Druckversion
Donnerstag, 21.05.2026, 01:27 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/feuilleton/f/grundgesetz-jubilaeum-gratulation
Fenster schließen
Artikel drucken
12078

Grundgesetz hat Geburtstag: LTO-Autoren gratulieren

23.05.2014

Schild "Platz der Grundrechte"

© Klaus Eppele - Fotolia.com

Heute, am 23. Mai 2014, wird das Grundgesetz 65 Jahre alt. Zu dem Jubiläum gratulieren der Verfassung auch unsere Autoren. In ihren Glückwünschen formulieren sie aber nicht nur, was sie besonders an dem Rechtstext schätzen, sondern auch ihre Wünsche und Erwartungen für die Zukunft.

Anzeige

Staatsrechtsprofessor Dr. Christoph Degenhart

"Herzlichen Glückwunsch – verehrtes Grundgesetz: für 65 erfolgreiche Jahre: Demokratie und Rechtsstaat sind nunmehr tief im Bewusstsein der bundesrepublikanischen Gesellschaft verankert; die Herausforderungen der europäischen Integration wurden ebenso bewältigt, wie die Wiedervereinigung: eine stolze Erfolgsbilanz. Aber: success is never final, und ich verbinde die Glückwünsche mit Erwartungen und Hoffnungen: dass Freiheit nicht der Sicherheit geopfert wird, und auch nicht der Gleichheit. Und wenn die Deutschen ihrem Grundgesetz vertrauen, so wäre vielleicht auch etwas mehr Vertrauen des Grundgesetzes in die Deutschen angebracht."

Arbeitsrechtsprofessor Dr. Arnd Diringer

"Herzlichen Glückwunsch, dass dank Art. 5 GG jeder frei sagen kann, was er denkt (BVerfG, Beschl. v. 11.05.1976, Az. 1 BvR 163/72), ohne dass es darauf ankommt, ob die Äußerung begründet oder grundlos, emotional oder rational, als wertvoll oder wertlos,Arnd Diringer gefährlich oder harmlos eingeschätzt wird (BVerfG, Beschl. v. 13.04.1994, Az. 1 BvR 23/94).

Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt. Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen der ihr Lebenselement ist. Es ist in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt (BVerfG, Urt. v. 15.01.1958, Az. 1 BvR 400/51)."

Universitätsprofessor Dr. Felix Ekardt

"Glückwunsch ans GruFelix Ekardtndgesetz als eine der erfolgreichsten liberal-demokratischen Verfassungen der Geschichte. Jetzt müssten die deutschen – und europäischen – Grundrechtsinterpreten nur noch begreifen, das der "jeder", das Subjekt der grundrechtlichen Freiheit, auch künftige Generationen und Menschen in anderen Ländern umfasst. Auch deren Freiheit und Freiheitsvoraussetzungen müssen wir wahren, statt wie bei Klimaschutz und Energiewende immer nur ans Hier und Heute zu denken."

Richter am BGH Prof. Dr. Thomas Fischer

"Aus der Sicht des Strafrichters ist das Grundgesetz ein Erfolgsmodell sondergleichen. Das betrifft vor allem auch die Regelungen über das Rechtswesen (Art. 92 ff. GG) mit den grundrechtsgleichen Verfahrensgarantien der Art. Thomas Fischer101 bis 104. In Verbindung mit dem materiellen Gehalt der Grundrechte sowie aufgrund der Tätigkeit des Bundesverfassungsgericht und der Obersten Gerichtshöfe hat sich eine grundrechtsschützende Struktur ergeben, die – trotz aller Klagen – den Bürgern wie dem Staat im Grundsatz klare Zielvorgaben und Leitlinien gibt."

Notar Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz

"Liebes alt gewordenes PrHerbert Grziwotzovisorium!

Wir Bayern wollten Dich ja eigentlich nicht. Aber da Du in Bayern gemacht wurdest. Und weil Du mit Gott beginnst und dem Gottesdienst endest, spiegelst Du bayerische Lebensart wider. Bist also ein halber Bayer. Allerdings sollte Dein Jubiläum Anlass sein, darüber nachzudenken, ob nicht der Sitz des Bundesverfassungsgerichts von Karlsruhe nach Herrenchiemsee verlegt wird. Vielleicht würden dann auch dessen Entscheidungen dem bayerischen Geist (noch) mehr entsprechen."

Richter am AG München Lorenz Leitmeier

"Lieber Artikel 3 GG,

jeden Dienstag und jeden Donnerstag, wenn ich Sitzung habe, freue ich mich, dass es Dich gibt: Wegen Dir ist es egal, ob leitende Angestellte betrunken Auto fahren oder Hartzer; ob Teenies klauen oder Rentner. Gleiches gleich.

Du brauchst keine Garantie, dass es Dich geben soll. Dich gab es, als es Vorsokratiker gab, Dich wird es geben, wenn es keine Nachsokratiker mehr gibt. Doch was ist gleich – und was ungleich?

Aristoteles, Kant und Rawls haben sich über Dich gebeugt, und doch bist Du nicht zu fassen. Wegen Dir ist es nicht egal, ob ein leitender Angestellter klaut oder ein Hartzer; ob ein Teenie klaut oder ein Rentner. Ungleiches ungleich.

Du bist echt schwierig. Und doch prüft man gerne, jeden Dienstag und jeden Donnerstag. Ohne Sklaven, mit Frauen. Wegen Dir."

Anzeige

Generalbundesanwalt a.D. Kay Nehm

"VerehrKay Nehmtes Grundgesetz!

65 Jahre bist Du nun geworden - und immer noch in ordentlicher Verfassung. Die eine oder andere Schönheitsoperation hat eher unschöne Spuren hinterlassen. Am Ende hast Du nur an Umfang gewonnen. Deine Verehrer scheint das nicht zu kümmern. Sie sehen in Dir ohnehin nur, was sie sehen wollen. Dazu bedarf es keiner Ewigkeitsgarantie. Was soll ich Dir da noch wünschen? In fortdauernder Verehrung: Kay Nehm"

Rechtsanwalt Dr. jur. Helmut Pollähne

"Ich beglückwünsche die BürgerinHelmut Pollähnenen und Bürger zu einer Verfassung, die es ihnen ermöglicht, staatliche Verstöße gegen diese Verfassung vor dem Bundesverfassungsgericht zu rügen – dazu gehören insbesondere auch justizielle Verstöße gegen den Anspruch auf einen effektiven Rechtsschutz gegen Verletzungen durch die öffentliche Gewalt."

Strafrechtsprofessor Dr. Christoph Safferling

"Das Grundgesetz hat sich als wirChristoph Safferlingksamstes Mittel zur Abkehr vom Nationalsozialismus und Hinwendung zu einer lebens- und überlebensfähigen Demokratie erwiesen. Niemand konnte die Todesstrafe wieder einführen (Art. 102 GG) oder staatliche Akte der justiziellen Kontrolle entziehen (Art. 19 GG). Nie mehr staatlicher Terror, auch nicht durch das Diktat demokratischer Mehrheiten, der Mensch als Zentrum, das ist die geglückte Basis der Sozialgemeinschaft wie sie das Grundgesetz ermöglicht und verbürgt."

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Grundgesetz hat Geburtstag: . In: Legal Tribune Online, 23.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12078 (abgerufen am: 21.05.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Staatsrecht und Staatsorganisationsrecht
    • Grundrechte
Zahlreiche Teilnehmer einer Demonstration des Christopher-Street-Day in Dresden. Eine Person hält ein Schild "CSD statt AfD" mit Regenbogenfarben hoch. 31.03.2026
Versammlungen

CSD soll Versammlungseigenschaft verlieren:

Zu viel Party für Politik? Sachsen und Dresden streiten über CSD

Sachsens Landesdirektion versucht seit Jahren, Teilen des CSD die Versammlungseigenschaft zu entziehen. Nun will sie Dresden per Weisung dazu zwingen. Was daran problematisch sein könnte und wie die Dresdener Politik reagiert.

Artikel lesen
Jürgen Habermas 21.03.2026
Rechtsphilosophie

Was junge Juristen von Habermas lernen können:

Recht bejahen und kri­ti­sieren

Um zu verstehen, wie konkret Habermas zum Handeln auffordert, muss man ihm durch sein Werk folgen. Klaus Günther zeigt den Weg von der Theorie der kommunikativen Vernunft zur Bedeutung der Grund- und Menschenrechte in der Demokratie.

Artikel lesen
Ronen Steinke im Porträt 27.02.2026
Buchrezension

Buchrezension "Meinungsfreiheit":

Kann Spuren einer Streit­schrift ent­halten

Für Ronen Steinkes Zwischenruf, mehr Meinungsfreiheit zu wagen, könnte das Timing kaum besser sein. Nur: Welchen Debattenbeitrag leistet das Buch? Radikale Thesen werden angedeutet. In weiten Teilen ist es aber ein Lehrbuch im Quiz-Format.

Artikel lesen
Außenansicht des Bundesverfassungsgerichts im Karlsruher Schlossbezirk 25.02.2026
Meinungsfreiheit

Bundesverfassungsgericht zu Beleidigung:

Gerichte dürfen Mei­nungs­f­rei­heit nicht ver­gessen

Schulleiter als "Handlanger" des "faschistischen Systems", Ärzte als "psychiatrischer Mob" – wo verläuft die Grenze zwischen Beleidigungen und Machtkritik? Das BVerfG erinnert Gerichte daran, den Kontext solcher Äußerungen zu prüfen.

Artikel lesen
Außenansicht des Landgerichts Oldenburg 16.02.2026
Richter

Amtsrichterin unter Paranoia-Verdacht:

BVerfG stoppt Zwangs­un­ter­su­chung einer Rich­terin – vor­erst

Wegen auffälligen Verhaltens einer Amtsrichterin ordnete der LG-Präsident deren ärztliche Untersuchung an. Die Richterin legte Verfassungsbeschwerde ein. Bis hierüber entschieden ist, darf die Untersuchung nicht stattfinden, so das BVerfG.

Artikel lesen
Daniel Günther sitzt lächelnd auf einem Stuhl, während er das Interview bei Lanz verfolgt. 05.02.2026
Medien

Gericht lehnt Nius-Antrag wegen kritischer Aussagen ab:

Daniel Gün­ther war bei Lanz kein Minis­ter­prä­si­dent

Nius hat keinen Unterlassungsanspruch gegen das Land Schleswig-Holstein wegen Aussagen von Ministerpräsident Günther in der ZDF-Sendung “Markus Lanz”. Günther habe als Parteipolitiker und nicht als Ministerpräsident diskutiert, so das VG.

Artikel lesen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von White & Case
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) - Pri­va­te Equi­ty

White & Case, Frank­furt am Main

Logo von Görg
Re­fe­ren­da­re und Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) für ver­schie­de­ne...

Görg, Ham­burg

Logo von Wirtz & Kraneis Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Rechts­an­walt (m/w/d) Ge­sell­schafts­recht / Steu­er­recht / Li­ti­ga­ti­on

Wirtz & Kraneis Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln

Logo von Taylor Wessing
As­so­cia­te Ar­beits­recht (w/m/d)

Taylor Wessing, Mün­chen

Logo von Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Rechts­an­walt (m/w/d) pri­va­tes Bau­recht/Ver­ga­be­recht

Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln

Logo von White & Case
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) - Re­struk­tu­rie­rung & In­sol­venz

White & Case, Dort­mund

Logo von Hogan Lovells International LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d) Ban­king & Fi­nan­ce

Hogan Lovells International LLP, Frank­furt am Main

Logo von Hogan Lovells International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) Ban­king & Fi­nan­ce

Hogan Lovells International LLP, Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Krypto: Nacherklärung und Strafrecht

28.05.2026

Vortrag von Herrn Prof. Dr. Frister zur Suizidassistenz und Patientenverfügung

28.05.2026, Bonn

Vereins- und Genossenschaftsrecht in der Praxis – Gestaltung, Registervollzug und Haftung

28.05.2026

Überlassungsverträge und Grundpfandrechte inkl. komplettes GNotKG (zweitägig, 28.05.–29.05.2026)

28.05.2026

Vereins- und Genossenschaftsrecht in der Praxis – Gestaltung, Registervollzug und Haftung

28.05.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH