Druckversion
Montag, 3.11.2025, 07:31 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/facebook-aenderung-nutzungsbedingungen-datenschutz-werbung
Fenster schließen
Artikel drucken
14530

Neue Nutzungsbedingungen bei Facebook: "Du kannst dein Konto jederzeit löschen"

von Michael Terhaag LL.M. und Christian Schwarz

30.01.2015

Facebook

© peshkova - Fotolia.com

Facebook ändert ab heute seine Nutzungsbedingungen – erneut zu Lasten des Datenschutzes. Die Aufregung ist wieder einmal groß: Im Netz wird seit Wochen diskutiert, die Politik schaltete sich ein, der europäische Facebook-Manager Richard Allan wurde am Mittwoch in den Bundestag zitiert. Was das ändern wird? Nicht viel, glauben Michael Terhaag und Christian Schwarz.

Anzeige

Ab heute gibt es bei Facebook neue Nutzungsbedingungen, rund einen Monat später als geplant. Mit dem Einloggen sollen alle angemeldeten Nutzer den neuen Richtlinien automatisch zustimmen – eine Möglichkeit zum Widerspruch wird es wohl nicht geben. Wer mit den Neuerungen nicht einverstanden ist, muss sich abmelden. Die geänderten Bedingungen sehen unter anderem vor, dass das soziale Netzwerk seine Werbeflächen noch gezielter und relevanter auf die Bedürfnisse der einzelnen Nutzer zuschneiden kann. Auch möchte Facebook Geodaten, die Nutzer hinterlassen, sinnvoller nutzen. Auf der anderen Seite sollen die Nutzer genau festlegen können, wer ihre Einträge sehen kann und welche Werbung ihnen angezeigt werden soll.  

Die Idee mit der personalisierten Werbung ist nicht neu. Schon bisher wurde die Reklame bei Facebook auf das Nutzerverhalten angepasst – allerdings nur auf Grundlage der Aktivitäten innerhalb des sozialen Netzwerks. Dabei wurden insbesondere die "Gefällt mir"-Klicks und eigenen Kommentare berücksichtigt. Bereits diese Maßnahmen sind aus der Sicht von Facebook ausgesprochen erfolgreich: Allein zwischen dem dritten und dem vierten Quartal des vergangenen Jahres konnte das Unternehmen seine Werbeeinnahmen pro aktivem Nutzer weltweit um 18 Prozent steigern.

Das reicht dem sozialen Netzwerk offenbar noch nicht. Künftig sollen daher auch externe Quellen - besuchte Webseiten und genutzte Apps - mit in die Bewertung einfließen. Wer also im Internet nach Reiseangeboten gesucht hat, dürfte anschließend bei Facebook weitere Flug- und Hotelangebote vorgeschlagen bekommen.

Bald findet Facebook wohl Kneipen, Cafés und Freunde in der Nähe

Interessant ist auch die Auswertung von Standortdaten. Räumt ein Nutzer dem Netzwerk die Möglichkeit ein, beispielsweise über die GPS-Funktion seines Smartphones oder Tablets seinen Aufenthaltsort zu bestimmen, so kann ihm Facebook gezielt Angebote unterbreiten oder andere Informationen übermitteln, die sich in der Nähe befinden. Wer also in der Düsseldorfer Altstadt seinen Facebook-Account öffnet, wird wohl Kneipen, Cafés und auch Freunde in seiner Umgebung vorgeschlagen bekommen.

Neu soll auch das Angebot einer "Kauf"-Schaltfläche sein. Einkäufe können direkt über das Netzwerk getätigt werden ohne Facebook verlassen zu müssen. Auf diese Weise bekommt der Dienst bald wohl einen noch tieferen Einblick in das Kaufverhalten und die Bezahlgewohnheiten seiner Nutzer.

Man kann diese Neuerungen durchaus als sinnvolle Serviceleistung sehen. Die gezielte Werbung kann Vorteile bringen. Werbung für Produkte, die Nutzer nicht interessieren, nervt und verschafft keinen Mehrwehrt. Um beim Reisebeispiel zu bleiben: Hat jemand zuvor nach günstigen Hotels in Miami gesucht, ist er sicherlich nicht auf der Suche nach einer Reise in die Antarktis. Möglicherweise ist jemand in einer fremden Stadt sogar dankbar, wenn Facebook ihm anhand seiner Standortdaten Restaurant- und Ausflugtipps anbietet oder ihm berichtet, welche Bekannten ebenfalls in der Gegend sind.

Ein kleiner Schritt für Facebook, ein großer Schritt gegen den Datenschutz

Auf der anderen Seite sind die Änderungen ein weiterer, großer Schritt zum gläsernen Internetnutzer. Datenschützer sind darüber entsetzt.

Wer personenbezogene Daten nutzt, braucht grundsätzlich die vorherige Zustimmung des Betroffenen. So will es § 4 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Mit einer wirksamen Einwilligung des Nutzers kann Facebook so gut wie alles mit den erhobenen Daten machen. Doch genau dort liegt der Fallstrick. Wann kann von einer wirksamen Einwilligung ausgegangen werden? Soll allein die weitere Nutzung von Facebook dafür genügen?

Voraussetzung wäre nach § 4a BDSG, dass der Nutzer diese Zustimmung aufgrund einer freien Entscheidung erteilt – nachdem er zuvor mit einem klaren Hinweis über den vorgesehenen Zweck der Datenerhebung, die Verarbeitung oder Nutzung und die Folgen der Verweigerung seiner Einwilligung aufmerksam gemacht wurde.

Facebook hingegen geht schlicht davon aus, dass man die neuen Regelungen mit einem Einloggen in den Dienst ab dem heutigen Tag annimmt. Kritiker halten das nicht für ausreichend. Bei einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) muss grundsätzlich ein ausdrücklicher Hinweis erfolgen und das Einverständnis der Nutzer vorliegen. So verlangt es die Regelung des § 305 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Eine einseitige Änderung ist nach deutschem Recht nicht ohne weiteres möglich. Einzige Ausnahme: Es wurde ein wirksamer Änderungsvorbehalt vereinbart (§ 308 Nr. 5 BGB). Dieser muss aber bestimmten Voraussetzungen genügen. So muss er transparent und für den Nutzer zumutbar sein und darf ihn nicht unangemessen benachteiligen. Außerdem darf der Vorbehalt nicht pauschal formuliert werden, sondern muss einen konkreten Änderungsgrund nennen. Ob die AGB von Facebook diesen Vorgaben gerecht werden, lässt sich zumindest bezweifeln.

Seite 1/2
  • Seite 1:

    Was die neuen Nutzungsbedingungen bringen

  • Seite 2:

    Wie man sich dagegen wehren kann – und wie nicht

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Neue Nutzungsbedingungen bei Facebook: . In: Legal Tribune Online, 30.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14530 (abgerufen am: 09.11.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Datenschutz
    • Urheber- und Medienrecht
    • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
    • Datenschutz
    • Facebook
    • Internet
    • Werbung
Mann fotografiert einen Falschparker mit seinem Smartphone. 06.11.2025
Datenschutz

Vom Hilfssheriff zum Datensünder:

Falsch­parker-Melder muss 100 Euro Scha­dens­er­satz zahlen

Ein Mann meldet per App einen Falschparker – und schießt dabei übers Ziel hinaus. Weil er auch den Beifahrer fotografierte, muss er 100 Euro Schadensersatz und die gegnerischen Anwaltskosten von über 600 Euro zahlen, so das OLG Dresden.

Artikel lesen
Richter Bengt Fuchs 06.11.2025
Volksverhetzung

OLG Jena verwirft sofortige Beschwerde:

Kein Straf­ver­fahren gegen Richter Bengt Fuchs

Gegen den Richter Bengt Fuchs wird es kein Strafverfahren wegen Volksverhetzung geben. Das OLG Jena hat eine sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft verworfen. Es bleibt das Disziplinarverfahren.

Artikel lesen
Polizeibeamte stehen vor der Tür eines Hanauer Wohnhauses (Symbolbild) 28.10.2025
Durchsuchung

Äußerungsdelikte im Internet:

Wann sind Haus­durch­su­chungen zulässig?

Sowohl beim Habeck-Meme als auch bei Bolz ordnete der Ermittlungsrichter eine Hausdurchsuchung an. Ist das bei Äußerungsdelikten verhältnismäßig? Was erhoffen sich Ermittler davon? Und macht eine Abwendungsbefugnis einen Unterschied?

Artikel lesen
US-Vizepräsident J.D. Vance (L) neben Präsident Donald Trump 21.10.2025
USA

In einem datenschutzrechtlichen Fall:

LG Bonn nennt US-Regie­rung "auto­k­ra­tisch bis faschis­tisch"

Weltweit gibt es durchaus scharfe Kritik an der Trump-Regierung. Nun sah sich auch ein deutsches Landgericht veranlasst, einmal zur Grundsatzkritik auszuholen – seit Snowden hätten die USA "wenig bis gar nichts dazugelernt".

Artikel lesen
Mehrere Menschen schauen sich Auftritte von Landespolitikern in sozialen Netzwerken auf ihren Mobiltelefonen an 10.10.2025
Wahlen

EU-Regeln zu kompliziert:

Keine poli­ti­sche Wer­bung mehr auf Ins­ta­gram & Co.

Wer zu Wahlkampfzeiten auf Instagram & Co. unterwegs ist, kommt an politischer Werbung kaum vorbei. Doch das wird zukünftig wohl anders sein: Meta kündigte an, keine Parteienwerbung mehr anzuzeigen. Grund dafür sind neue EU-Regeln.

Artikel lesen
Eine Filiale des Netto Marken Discount 09.10.2025
Werbung

BGH bestätigt OLG:

Nettos Wer­bung mit Preis­ra­batt war unzu­lässig

Einzelhändler locken gern mit Preisrabatten. Dabei dürfen sie es der Kundschaft aber nicht unnötig schwer machen, zu erkennen, ob ein Angebot wirklich gut ist. Netto hatte den Referenzpreis in einer Fußnote versteckt, so jetzt auch der BGH.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
As­so­cia­tes / Di­gi­tal-, IT- & Da­ten­schutz­recht

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern , Mün­chen

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von Gleiss Lutz
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) Ja­pan-Team

Gleiss Lutz , Düs­sel­dorf

Logo von CMS Deutschland
Le­gal En­gineer / (Se­nior) Le­gal Tech Spe­cia­list (m/w/d) mit Schwer­punkt „AI...

CMS Deutschland , Frank­furt am Main

Logo von Gleiss Lutz
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) Ja­pan-Team

Gleiss Lutz , Ham­burg

Logo von REDEKER SELLNER DAHS
Re­fe­ren­da­rin/​Re­fe­ren­dar (m/​w/​d) Straf­recht

REDEKER SELLNER DAHS , Bonn

Logo von CMS Deutschland
Le­gal En­gineer / (Se­nior) Le­gal Tech Spe­cia­list (m/w/d) mit Schwer­punkt „AI...

CMS Deutschland , Ber­lin

Logo von Gleiss Lutz
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) Ja­pan-Team

Gleiss Lutz , Mün­chen

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
§ 15 FAO - Krisenprävention, Insolvenzreifeprüfung und Haftungsszenarien

17.11.2025, Hamburg

Logo von AnwaltVerein Stuttgart e.V. | AnwaltService Stuttgart GmbH
Baden-Württembergischer Mietrechtstag 2025

18.11.2025

Digitale Kamingespräche: Wie arbeitet man eigentlich im DFG-Fachkollegium Privatrecht?

19.11.2025

§ 15 FAO - AGB- und Vertragsrecht für Praktiker:innen

18.11.2025, Hamburg

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Hoch hinaus und großes Spiel: Privates Baurecht am Beispiel von Hochhäusern und Fußballstadien

27.11.2025, Frankfurt am Main

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH