei den Atomverhandlungen mit dem Iran gegeben.

Artikel lesen
Lars Klingbeil am 28.04.2026 bei der Klausurtagung der SPD-Landesgruppen Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. 30.04.2026
Steuerhinterziehung

Strafbefreiende Selbstanzeige:

Warum Kling­beils Reform ihr Ziel ver­fehlt

Wer in größeren Summen Steuern hinterzogen hat, soll sich nicht mehr "freikaufen" können. Dieser Vorstoß brächte aber keinen Erfolg, sondern weniger Aufklärung und mehr verdeckte Vermögen, sagen Rainer Biesgen und Philipp J. Butler.

Artikel lesen
Blick auf ein Schiff, das während der zweiwöchigen Waffenruhe im Oman durch die Straße von Hormus fährt. 16.04.2026
Krieg

Wechselseitige Blockaden der Straße von Hormus:

Kein Durch­kommen

Die Straße von Hormus kann nicht befahren werden. Dass der Iran für eine sichere Durchfahrt "Gebühren" verlangt, ist rechtswidrig. Auf das amerikanische Vorgehen trifft das nur in Teilen zu, findet Simon Gauseweg.

Artikel lesen
Die LaFarge-Fabrik in der syrischen Wüste 13.04.2026
Unternehmen

Zementhersteller zahlte Millionenbeträge an Terroristen:

Lafarge und acht Ex-Mit­ar­beiter ver­ur­teilt

Zementhersteller Lafarge zahlte fünf Millionen Euro an bewaffnete Gruppen, um während des Bürgerkriegs in Syrien produzieren zu können. Ein Pariser Gericht verurteilte das Unternehmen und Ex-Mitarbeiter nun wegen Terrorismusfinanzierung.

Artikel lesen
Zwei Frachter am 15.01.2012 bei Khasab (Oman) in der Straße von Hormus. 09.04.2026
Völkerrecht

Straße von Hormus:

Was können Staaten gegen die Blo­c­kade unter­nehmen?

Trotz der Waffenruhe können erst wenige Schiffe die Straße von Hormus passieren. Der Iran will Gebühren dafür verlangen. Ist das zulässig? Und was können Staaten unternehmen, um die sichere Passage der Meerenge zu ermöglichen?

Artikel lesen
Mann sitzt entmutigt vor einem riesigen Haufen Akten, die vor ihm auf dem Tisch gestapelt sind 29.03.2026
Bürokratie

Gesetze, Verwaltung, Staat:

Die ewige Büro­k­ratie

Mit der Forderung nach "Bürokratieabbau" machte Ex-Bundeskanzler Scholz populistisch von sich reden. Sein Nachfolger Merz tut es ihm nach. Dabei wird sich nichts ändern: Schon vor 50 Jahren haben wir uns über die gleichen Probleme beschwert.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Konzept & Marketing GmbH (k+m)
As­so­cia­te – M&A / Ge­sell­schafts­recht (m/w/d)

Konzept & Marketing GmbH (k+m), Han­no­ver

Logo von Frankfurter Sparkasse
Be­ra­ter (w/m/d) für Te­s­ta­ments­voll­st­re­ckung, Nach­lass­ab­wick­lung und...

Frankfurter Sparkasse, Frank­furt am Main

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter / Re­fe­ren­dar (w/m/d) En­er­gy...

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ham­burg

Logo von Görg
Rechts­an­walt im Be­reich In­sol­venz­recht (m/w/d)

Görg, Stutt­gart

Logo von White & Case
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) - Pri­va­te Equi­ty

White & Case, Frank­furt am Main

Logo von CMS
Rechts­an­wäl­­te (m/w/d) für den Be­reich Cor­po­ra­te / Cor­po­ra­te...

CMS, Düs­sel­dorf

Logo von Mayer Brown LLP
RECHTS­AN­WALT (W/M/D) IM BE­REICH BAN­KING & FI­NAN­CE IN FRANK­FURT AM...

Mayer Brown LLP, Frank­furt am Main

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­er­be­ra­ter / Wirt­schafts­wis­sen­schaft­ler (m/w/d) Ver­rech­nung­s­p­rei­se /...

Flick Gocke Schaumburg, Mün­chen

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Fortbildung Versicherungsrecht im Selbststudium/ online

24.07.2026

Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

28.07.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

28.07.2026

Wie Sie Ihr Legal & Regulatory Monitoring in ein proaktives Frühwarnsystem verwandeln

30.07.2026

Logo von Hengeler Mueller
Chancen@Hengeler Stipendium 2026

01.10.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH