Druckversion
Mittwoch, 15.04.2026, 12:13 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/bitcoins-waehrung-rechnungseinheit-umsatzsteuer
Fenster schließen
Artikel drucken
9896

Bitcoins: "Zum ersten Mal ein freier Markt der Wäh­rungen"

Interview mit Julian Schneider

28.10.2013

Bitcoins (Symbolbild)

© Sashkin - Fotolia.com

Es gibt sie seit 2009, ihr Kurs steigt stetig, aber rechtlich ist bisher noch vieles ungeklärt. Währung? Ware? Rechnungseinheit? Billig und schnell, aber unsicher? Der Anwalt Julian Schneider erklärt im Interview, als was Juristen Bitcoins qualifizieren, welche Fragen zu dem digitalen Geld seine Mandanten umtreiben und warum er selbst nur 0,0945 BTC auf dem Konto hat.

Anzeige

LTO: Was sind Bitcoins überhaupt?

Schneider: Das ist eine Art virtuelles Geld, das auf asymmetrischen Verschlüsselungs- und Signierungsalgorithmen basiert. Die Transaktionen werden in einer dezentralen, also bei verschiedenen Knotenpunkten, gespeicherten Datenbank im Internet verwaltet. Es gibt keine zentrale Stelle, die Bitcoins ausgibt oder verwaltet. Dies tun die Nutzer des Netzwerkes gemeinsam.

Erfunden hat dieses System eine Person oder eine Personengruppe, die sich hinter dem Pseudonym Satoshi Nakamoto verbirgt. Die haben in einem Paper die Idee veröffentlicht, die die Rahmenbedingungen für Bitcoin festlegt.

LTO: Wie viele Bitcoins gibt es?

Schneider: Derzeit circa elf Millionen. Es gibt eine Obergrenze bei 21 Millionen. Das haben die Erfinder so willkürlich festgelegt. Einige Systeme, die Bitcoin ähnlich sind, machen das anders.

LTO: Und was zahlt man so pro Bitcoin?

Schneider: Aktuell um die 140 Euro. Der Kurs schwankt stark, steigt aber bisher.

"Für Finanzdienstleistungen mit Bitcoin braucht man eine Erlaubnis der BaFin"

LTO: Was sind Bitcoins rechtlich?

Schneider: Da muss man zwischen den Rechtsgebieten unterscheiden. Bankenaufsichtsrechtlich sind Bitcoins eine Rechnungseinheit im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG). Das heißt, für Finanzgeschäfte mit Bitcoins braucht man eine Erlaubnis von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Solche Finanzgeschäfte tätigt etwa bitcoin.de. Die Plattform tauscht Bitcoins in Euro und umgekehrt. Um keine eigene Erlaubnis zu brauchen, machen die das unter dem Schirm der Fidor-Bank. Bitcoin.de tritt also nach außen als Vermittler dieser Bank auf und wickelt die Geschäfte auf deren Rechnung ab.

LTO: Als was lassen sich Bitcoins rechtlich noch einordnen?

Rechtsanwalt Julian SchneiderSchneider: Manche hatten überlegt, ob es E-Geld ist. Dafür müssten sie eine Forderung sein. Weil niemand die Werthaltigkeit der Bitcoins und die technische Funktionsfähigkeit des Systems garantiert, gibt es aber keinen Forderungsgegner.

Wenn man Bitcoins kauft, schließt man zwar einen atypischen Werkvertrag. Die Tätigkeit des Vertragspartners erschöpft sich aber in der Überweisung der Bitcoins auf ein spezielles Konto. Sobald die Bitcoins überwiesen sind, ist der Vertrag erfüllt und die Forderung erloschen.

"Im Sinne des BGB sind Bitcoins nicht existent"

LTO: Wenn Bitcoins zivilrechtlich keine Forderung sind, was sind sie dann?

