Druckversion
Samstag, 6.06.2026, 09:38 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/bgh-i-zr-123-13-abgabe-ohne-rezept-wettbewerbsverstoss-4-amvv
Fenster schließen
Artikel drucken
14309

BGH bejaht Wettbewerbsverstoß: Keine Medikamentenabgabe ohne Rezept

von Pia Lorenz

08.01.2015

Apothekenzeichen

© holgerluck - Fotolia.com

Ein Apotheker, der einem Patienten ein verschreibungspflichtiges Medikament ohne Rezept aushändigt, handelt auch dann wettbewerbswidrig, wenn ein befreundeter Arzt die Abgabe des Medikaments befürwortet. Auch ein einmaliger Verstoß gegen die Verschreibungspflicht des § 48 AMG als Marktverhaltensregel beeinträchtigt die Verbraucherinteressen spürbar, entschied der BGH am Donnerstag.

Anzeige

Der u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) bestätigte damit die erstinstanzliche Verurteilung einer Apothekerin, die einer Patientin ohne Rezept ein blutdrucksenkendes verschreibungspflichtiges Medikament ausgehändigt hatte. Auch wenn das Rezept später nachgereicht wurde, hätte die Pharmazeutin auch nicht auf die Auskunft einer ihr, nicht aber der Patientin bekannten Ärztin vertrauen dürfen, dass sie das Medikament ohne Rezept herausgeben dürfe (BGH, Urt. v. 08.01.2015, Az. I ZR 123/13 - Abgabe ohne Rezept).

Die Verschreibungspflicht gemäß § 48 Abs. 1 Arzneimittelgesetz (AMG), nach der verschreibungspflichtige Medikamente nicht ohne ärztliche Verordnung abgegeben werden dürfen, diene dem Schutz der Patienten vor gefährlichen Fehlmedikationen. Auch ein einmaliger Verstoß gegen diese Vorschrift zum Schutz der Bevölkerung beeinträchtige Verbraucherinteressen stets spürbar, stellen die Bundesrichter klar.

Sie bestätigen damit ihre bisherige Rechtsprechung, Regelungen zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher stets als solche zur Regelung des Marktverhaltens im Sinne des § 4 Nr. 11 des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) anzusehen und Verstöße gegen diese immer als spürbar zu bewerten. Damit obsiegte in Karlsruhe der klagende konkurrierende Apotheker aus demselben Ort in der Nähe von Ravensburg, der in zweiter Instanz noch unterlegen war.

Ausnahmen nur im Ausnahmefall

 

Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart war nämlich davon ausgegangen, dass das Interesse von Marktteilnehmern noch nicht spürbar beeinträchtigt und der Vorgang damit nicht wettbewerbsrechtlich relevant sei, wenn nur "ein einmaliger, versehentlicher oder gar entschuldbarer und geringer Gesetzesverstoß" vorliege. In dem kleinen Ort sei es, so laut Apotheke-adhoc.de der klagende Konkurrent, der erst im Jahr 2010 zugezogen sei, gang und gäbe gewesen, das Medikament ohne Rezept abzugeben.  

Schon das OLG hatte allerdings die Verteidigung der Apothekerin nicht gelten lassen, sie hätte das Medikament ausnahmsweise nach § 4 der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) ohne schriftliches Rezept herausgeben dürfen. Die Patientin sei nicht akut gesundheitsgefährdet gewesen, sondern habe bloß zu einer Urlaubsreise aufbrechen wollen. Auch von dem Argument, dass die Apothekerin den Hausarzt der Patientin nicht erreicht und deshalb eine befreundete Ärztin angerufen habe, ließen sich schon die Stuttgarter Richter nicht überzeugen.

Auch der BGH zeigt sich in dieser arzneimittelrechtlichen Frage strikt. Die Abgabe des Medikaments sei nicht nur nicht dringend im Sinne der Ausnahmevorschrift des § 4 AMVV gewesen, so dass die Patientin den ärztlichen Notdienst im Nachbarort hätte aufsuchen können, so die Bundesrichter. Eine Ärztin, welche die Patientin nicht kennt, könne auch keine eigene Therapieentscheidung treffen, welche für die Anwendung von § 4 AMVV Voraussetzung sei.

pl/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Pia Lorenz, BGH bejaht Wettbewerbsverstoß: . In: Legal Tribune Online, 08.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14309 (abgerufen am: 06.06.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Gewerblicher Rechtsschutz
    • Apotheken
    • Arzneimittel
    • Medizin
    • Unlauterer Wettbewerb
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Ein enttäuschter Zuschauer mit Gesichtsbemalung, der die schlechte Ticketqualität bei der WM reflektiert. 15.05.2026
Fussball

Kalifornische Justiz prüft Ärger um FIFA-Tickets:

Teure Tickets für sch­lechte Plätze bei Fuß­ball-WM?

Fans zahlten für teure Sitzplatzkategorien – und bekamen schlechtere Plätze. Kaliforniens Generalstaatsanwalt nimmt die FIFA ins Visier und fordert Auskünfte wegen möglicher Verstöße gegen Verbraucherschutzrecht.

Artikel lesen
Ein Mann in Anzug und Krawatte lächelt vor dem Brandenburger Tor, Polizeifahrzeug im Hintergrund, symbolisiert eine politische Veranstaltung. 13.05.2026
Coronavirus

"In den Verkehr gebracht"?:

Frei­spruch in Pro­zess um nicht zuge­las­sene Corona-Imp­fung

Das Landgericht Lübeck hat den Arzt und Unternehmer Winfried Stöcker vom Vorwurf freigesprochen, 2021 einen nicht zugelassenen Corona-Impfstoff in den Verkehr gebracht zu haben. Die Staatsanwaltschaft kann Revision einlegen.

Artikel lesen
Milka Schokoladentafel mit Verpackung. Auf der Rückseite sind Barcode, Zutatenangaben und die Gewichtsangabe von 90 Gramm sichtbar. 13.05.2026
Verbraucherschutz

LG Bremen sieht Irreführung:

Milka durfte Mogel­pa­ckung nicht in Ver­kehr bringen

Im Zuge der Inflation hat Milka seine Standard-Schokoladentafel von 100 auf 90 Gramm reduziert; im Übrigen blieb die Packung gleich. Das LG Bremen sieht darin eine Irreführung und gibt einer Klage der Verbraucherzentrale statt.

Artikel lesen
Bundesverfassungsgericht 12.05.2026
Zivilprozess

Verfassungsbeschwerde beim BVerfG erfolglos:

Wann das Recht auf "Waf­fen­g­leich­heit" ver­letzt ist

Parteien in einem Zivilprozess müssen grundsätzlich die gleichen Chancen haben. Wann das Recht auf "Waffengleichheit" verletzt ist, klärte nun das BVerfG in einem Streit zweier Getränkehersteller.

Artikel lesen
irzepatid, bekannt unter dem Markennamen Mounjaro, wird gespritzt 11.05.2026
Krankenkassen

LSG Niedersachsen-Bremen zur Kostenübernahme:

Abnehm­s­pritze bleibt Life­style-Medi­ka­ment

Eine Frau mit einer Hormonstörung und starkem Übergewicht forderte die Kostenübernahme für eine Abnehmspritze. Damit scheiterte sie im Eilverfahren. Das LSG sah hier keine Pflicht der Krankenkasse, die Kosten zu übernehmen.

Artikel lesen
Ein Arzt mit Cannabisbüten und -öl 26.03.2026
Arzneimittel

BGH gibt Wettbewerbszentrale Recht:

Inter­net­portal darf nicht für Cannabis-Behand­lung werben

Medizinisches Cannabis ist verschreibungspflichtig, deshalb darf ein Internetportal nicht für entsprechende ärztliche Behandlungen werben. Der Bundesgerichtshof sieht einen Verstoß gegen das Heilmittelwerberecht.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
RECHTS­AN­WALT (W/M/D) FÜR BAU- UND AR­CHI­TEK­TEN­RECHT

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Frank­furt am Main

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Rechts­an­walt mit Be­ruf­s­er­fah­rung (w/m/d) Ven­tu­re Ca­pi­tal (VC) /...

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Köln und 1 wei­te­re

Logo von Becker Büttner Held
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d) im Be­reich Re­gu­lie­rungs­recht

Becker Büttner Held, Ber­lin

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­er­be­ra­ter (m/w/d) Fa­mi­li­en­un­ter­neh­men

Flick Gocke Schaumburg, Frank­furt/M. und 1 wei­te­re

Logo von Becker Büttner Held
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d) im Be­reich Öf­f­ent­li­ches Recht und...

Becker Büttner Held, Ber­lin

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Rechts­an­walt (w/m/d) En­er­gie­wirt­schafts­recht

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ber­lin

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle, Cel­le und 9 wei­te­re

Logo von Wolters Kluwer
Werk­stu­dent - Re­dak­ti­on öf­f­ent­li­ches Recht (m/w/d) (hy­brid)

Wolters Kluwer, Hürth

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Juristinnen netzwerken ... After Work in Hannover

16.06.2026, Hannover

12. Stralsunder Steuerwissenschafts- und Praxistage

15.06.2026, Stralsund

Registeranmeldungen & beurkundungspflichtige gesellschaftsrechtliche Themen (zweitägig,15.–16.06.26)

15.06.2026

Logo von Notarkammer Baden-Württemberg
Karriere als Notar:in – Beraten & Gestalten

24.06.2026, Stuttgart

Vergütungsvereinbarungen optimal gestalten

15.06.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH