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Geplanter Haftbefehl gegen Gaddafi: Den Haag und die Diktatoren

Dr. jur. Denis Basak

11.05.2011

Gaddafi

© U.S. Navy

Nach über zwei Monaten Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs wegen völkerrechtlicher Verbrechen in Libyen kündigte nun Chefankläger Luis Moreno-Ocampo an, bald Haftbefehle gegen "führende Köpfe" des Regimes beantragen zu wollen. So richtig dieser Schritt ist: Das Gericht wurde für seine Praxis der Strafverfolgung schon heftig kritisiert. Von Denis Basak.

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500 bis 700 getötete Demonstranten allein im Februar, Folter, Verschleppungen, Vergewaltigungen und ungezielte Angriffe mit schweren Waffen auf dicht besiedelte Städte mit vielen zivilen Opfern: Die Liste der Vorwürfe gegen die libysche Führung wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen im Rahmen des Bürgerkriegs, die der oberste Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) Luis Moreno-Ocampo am 4. Mai 2011 dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen vorgelegt hat, lässt das Ausmaß des Kriegs von Gaddafi gegen die eigene Bevölkerung erahnen.

Dabei wird mit großer Sicherheit einer der drei internationalen Haftbefehle, die Moreno-Ocampo nun bei der Vorverfahrenskammer des ICC beantragen will, dem libyschen Diktator selbst gelten.

Der ICC liefert hier in hoher Geschwindigkeit einen Arbeitsnachweis in einer aktuell im Zentrum der Weltöffentlichkeit stehenden Konfliktsituation ab. Erstmals derart in Erscheinung getreten war das Gericht 2008 mit dem Haftbefehl gegen den sudanesischen Präsident al Bashir. Bis dahin hatte man sich mit verschiedenen Fällen aus Zentral- und Ostafrika beschäftigt, die außerhalb der betroffenen Länder kaum von Interesse waren.

Seit dem Fall al Bashir drängt sich der ICC indes auch auf die globale Bühne der Tagespolitik. Dort wird es aber nicht nur begeistert empfangen.

Kritiker: Ohne straffreies Exil für Diktatoren drohen noch mehr Opfer

Die Position des ICC ist relativ einfach: Wenn schwerste Verbrechen gegen das Völkerrecht begangen wurden, sollen die Hauptverantwortlichen dafür auch zu Rechenschaft gezogen werden. In diesem Tenor präsentierte auch Moreno-Ocampo seinen Zwischenbericht im Sicherheitsrat.

Kritische Stimmen bemängeln allerdings, dass mit einem Einschreiten des Gerichts der internationalen Diplomatie das Angebot eines straffreien Exils für zurücktretende Diktatoren aus der Hand genommen wird. Die Betreffenden würden sich dann noch länger mit Gewalt an die Macht im eigenen Land klammern und dabei viele weitere Opfer verursachen. Tatsächlich sind solche Befürchtungen nicht von der Hand zu weisen und wurden auch schon beim Haftbefehl gegen al Bashir geäußert.

Die bisherigen Reaktionen auf die Ankündigung des Vorgehens gegen die libysche Regierung klingen da freundlicher. UNO-Generalsekretär Ban Ki-Moon ließ etwa verlauten, es gebe kein Zurück mehr bei der Verfolgung von Verantwortlichen für völkerstrafrechtliche Verbrechen.

Andererseits sollen die USA nach Medienberichten schon einen sicheren Exilort für Gaddafi gesucht haben. Die oft postulierte Wendung "no peace without justice" wird von der Realpolitik gerne zu einem "no justice without peace" umgedeutet: Lieber erst einmal Frieden schließen mit einem Verbrecher, als weiter Krieg zu führen. Bleibt der Täter dabei im Amt, kann dies für die Bevölkerung allerdings katastrophal sein.

Aber selbst mit einer Abdankung sind nicht alle Probleme gelöst: Auch hier kann der Übergang in eine stabile Zivilgesellschaft nur gelingen, wenn Verbrechen der Vergangenheit aufgearbeitet werden – das zeigen etwa die Erfahrungen in Lateinamerika.

Architektur des Sicherheitsrats untergräbt Glaubwürdigkeit des ICC

Oft wird dem ICC auch vorgeworfen, dass er einseitig nur gegen wenige Täter vorgeht und viele andere nicht verfolgt. Dafür kann allerdings das Gericht wenig, weil es nach seinem Statut zunächst nur für Taten in Mitgliedsstaaten zuständig ist, wobei die Konfliktherde dieser Welt eher nicht in diesen Ländern liegen.

Ansonsten kann der ICC nur nach einer Überweisung des Falles durch den Sicherheitsrat tätig werden, Art. 13 lit. b seines Statuts. Dies ist bisher nur für Darfur und nun für Libyen geschehen. Für die sehr ähnliche Situation in Syrien ist eine Einigung des Sicherheitsrats auf einen solchen Schritt aber nicht in Sicht – und etwa für das Vorgehen Chinas gegen "Separatisten" und andere Oppositionelle ist es ausgeschlossen.

Diese politische Schieflage liegt mehr an der Architektur des Sicherheitsrats als am ICC - sie untergräbt aber dessen Glaubwürdigkeit, weil sein Recht eben nicht für alle Welt gleichermaßen gilt. Andererseits ist jeder Prozess gegen Täter von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Völkermord, der überhaupt gelingt, richtig und ein wichtiges Signal.

Solche Verfahren sind - selbst wenn vorerst nur Haftbefehle vorliegen oder auch nur angekündigt sind - Schritte gegen die immer noch weit verbreitete völlige Straflosigkeit von Massenverbrechen. Hier ist jeder noch so kleine Schritt einer in die richtige Richtung.

Dr. Denis Basak arbeitet als akademischer Rat am Institut für Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie der Goethe-Universität in Frankfurt und forscht und lehrt unter anderem zum deutschen und internationalen Straf- und Strafprozessrecht.

 

Mehr auf LTO.de:

Krieg in Libyen: Viele mögliche Angeklagte für Den Haag

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Mehr im Internet:

Erster Bericht des Anklägers des ICC an den Sicherheitsrat zur Situation in Libyen

Statement von Luis Moreno-Ocampo zu dem Report

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Denis Basak, Geplanter Haftbefehl gegen Gaddafi: . In: Legal Tribune Online, 11.05.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3238 (abgerufen am: 16.06.2026 )

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