Schneider: Eine Überlegung wäre noch, sie als immateriellen Gegenstand im Sinne von § 90 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bzw. als Immaterialgüterrecht zu qualifizieren. Allerdings werden Immaterialgüter durch Spezialgesetze wie beispielsweise das Urheberrechtsgesetz festgelegt. Bitcoins sind aber kein Urheberrecht, kein Persönlichkeitsrecht und auch andere Gesetze zum Immaterialgüterschutz sind nicht anwendbar. Im Sinne des BGB sind Bitcoins also nicht existent.

LTO: Könnte der Gesetzgeber das ändern?

Schneider: Er könnte, und wird ggf. handeln, wenn es den ersten Crash gibt oder Verbraucher aufschreien, weil sie ihr in Bitcoins investiertes Geld verloren haben.

LTO: Sollte er das abwarten oder proaktiv handeln?

Schneider: Letzteres wäre im Sinne der Verbraucher besser. Aber nicht der deutsche Gesetzgeber allein, sondern mindestens der europäische. Es geht dabei auch darum, sich die Kontrolle zu sichern. Man darf nicht unterschätzen, dass das Bitcoin-System nicht demokratisch kontrolliert wird. Am Ende entscheidet die meiste Rechenkraft. Änderungen im Bitcoin-Netzwerk werden nur dann wirksam, wenn Nutzer mit zusammen mindestens 51 Prozent der Rechenkapazität zustimmen. Und das ist weder ein demokratischer Prozess noch muss es deutschen Bürgern unbedingt gefallen, wenn etwa Asiaten und Amerikaner gemeinsam Änderungen beschließen.

"System ist für Verbraucher zu kompliziert"

LTO: Kann man das digitale Geld nur auf Plattformen wie bitcoin.de kaufen?

Schneider: Das geht auch unter Privatpersonen. Ich habe vor kurzem für jemanden das Essen bezahlt, der mir das Geld in Bitcoin wiedergegeben hat. Mittlerweile gibt es dafür Smartphone-Apps. Das sieht ein bisschen aus wie beim Online-Banking. Jeder kann sich beliebig viele Konten selbst einrichten, ohne dafür eine Start- oder Grundgebühr zahlen zu müssen.

LTO: Macht das System Banken überflüssig?

Schneider: Nein, weil es nicht besonders verbraucherfreundlich ist. Wenn man etwa sein Passwort verliert, dann sind die Bitcoins verloren. Die sind dann zwar noch im System gespeichert, aber niemand kann mehr darauf zugreifen. Oder man vertut sich bei einer Überweisung, gibt eine falsche Kontonummer oder einen falschen Betrag ein – es gibt dann niemanden, der diesen Fehler rückgängig machen kann. Für den normalen Verbraucher ist dieses Risiko zu groß.

Es gibt aber schon erste Geschäftsmodelle, die genau dieses Risiko aufgreifen, indem sie es vertraglich für ihre Kunden übernehmen.

Seite 1/2
  • Seite 1:

    Rechnungseinheit, E-Geld oder sonstiges Recht

  • Seite 2:

    Billig und schnell, aber unsicher

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Bitcoins: . In: Legal Tribune Online, 28.10.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9896 (abgerufen am: 15.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Bitcoin
    • Umsatzsteuer
    • Währung
Ein Mann im Anzug schläft auf einem Stapel Bücher. 13.03.2026
Verfahrensgrundsätze

BFH hebt Urteil auf:

Ein schn­ar­chender Richter ist ein Ver­fah­rens­mangel

Ein ehrenamtlicher Richter am FG hat während eines Rechtsgesprächs geschnarcht. Für den BFH ist das ein sicheres Zeichen dafür, dass er nicht nur kurz unaufmerksam, sondern fest entschlummert war. Das FG muss jetzt neu entscheiden.

Artikel lesen
"Mini-Kicker" sitzen auf dem Rasen und hören dem Trainer zu 27.02.2026
Umsatzsteuer

Bundesfinanzhof zeigt sich verärgert:

Sport­ve­r­eine unter­liegen noch immer der Umsatz­steu­erpf­licht

Sportvereine genießen ein Steuerprivileg, das ihnen nach höchstrichterlichen Urteilen nicht zusteht. Der BFH rügt in einer neuen Grundsatzentscheidung den Bund und die Finanzbehörden deutlich und spricht von "rechtswidriger Verwaltungspraxis".

Artikel lesen
Das Bild zeigt einen Zeitungsausschnitt über Steuersenkungen und Änderungen der Pendlerpauschale im Kontext der E-Sport-Gemeinnützigkeit. 08.01.2026
Steuern

Wesentliche steuerliche Änderungen für das Jahr 2026:

E-Sport kann gemein­nüt­ziger Zweck sein

Höhere Pendlerpauschale, niedrigere Umsatzsteuer in der Gastronomie, mehr Steuerbefreiungen für gemeinnützige Körperschaften: Der Jahreswechsel hat umfangreiche steuerliche Neuerungen mit sich gebracht.

Artikel lesen
Die beliebten Apple AirPods 22.01.2025
Strafprozess

Prozessbeginn vor dem LG Düsseldorf:

Ange­klagte schef­felten 93 Mil­lionen Euro durch Air­Pods-Handel

In Düsseldorf ist der Prozess gegen drei Männer gestartet, die durch ein sogenanntes Umsatzsteuerkarussell 93 Millionen Euro Steuern hinterzogen haben sollen. Das Hauptprodukt bei der Masche: die beliebten AirPods von Apple.

Artikel lesen
Bitkursentwicklung und Laptop 15.01.2025
Verbraucherschutz

Coaching-Vertrag zu Kryptowährung nichtig:

Online-Anbieter muss 1.500 Euro zurück­zahlen

Per Fernunterricht zum Kryptoexperten werden: Klingt vielversprechend, wenn man sich den Bitcoin-Kurs anschaut. Der Schutz vor unseriösen Anbietern, die über keine Unterrichtserlaubnis verfügen, gilt auch für Unternehmer, so das LG München I.

Artikel lesen
Reichsmark-Banknoten 06.10.2024
Währung

Währungsreform in Deutschland:

Ohne Las­ten­aus­g­leich keine Liebe zum neuen Staat?

Nach Krieg und Vertreibung wird mit Einführung der D-Mark eine Abrechnung mit sozialer Ungleichheit fällig. Ein Fall aus 1964 ist besonders hübsch, weil mit den Thurn und Taxis wahre Experten beteiligt waren.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Dis­pu­te Re­so­lu­ti­on (w/m/d)

Noerr, Ber­lin

Logo von Flick Gocke Schaumburg
As­sis­tenz / Tea­mas­sis­tenz (m/w/d)

Flick Gocke Schaumburg, Frank­furt am Main

Logo von Oppenhoff
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) al­le Fach­be­rei­che

Oppenhoff, Frank­furt/M. und 1 wei­te­re

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Cor­po­ra­te (w/m/d)

Noerr, Ham­burg

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Rechts­an­walt (w/m/d) für Fi­nan­cial Li­nes

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Dort­mund und 2 wei­te­re

Logo von Freshfields
Stu­den­ti­sche Hilfs­kraft (m/w/d) Emp­fang

Freshfields, Düs­sel­dorf

Logo von Freshfields
Emp­fangs­mit­ar­bei­ter – Re­cep­ti­on / Con­fe­ren­ce (m/w/x)

Freshfields, Düs­sel­dorf

Logo von Freshfields
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/x) -...

Freshfields, Ham­burg

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von e-fellows.net
Karrieretag Jura Frankfurt am Main

24.04.2026, Frankfurt am Main

Logo von Fieldfisher
Neue Regeln für Umweltwerbung durch die EmpCo: Was Unternehmen jetzt wissen sollten

22.04.2026

Praktiker-Workshop: Erfolgreiche Auswertung eines Vermögensverzeichnisses (VAK)

22.04.2026

Haftung wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, Teil 2

22.04.2026

Update Nebengüterrecht Stand: April 2026

22.04.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH