Druckversion
Montag, 12.01.2026, 18:42 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/bgh-urteil-vi-zr-197-13-mieterfest-foto-zeitgeschichte
Fenster schließen
Artikel drucken
12224

BGH hält Mieterfest für Zeitgeschichte: "Harmonisches Zusammensein von Jung und Alt"

von David Ziegelmayer

11.06.2014

Getränkestand auf Straßenfest

© GordonGrand - Fotolia.com

Die Fütterung eines Kleinkindes auf dem Mieterfest einer Wohnungsbaugenossenschaft kann "dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen" sein, so der BGH in einem vergangene Woche veröffentlichten Urteil. Die Richter versagten damit Oma, Tochter und Enkelin Schadensersatz wegen der Veröffentlichung entsprechender Fotos. Warum die Frauen leer ausgingen, erklärt David Ziegelmayer.

Anzeige

Die Urteilsgründe wecken beim Leser unwillkürlich den Wunsch, er hätte selbst an dem Mieterfest teilnehmen können, das es bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) schaffte: "Die Bilder fangen Szenen des Mieterfestes ein, die ein harmonisches Zusammensein von Jung und Alt in fröhlicher und entspannter Atmosphäre zeigen. Die Bildberichterstattung vermittelt den Eindruck, dass Mitbewohner aller Altersgruppen das Fest genossen haben und zwischen ihnen gute nachbarschaftliche Beziehungen entstehen", heißt es da (Urt. v. 08.04.2014, Az. VI ZR 197/13).

Doch die Idylle trügt: Auf dem Mieterfest hielt ein Fotograf das harmonische Beisammensein fest und "erwischte" dabei auch die drei späteren Klägerinnen – Großmutter, Tochter und Enkelin. Letztere, "ein Kleinkind", wird auf dem Foto von Mutter und Großmutter gefüttert. Später landeten die Bilder in einer Broschüre der Genossenschaft, die mit einer Auflage von 2.800 Stück an die Mieter verteilt wurde.

Mieterfest: Teil der Zeitgeschichte

Es kam wie es im Persönlichkeitsrecht fast kommen musste: Die Klägerinnen sahen sich in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt und ließen die Genossenschaft abmahnen. Diese gab zwar eine Unterlassungserklärung ab, weigerte sich aber den begehrten Schadensersatz in Höhe von insgesamt 3.000 Euro und die Kosten der Abmahnung zu zahlen. Amtsgericht und Landgericht wiesen die Klagen der drei Protagonistinnen ab.

Auch der BGH ließ die Damen in Karlsruhe nun abblitzen. Anders als das Landgericht Berlin, das "jedenfalls keine schwere Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts" angenommen hatte, verneinte der BGH einen Unterlassungsanspruch und damit auch die Ansprüche auf Schadensersatz aber mit einer anderen Begründung: Das betroffene Bild sei "dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen".

Das mag zunächst erstaunlich klingen, ist aber seit jeher ein "KO-Kriterium" für persönlichkeitsrechtliche Ansprüche. Der BGH hat sich mit dem Urteil nicht von seinem "Schutzkonzept" im Persönlichkeitsrechtsschutz verabschiedet: Denn der Begriff des Zeitgeschehens ist zugunsten der Medienfreiheit sehr weit zu verstehen. Dazu gehören seit jeher wirtschaftliche oder kulturelle Geschehnisse wie Naturkatastrophen, Unfälle, Kriegshandlungen oder Straftaten. Der BGH hat nun betont, dass von allgemeinem gesellschaftlichen Interesse auch Veranstaltungen von nur regionaler oder lokaler Bedeutung gehören – wie eben das betreffende Mieterfest.

Persönlichkeitsrechte eingeschränkt bei öffentlichen Festen

Bei der Abwägung der sich gegenüber stehenden Interessen kamen die Karlsruher Richter zu dem Ergebnis, dass sich die Genossenschaft auf die Meinungsfreiheit berufen könne. Sie habe ein schützenswertes Interesse daran, die Mieter "im Bild über den Ablauf und die Atmosphäre der Veranstaltung zu informieren".

Die Beeinträchtigung der Rechte der Klägerinnen durch das ohne Namensnennung veröffentlichte Foto sei dagegen gering. Ausschlaggebend sei, dass das Fest für alle Mieter und Mitbewohner zugänglich war, dass es keine Anhaltspunkte dafür gab, dass das Foto heimlich angefertigt wurde und dass die Informationsbroschüre nur an einen begrenzten Adressatenkreis verteilt wurde.

All diese Kriterien zeigen, dass der BGH keinesfalls an dem im Gesetz verankerten Grundsatz rüttelt, dass die Veröffentlichung von Fotos ohne Einwilligung der abgebildeten unzulässig ist, § 22 Kunsturhebergesetz. Er lockert mit dem Urteil allenfalls die Anforderungen an Ausnahmen von diesem Grundsatz. Wer sich in Zukunft auf öffentlichen bzw. einem größeren Personenkreis zugänglichen Festen bewegt, muss also auf der Hut sein. Ein Bild in der Nachberichterstattung der Veranstalter oder der lokalen Presse wird er kaum verhindern können.

Bei einer Veröffentlichung der Bilder im Internet wäre die Entscheidung aber wohl anders ausgefallen. Dann hätten die drei Generationen von Klägerinnen ihr "Fütterungsbild" wohl erfolgreich verbieten und Schadensersatz geltend machen können.

Der Autor David Ziegelmayer ist Rechtsanwalt bei CMS Hasche Sigle am Standort Köln. Er ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und berät Unternehmen und Personen bei persönlichkeitsrechtlichen, äußerungsrechtlichen, kennzeichenrechtlichen Auseinandersetzungen.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

David Ziegelmayer, BGH hält Mieterfest für Zeitgeschichte: . In: Legal Tribune Online, 11.06.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12224 (abgerufen am: 12.01.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Urheber- und Medienrecht
    • Bilder
    • Kunst
    • Urheber
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Journalistin steht vor Computerbildschirmen und arbeitet. 09.01.2026
Urheber

Klage vor dem LG Berlin II:

Lizenz­ver­gabe für Pres­se­spiegel auf dem Prüf­stand

Möchte man einen Artikel in einem Pressespiegel abbilden, braucht man entweder eine Lizenz oder eine gesetzliche Bestimmung, die das erlaubt. Ein Onlinemagazin findet, dass das in der Praxis nicht richtig funktioniert – und klagt.

Artikel lesen
Hans Wilhelm Saure (r.) und einer seiner Verteidiger (l.) 18.12.2025
Auskunftsrecht

OVG reißt die Mauer ein:

Schluss mit dem Geheimnis um den Scha­bowski-Zettel

Ein Stück Weltgeschichte, ein beharrliches Schweigen – und ein Gericht, das genug davon hat. Das OVG zwingt das Haus der Geschichte, die Verkäufer des Schabowski-Zettels zu nennen.

Artikel lesen
Mitarbeiter stülpen am 15.04.2015 in Bonn (Nordrhein-Westfalen) im Haus der Geschichte eine Glasvitrine über den Schabowski-Zettel 11.12.2025
Auskunftsrecht

"Das tritt nach meiner Kenntnis..., ist das sofort...":

Wer ver­kaufte den Scha­bowski-Zettel?

Der Zettel, der einst die Mauer zu Fall brachte, liegt heute im Haus der Geschichte – und bringt nun ein OVG in Bewegung: Ein Journalist will wissen, wer ihn verkauft hat, aber das Museum mauert. Wer muss am Ende nachgeben?

Artikel lesen
USM Haller 04.12.2025
Urheber

EuGH beantwortet BGH-Vorlage:

Urhe­ber­rechts­schutz für USM-Haller-Regale mög­lich

Plagiiert Konektra die USM-Haller-Regale? Der Streit führt durch alle Instanzen, nun beantwortete der EuGH mehrere Fragen des BGH zum Urheberrecht.

Artikel lesen
Eine energetische Person steht vor buntem Hintergrund, strahlt Freude aus und zeigt einen Siegergruß. 22.11.2025
Kunst

Schauspielerin, Pop-Überfliegerin und Juristin:

"Wollte jede Chance nutzen, nicht in der Bib­lio­thek zu sitzen"

Schon als Kind stand Paula Hartmann vor der Kamera, 2021 startete sie ihre Gesangskarriere – kurz nach Beginn ihres Jurastudiums. Heute ist sie eine vielbeachtete Künstlerin. Im Interview spricht die 24-jährige über ihren ungewöhnlichen Weg.

Artikel lesen
Demonstranten bei Sitzblockade 15.11.2025
Podcast

OpenAI verliert gegen Gema / Sitzblockaden / Voyeuristische Fotos:

"Mich wun­dert, dass Du die Ver­ur­tei­lung von Demon­s­tranten recht­fer­tigst"

Wie weit reicht die Versammlungsfreiheit, wenn andere Versammlungen gestört werden? Können Urheber bald an OpenAI mitverdienen? Und warum sind voyeuristische Fotos nicht strafbar? Dies und mehr in Folge 46 des LTO-Podcasts Die Rechtslage.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Sta­de

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Ver­den (Al­ler)

Logo von CMS Deutschland
Rechts­an­wäl­­te (m/w/d) für den Be­reich Di­gi­ta­le Me­di­en

CMS Deutschland , Ham­burg

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Logo von CMS Deutschland
Rechts­an­wäl­­te (m/w/d) für den Be­reich Di­gi­ta­le Me­di­en

CMS Deutschland , Köln

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Han­no­ver

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Hil­des­heim

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Gewerbliches Mietrecht

20.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Privates Baurecht

20.01.2026

Infoanlass (online) «Berufsbegleitendes Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften»

20.01.2026

Update Umwandlungen

22.01.2026

Online-Seminar! § 15 FAO - GmbH - Geschäftsführende im Arbeitsrecht

21.01.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH