Druckversion
Dienstag, 14.07.2026, 17:54 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/eu-parlament-portabilitaetsverordnung-geoblocking-streaming-dienst-lizenzen-territorial-aufenthalt-voruebergehend
Fenster schließen
Artikel drucken
22976

EU-Parlament beschließt Portabilitätsverordnung: Der Anfang vom Ende des Geo­b­lo­ckings?

von Dr. Philipp Roos

19.05.2017

Weltkugel und Streaming-Bildschirme

© Female photographer - stock.adobe.com

Am Donnerstag hat das Europäische Parlament die sog. Portabilitätsverordnung verabschiedet, die Streaming-Dienste europaweit einheitlich nutzbar machen soll. Philipp Roos erklärt die Auswirkungen für Nutzer, Anbieter und Lizenzgeber.

Anzeige

Ihre Beliebtheit steigt und aus dem Leben vieler Menschen sind sie nicht mehr wegzudenken: Streamingdienste wie Netflix, Amazon Prime, Spotify, Apple Music oder Sky Go, um nur einige der vielen Anbieter auf dem stetig wachsenden Markt zu nennen. Innerhalb der Europäischen Union haben derzeit bereits rund 11 % aller Haushalte einen Video-On-Demand-Dienst abonniert. Bis 2020 soll sich diese Zahl verdoppeln. Wer den von ihm abonnierten Streamingdienst allerdings schon einmal im Ausland nutzen wollte, konnte dabei die böse Überraschung erleben, dass nur ein eingeschränkter Teil oder überhaupt keine Inhalte des Angebots abrufbar waren.

Damit ist zukünftig – zumindest innerhalb der Europäischen Union – für die Abonnenten entsprechender Dienste Schluss. Als Teil der umfassenden „Strategie für den digitalen Binnenmarkt in Europa“ verabschiedete das Europäische Parlament nun die sog. Portabilitätsverordnung. Sie trägt der stetig wachsenden Bedeutung von Onlinediensten, zu denen etwa auch Portale zur Vermietung von E-Books oder Gamingportale zählen, Rechnung. Das Vorhaben war bereits im Dezember 2015 von der Kommission angestoßen worden.

Territoriale Lizenzen als Hemmnis für einen europäischen Digital-Binnenmarkt

Als Ursache der bisherigen Beschränkungen im digitalen Binnenmarkt erweist sich das im Urheberrecht und für verwandte Schutzrechte geltende Territorialitätsprinzip. Hiernach benötigen Verwerter wie die Anbieter von Streamingdiensten für jedes Land, in dem sie ein geschütztes Werk nutzen wollen, eine Gebietslizenz. Die Vergabe entsprechender Lizenzen erfolgt innerhalb der Europäischen Union regelmäßig an verschiedene Verwerter, die jeweils zur Kasse gebeten werden.

Die Einhaltung des Territorialitätsprinzips wird über das sog. Geoblocking gewährleistet. Mittels der IP-Adresse des Nutzers kann festgestellt werden, in welchem Land sich dieser gerade befindet. Angezeigt werden dann nur diejenigen Inhalte, die für das betreffende Land lizensiert sind.

Die Portabilitätsverordnung schafft weder das Territorialitätsprinzip noch das Geoblocking vollends ab, schränkt jedoch beide ein. Hierfür bedient sich die Verordnung einer Rechtsfiktion: Sobald der Abonnent seinen Onlinedienst im Raum der Europäischen Union nutzt, gilt die Nutzung als ausschließlich im Wohnsitzland stattfindend (Art. 4).

Streaming am Strand auf Mallorca nun möglich

Durch die Portabilitätsverordnung werden die Anbieter von Streamingdiensten wie Netflix verpflichtet, ihren Abonnenten bei einem vorübergehenden Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat den uneingeschränkten Zugriff auf den im Wohnsitzland abonnierten Dienst zu ermöglichen (Art. 3 Abs. 1).

Der Anbieter muss dabei den identischen Leistungsumfang wie im Wohnsitzland gewährleisten: Betroffen sind die Inhalte, die Anzahl von Geräten sowie der Funktionsumfang. Praktisch bedeutet dies für deutsche Abonnenten also, dass alle in Deutschland verfügbaren Formate künftig auch im Spanien-Urlaub verfügbar sein müssen. Dabei kann aufgrund der schon ab Juni 2017 geltenden Abschaffung der Roaminggebühren unter Umständen sogar auf das im Wohnsitzland bestehende Datenkontingent zurückgegriffen werden, ohne dass Zusatzkosten entstehen.

Einschränkend sind von der Pflicht nur die gegen Zahlung erbrachten Angebote erfasst. Frei empfangbare Dienste wie die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind aber berechtigt, ihre Angebote aus den Mediatheken über Landesgrenzen hinweg zum Streaming bereitzustellen, wenn sie die von der Verordnung vorgegebenen Prüfpflichten erfüllen. Zugleich müssen sie die Lizenzgeber über ihre Absicht informieren. Eine Möglichkeit zum Widerspruch der Lizenzgeber besteht nicht.

Ausdrücklich stellt die Verordnung klar, dass Anbieter für die grenzüberschreitende Nutzungsmöglichkeit keine Zusatzentgelte erheben dürfen. Anderslautende Vertragsbestimmungen finden keine Anwendung (Art. 5 Abs. 1). Dabei ist ohne Bedeutung, ob der Vertrag bereits vor dem Geltungsbeginn der Verordnung geschlossen wurde oder nicht.

Anzeige
Seite 1/2
  • Seite 1:

    Was die Verordnung vorsieht

  • Seite 2:

    Für welche Zeiträume gilt die Verordnung – und ab wann?

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Philipp Roos, EU-Parlament beschließt Portabilitätsverordnung: . In: Legal Tribune Online, 19.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22976 (abgerufen am: 14.07.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Europa- und Völkerrecht
    • Europa
    • Europaparlament
    • Geo-Datendienste
    • Internet
    • Internetsperren
Zwei Schüler stehen in einem Klassenraum und schauen auf ihre Smartphones. Auf den Displays sind Social-Media-Apps zu sehen (Symbolbild). 13.07.2026
Social Media

EU-Expertenbericht:

Unbe­auf­sich­tigte Social-Media-Nut­zung erst ab 13 Jahren

EU-Experten empfehlen, Kindern unter 13 Jahren den Zugang zu Social Media zu verwehren. Die EU-Kommission will nach dem Sommer einen Regelungsvorschlag machen. Die Bundesregierung begrüßt das.

Artikel lesen
1067. Sitzung des Bundesrates: Blick ins Plenum, am Rednerpult steht Markus Söder 10.07.2026
Bundesrat

Israel, "Nur Ja heißt Ja", Schulpflicht:

Bun­desrat bringt vor der Som­mer­pause eigene Ini­tia­tiven auf den Weg

Zum Abschluss vor der Sommerpause hat der Bundesrat zahlreiche Gesetze durchgewunken und selbst Vorhaben auf den Weg gebracht. Mit dabei: Strafbarkeit bei Leugnung von Israels Existenzrecht und die "Nur Ja heißt Ja"-Initiative im Strafrecht.

Artikel lesen
Apps verschiedener Streaminganbieter auf einem Smartphone 09.07.2026
Widerrufsrecht

Klage gegen "Sky" in Österreich:

EuGH stärkt Wider­rufs­recht von Strea­ming-Kunden

Der EuGH setzt Streaming-Anbietern Grenzen: Bei personalisierten Abos bleibt das Widerrufsrecht grundsätzlich bestehen. Wer den Vertrag widerruft, muss für die bereits genutzte Leistung allerdings zahlen.

Artikel lesen
Finger über dem Smartphone, kurz vorm Öffnen einer Messenger-App 09.07.2026
Europaparlament

Kehrtwende im EU-Parlament:

Die Chat­kon­trolle kommt doch

Private Chats können bald wieder nach Hinweisen auf Kindesmissbrauch durchsucht werden. Das EU-Parlament billigte eine befristete Datenschutzausnahme, um die lange gestritten wurde. Es gab Proteste und zusätzliche Änderungen forderte es auch.

Artikel lesen
Deutsche Ausgabe des "Anne Frank Tagebuchs" in einem Bücherregal der Stadtbibliothek in Pirna 09.07.2026
Urheber

EuGH sieht Geoblocking als wirksame Schutzmaßnahme:

Anne-Frank-Tage­buch darf im Internet stehen

Die Werke von Anne Frank sind in den Niederlanden noch urheberrechtlich geschützt, in anderen Staaten sind sie gemeinfrei. Dort dürfen sie ins Internet gestellt werden – wenn der Zugang etwa mittels Geoblocking beschränkt wird, so der EuGH.

Artikel lesen
Ungarns Ministerpräsident Peter Magyar bei einer Parlamentssitzung 09.07.2026
Ungarn

Ungarn: Erste Verfassungsänderung der Regierung Magyar:

Das Aus­misten beginnt

Ungarn neue Regierung ändert die Verfassung, um die Fidesz-Herrschaft aufzuarbeiten: Zeitgrenze für Ministerpräsidenten, Entideologisierung und Rückholung des zweckentfremdeten öffentlichen Vermögens. Die Bedeutung erläutert Herbert Küpper.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Tretter Bodenstein | Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof
Rechts­an­walt/Rechts­an­wäl­tin (m/w/d) mit In­ter­es­se an Re­vi­si­ons­recht und...

Tretter Bodenstein | Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof, Karls­ru­he

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Werks­stu­dent / Stu­den­ti­sche Hilfs­kraft (m/w/d) Mar­ke­ting /...

Flick Gocke Schaumburg, Frank­furt am Main

Logo von Latham & Watkins LLP
As­so­cia­te (m/w/d) Ar­beits­recht – ab dem 4. Be­rufs­jahr

Latham & Watkins LLP, Mün­chen

Logo von Linklaters
Ju­nior/Se­nior Tran­sac­ti­on La­wy­er (m/w/d)

Linklaters, Frank­furt am Main

Logo von Unabhängiger Kontrollrat
Voll­ju­ris­tin­nen oder Voll­ju­ris­ten (w/m/d) als Re­fe­ren­tin oder Re­fe­rent für...

Unabhängiger Kontrollrat, Ber­lin

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Pri­va­te Equi­ty

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Ham­burg und 1 wei­te­re

Logo von Universität Kassel
Wis­sen­schaft­li­che:r Mit­ar­bei­ter:in (m/w/d) für DFG-Pro­jekt zu Rechts­fra­gen...

Universität Kassel, Kas­sel

Logo von Wirtz & Kraneis Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Rechts­an­walt (m/w/d) für All­ge­mei­nes Zi­vil­recht / Ver­kehrs­recht /...

Wirtz & Kraneis Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Fortbildung Versicherungsrecht im Selbststudium/ online

24.07.2026

Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

28.07.2026

Logo von Hengeler Mueller
Chancen@Hengeler Stipendium 2026

01.10.2026

Online Info Session Jurastudium (Staatsexamen)

05.08.2026

Logo von RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
Mitarbeiter-Webinar Vertiefung der Bearbeitung der Insolvenztabelle [GOI]

05.08.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH