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18809

EuG zu Gemeinschaftsmarke: Keine Ver­wäs­se­rung der Marke "SPA"

von Antonia Witschel, LL. M.

16.03.2016

Mineralwasser

© nito - Fotolia.com

Der Getränkehersteller SPA Monopole hat auch weiterhin Erfolg gegen die Ausnutzung seiner Marken. Antonia Witschel zum aktuellen EuG-Urteil, das sich mit den markenrechtlichen Unterschieden von Mineralwässern und Kosmetika befasst.

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Vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) ist die britische Kosmetikkette The Body Shop mit dem Versuch gescheitert, die Wortkombination "SPA Wisdom" als Gemeinschaftsmarke für Kosmetika eintragen zu lassen (Urt. v. 16.03.2016, Az. T-201/14).

Dabei standen sich seitens der klagenden Anmelderin die im Jahre 2010 beantragte Gemeinschaftsmarke "SPA Wisdom" für Kosmetika und seitens der beklagten Widerspruchsführerin SPA Monopole die älteren Beneluxmarken "SPA" für Mineralwasser gegenüber. Dabei berief sich der Getränkehersteller insbesondere auf die Bekanntheit seiner Marke für die Warengruppe der Mineralwässer und stützte sich zusätzlich auf die ältere Beneluxmarke "Les Thermes de SPA" für Dienstleistungen einer thermalen Einrichtung.

Das Gericht stellte heraus, dass es sich bei dem Begriff "SPA" nicht um einen Gattungsbegriff für Kosmetika handele. Zwar sei dies möglicherweise der Fall, wenn man Wassertherapiebereiche wie Dampfbäder oder Saunen betrachte. Die unterschiedliche Natur solcher Einrichtungen und kosmetischer Mittel erlaube jedoch nicht, den das beschreibende Wesen oder den Gattungscharakter auf Kosmetika auszudehnen. Das EuG kam zu dem Schluss, dass die Gefahr bestehe, dass die Wertschätzung der Marke ausgenutzt würde. Damit gestand es der Marke "SPA" Bekanntheitsschutz zu.

SPA setzt Siegesserie fort

Damit gliedert sich die Entscheidung in eine Reihe von Erfolgen für den Wasseranbieter aus den belgischen Ardennen ein, bereits 2009 erzielte SPA einen Doppelsieg vor dem EuG. Zu der Zeit begehrte L'Oréal die Eintragung der Marken "SPALINE" und "SPA Therapy" für kosmetische Produkte. Das EuG erteilte dem Begehren aber eine Absage: Bei einem Zeichenvergleich habe der Wortbestandteil "SPA" in den neuen Zeichen eine prägende beziehungsweise selbständig kennzeichnende Stellung und begründe damit die Ähnlichkeit.

Bemerkenswert ist, dass nun mit The Body Shop ein "Teamkollege" der damaligen Markenanmelderin – The Body Shop ist nämlich ein Tochterunternehmen von L'Oréal – erneut versucht hat, eine SPA-Marke anzumelden. Doch SPA Monopole konnte sich erneut durchsetzen. Auch das in der nunmehr begehrten Marke "SPA Wisdom" enthaltene erste Wort enthält nach Auffassung des Gerichts eine selbständig kennzeichnende Stellung, welche aufgrund der Identität in dieser Hinsicht eine Zeichenähnlichkeit der Marken insgesamt begründe.

Rufausnutzung und Verwässerung drohen

Dies mag auf den ersten Blick verwundern, schließlich wird kein Verbraucher im Supermarkt aus Versehen eine Gesichtscreme statt einer Flasche Wasser kaufen. Doch bei näherer Betrachtung besteht laut EuG eine gewisse Nähe zwischen den beiden Produkten. Diese werde sogar noch dadurch verstärkt, dass Mineralwasserhersteller bisweilen mineralwasserhaltige Kosmetika vertreiben.

So geht das Gericht davon aus, dass der Marke "SPA" in den Beneluxländern große Wertschätzung zukommt, und misst ihr, wie schon das Harmonisierungsamt für den EU Binnenmarkt (HABM), eine Botschaft betreffend Gesundheit, Reinheit und einen hohen Gehalt an Mineralien bei. Diese Wertschätzung könne auch von Kosmetika ausgenutzt werden. Das HABM hatte zudem in einem obiter dictum entschieden, dass auch der gute Ruf der Mineralwassermarke verwässert werden könne.

Keine "Degradierung" des SPA-Begriffs

Der Versuch von The Body Shop, das Wort "SPA" im Wellness- und Kosmetikbereich zum reinen Gattungsbegriff ohne weitere Bedeutung zu degradieren, scheiterte nicht nur vor dem EuG. So argumentierte der Kosmetikahersteller bereits vor dem HABM, dass angesehene Kosmetikmarken mittlerweile nach ihnen benannte Spas betreiben und generell in Spas Kosmetikprodukte angewendet werden. Doch auch dieser argumentativen Attacke erteilte das HABM eine Absage. Dessen Gegenargument: aus diesem Umstand allein könne nicht gefolgert werden, dass "SPA" nunmehr bedeutungslos in der neuen Marke sei und sich das Augenmerk allein auf den weiteren Wortteil "Wisdom" beziehe.

Man kann es also drehen und wenden wie man will, das Wort "SPA" im Kosmetikbereich steht – jedenfalls in den Beneluxländern – allein der SPA Monopole zu. Rein theoretisch besteht für The Body Shop noch der Rettungsanker, die Gemeinschaftsmarkenanmeldung "SPA Wisdom" in anderen Mitgliedsstaaten in nationale Markenanmeldungen umwandeln zu lassen.

Die Autorin Antonia Witschel ist Rechtsanwältin bei der Kanzlei CMS Hasche Sigle in Köln. Sie ist im gewerblichen Rechtsschutz tätig und berät in marken- und wettbewerbsrechtlicher Auseinandersetzungen.

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EuG zu Gemeinschaftsmarke: . In: Legal Tribune Online, 16.03.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18809 (abgerufen am: 07.03.2026 )

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