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Einigung auf Lieferketten-Richtlinie: EU-Unter­nehmen haften bald für ihre Zulie­fe­rer

von Dr. Max Kolter

14.12.2023

Protestaktion vor dem EU-Parlament im Mai 2023

 Protestanten in Brüssel im Mai 2023 vor dem EU-Parlament. Sie verlangten, dass individuelle Rechte von großen Konzernen beachtet werden. Foto: picture alliance / NurPhoto | Artur Widak

Lange Zeit war es schwer, Unternehmen für Umweltemissionen oder Menschenrechtsverletzungen von Zulieferern haftbar zu machen. Das deutsche LkSG änderte dies, nun bringt die EU eine eigene, noch weiter reichende Richtlinie auf den Weg.

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Die niederländische Europaparlamentarierin Lara Wolters sprach nach der Einigung auf ein EU-Lieferkettengesetz von einem "historischen Durchbruch". Unterhändler von Parlament und Mitgliedstaaten hatten zuvor über eine Richtlinie zur Regulierung von Lieferketten verhandelt. "Unternehmen haften nun für mögliche Verstöße in ihrer Wertschöpfungskette – zehn Jahre nach der Rana-Plaza-Tragödie", wird sie in einer Mitteilung des EU-Parlaments zitiert.

Damit nimmt die sozialdemokratische Abgeordnete Bezug auf den Einsturz der Textilfabrik Rana Plaza im bangladeschischen Sabar im April 2013, der 1.135 Arbeiter das Leben kostete. Das Gebäude war laut einem Untersuchungsbericht mit minderwertigem Material errichtet und später nicht hinreichend auf Mängel untersucht worden. Wolters rief dazu auf, mit der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) "den Opfern des Desasters Tribut" zu zollen. Die Einigung vom Donnerstag solle "Startpunkt" dafür sein, eine "Wirtschaft der Zukunft" zu formen.

Die Richtlinie geht auf einen Entwurf der Kommission vom Februar 2022 zurück. Corporate Sustainability Due Diligence Directive – ein Name, der Programm sein soll: Die Unternehmen sollen zur Einhaltung von Sorgfaltspflichten in Bezug auf Nachhaltigkeitsbelange verpflichtet werden. Die CSDDD ist damit das europäische Pendant zum deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das seit dem 1. Januar 2023 gilt. Laut Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sind davon rund 900 Unternehmen betroffen. Die neue EU-Richtlinie wird noch mehr Unternehmen betreffen und noch höhere Anforderungen stellen.

Weitaus größerer Anwendungsbereich als das LkSG

Von der CSDDD erfasst sein sollen laut Angaben des EU-Parlaments Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und einem weltweiten Umsatz von über 150 Millionen Euro. Die Pflichten sollen auch für Unternehmen ab 250 Beschäftigten mit einem Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro gelten, wenn mindestens 20 Millionen davon in bestimmten Risikosektoren verdient werden. Darunter fallen u.a. Produktion und Großhandel von Texitilien, Kleidung und Schuhen, Landwirtschaft und Fischerei, Lebensmittelherstellung, Gewinnung und Großhandel mit mineralischen Rohstoffen. Ob die Unternehmen in der EU ihren Sitz haben, soll nicht entscheidend sein, die Umsätze müssen aber in erheblicher Höhe auf EU-Märkten generiert worden sein. Der Finanzsektor soll allerdings zunächst von den Vorgaben ausgeschlossen werden.

Zum Vergleich: Vom LkSG sind derzeit sektorübergreifend Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten erfasst, ab dem 1. Januar 2024 reduziert sich diese Zahl auf 1.000 Beschäftigte.

Ähnlich wie das LkSG soll die CSDDD die erfassten Unternehmen dazu verpflichten, Nachhaltigkeitsrisiken zu identifizieren, Maßnahmen zur Prävention zu ergreifen und etwaigen Schädigungen abzuhelfen. Größere Unternehmen müssen zudem einen Plan erstellen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit dem Pariser Abkommen zum Klimawandel vereinbar sind, wie die EU-Staaten mitteilten.

Für Verstöße drohen hohe Geldbußen, "naming and shaming" und Schadensersatz

Zur Durchsetzung der Pflichten ist laut Parlament vorgesehen, dass die Mitgliedstaaten Aufsichtsbehörden mit der Überwachung der Einhaltung beauftragen, welche im Einzelfall Ermittlungen bei den Unternehmen anstellen dürfen. Als mögliche Sanktionen sind Geldbußen in Höhe von fünf Prozent des weltweiten Umsatzes vorgesehen sowie ein "naming and shaming" vorgesehen. Das heißt, dass die Namen der sorgfaltswidrig handelnden Unternehmen öffentlich bekannt gemacht werden.

Schon das LkSG sieht in § 24 Geldbußen vor. Die maximale Höhe beläuft sich hier auf zwei Prozent des Jahresumsatzes. Sowohl LkSG als auch CSDDD sehen vor, dass die Einhaltung der Sorgfaltspflichten auch im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe Berücksichtigung finden.

Hinsichtlich der zivilrechtlichen Rechtsfolgen geht der EU-Vorstoß aber über das deutsche Recht hinaus: Europarechtsprofessor und SPD-Europaabgeordnete René Repasi wies darauf hin, dass mit dem Gesetz deutsche Unternehmen für Sorgfaltspflichtverletzungen auch zivilrechtlich haftbar seien. Im LkSG ist das bislang nicht vorgesehen. Eine deliktsrechtliche Haftung der Unternehmen am Ende der Lieferkette für Menschenrechtsverstöße von Zulieferern im Ausland ist zwar nicht ausgeschlossen. Regelmäßig scheitert eine solche Haftung aber daran, dass die unterschiedlichen juristischen Personen als autonom bewertet werden; dieses Trennungsprinzip wird nur selten durchbrochen. An diesem Rechtszustand wollte der Gesetzgeber des LkSG nichts ändern, das Gesetz selbst beschränkt sich auf verwaltungsrechtliche Sanktionen (public enforcement).

Im EU-Wirtschaftsrecht genießt die Rechtsdurchsetzung durch Private im Klageweg (private enforcement) einen hohen Stellenwert. So ist nach der Einigung über die CSDDD vorgesehen, dass lokal Geschädigte gegen die Mutterunternehmen am Ende der Lieferkette in Europa auf Schadensersatz klagen können.

"Meilenstein" für die Durchsetzung von Menschenrechten

Die Vorsitzende des Binnenmarktausschusses im EU-Parlament, Anna Cavazzini, sprach von einem guten Tag für die Menschenrechte. Sie hätte sich aber noch strengere Regeln für Klima- und Umweltschutz gewünscht. Ähnliche Reaktionen kommen aus der Forschung: Sarah Jastram von der Hamburg School of Business Administration bezeichnete die Einigung als Paukenschlag der europäischen Menschenrechtsregulierung. "Dies ist die weitreichendste ökonomische Menschenrechtsregulierung weltweit", so die Professorin. Clara Brandi, Professorin an der Uni Bonn, teilte nach der Einigung mit, das Gesetz habe einige Schwächen und Lücken. "Mit Blick auf den Klimaschutz hätte das Gesetz ambitionierter ausfallen können", so die Wirtschaftswissenschaftlerin.

Auch Oxfam feiert die CSDDD-Einigung als "wichtigen Meilenstein". "Endlich werden die größten europäischen Unternehmen dazu verpflichtet, Menschenrechte in ihren Lieferketten zu achten", so Steffen Vogel, Referent für Menschenrechte in globalen Agrarlieferketten in einer Mitteilung. "Durch den neuen Entwurf werden bedeutende Lücken des deutschen Lieferkettengesetzes geschlossen und europaweit gleiche Pflichten für Unternehmen festgelegt. Für Arbeiter:innen in den Lieferketten deutscher Supermärkte bedeutet das, dass sie künftig leichter auf Schadensersatz klagen können", so  Vogel weiter. Auch seien künftig deutlich mehr Unternehmen erfasst. 

Kritiker sehen Bürokratiemonster und Wettbewerbsnachteile

Wirtschaftsverbände dagegen befürchten einen übermäßigen Bürokratieaufwand für Unternehmen und dadurch einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Firmen aus Drittstaaten, die nicht von den Regeln betroffen sind. Nach der Einigung teilte Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger mit: "Das Ergebnis ist ein übereilter und handwerklich schlecht gemachter Kompromiss." DIHK-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks sagte, die Regelungen seien weder praxistauglich noch verhältnismäßig. Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer bezeichnete das Vorhaben als den "nächsten Sargnagel für die internationale Wettbewerbsfähigkeit".

Ähnliche Kritik kommt aus Reihen der Liberalen. Die Europaabgeordnete Hahn sieht eine Bürokratiewalze auf Firmen zurollen. Auch aus der Union kommt Kritik. Die Vorsitzenden der
CDU/CSU-Gruppe im EU-Parlament, Daniel Caspary und Angelika Niebler, befürchten, dass sich Unternehmen wegen der Vorgaben etwa aus Afrika zurückziehen könnten und ausländische Firmen beispielsweise aus China diese Lücke füllen könnten. Unionspolitiker hatten sich ähnlich wie Wirtschaftsvertreter in der Vergangenheit eher kritisch zu dem Gesetz geäußert. Sie befürchteten etwa zu großen Bürokratieaufwand für Unternehmen.

Die Einigung muss vom Parlament und dem Rat noch bestätigt werden. Normalerweise ist das reine Formsache. Die Europaabgeordnete Svenja Hahn stellte am Donnerstag jedoch in Frage, ob das in diesem Fall geschehen wird. Entscheidende Punkte seien in den nächtlichen Verhandlungen nicht besprochen worden, so die FDP-Politikerin. Oxfam-Referent Vogel warnt davor, dass eine Enthaltung der Bundesregierung im Rat das Zustandekommen der Richtlinie in Gefahr bringen könnte.

Mit Material der dpa

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Einigung auf Lieferketten-Richtlinie: . In: Legal Tribune Online, 14.12.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53418 (abgerufen am: 18.02.2026 )

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