Assessorexamen nicht bestanden

Jurist zweiter Klasse?

von Sabine OlschnerLesedauer: 4 Minuten
Das Zweite Examen nicht zu bestehen, ist ein schwerer Rückschlag. Wie eingeschränkt die Jobaussichten mit "nur" einem Examen wirklich sind und wie man doch noch in Deutschland als Anwalt tätig werden könnte, zeigt Sabine Olschner auf.

Mehrere Jahre Studium, erstes Staatsexamen, zwei Jahre Referendariat – und am Ende doch kein Volljurist: Die Karriere als Rechtsanwalt, Richter oder Staatsanwalt löst sich für denjenigen in Wohlgefallen auf, der das Zweite Staatsexamen nicht besteht. Als Alternative kommen Jobs in Frage, bei denen das Zweite Examen gern gesehen, aber keine Grundvoraussetzung ist, zum Beispiel in den Rechtsabteilungen von Unternehmen oder Organisationen, in Behörden oder in der Politik. Auch eine akademische Weiterbildung mit LL.M.-Abschluss oder eine Promotion sind nicht ausgeschlossen. Doch das dürfte nur ein schwacher Trost sein, wenn man zuvor mit einem der klassischen Juristenberufe geliebäugelt hat. Für Betroffene stellt sich nicht nur die Frage, welche Jobs überhaupt in Frage kommen, sondern auch, inwiefern man in diesen noch wirklich juristisch tätig sein kann. Olaf Schmitt, Geschäftsführer der juristischen Personalberatung Perconex, vermittelt seinen Kunden regelmäßig juristische Mitarbeiter. Rund fünf Prozent von ihnen haben nur ein Staatsexamen. "Diese werden meist für einfache juristische Tätigkeiten eingesetzt", so Schmitts Erfahrung. Das seien vor allem dokumentenintensive Aufgaben, etwa im Rahmen von Kartellverfahren oder M&A-Transaktionen, für die juristisches Wissen benötigt werde. Dazu werden laut Schmitt gern Projektjuristen mit nur einem Staatsexamen angefragt. Ist die Arbeit erledigt, ziehen sie weiter zum nächsten Projekt. "Manche unserer Mitarbeiter nutzen die zeitlich befristeten Einsätze als Überbrückung, bis sie einen anderen Job finden. Andere finden eine feste Position mit regelmäßigen Überstunden gar nicht erstrebenswert, sondern bevorzugen die Freiheit und die Abwechslung der Projektarbeit", so Schmitt. Mit der Arbeit in den klassischen Juristenberufen hat das also eher wenig zu tun.

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Lieber Wirtschaftsjuristen als Absolventen mit nur einem Examen

Die Festanstellung in einer Kanzlei ist zwar nicht ausgeschlossen, für Kandidaten mit lediglich Erstem Examen aber eher selten. So stellt man beispielsweise bei Allen & Overy durchaus hin und wieder Kandidaten mit nur einem Staatsexamen ein, "aber nur bei konkretem Bedarf", so Bianca Städter von der HR-Abteilung der Kanzlei. Die so eingestellten Juristen unterstützen die Anwälte bei ihrer Mandatsarbeit, zum Beispiel im Bereich Research, oder sie bereiten Entscheidungsunterlagen vor. "Wichtig ist uns für die Einstellung der Kandidaten: Sie müssen anderen gern zuarbeiten und Spaß an koordinativen Aufgaben haben", stellt Städter klar. Ebenso deutlich sagt sie: "Bezüglich der Karriere muss klar sein, dass man nur als Volljurist Aussicht auf die Partnerschaft hat." Anders sieht es bei Clifford Chance aus: Dort stellt man grundsätzlich nur Volljuristen ein, sagt Wolf Kahles, Leiter der dortigen HR-Abteilung: "Unsere Mandanten erwarten von unseren Anwälten zwei Staatsexamen mit entsprechenden Noten." Unterstützende Aufgaben übernehmen bei Clifford Chance vielmehr Wirtschaftsjuristen. "Diese haben neben den juristischen Kenntnissen auch wirtschaftliches Fachwissen und bringen häufig wegen der im Studium integrierten Praktika erste Berufserfahrungen mit", schildert Kahles seine Erfahrungen. Absolventen nach dem ersten Staatsexamen fehlten solche. Dass sich die Einstellungspolitik in Zukunft ändern könnte, möchte der Personalleiter nicht ausschließen: "Vor einigen Jahren hätte es ja auch kaum einer für möglich gehalten, dass Wirtschaftsjuristen eine solch wichtige Rolle für unsere Arbeit spielen würden. Wer weiß, wie es sich künftig für Juristen ohne zweites Staatsexamen entwickeln wird?"

Anwalt in Deutschland auf Umwegen

Hoffnung für die, die trotz erfolglosen Examens ihren Traumberuf Rechtsanwalt nicht aufgeben wollen, macht Jan-Philipp Mollenhauer mit seinem Projekt. Der Jurist, der bereits das erste Staatsexamen nicht bestanden hat, zeigt mit seinem Beratungsunternehmen "Staatsexamen Plan B" Wege und Möglichkeiten auf, durch die Juristen doch noch in Deutschland als Anwalt tätig werden können. Mollenhauers Lösung: "Durch bilaterale Abkommen ist es möglich, innerhalb der EU eine Rechtsanwaltsausbildung zu absolvieren. Die Zulassung zum internationalen Rechtsanwalt kann man dann aufgrund der Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU auch in Deutschland nutzen." Einfach ist dieser Weg allerdings nicht, gibt der Berater zu: "Zum einen muss man die Landessprache des jeweiligen Studienstandorts fließend sprechen, denn juristische Arbeit beruht nun mal auf präziser Sprache." Deutschsprachige Länder wie die Schweiz oder Österreich dürften für die meisten daher eher in Frage kommen als Länder wie Frankreich oder Spanien. Die zweite Hürde: Der Jurist muss im Ausland eine Kanzlei finden, die ihn ausbildet. "Hier konkurriert man mit den einheimischen Juristen vor Ort", erklärt Mollenhauer. Drittens kommt hinzu: Ausländische Kanzleien arbeiten natürlich nach nationalem Recht. Wer sich bislang in seinem Studium nur auf das deutsche Rechtssystem konzentriert hat, wird es auch hier aufgrund fehlender Kenntnisse nicht leicht haben, eine Ausbildungskanzlei  im Ausland zu finden. Und nicht zuletzt steht auch am Ende dieser Ausbildung eine Prüfung. "Diese ist zwar erfahrungsgemäß etwas einfacher als das Zweite Staatsexamen in Deutschland“, so Mollenhauer. "Aber bestehen muss man sie auch erst einmal."

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