Druckversion
Montag, 9.02.2026, 06:16 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/eugh-schlussantraege-c41416-diskriminierung-kirchliches-arbeitsrecht-konfession-bewerber-auswahl
Fenster schließen
Artikel drucken
25471

EuGH-Schlussanträge zur Bewerberauswahl nach Religionszugehörigkeit: Die große Umwäl­zung im kirch­li­chen Arbeits­recht?

von Prof. Dr. Steffen Klumpp

10.11.2017

Mann gestikuliert vor Kreuz

© ra2 studio - stock.adobe.com

Dürfen kirchliche Einrichtungen Mitarbeiter nach der Konfession auswählen? Die Antwort aus Luxemburg auf diese Frage könnte einen Paradigmenwechsel im kirchlichen Arbeitsrecht auslösen, erläutert Steffen Klumpp.

Anzeige

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat darüber zu entscheiden, ob kirchliche Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer anhand deren Religion aussuchen dürfen. Die kirchlichen Vorgaben – im vorliegenden "Fall Egenberger" (Az. C-414/16) geht es um eine Einrichtung der Evangelischen Kirche – sehen dies vor. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist diese Differenzierungsautonomie auch wegen des in Art. 140 Grundgesetz (GG) iVm Art 137 II Weimarer Reichsverfassung grundgelegten Selbstbestimmungsrecht der Religionsgesellschaften verfassungsrechtlich abgesichert.

Das scheint zunächst im Widerspruch zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu stehen, das eine Differenzierung nach der Religion eines Bewerbers grundsätzlich untersagt. Allerdings lässt § 9 I AGG gerade für kirchliche Arbeitgeber Ausnahmen dann zu, wenn die Religion eines Bewerbers unter Beachtung des Selbstverständnisses der jeweiligen Religionsgemeinschaft oder Vereinigung im Hinblick auf ihr Selbstbestimmungsrecht (1. Alternative) oder der Art der Tätigkeit (2. Alternative) eine gerechtfertigte berufliche Anforderung ist. Um diese erste Alternative geht es in Luxemburg, sie scheint nämlich in der maßgeblichen Ausnahmeregelung des Art. 4 II der dem AGG zugrundeliegenden Gleichbehandlungsrichtlinie 2000/78/EG nicht vorgesehen.

Dort ist vielmehr eine Unterscheidung wegen der Religion nur mit konkretem Tätigkeitbezug unter Berücksichtigung des "Ethos" des kirchlichen Arbeitgebers vorgesehen. Der deutsche Gesetzgeber hat mit § 9 I 1. Alt. AGG aber eine Rechtfertigungsmöglichkeit ohne konkreten Tätigkeitsbezug zugelassen – weil er das grundgesetzlich vorgegebene kirchliche Selbstbestimmungsrecht aufnehmen wollte. Ob er das europarechtlich durfte, ist schon lange umstritten, mit der Vorlage des 8. Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG) im Fall Egenberger kommt es nun zum europarechtlichen Schwur: Eine konfessionslose Bewerberin hatte auf Entschädigung nach § 15 II AGG geklagt, weil eine Einrichtung der Diakonie an ihrer Stelle einen evangelischen Bewerber vorgezogen hatte, obwohl nicht eindeutig geklärt war, ob die Kirchenzugehörigkeit für die Tätigkeit selbst nach "weltlichen Maßstäben" erforderlich war.

Warum die kommende Entscheidung so relevant für Deutschland ist

Die anstehende Entscheidung des EuGH hat für das deutsche kirchliche Arbeitsrecht große Bedeutung. Sollten die Luxemburger § 9 I 1. Alt. AGG für europarechtswidrig halten, dann bräche das Europarecht die national bestehende Differenzierungsautonomie der Kirchen auf: Diese könnten dann nicht mehr autonom nach ihrem Selbstverständnis und auf der Grundlage ihres Selbstbestimmungsrechts Einstellungsvoraussetzungen im Hinblick auf die Religion des Bewerbers setzen. Vielmehr müsste - überprüfbar durch das staatliche Gericht - nachgewiesen werden, dass die Religion des Bewerbers konkreten Tätigkeitsbezug hat.

Beispiel: Für den Religionslehrer könnte eine entsprechende Religions- oder Konfessionsvorgabe gemacht werden, für den Koch in der Schulkantine nicht. Das führte aber weg von der gerichtlich zu respektierenden Autonomie zum (bloßen) gerichtlich überprüfbaren Tendenzschutz. Für das kirchliche Arbeitsrecht wäre dies ein europarechtlich indizierter Paradigmenwechsel.

Generalanwalt Tanchev spricht sich nach der vorliegenden Pressemitteilung in seinen Schlussanträgen für einen solchen Paradigmenwechsel aus. So gebe Art. 4 II EL 2000/78/EG keinen Raum für eine gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare Entscheidungsfreiheit der Kirchen, sondern es müsse in jedem Einzelfall abgewogen werden zwischen dem Recht der Kirchen auf Autonomie und Selbstbestimmung auf der einen und dem Recht auf Nichtdiskriminierung wegen der Religion auf der anderen Seite. Anders gewendet: Die Entscheidung der Kirchen zur Bewerberauswahl nach der Religion ist gerichtlich voll überprüfbar – und nicht lediglich nach den eigenen Vorgaben der Kirchen auf Plausibilität.

Zwar muss auch nach Ansicht des Generalanwalts das staatliche Gericht das "Ethos" der Kirchen aufnehmen und berücksichtigen, aber eben auch nicht mehr: Der Richter hat abzuwägen und die Vorgaben der Kirchen gegen das Recht auf Nichtdiskriminierung zu setzen. Damit ist nun für die Frage nach der Rechtfertigung einer Unterscheidung anhand der Religion die oftmals bemühte Verkündigungsnähe der konkreten Tätigkeit entscheidend: Je näher diese am Verkündigungsauftrag beteiligt ist, desto eher besteht die Möglichkeit, nach der Religion des Bewerbers zu unterscheiden.

Seite 1/2
  • Seite 1:

    Streit in Luxemburg: Wann ist die Konfession ein rechtmäßiges Einstellungskriterium?

  • Seite 2:

    Generalanwalt widerspricht den Karlsruher Verfassungsrichtern

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

EuGH-Schlussanträge zur Bewerberauswahl nach Religionszugehörigkeit: . In: Legal Tribune Online, 10.11.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25471 (abgerufen am: 09.02.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Kirchenrecht
    • Arbeitsrecht
    • Diskriminierung
    • Jobsuche
    • Kirche
    • Religion
    • Religionsgemeinschaften
  • Gerichte
    • Europäischer Gerichtshof (EuGH)
Joachim Volz in Hamm 05.02.2026
Kirche

LAG Hamm: Nebentätigkeit erlaubt:

Che­f­arzt darf Schwan­ger­schafts­ab­brüche nicht für Klinik durch­führen

Die Kirche darf dem Chefarzt Volz in Lippstadt keine medizinisch indizierten Abbrüche für seine Nebentätigkeit untersagen. Für die Klinik hat diese Dienstanweisung bestand, so das LAG Hamm.

Artikel lesen
Nahaufnahme eines älteren Priesters im Talar mit Stola, der in einem Innenraum steht und eine Kerze in den Händen hält. 04.02.2026
Skurriles

OLG Hamm zu "fake" Priester:

Face­book­bilder im Talar sind strafbar

Ein Mann zeigt sich öffentlich in Gewändern, die verdächtig nach katholischer Amtskleidung aussehen. Das ist strafbar, bestätigt das OLG Hamm.

Artikel lesen
Demonstrierende stehen vor einem großen Banner, auf dem steht: "Meine Hilfe ist keine Sünde" 03.02.2026
Schwangerschaftsabbruch

Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen vor dem LAG Hamm:

Nächste Runde von Che­f­arzt Volz gegen katho­li­sche Vor­gaben

Seit der Fusion mit einer katholischen Klinik gelten andere Regeln im Klinikum Lippstadt. Chefarzt Volz soll auch bei medizinischer Indikation keine Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Am Donnerstag verhandelt das LAG Hamm.

Artikel lesen
Frau mit Kopftuch am Flughafen 29.01.2026
Kopftuch

BAG zum Kopftuch:

Ent­schä­d­i­gung für Bewer­berin auf Flug­hafen-Job wegen Dis­kri­mi­nie­rung

Eine Frau mit Kopftuch bewarb sich auf eine Stelle bei der Passagier- und Gepäckkontrolle an einem Flughafen. In diesem Bereich gibt es keine Neutralitätspflicht, so das BAG nun. Die Absage, die die Frau kassiert hat, sei diskriminierend.

Artikel lesen
Frau mit Kopftuch in einem Gerichtssaal 22.01.2026
Neutralitätsgebot

Staatliche Neutralität:

Warum die Justiz beim Kopf­tuch im Gerichts­saal streng sein sollte

Kopftuchverbote für Richterinnen beschäftigen erneut die Gerichte. Warum das Neutralitätsgebot in der Justiz enger zu verstehen ist als in der Schule– und warum damit keine "Laizität durch die Hintertür" einhergeht, dazu Jonas von Zons.

Artikel lesen
Der Verurteilte wird auf dem Weg zum Bezirksgericht in Nara von fünf Polizeikräften eskortiert 21.01.2026
Ausland

Japans Ex-Präsident Shinzo Abe getötet:

Atten­täter muss lebens­lang ins Gefängnis

2022 wurde der japanische Regierungschef vor laufenden Kameras bei einer Wahlveranstaltung erschossen. Die Tat löste weltweit Entsetzen aus. In der Nacht auf Mittwoch hat ein Gericht den Täter zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Sta­de

Logo von ARVANTAGE
As­so­cia­te (m/w/d) Ar­beits­recht

ARVANTAGE , Ber­lin

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Rechts­an­walts­fach­an­ge­s­tell­te (w/m/d) Ar­beits­recht

Osborne Clarke GmbH & Co. KG , Köln

Logo von Oppenhoff
As­so­cia­te (m/w/d) Ar­beits­recht

Oppenhoff , Frank­furt am Main

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Han­no­ver

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Ver­den (Al­ler)

Logo von DLA Piper UK LLP
Re­fe­ren­dar (m/w/x) Düs­sel­dorf

DLA Piper UK LLP , Düs­sel­dorf

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Legal Entity Reduction: Konzernstrukturen rechtssicher vereinfachen

18.02.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

17.02.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

17.02.2026

Kölner Tage Immobilienbesteuerung 2026

19.02.2026, Köln

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Urheberrecht

18.02.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH