Druckversion
Freitag, 23.01.2026, 17:09 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/feuilleton/f/rezension-das-spaete-urteil-hanreich-ns-verbrechen
Fenster schließen
Artikel drucken
34775

Rezension "Das späte Urteil": Ein ziem­lich egales Werk

Gastbeitrag von RiAG Dr. Lorenz Leitmeier

08.04.2019

Eingangstore am Konzentrationslage in Auschwitz

© Logaritmo, wikimedia commons, gemeinfrei, Zuschnitt und Skalierung durch LTO.

Ein Richter a.D. will in dem Buch "Das späte Urteil" erklären, wieso die Aufarbeitung der NS-Verbrechen scheiterte. Das gelingt ihm nicht. Vielmehr wird offenbar, dass er moralisch von dem Verfahren überfordert war, so Lorenz Leitmeier.

Anzeige

Wenn ein Richter einen von ihm geführten NS-Prozess zum Brennglas dafür macht, warum die Nachkriegsjustiz bei der Aufarbeitung der NS-Verbrechen versagt hat, und sogar erklären will, wie es zu diesem Menschheitsverbrechen kommen konnte, um dadurch den freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat zu verteidigen, ist die Fallhöhe enorm. Und so scheitert "Das späte Urteil" des pensionierten Richters Jürgen Hanreich grandios.

Leicht verwundert ist der Leser bereits im Vorwort, geschrieben von einem für die Fernsehserie "Tatort" tätigen Drehbuchautoren. Der stellt den Richter vor, der diese übergroßen Fragen von Recht und Gerechtigkeit bearbeitet hat: Hanreich war demzufolge wegen "seiner Deals mit reichen Angeklagten – Abgabe des Vermögens an soziale Stiftungen gegen Bewährungsstrafe" einst "Münchens teuerster Richter". Hierfür habe er sich "auf juristisch dünnem Eis bewegt", bis heute sei er im Vorstand der Stiftungen tätig.

Juristen wissen: Das Bundesverfassungsgericht entschied schon 1987, dass Gerichten jeder "Vergleich" im Gewande des Urteils, jeder "Handel mit der Gerechtigkeit" verboten ist (Urt. v. 27.01.1987, Az. 2 BvR 1133/86). Im Jahr 2013 hat das BVerfG diese Grundsätze in einer weiteren Entscheidung über Verständigungen im Strafprozess noch einmal sehr eindringlich klargestellt (Urt. v. 19. März 2013; Az. 2 BvR 2628/10). Wer also im Jahr 2019 ein Vorwort zu diesem Thema schreibt, sollte das wissen. Aber gut, für den "Tatort" reichen die Kenntnisse, lesen wir also den Richter selbst.

Erzählung im jura-üblichen Passivstil

Allerdings ist man auch hier schnell enttäuscht: Im ersten großen Teil des Buches beschreibt Hanreich das Strafverfahren gegen Anton Malloth, der im Mai 2000 im Alter von 89 Jahren festgenommen worden war. Malloth soll zwischen 1940 und 1945 als SS-Oberscharführer im Gestapo-Gefängnis "Kleine Festung Theresienstadt" drei (nachweisbare) Morde begangen haben. Hanreich, der ausdrücklich einen "Bericht" abliefern möchte, schildert "in juristischer Nüchternheit", wie das Ermittlungsverfahren und die Hauptverhandlung verlaufen sind.

Es mag sinnvoll sein, monströse Verbrechen möglichst sachlich zu beschreiben. Für den Leser aber ist es zäh, sich über 150 Seiten durch den jura-üblichen Passivstil und die ewige Hauptwörterei zu kämpfen, dies garniert mit jeder Menge der unvermeidlichen Präpositionen "hinsichtlich" und "bezüglich" ("Die Zuständigkeit des Schwurgerichts für Entscheidungen hinsichtlich der angeordneten Untersuchungshaft des Beschuldigten [in zweiter Instanz] war gegeben und in einigen Monaten war mit dem Eingang einer umfangreichen Anklageschrift zu rechnen. Es war zu erörtern, ob ein Grund vorliegt, der geeignet sein könnte, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit [so die gesetzliche Formulierung] meiner Person als Vorsitzender Richter des Schwurgerichts zu rechtfertigen.")

Selbst wenn man dies als bewusstes Stilmittel des Autors akzeptiert, bleibt das Hauptproblem: Der Leser erfährt nichts Wesentliches über Tat und Täter, alles bleibt fremd. Zwischen die distanziert geschilderten Passagen zum Strafverfahren streut Hanreich Episoden über "die Nachkriegsgeneration" (Überleben im Alltag war entscheidend), das Leben seines Vaters (SA-Mitglied und Oberlandesgerichtsrat), seinen Doktorvater Theodor Maunz (brillanter Rechtsgelehrter der jungen Republik, hatte allerdings die Rassengesetze kommentiert und unbemerkt seine Ansichten weiter vertreten) und ein paralleles Verfahren zur Organisierten Kriminalität (hat viele Ressourcen des Gerichts gebunden). Zwar hängt alles mit allem zusammen, doch bleibt der Autor durch diese zerfaserte Darstellung so stark an der Oberfläche der Geschichten, dass der Leser nicht ernsthaft in die Geschichten vordringen kann.

Belastung "bewusst heruntergespielt"

In der Hauptverhandlung dann beruft sich der Angeklagte Malloth auf sein Schweigerecht, er spricht mit dem Richter nur über seinen Gesundheitszustand, möchte aber das Strafverfahren durchstehen. Ob aus eiserner Disziplin, aus Unfähigkeit zur Umkehr, aus heimlicher Schuldeinsicht, aus Überzeugung selbst Jahrzehnte später? Man kann nur spekulieren, auch hier kommt man dem individuellen Täter, dem "Tätertypus NS-Verbrecher", dem Dritten Reich oder der "Kriegsgeneration" keinen Millimeter näher.

Wirklich unverständlich für einen juristischen Leser ist allerdings, dass Hanreich die fundamentalen Rechtsfragen nicht einmal im Ansatz problematisiert. Dabei hätte es davon wirklich viele gegeben, vor allem in einem Buch mit derartig hohem moralischen Anspruch: Hanreich schreibt, dass er zu einer ungewöhnlichen Maßnahme gegriffen habe, um den Prozess durchführen zu können. Er sei nach Prag gefahren, um die seinerzeitigen Lagerinsassen, die zunächst nicht nach München kommen wollten, "zu überreden, in der Hauptverhandlung auszusagen". Dabei habe er das Ausmaß der Belastung für die hochbetagten Zeugen "bewusst heruntergespielt". Weiter schreibt Hanreich, dass es für die Zeugen über die Grenze des Erträglichen hinaus gegangen sei, das damals Erlebte zu schildern; ein Zeuge habe Weinkrämpfe erlitten.

Hier müsste man sehr grundsätzlich fragen: Heiligt der Zweck jedes Mittel? Ist die Durchführung des Strafverfahrens ein solcher Wert, dass die Qualen der Zeugen gerechtfertigt sind? Ein Strafverfahren, das der greisenalte Angeklagte jederzeit durch einen (auch vorgetäuschten) Schwächeanfall beenden könnte, wie Hanreich selbst schreibt? Man kann diese Rechtsfrage bejahen, sollte als Jurist aber sensibel sein für dieses hochkomplexe Problem. Hanreich streift diese Frage bestenfalls.

Wahrheitsfindung auf dem Rücken der Zeugen

Man kann mit guten Gründen auch für eine späte Durchführung von Strafverfahren gegen NS-Täter eintreten – aber Argumente möchte man schon lesen, nicht bloß die Route nach Prag. Und wenn Hanreich über Seiten schreibt, wie die NS-Vergangenheit seines Vaters das Verfahren belastete – hätte der Richter sich nicht selbst für befangen erklären können? Wäre es nicht ein Zeichen von Größe gewesen, sich aus dem Verfahren zu nehmen, um die Durchführung zu erleichtern? Ein Richter, der allein nach Prag fährt und nach eigener Einschätzung sein Ermessen ausschöpft, hätte dies begründen können.

Und noch grundsätzlicher: Hanreich schreibt, es klinge "zwar zynisch und gefühlskalt", sei aber "eine Tatsache, dass die Wahrheitsfindung im Rahmen eines Strafverfahrens mitunter auf dem Rücken der Zeugen ausgetragen wird". Doch muss ein Richter, nur weil er durch sein Amt Zugriff auf solche Akten hat, die Zeugen mit Klarnamen noch einmal als Opfer darstellen? Reproduziert ein Autor nicht auf bestimmte Art das Leid, das die Zeugen durchlebt haben? Muss er Lagerinsassen wirklich individuell der Öffentlichkeit präsentieren, wie es Hanreich in seinem Buch macht? All dies ist ethisch höchst schwierig, Hanreich thematisiert es aber nicht.

Im zweiten Teil wird es noch schlimmer

Noch schlimmer ist dann der zweite Teil des Buchs, der Überlegungen "über das Verfahren hinaus" anstellt. Hier macht sich Hanreich Gedanken, was einen "normalen" Kapitalverbrecher von einem NS-Täter unterscheidet, wie das alles passieren konnte seinerzeit, ob jeder Mensch ein Gewissen hat und welche Rolle die Propaganda spielt.

In diesen Kapiteln wird dann alles zum großen Brei: Hier wird ein bisschen die jüdische deutsch-amerikanische Autorin Hannah Arendt zitiert, dort ein bisschen der jüdische russische Autor Elias Canetti, selbst der alte Philosoph Sokrates hat einen Auftritt, auch wenn man nicht genau weiß, warum. Natürlich wird Kant bemüht, Strafe sei ja die "Negation der Negation des Rechts". Das stammt zwar von dem anderen Berühmten (Hegel), trifft aber die Quintessenz ganz gut: Alles ist irgendwo im Nebel, die grobe Richtung könnte stimmen, ist aber auch nicht wichtig, denn ankommen muss man nirgends. Richtige Erkenntnisse gibt es nicht, letztlich ist das Unerklärliche ja doch unerklärlich. Der Leser darf den Autor aber immerhin dabei beobachten, wie er mit den Schwierigkeiten kämpft. Im Ergebnis ist deshalb "Das späte Urteil" ein ziemlich egales Buch.

Der Autor Dr. Lorenz Leitmeier ist Richter am Amtsgericht und hauptamtlicher Dozent an der Hochschule für den öffentlichen Dienst (HföD) in Starnberg.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Rezension "Das späte Urteil": . In: Legal Tribune Online, 08.04.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34775 (abgerufen am: 25.01.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Buchrezension
    • Literatur
    • Persönlichkeiten
Kristin Pfeffer 23.01.2026
Most Wanted

Köpfe:

LTO Most Wanted mit Kristin Pfeffer

Kristin Pfeffer über das Ehegattensplitting als volkswirtschaftlichen Unsinn, das vorbildliche deutsche Verwaltungsrecht und die beste Zeit für eine Vorlesung.

Artikel lesen
Laurent Lafleur 16.01.2026
Most Wanted

Köpfe:

LTO Most Wanted mit Lau­rent Laf­leur

Laurent Lafleur sieht keinen Änderungsbedarf mit Blick auf das Strafmündigkeitsalter, wohl aber bei § 243 Abs. 5 S. 3 StPO. Seine Meinung zur Richterbesoldung in Deutschland verrät er auch.

Artikel lesen
Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig 18.12.2025
Richter

Richterwahlausschuss:

22 neue Bun­des­richter gewählt

Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof, Bundesarbeitsgericht und Bundessozialgericht bekommen insgesamt 22 neue Bundesrichter. Die Hälfte davon ist für den Bundesgerichtshof.

Artikel lesen
Ein voller Hörsaal, Studierende hören einem Vortrag über juristische Perspektiven und ihre Zukunft als Juristen zu. 06.11.2025
Buchrezension

Rezension "Neue Briefe an junge Juristinnen und Juristen":

Möchte ich Jurist sein – und wenn ja, was für einer?

Im Jurastudium fragt sich wohl jeder mindestens einmal, warum man das eigentlich macht. Die 33 Briefe verschiedener Juristen, vom Bundesligaschiedsrichter bis zum Verfassungsrichter, geben Antworten und machen Mut, findet Emilia De Rosa.

Artikel lesen
Helmut-Kohl-Ufer in Speyer 03.10.2025
Deutsche Einheit

Zum Tag der Einheit:

Helmut Kohl, ein Idol, ein Idol

Acht Jahre nach seinem Tod wird vielerorts gestritten, ob und wie der frühere Bundeskanzler zu ehren sei. Juristen könnten sich dank des schönen Kürzels "BKHKohlStErrGArtG" aber an ein besonderes Staatskunstwerk Kohls erinnert fühlen.

Artikel lesen
Ann-Katrin Kaufhold nach ihrer Wahl im Bundesrat. 26.09.2025
BVerfG

Einstimmige Wahl im Bundesrat:

Kauf­hold ist neue BVerfG-Vize­prä­si­dentin

Auf einmal geht es ganz schnell: Am Donnerstag hat der Bundestag die Rechtsprofessorin Ann-Katrin Kaufhold zur Bundesverfassungsrichterin gewählt, nur einen Tag später bestimmte der Bundesrat sie zur Vizepräsidentin des Gerichts. 

Artikel lesen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Freie Universität Berlin
Ju­rist*in (m/w/d)

Freie Universität Berlin , Ber­lin

Logo von Simmons & Simmons
Rechts­an­walt / As­so­cia­te Ban­king & Fi­nan­ce (w/m/d)

Simmons & Simmons , Frank­furt am Main

Logo von Deutsche Kreditbank AG
Voll­ju­rist Schwer­punkt Wert­pa­pier­recht (m/w/d)

Deutsche Kreditbank AG , Ber­lin

Logo von CMS Deutschland
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/d) für die Wahl­sta­ti­on im CMS EU Law Of­fice in...

CMS Deutschland , Brüs­sel

Logo von Simmons & Simmons
Rechts­an­walt / As­so­cia­te im Be­reich Ar­beits­recht (w/m/d)

Simmons & Simmons , Frank­furt am Main

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von Hogan Lovells International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Real Es­ta­te

Hogan Lovells International LLP , Düs­sel­dorf

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Rechts­an­walt (w/m/d) Di­gi­ta­le Re­gu­lie­rung, E-Com­mer­ce und IT-Recht

Osborne Clarke GmbH & Co. KG , Köln

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von White & Case
White & Case LLP - London Open Day

07.02.2026, London

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Schieds­verfahren

02.02.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Energierecht

03.02.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: AGB- und Vertragsrecht

03.02.2026

Der Steuerfahndungsfall: Effektive Mandatsführung bei Steuerhinterziehung

02.02.2026, Hamburg

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH