Druckversion
Mittwoch, 15.07.2026, 09:55 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/facebook-aenderung-nutzungsbedingungen-datenschutz-werbung
Fenster schließen
Artikel drucken
14530

Neue Nutzungsbedingungen bei Facebook: "Du kannst dein Konto jederzeit löschen"

von Michael Terhaag LL.M. und Christian Schwarz

30.01.2015

Facebook

© peshkova - Fotolia.com

Facebook ändert ab heute seine Nutzungsbedingungen – erneut zu Lasten des Datenschutzes. Die Aufregung ist wieder einmal groß: Im Netz wird seit Wochen diskutiert, die Politik schaltete sich ein, der europäische Facebook-Manager Richard Allan wurde am Mittwoch in den Bundestag zitiert. Was das ändern wird? Nicht viel, glauben Michael Terhaag und Christian Schwarz.

Anzeige

Ab heute gibt es bei Facebook neue Nutzungsbedingungen, rund einen Monat später als geplant. Mit dem Einloggen sollen alle angemeldeten Nutzer den neuen Richtlinien automatisch zustimmen – eine Möglichkeit zum Widerspruch wird es wohl nicht geben. Wer mit den Neuerungen nicht einverstanden ist, muss sich abmelden. Die geänderten Bedingungen sehen unter anderem vor, dass das soziale Netzwerk seine Werbeflächen noch gezielter und relevanter auf die Bedürfnisse der einzelnen Nutzer zuschneiden kann. Auch möchte Facebook Geodaten, die Nutzer hinterlassen, sinnvoller nutzen. Auf der anderen Seite sollen die Nutzer genau festlegen können, wer ihre Einträge sehen kann und welche Werbung ihnen angezeigt werden soll.  

Die Idee mit der personalisierten Werbung ist nicht neu. Schon bisher wurde die Reklame bei Facebook auf das Nutzerverhalten angepasst – allerdings nur auf Grundlage der Aktivitäten innerhalb des sozialen Netzwerks. Dabei wurden insbesondere die "Gefällt mir"-Klicks und eigenen Kommentare berücksichtigt. Bereits diese Maßnahmen sind aus der Sicht von Facebook ausgesprochen erfolgreich: Allein zwischen dem dritten und dem vierten Quartal des vergangenen Jahres konnte das Unternehmen seine Werbeeinnahmen pro aktivem Nutzer weltweit um 18 Prozent steigern.

Das reicht dem sozialen Netzwerk offenbar noch nicht. Künftig sollen daher auch externe Quellen - besuchte Webseiten und genutzte Apps - mit in die Bewertung einfließen. Wer also im Internet nach Reiseangeboten gesucht hat, dürfte anschließend bei Facebook weitere Flug- und Hotelangebote vorgeschlagen bekommen.

Bald findet Facebook wohl Kneipen, Cafés und Freunde in der Nähe

Interessant ist auch die Auswertung von Standortdaten. Räumt ein Nutzer dem Netzwerk die Möglichkeit ein, beispielsweise über die GPS-Funktion seines Smartphones oder Tablets seinen Aufenthaltsort zu bestimmen, so kann ihm Facebook gezielt Angebote unterbreiten oder andere Informationen übermitteln, die sich in der Nähe befinden. Wer also in der Düsseldorfer Altstadt seinen Facebook-Account öffnet, wird wohl Kneipen, Cafés und auch Freunde in seiner Umgebung vorgeschlagen bekommen.

Neu soll auch das Angebot einer "Kauf"-Schaltfläche sein. Einkäufe können direkt über das Netzwerk getätigt werden ohne Facebook verlassen zu müssen. Auf diese Weise bekommt der Dienst bald wohl einen noch tieferen Einblick in das Kaufverhalten und die Bezahlgewohnheiten seiner Nutzer.

Man kann diese Neuerungen durchaus als sinnvolle Serviceleistung sehen. Die gezielte Werbung kann Vorteile bringen. Werbung für Produkte, die Nutzer nicht interessieren, nervt und verschafft keinen Mehrwehrt. Um beim Reisebeispiel zu bleiben: Hat jemand zuvor nach günstigen Hotels in Miami gesucht, ist er sicherlich nicht auf der Suche nach einer Reise in die Antarktis. Möglicherweise ist jemand in einer fremden Stadt sogar dankbar, wenn Facebook ihm anhand seiner Standortdaten Restaurant- und Ausflugtipps anbietet oder ihm berichtet, welche Bekannten ebenfalls in der Gegend sind.

Ein kleiner Schritt für Facebook, ein großer Schritt gegen den Datenschutz

Auf der anderen Seite sind die Änderungen ein weiterer, großer Schritt zum gläsernen Internetnutzer. Datenschützer sind darüber entsetzt.

Wer personenbezogene Daten nutzt, braucht grundsätzlich die vorherige Zustimmung des Betroffenen. So will es § 4 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Mit einer wirksamen Einwilligung des Nutzers kann Facebook so gut wie alles mit den erhobenen Daten machen. Doch genau dort liegt der Fallstrick. Wann kann von einer wirksamen Einwilligung ausgegangen werden? Soll allein die weitere Nutzung von Facebook dafür genügen?

Voraussetzung wäre nach § 4a BDSG, dass der Nutzer diese Zustimmung aufgrund einer freien Entscheidung erteilt – nachdem er zuvor mit einem klaren Hinweis über den vorgesehenen Zweck der Datenerhebung, die Verarbeitung oder Nutzung und die Folgen der Verweigerung seiner Einwilligung aufmerksam gemacht wurde.

Facebook hingegen geht schlicht davon aus, dass man die neuen Regelungen mit einem Einloggen in den Dienst ab dem heutigen Tag annimmt. Kritiker halten das nicht für ausreichend. Bei einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) muss grundsätzlich ein ausdrücklicher Hinweis erfolgen und das Einverständnis der Nutzer vorliegen. So verlangt es die Regelung des § 305 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Eine einseitige Änderung ist nach deutschem Recht nicht ohne weiteres möglich. Einzige Ausnahme: Es wurde ein wirksamer Änderungsvorbehalt vereinbart (§ 308 Nr. 5 BGB). Dieser muss aber bestimmten Voraussetzungen genügen. So muss er transparent und für den Nutzer zumutbar sein und darf ihn nicht unangemessen benachteiligen. Außerdem darf der Vorbehalt nicht pauschal formuliert werden, sondern muss einen konkreten Änderungsgrund nennen. Ob die AGB von Facebook diesen Vorgaben gerecht werden, lässt sich zumindest bezweifeln.

Anzeige
Seite 1/2
  • Seite 1:

    Was die neuen Nutzungsbedingungen bringen

  • Seite 2:

    Wie man sich dagegen wehren kann – und wie nicht

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Neue Nutzungsbedingungen bei Facebook: . In: Legal Tribune Online, 30.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14530 (abgerufen am: 15.07.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Datenschutz
    • Urheber- und Medienrecht
    • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
    • Datenschutz
    • Facebook
    • Internet
    • Werbung
Doping-Kontrolleur (Symbolbild) 14.07.2026
Doping

EuGH zur Veröffentlichung von Sportler-Namen:

Doping-Pranger im Netz recht­lich unbe­denk­lich

An einem sauberen und fairen Sport wirken auch Staaten mit. Nationale Behörden dürfen deshalb Namen von Doping-Sündern veröffentlichen, so der EuGH.

Artikel lesen
Rückseite vom BND-Gebäude in Berlin 13.07.2026
Geheimdienste

Referentenentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts:

Mehr Befug­nisse, weniger Kon­trolle für die Geheim­di­enste

Sollte der BMI-Entwurf Wirklichkeit werden, erfüllen sich so gut wie alle Wünsche der Geheimdienstler. Die sollen neue Eingriffsrechte erhalten, Datenschutzkontrolle stark eingeschränkt werden. Verfassungsbeschwerden garantiert, meint Niko Härting. 

Artikel lesen
Zwei Schüler stehen in einem Klassenraum und schauen auf ihre Smartphones. Auf den Displays sind Social-Media-Apps zu sehen (Symbolbild). 13.07.2026
Social Media

EU-Expertenbericht:

Unbe­auf­sich­tigte Social-Media-Nut­zung erst ab 13 Jahren

EU-Experten empfehlen, Kindern unter 13 Jahren den Zugang zu Social Media zu verwehren. Die EU-Kommission will nach dem Sommer einen Regelungsvorschlag machen. Die Bundesregierung begrüßt das.

Artikel lesen
Finger über dem Smartphone, kurz vorm Öffnen einer Messenger-App 09.07.2026
Europaparlament

Kehrtwende im EU-Parlament:

Die Chat­kon­trolle kommt doch

Private Chats können bald wieder nach Hinweisen auf Kindesmissbrauch durchsucht werden. Das EU-Parlament billigte eine befristete Datenschutzausnahme, um die lange gestritten wurde. Es gab Proteste und zusätzliche Änderungen forderte es auch.

Artikel lesen
Deutsche Ausgabe des "Anne Frank Tagebuchs" in einem Bücherregal der Stadtbibliothek in Pirna 09.07.2026
Urheber

EuGH sieht Geoblocking als wirksame Schutzmaßnahme:

Anne-Frank-Tage­buch darf im Internet stehen

Die Werke von Anne Frank sind in den Niederlanden noch urheberrechtlich geschützt, in anderen Staaten sind sie gemeinfrei. Dort dürfen sie ins Internet gestellt werden – wenn der Zugang etwa mittels Geoblocking beschränkt wird, so der EuGH.

Artikel lesen
ANOM 07.07.2026
Beweisverwertungsverbot

Geleakte Anom-Dokumente:

Wenn Ermittler Gerichte an der Nase her­um­führen

Der BGH hielt Anom-Daten für verwertbar, weil er den Angaben ausländischer Ermittler blind vertraute. Dokumente, die Christian Lödden und Johannes Makepeace auswerteten, zeigen indes: Nicht nur die Nutzer der Messenger-App wurden getäuscht.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) mit Schwer­punkt IT-Recht

HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB, Ber­lin

Logo von Latham & Watkins LLP
As­so­cia­te (m/w/d) Ar­beits­recht – ab dem 4. Be­rufs­jahr

Latham & Watkins LLP, Mün­chen

Logo von Unabhängiger Kontrollrat
Voll­ju­ris­tin­nen oder Voll­ju­ris­ten (w/m/d) als Re­fe­ren­tin oder Re­fe­rent für...

Unabhängiger Kontrollrat, Ber­lin

Logo von Universität Kassel
Wis­sen­schaft­li­che:r Mit­ar­bei­ter:in (m/w/d) für DFG-Pro­jekt zu Rechts­fra­gen...

Universität Kassel, Kas­sel

Logo von Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V.
Voll­ju­rist*in als Re­fe­rent*in für Grund­sat­z­fra­gen

Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V., Mün­chen

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­e­ras­sis­tent / Steu­er­fach­an­ge­s­tell­te (m/w/d) Steu­er­recht / Pri­va­te...

Flick Gocke Schaumburg, Mün­chen

Logo von GvW Graf von Westphalen
Re­fe­ren­da­riat - Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­on/Di­gi­ta­li­sie­rung

GvW Graf von Westphalen, Düs­sel­dorf

Logo von Dentons
Rechts­an­walt (m/w/d) In­sol­venz­recht / Re­struk­tu­rie­rung

Dentons, Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Fortbildung Versicherungsrecht im Selbststudium/ online

24.07.2026

Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

28.07.2026

Logo von Hengeler Mueller
Chancen@Hengeler Stipendium 2026

01.10.2026

Online Info Session Jurastudium (Staatsexamen)

05.08.2026

Logo von RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
Mitarbeiter-Webinar Vertiefung der Bearbeitung der Insolvenztabelle [GOI]

05.08.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH