Druckversion
Dienstag, 11.08.2026, 14:02 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/fc-koeln-moenchengladbach-platzsturm-ultras-boyz-fahndung-stadionverbot-fotos
Fenster schließen
Artikel drucken
14761

Der FC Köln nach dem Platzsturm: "Den Zeit­punkt der Milde über­schritten"

von Johannes Arnhold

20.02.2015

Eines der vom 1. FC Köln veröffentlichten Bilder vom Spiel 1. FC Köln gegen Borussia Mönchengladbach

Bild: Screenshot von fc-koeln.de

Wie weit darf ein Fußball-Verein gehen, um sich von unliebsamen Teilen seiner Anhängerschaft zu distanzieren? Das hatten die Verantwortlichen des 1. FC Köln nach dem sog. Platzsturm von Mönchengladbach am vergangenen Wochenende zu klären - und ergriffen drastische Maßnahmen. Warum der Club den richtigen Weg gewählt hat, obwohl am Ende womöglich juristischer Ärger droht, erklärt Johannes Arnhold.

Anzeige

Der vor kurzem verstorbene Udo Lattek brachte es einst auf den Punkt, als er sagte: "Im Kölner Stadion ist immer so eine super Stimmung, da stört eigentlich nur die Mannschaft". Die FC-Fans sind für ihre ausgelassene Stimmung und die Treue zum Verein bekannt - und das, obwohl der Club ihnen das Fan-Leben in der jüngsten Vergangenheit nicht immer leicht gemacht hat. Auch in der aktuellen Saison wird zumindest bei Heimauftritten eher fußballerische Magerkost geboten. Und dennoch unterstützen die Kölner ihren "Effzeh" bedingungslos und überwiegend friedlich.

Doch auch in der Domstadt gibt es eine Reihe sogenannter Problemfans. Nach den Vorfällen am vergangenen Samstag hat der Verein nun seine ursprünglich liberale Haltung gegenüber diesem Teil der Anhängerschaft aufgeben. Anlass war der sog. Platzsturm einer rund dreißigköpfigen Gruppe, die offensichtlich der FC-Ultra-Gruppierung "Boyz" zugeordnet werden kann.

Diejenigen von ihnen, welche die staatlichen Ermittlungsbehörden identifizieren können, werden sich je nach individuellem Nachweis nun strafrechtlich verawntworten müssen: neben dem Abbrennens und Werfen von Pyrotechnik und dem Überschreiten der Absperrungen voraussichtlich auch wegen gefährlicher Körperverletzung, Hausfriedensbruch und Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz.

"Zeitpunkt der Milde überschritten": die Reaktionen des FC

Angesichts hoher zu erwartender Strafen durch den DFB erklärte Manager Jörg Schmadtke, dass auch von Vereinsseite aus "der Zeitpunkt der Milde überschritten" sei. Die Folgen: Umgehend wurde den "Boyz" der Status als Fan-Club entzogen, sämtlichen Mitgliedern der Gruppe wurden zudem die Kündigung der Vereins-Mitgliedschaft und ein unbefristetes lokales Stadionverbot angekündigt.

Erste örtliche Stadionverbote sind bereits erteilt worden. Empfänger waren nicht nur die Mitglieder der "Boyz" selbst; die Briefe gingen auch an solche Teile der Anhängerschaft, denen man vereinsseitig eine Nähe zur Ultra-Gruppierung nachsagt. Schon macht der Begriff der "Sippenhaft" die Runde.

Große Diskussionen löste auch die Veröffentlichung einiger Fotos auf der Vereinshomepage des Clubs aus. Auf den Bildern, die unter der Überschrift "Diese Leute schaden dem FC!" auf der Webseite zu sehen sind, sieht man die vermeintlichen Beteiligten des Platzsturms noch unmaskiert im Fanblock. Sie sind erkennbar, eine Identifizierung ist damit ohne weiteres möglich. Betrachtet man die einzelnen Maßnahmen aus rechtlicher Sicht, muss man konstatieren, dass die Kölner sich hier wohl sehenden Auges auf rechtlich dünnes Eis begeben haben.

Vereinsausschluss schwierig

Rechtlich unproblematisch ist der Ausschluss der Ultra-Gruppierung der "Boyz" aus dem Fanverbund. Schwerer fällt da schon die Bewertung des Mitgliederausschlusses. Eine gesetzliche Rechtsgrundlage gibt es nicht. Ein Ausschluss dient Vereinen zur Sicherung der Einhaltung des Vereinszwecks und muss daher zwingend in der Satzung geregelt sein.

Auch die FC-Satzung enthält eine entsprechende Vorschrift in § 7 Abs. 3, welche es dem Vorstand ermöglicht, nach Anhörung des Mitgliederrats Mitglieder aus wichtigem Grund auszuschließen. Als nichtabschließende Regelbeispiele nennt die Satzung u.a. grobe Verstöße gegen ihre Regelungen und Grundsätze sowie ein für den Verein nicht mehr tragbares Verhalten von Mitgliedern innerhalb oder außerhalb des Vereins.

Dass diese Voraussetzungen generalklauselartig formuliert sind und ggfs. der Auslegung bedürfen, steht einer Sanktionierung nicht per se im Wege. Allerdings stellt sich schon die Frage, ob man jeden Fan, allein ausschließen kann, weil er im weißen Overall im Stadion war, obwohl man ihm ein darüber hinaus gehendes verwerfliches Verhalten nicht nachweisen kann.

Anzeige
Seite 1/2
  • Seite 1:

    'Boyz' keine Fans mehr, Stadionverbote und Pranger-Bilder

  • Seite 2:

    Stadionverbote, Prangerbilder und warum Recht manchmal nicht alles ist

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Johannes Arnhold, Der FC Köln nach dem Platzsturm: . In: Legal Tribune Online, 20.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14761 (abgerufen am: 11.08.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Sportrecht
    • Strafrecht
    • Urheber- und Medienrecht
    • Fußball
    • Hooligans
    • Recht am eigenen Bild
    • Vereine
    • Videoüberwachung
Von rechts grätscht ein Spieler (grün) in Richtung seines Gegenspielers (rot) 04.08.2026
Schadensersatz

LG Köln zur Haftung im Hobbyfußball:

Kein Scha­dens­er­satz nach Grät­sche des eigenen Mit­spie­lers

Fußballer haften für Fouls nur dann auf Schadensersatz, wenn sie die Spielregeln grob verletzen. Das LG Köln verneinte dies im Fall eines Hobbyfußballers, der Opfer einer Blutgrätsche seines Teamkollegen geworden war.

Artikel lesen
Helene Fischer bei einem Auftritt 24.07.2026
Prominente

Helene Fischer erneut vor dem BGH:

Fotos mit Baby kein schwerer Ein­griff ins Per­sön­lich­keits­recht

Der Schlagerstar verliert erneut vor dem BGH: Nach der RTL-Entscheidung hat das Gericht auch in den Verfahren gegen "Superillu" und "Freizeitwoche" entschieden, dass es keine Geldentschädigung für veröffentlichte Fotos mit Baby gibt.

Artikel lesen
Blick durch den Zaun auf die FIFA-Zentrale auf dem Zürichberg mit einem riesigen Fußball im Garten. 16.07.2026
Fußball

EuGH zu Spielerberatern:

FIFA-Regeln könnten gegen Kar­tell­recht ver­stoßen

Das Landgericht Mainz wollte vom EuGH wissen, ob die FIFA-Regeln für Spielervermittler mit dem Kartellverbot vereinbar sind. Zumindest bei einigen Vorgaben ist das wohl nicht der Fall.

Artikel lesen
Schild am Eingang des EuGH 09.07.2026
Verbände

EuGH verweist auf das Gemeinwohl:

Strenge DFB-Regeln für Spie­ler­ver­mittler wohl zulässig

Das umstrittene DFB-Regelwerk für Spielervermittler könnte kartellrechtlich unbedenklich sein. Das entschied der EuGH auf eine Vorlage des BGH hin. Die Vorgaben an Vereine und Spieler könnten unter eine Ausnahme vom Kartellverbot fallen. 

Artikel lesen
Fußballer Folarin Balogun 06.07.2026
Fußball

Spielsperre für US-Nationalspieler zur Bewährung ausgesetzt:

Wenn Regeln nur noch Kulisse sind

Weil es Donald Trump so wollte, darf der US-amerikanische Fußball-Nationalspieler Folarin Balogun trotz seiner Roten Karte das WM-Achtelfinale gegen Belgien spielen – entgegen den Regeln der FIFA. Eine Einordnung von Paul Lambertz.

Artikel lesen
Maja Göthberg im Spiel von Lazio Rom gegen Inter Mailand am 12.10.2023 24.06.2026
Fußball

Verein kündigte ihr wegen Schwangerschaft:

Lazio Rom muss Ex-Spie­lerin ent­schä­d­igen

Noch vor Saisonbeginn berichtete Maja Göthbergs Berater von ihrer Schwangerschaft, danach hielt Lazio Rom den Arbeitsvertrag plötzlich für ungültig. Der Verein muss ihr nun eine Entschädigung zahlen, so der CAS in diesem Präzedenzfall.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von PwC Legal AG
Ju­ris­ti­scher Mit­ar­bei­ter Tax & Le­gal (w/m/d)

PwC Legal AG, Düs­sel­dorf

Logo von Unabhängiger Kontrollrat
Voll­ju­ris­tin­nen oder Voll­ju­ris­ten (w/m/d) als Re­fe­ren­tin oder Re­fe­rent für...

Unabhängiger Kontrollrat, Ber­lin

Logo von FernUniversität Hagen
Wis­sen­schaft­li­che*n Mit­ar­bei­ter*in (w/m/d) am Lehr­stuhl für Bür­ger­li­ches...

FernUniversität Hagen, Ha­gen

Logo von Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­walt (m/w/d) im Be­reich Ar­beits­recht

Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Dort­mund und 1 wei­te­re

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) Health­ca­re/Öf­f­ent­li­ches Recht

Gleiss Lutz, Ber­lin

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt Deals Le­gal / M&A / Pri­va­te Equi­ty (w/m/d)

PwC Legal AG, Frank­furt am Main

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) Kar­tell­recht

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Düs­sel­dorf

Logo von Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen
Voll­ju­rist (m/w/d) Bau- und Im­mo­bi­li­en­recht

Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Wies­ba­den

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
Schnittstellen Miet- und WEG-Recht: Erprobte Konzepte bei Problemen mit der vermieteten ETW

18.08.2026

Fehlerquellen im Erbschaftsteuerrecht

18.08.2026

Kommunikation über das eigene Arbeitsverhältnis

18.08.2026

Online-Seminar: Wichtige Aspekte beim Immobilienkauf im Notariat

18.08.2026

Compliance Lunch: NIS2 – Update: Sicherheit in der Lieferkette

19.08.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH