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Grundgesetz hat Geburtstag: LTO-Autoren gratulieren

23.05.2014

Schild "Platz der Grundrechte"

© Klaus Eppele - Fotolia.com

Heute, am 23. Mai 2014, wird das Grundgesetz 65 Jahre alt. Zu dem Jubiläum gratulieren der Verfassung auch unsere Autoren. In ihren Glückwünschen formulieren sie aber nicht nur, was sie besonders an dem Rechtstext schätzen, sondern auch ihre Wünsche und Erwartungen für die Zukunft.

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Staatsrechtsprofessor Dr. Christoph Degenhart

"Herzlichen Glückwunsch – verehrtes Grundgesetz: für 65 erfolgreiche Jahre: Demokratie und Rechtsstaat sind nunmehr tief im Bewusstsein der bundesrepublikanischen Gesellschaft verankert; die Herausforderungen der europäischen Integration wurden ebenso bewältigt, wie die Wiedervereinigung: eine stolze Erfolgsbilanz. Aber: success is never final, und ich verbinde die Glückwünsche mit Erwartungen und Hoffnungen: dass Freiheit nicht der Sicherheit geopfert wird, und auch nicht der Gleichheit. Und wenn die Deutschen ihrem Grundgesetz vertrauen, so wäre vielleicht auch etwas mehr Vertrauen des Grundgesetzes in die Deutschen angebracht."

Arbeitsrechtsprofessor Dr. Arnd Diringer

"Herzlichen Glückwunsch, dass dank Art. 5 GG jeder frei sagen kann, was er denkt (BVerfG, Beschl. v. 11.05.1976, Az. 1 BvR 163/72), ohne dass es darauf ankommt, ob die Äußerung begründet oder grundlos, emotional oder rational, als wertvoll oder wertlos,Arnd Diringer gefährlich oder harmlos eingeschätzt wird (BVerfG, Beschl. v. 13.04.1994, Az. 1 BvR 23/94).

Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt. Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen der ihr Lebenselement ist. Es ist in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt (BVerfG, Urt. v. 15.01.1958, Az. 1 BvR 400/51)."

Universitätsprofessor Dr. Felix Ekardt

"Glückwunsch ans GruFelix Ekardtndgesetz als eine der erfolgreichsten liberal-demokratischen Verfassungen der Geschichte. Jetzt müssten die deutschen – und europäischen – Grundrechtsinterpreten nur noch begreifen, das der "jeder", das Subjekt der grundrechtlichen Freiheit, auch künftige Generationen und Menschen in anderen Ländern umfasst. Auch deren Freiheit und Freiheitsvoraussetzungen müssen wir wahren, statt wie bei Klimaschutz und Energiewende immer nur ans Hier und Heute zu denken."

Richter am BGH Prof. Dr. Thomas Fischer

"Aus der Sicht des Strafrichters ist das Grundgesetz ein Erfolgsmodell sondergleichen. Das betrifft vor allem auch die Regelungen über das Rechtswesen (Art. 92 ff. GG) mit den grundrechtsgleichen Verfahrensgarantien der Art. Thomas Fischer101 bis 104. In Verbindung mit dem materiellen Gehalt der Grundrechte sowie aufgrund der Tätigkeit des Bundesverfassungsgericht und der Obersten Gerichtshöfe hat sich eine grundrechtsschützende Struktur ergeben, die – trotz aller Klagen – den Bürgern wie dem Staat im Grundsatz klare Zielvorgaben und Leitlinien gibt."

Notar Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz

"Liebes alt gewordenes PrHerbert Grziwotzovisorium!

Wir Bayern wollten Dich ja eigentlich nicht. Aber da Du in Bayern gemacht wurdest. Und weil Du mit Gott beginnst und dem Gottesdienst endest, spiegelst Du bayerische Lebensart wider. Bist also ein halber Bayer. Allerdings sollte Dein Jubiläum Anlass sein, darüber nachzudenken, ob nicht der Sitz des Bundesverfassungsgerichts von Karlsruhe nach Herrenchiemsee verlegt wird. Vielleicht würden dann auch dessen Entscheidungen dem bayerischen Geist (noch) mehr entsprechen."

Richter am AG München Lorenz Leitmeier

"Lieber Artikel 3 GG,

jeden Dienstag und jeden Donnerstag, wenn ich Sitzung habe, freue ich mich, dass es Dich gibt: Wegen Dir ist es egal, ob leitende Angestellte betrunken Auto fahren oder Hartzer; ob Teenies klauen oder Rentner. Gleiches gleich.

Du brauchst keine Garantie, dass es Dich geben soll. Dich gab es, als es Vorsokratiker gab, Dich wird es geben, wenn es keine Nachsokratiker mehr gibt. Doch was ist gleich – und was ungleich?

Aristoteles, Kant und Rawls haben sich über Dich gebeugt, und doch bist Du nicht zu fassen. Wegen Dir ist es nicht egal, ob ein leitender Angestellter klaut oder ein Hartzer; ob ein Teenie klaut oder ein Rentner. Ungleiches ungleich.

Du bist echt schwierig. Und doch prüft man gerne, jeden Dienstag und jeden Donnerstag. Ohne Sklaven, mit Frauen. Wegen Dir."

Generalbundesanwalt a.D. Kay Nehm

"VerehrKay Nehmtes Grundgesetz!

65 Jahre bist Du nun geworden - und immer noch in ordentlicher Verfassung. Die eine oder andere Schönheitsoperation hat eher unschöne Spuren hinterlassen. Am Ende hast Du nur an Umfang gewonnen. Deine Verehrer scheint das nicht zu kümmern. Sie sehen in Dir ohnehin nur, was sie sehen wollen. Dazu bedarf es keiner Ewigkeitsgarantie. Was soll ich Dir da noch wünschen? In fortdauernder Verehrung: Kay Nehm"

Rechtsanwalt Dr. jur. Helmut Pollähne

"Ich beglückwünsche die BürgerinHelmut Pollähnenen und Bürger zu einer Verfassung, die es ihnen ermöglicht, staatliche Verstöße gegen diese Verfassung vor dem Bundesverfassungsgericht zu rügen – dazu gehören insbesondere auch justizielle Verstöße gegen den Anspruch auf einen effektiven Rechtsschutz gegen Verletzungen durch die öffentliche Gewalt."

Strafrechtsprofessor Dr. Christoph Safferling

"Das Grundgesetz hat sich als wirChristoph Safferlingksamstes Mittel zur Abkehr vom Nationalsozialismus und Hinwendung zu einer lebens- und überlebensfähigen Demokratie erwiesen. Niemand konnte die Todesstrafe wieder einführen (Art. 102 GG) oder staatliche Akte der justiziellen Kontrolle entziehen (Art. 19 GG). Nie mehr staatlicher Terror, auch nicht durch das Diktat demokratischer Mehrheiten, der Mensch als Zentrum, das ist die geglückte Basis der Sozialgemeinschaft wie sie das Grundgesetz ermöglicht und verbürgt."

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Grundgesetz hat Geburtstag: . In: Legal Tribune Online, 23.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12078 (abgerufen am: 18.11.2025 )

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