Druckversion
Montag, 17.08.2026, 12:27 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/eugh-urteil-c67016-asylverfahren-gesuch-antrag-fristen-dublin-iii
Fenster schließen
Artikel drucken
23675

EuGH zu Fristen bei Dublin-III-VO: Ent­schei­dend ist das Erst­ge­such

von Marcel Keienborg

28.07.2017

Asylantrag

 © stockWERK - stock.adobe.com

Flüchtlinge haben lange Wartezeiten für ihr Asylverfahren. Nun stellt der EuGH klar, dass schon die erste Registrierung wichtige Fristen in Gang setzt. Damit gehen die Richter weiter als die Generalanwältin, erklärt Marcel Keienborg.

Anzeige

Im Zuge der sogenannten Flüchtlingskrise seit Mitte des Jahres 2015 kamen die für Asylverfahren zuständigen Behörden mit ihrer Arbeit zwischenzeitlich kaum noch nach. Zum Flaschenhals wurde insbesondere das "Bundesamt für Migration und Flüchtlinge" (BAMF). Flüchtlinge mussten mitunter mehr als ein Jahre warten, nur um einen Asylantrag zu stellen, vom weiteren Verfahren ganz zu schweigen.

Doch der aufenthaltsrechtliche Status der Flüchtlinge während dieses Zeitraums war unklar, und damit auch ihre rechtliche Stellung. Dürfen sie beispielsweise arbeiten? Und wie wirkt sich diese Wartezeit auf die Fristen des Dublin-Verfahrens aus? Diese Frage hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun beantwortet (Urt. v. 26.07.2017, Az C-670/16 Tsegezab Mengesteab).

Asylgesuch, Asylantrag und BÜMA

Dass der EuGH überhaupt mit dieser Frage befasst werden musste, hängt mit einer Besonderheit des deutschen Asylrechts zusammen: Das Asylgesetz (AsylG) unterscheidet zwischen Asylgesuch (§§ 18 ff. AsylG) und Asylantrag (§§ 13 f. AsylG). Asylgesuch, auch Erstregistrierung genannt, bezeichnet die Äußerung des Wunsches, einen Asylantrag zu stellen, bei Polizei, Ausländer- oder Grenzbehörde. Ohne gesetzliche Grundlage hatte sich das Verfahren etabliert, dass den Schutzsuchenden dann eine "Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender" (BÜMA) ausgehändigt worden ist. Mit der BÜMA wurden die Schutzsuchenden dann zur zuständigen Außenstelle des BAMF weitergeleitet, um den Asylantrag zu stellen.

Vor der Flüchtlingskrise reichten hierfür regelmäßig wenige Tage. Nun war es aber so, dass es zwar noch gelang, Asylgesuche aufzunehmen und den Menschen ihre BÜMA auszuhändigen. Asylanträge konnten dann wegen der Überlastung des BAMF jedoch nicht mehr gestellt werden. Stattdessen warteten die Menschen ohne gesetzlich geregelten Aufenthaltsstatus, lediglich mit ihrer BÜMA, auf den Fortgang des Verfahrens. Der Gesetzgeber reagierte hierauf, indem er zunächst in dem neuen § 63a AsylG eine gesetzliche Grundlage für die BÜMA schuf.

Schweigen gilt als Zustimmung

Häufig waren Fälle wie die des Eritreers Tsegezab Mengesteab. Am 14. September 2015 suchte er um Asyl nach, der Termin zur Anhörung und Antragstellung folgte jedoch erst am 22. Juli 2016 und damit über zehn Monate später. Dann stellte das BAMF durch einen Abgleich mit der europäischen Fingerabdruckdatenbank Eurodac fest, dass der Mann bereits in Italien registriert worden war. Damit war nach der Dublin-III-Verordnung (VO) nicht Deutschland, sondern Italien für das Asylverfahren zuständig.

Am 19. August 2016 ersuchte das BAMF Italien daher, den Eritreer aufzunehmen. Wie üblich reagierten die italienischen Behörden darauf nicht – und Schweigen gilt im Dublin-Verfahren als Zustimmung. Folgerichtig lehnte das BAMF den Asylantrag als unzulässig ab und ordnete die Abschiebung nach Italien an. Gegen den entsprechenden Bescheid wehrte er sich durch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht (VG) Minden.

Das VG Minden setzte das Verfahren aus und legte dem EuGH offene Fragen zur Auslegung der Dublin-III-VO vor. So ist ein Aufnahmegesuch nach Art. 21 Abs. 1 UA 1 Dublin-III-VO "so bald wie möglich, auf jeden Fall aber innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung" zu stellen. Abweichend davon gilt bei einem Eurodac-Treffer nach Art. 21 Abs. 1 UA 2 Dublin-III-VO eine Frist von zwei Monaten.

Anzeige
Seite 1/2
  • Seite 1:

    Vor der Flüchtlingskrise vergingen wenige Tage zwischen Registrierung und Weiterleitung

  • Seite 2:

    Nach Dublin-III setzt schon das Asylgesuch die Frist für das Übernahmegesuch in Gang

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

EuGH zu Fristen bei Dublin-III-VO: . In: Legal Tribune Online, 28.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23675 (abgerufen am: 17.08.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Asyl- und Ausländerrecht
    • Asyl
    • Dublin
    • Europa
    • Flüchtlinge
  • Gerichte
    • Europäischer Gerichtshof (EuGH)
Ein ukrainischer Soldat hilft seinem Kameraden den Helm aufzusetzen. 30.07.2026
Ukraine-Krieg

Keine vereinfachte Aufnahme mehr in die EU:

Was ändert sich für wehrpf­lich­tige Ukrainer?

Viele ukrainische Männer wollen nicht im Krieg gegen Russland kämpfen. Sie fliehen unter anderem nach Deutschland. Doch das wird jetzt schwieriger, die vereinfachten Aufnahmeregeln sollen nicht mehr gelten.

Artikel lesen
Eine Person fasst sich an eine elektronische Fußfessel die sich an seinem Knöchel befindet. 28.07.2026
Fußfessel (elektronische)

BGH zur Terrorgefahr:

Fuß­f­essel auch ohne kon­k­reten Anschlags­plan

Ein ausreisepflichtiger Afghane war tief in der radikal-islamischen Szene vernetzt. Wegen Terrorismusverdachts trug er eine Fußfessel. Das OLG nahm sie ihm ab, legte dabei aber einen zu strengen Maßstab an, entschied der BGH.

Artikel lesen
Richter von Aleman, fotografiert von hinten mit Richterrobe, wie er an einem Tisch sitzt 27.07.2026
Richter

Berliner Verwaltungsrichter bedroht:

"Ich hatte Sorge, dass das in Gewalt umschlagen könnte"

Nach seinen Beschlüssen zu Asyl-Zurückweisungen 2025 wurde der Richter Florian von Alemann bedroht. Im Interview sagt er, was sich ändern muss, was er Kollegen rät – und warum er versteht, dass die Politik die Grenzpraxis nicht sofort aufgab.

Artikel lesen
Ein Flugzeug in der Ferne, das im Vordergrund von einem gerkräuselten Stacheldraht umrahmt ist. 23.07.2026
Abschiebung

Nicht mehr nur Straftäter und Gefährder:

Abschie­bungen nach Afg­ha­nistan sollen aus­ge­weitet werden

Mehrere Bundesländer haben angekündigt, Männer künftig verstärkt nach Afghanistan abzuschieben. Zu dem will der Gespräche mit den Taliban führen, um auch nicht straffällig gewordene Afghanen zurückschicken zu können.

Artikel lesen
Blick durch den Zaun auf die FIFA-Zentrale auf dem Zürichberg mit einem riesigen Fußball im Garten. 16.07.2026
Fußball

EuGH zu Spielerberatern:

FIFA-Regeln könnten gegen Kar­tell­recht ver­stoßen

Das Landgericht Mainz wollte vom EuGH wissen, ob die FIFA-Regeln für Spielervermittler mit dem Kartellverbot vereinbar sind. Zumindest bei einigen Vorgaben ist das wohl nicht der Fall.

Artikel lesen
Ein ukrainischer Soldat am 13.06-2026 mit einer Interceptor-Drohne nahe der Frontlinie am Stadtrand von Sumy im Nordosten der Ukraine. 15.07.2026
Ukraine-Krieg

EU-Einigung:

Keine ver­ein­fachte Auf­nahme mehr für wehrpf­lich­tige Ukrainer

Ausreisestempel oder Schreiben: Ukrainische Männer, die in der EU von vereinfachten Aufnahmeregeln profitieren wollen, sollen künftig Belege liefern müssen. Was sieht die Einigung genau vor?

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Redeker Sellner Dahs
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt im Ar­beits­recht mit Be­ruf­s­er­fah­rung (m/w/d) –...

Redeker Sellner Dahs, Bonn

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Logo von Wolters Kluwer
Le­gal Coun­sel - di­gi­ta­le Pro­duk­te (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d)

Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP, Frank­furt am Main

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Re­fe­ren­dar (w/m/d) Ge­werb­li­cher Rechts­schutz (IP)

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ber­lin

Logo von Erzdiöse Freiburg
Rechts­re­fe­rent/-in (w/m/d)

Erzdiöse Freiburg, Frei­burg im Breis­gau

Logo von TowaRA:Arbeitsrecht
Rechts­an­walt (m/w/d) im Ar­beits­recht mit und oh­ne Be­ruf­s­er­fah­rung

TowaRA:Arbeitsrecht, Köln

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Rechts­an­walt (m/w/d) Ge­sell­schafts­recht

Flick Gocke Schaumburg, Bonn und 6 wei­te­re

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Aktuelles: Übergang vom Erwerbsleben in die Rente

24.08.2026

Logo von RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
Praktiker-Webinar Vom Listenplatz zur Zulassung – Das neue Berufsrecht der Insolvenzverwalter [§ 15

25.08.2026

Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Green Claims 2026: Finden. Prüfen. Rechtssicher steuern

26.08.2026

Kündigung und Passivlegitimation in der Arbeitgeberinsolvenz

25.08.2026

Must haves Erbschaft-/Schenkungsteuer

25.08.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH