Heute ist letzter Verhandlungstag im FDLR-Prozess in Stuttgart. Außerdem in der Presseschau: Neuer Vorstoß für die "Homo-Ehe", Schmerzensgeld für Photomontage und ein Zufallsfund der besonderen Art.
Thema des Tages
OLG Stuttgart – FDLR-Prozess: Am heutigen Montag ist der letzte Verhandlungstag im bisher vier Jahre dauernden Prozess gegen Ignace Murwanashyaka und Straton Musoni (Präsident bzw. Vizepräsident der "Demokratischen Kräfte zur Befreiung Ruandas", FDLR). Die Samstags-taz (Dominic Johnson) berichtet ausführlich über die Vorwürfe und das Verfahren, dessen Abschluss auch zeigen werde, "ob die deutsche Justiz der selbst gesetzten Aufgabe gewachsen ist, im Ausland begangene Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach den Regeln des Internationalen Strafgerichtshofs aufzuklären."
Rechtspolitik
"Homo-Ehe": Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zur völligen Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften mit der zweigeschlechtlichen Ehe beschlossen. Das meldet die Samstags-FAZ. lto.de fasst außerdem weitere Beschlüsse vom Freitag zusammen. Christian Bommarius (BerlZ) meint, dass die Entscheidung für die "Ehe für alle" längst gefallen sei – die Mehrheit der Bevölkerung und die des Bundestages sei dafür, auch die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sprächen deutliche Worte. Die Ablehnung aus der CDU könne ein entsprechendes Gesetz mit Verweis auf den Koalitionsvertrag allenfalls hinausschieben.
Facebook-Task-Force: Alexander Wendt (Focus) kritisiert die Pläne des Bundesjustizministers, eine Task-Force zur Bekämpfung von Hassnachrichten im Internet zu bilden. "Die einzige Task-Force, die eine öffentliche Meinungsäußerung einschränken darf, heißt Justiz." Facebook-Gründer Zuckerberg soll Kanzlerin Merkel während eines Treffens auf dem UN-Nachhaltigkeitsgipfel zugesichert haben, sein Unternehmen werde etwas gegen die Verbreitung von Hassnachrichten tun, meldet das Handelsblatt.
Hamburg/Flüchtlingsunterbringung: lto.de (Anne-Christine Herr) setzt sich mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Hamburger Sicherheits- und Ordnungsgesetzes auseinander. Die Zwangsunterbringung von Flüchtlingen in privaten Immobilien soll erleichtert werden, entgegen der Kritik aus Reihen der CDU aber nicht in Wohnungen sondern größeren Gewerbeimmobilien. Rechtsprofessor Joachim Wieland geht von der Verfassungsmäßigkeit des Entwurfs aus.
Freihandelsabkommen FTA, EU/Indien: Die Rechtsanwälte Daniel H. Sharma und Benjamin Parameswaran schreiben auf lto.de zu den Hintergründen des derzeit nicht weiter verhandelten Freihandelsabkommens zwischen der EU und Indien und den Gründen für den Verhandlungsstopp. Es sei Geduld gefragt, aber beide Seiten – und gerade auch Deutschland – hätten weiterhin ein großes Interesse an dem Abkommen.
Gruppenklagen: Anfang 2016 soll ein Referentenentwurf vorgelegt werden, der Gruppenklagen ermöglichen soll. Es könnten etwa Musterfeststellungsklagen durch Verbraucherverbände geben, in deren Anschluss Betroffene den ihnen entstandenen Schaden einklagen könnten, meldet die taz.
Arbeitsmarktöffnung: Der Schweizer Volkswirtschaftsprofessor Volker Grossmann begründet in der Montags-SZ, warum es für die heimische Wirtschaft für die Reduzierung von Asylanträgen wie auch für die Entwicklungshilfe hilfreich wäre, Immigration direkt in den Arbeitsmarkt zuzulassen. Lediglich bei Geringqualifizierten könne Verdrängung drohen, der mit Tariflöhnen begegnet werden müsse.
Justiz
EuGH – Facebook: Der Kläger im Verfahren "Schrems gegen Facebook" verfalle nicht in zu große Hoffnung aufgrund der Schlussanträge des Generalanwalts. Facebook verblieben auch ohne das "Safe Harbor"-Abkommen genügend Wege Daten in die USA zu verbringen. Für europäische Firmen könnte sich indes die Frage stellen, ob US-Clouddienste weiter genutzt werden können, was einen Boom europäischer Dienste zur Folge haben könnte, berichtet der Spiegel (Martin U. Müller).
BVerfG zu Bundeswehr und Parlamentsvorbehalt: Rechtswissenschaftlerin Paulina Starski setzt sich auf verfassungsblog.de vor dem Hintergrund bisheriger Rechtsprechung ausführlich mit dem "Libyen-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts auseinander. Die Entscheidung sei weitgehend zu begrüßen, mit Ausnahme der Ablehnung einer konstitutiven Zustimmung nach Abschluss des Einsatzes. Entgegen der Argumentation des BVerfG gehe es gerade nicht um (nachträgliche) Rechtmäßigkeitskontrolle sondern die politische Opportunität des Einsatzes, deren Einschätzung auch im Nachhinein (verbindlich) dem Parlament obliegen sollte.
BGH zu WEG: Auch die Aufnahme eines hohen, langfristigen Darlehens durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann einer ordnungsgemäßen Verwaltung entsprechen – etwa zur Finanzierung von Sanierungen. Das entschied der Bundesgerichtshof am Freitag. Umfassende Information sei jedoch erforderlich, weshalb die Klage gegen die Entscheidung der Eigentümerversammlung im konkreten Fall dennoch Erfolg hatte: sie war ohne (dokumentierte) Information über mögliche zukünftige Zuschusspflichten gefällt worden. Es berichten Samstags-FAZ (Joachim Jahn), lto.de und Tsp (Ursula Knapp).
OLG München – Deutsche Bank: Der Spiegel (Gisela Friedrichsen) verfolgt nach, wie es zu dem Prozess gegen (ehemalige) Manager der Deutschen Bank wegen Prozessbetrugs kam. Dass es gelinge die seinerzeit im Zivilprozess aufgetretenen Vorwürfe so zu beweisen, wie es für ein Strafurteil erforderlich ist, sei kaum noch zu erwarten.
OLG Oldenburg zu Nacktphotomontage: Mit Bildmanipulation einen Kopf auf nackte Körper in pornografischen Posen zu montieren und die Bilder im Internet zu verbreiten, ist eine besonders schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts und rechtfertigt ein hohes Schmerzensgeld. Das Oberlandesgericht Oldenburg bestätigte insofern das Urteil der Vorinstanz am 11. August, unter Reduktion des Schmerzensgelds von 22.000 auf 15.000 Euro. Das meldet internet-law.de (Thomas Stadler).
LG Hamburg zu verbotener Mitteilung über Gerichtsverhandlungen: Das Zitieren von Chat-Protokollen aus den Gerichtsakten im Fall Yagmur war tatbestandlich eine verbotene Mitteilung über Gerichtsverhandlungen und auch rechtswidrig. Das Landgericht Hamburg sprach die beiden Journalisten dennoch frei: weil ihnen der Justiziar den Artikel absegnete, lag ein unvermeidbarer Verbotsirrtum vor und sie handelten nicht schuldhaft. Das berichtet lto.de.
LG Düsseldorf zu Achenbach: Das Landgericht Düsseldorf hat den ehemaligen Kunsthändler Helge Achenbach erneut zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt: 1,2 Millionen Euro an den Unternehmer Bernd Viehof wegen überhöhter Rechnungen und nicht vereinbarter Provisionen. Das meldet die Montags-FAZ (Andreas Rossmann).
LG Hamburg – Totschlag an Ehefrau: Vor dem Landgericht Hamburg ist ein zweifacher Vater angeklagt, der seine Ehefrau erschlug. Nachdem er jahrelang die verbalen Schikanen ertragen hatte, ohrfeigte ihn seine Frau und er erschlug sie mit einem Hammer, der gerade da lag. Der Spiegel (Julia Jüttner) zeichnet die "Geschichte eines alltäglichen Totschlags" nach.
GenStA Frankfurt – Cum-Ex-Geschäfte: Wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung durch Cum-Ex-Geschäfte gegen elf (ehemalige) Manager und Mitarbeiter der in Frankfurt vertretenen kanadischen Maple-Bank wurden in einer Großaktion bundesweit Durchsuchungen durchgeführt. Die Samstags-FAZ (Joachim Jahn) weist darauf hin, dass der Bundesfinanzhof noch nicht entschieden hat, ob Cum-Ex-Geschäfte auch vor 2012 bereits illegal waren – seinerzeit wurde eine zuvor bestehende Gesetzeslücke geschlossen.
GBA – Peter Frank: Einstimmig hat der Bundesrat der Ernennung Peter Franks – derzeit Generalstaatsanwalt in München – zum Generalbundesanwalt zugestimmt. Am 5. Oktober soll Frank die Ernennungsurkunde vom Bundespräsidenten überreicht bekommen. Das berichten die Samstags-SZ (Heribert Prantl) und lto.de.
EuGH zu Hartz IV für Ausländer: Der Spiegel (Dietmar Hipp) fasst zwei Positionen zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs über die Befristung der Sozialhilfeleistung an Ausländer zusammen. Rechtsprofessor Frank Schorkopf hält die Entscheidung für folgerichtig, weil notwendig zur Aufrechterhaltung nationaler sozialer Sicherungssysteme. Rechtsprofessorin Constanze Janda hält es für inkonsequent arbeitssuchende Menschen, die bleiben dürfen wenn ihre Suche nicht aussichtslos ist, ohne Mittel zum Lebensunterhalt dastehen zu lassen. Das mache Bewegungsfreiheit in Europa zu einem "Recht der Wohlhabenden".
BVerfG – EZB: Die WamS (Sebastian Jost) schreibt über den Kampf deutscher Juristen gegen die Krisenpolitik der Europäischen Zentralbank. Das Bundesverfassungsgericht sei nach seinen Bedenken gegen das OMT-Programm ihre größte Hoffnung gewesen. Nun warte man wie es nach der Vorlageentscheidung des Europäischen Gerichtshofs entscheide. Eine andere Verfassungsbeschwerde gegen das Konstrukt der Bankenunion warte seit einem Jahr auf eine Entscheidung über die Annahme, vielleicht weil das Gericht sich scheue, "dieses nächste heiße Eisen überhaupt anzufassen."
"Scala-Verträge"/Bausparverträge: Die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Stuttgart zu den sogenannten Scala-Verträgen könnte nach Informationen des Handelsblatts (Elisabeth Atzler) auf Rechtsstreitigkeiten zu Bausparverträge übertragbar sein, die durch Bausparkassen gekündigt wurden. Die Bausparkassen sind dabei Darlehensnehmer und berufen sich auf § 489 des Bürgerlichen Gesetzbuches, der dem Darlehensnehmer nach zehn Jahren ein Kündigungsrecht einräumt. Das OLG hatte entschieden, dass das eine verbraucherschützende Norm sei, die nicht für Sparkassen gelte.
Recht in der Welt
IStGH – Zerstörung von Weltkulturerbe: 2012 waren im Rahmen des Rebellenkrieges in Timbuktu/Mali jahrhundertealte religiöse Stätten zerstört worden, die zum Weltkulturerbe zählten. Mali hatte den Internationalen Strafgerichtshof mit den Ermittlungen beauftragt. Nachdem nun ein mutmaßlicher Beteiligter nach Den Haag überstellt wurde, wird der IStGH zum ersten Mal wegen Kriegsverbrechen durch Zerstörung von Kulturgütern als primärem Anklagepunkt verhandeln, berichten Montags-SZ (Ronen Steinke) und taz (Kathrin Gänsler).
Schweiz – FIFA: Die Schweizer Bundesanwaltschaft ermittelt seit Freitag auch gegen Joseph Blatter. Unter anderem eine Zahlung von zwei Millionen Euro an Michel Platini sei Grundlage für den Verdacht. Platini selbst sei derzeit noch Auskunftsperson – eine Art tatverdächtiger Zeuge nach Schweizer Recht – berichtet die WamS (Tim Röhn). Die FAS (Michael Ashelm) meldet außerdem, dass Blatter nur mangels Fluchtgefahr der Untersuchungshaft entgangen sei: wegen möglicher Auslieferung durch andere Länder – etwa an die USA –, habe er seine Reisen so gut wie eingestellt.
Senegal – Hissène Habré: In Dakar/Senegal wird derzeit zum ersten Mal in einem afrikanischen Land einem afrikanischen Despoten für die Menschenrechtsverletzungen unter seinem Regime der Prozess gemacht. Der ehemalige Diktator des Tschad, Hissène Habré, steht in der Stadt vor Gericht, in welche er nach seinem Sturz 1990 mit zwölf Millionen Dollar der Nationalbank geflüchtet war. Das Sondertribunal ist von der Afrikanischen Union abgesegnet, berichtet der Spiegel (Bartholomäus Grill) in einem ausführlichen Artikel zum Prozess und den Menschen, die maßgeblich zu seiner Realisierung beitrugen.
Weltstrafrecht: Die Montags-SZ (Andreas Zielcke) setzt sich mit der Rolle der USA als "Weltpolizei" auseinander. Bei noch unterentwickeltem Weltstrafrecht und der Untätigkeit anderer Länder füllten die USA eine Lücke. Da sie dabei jedoch nach US-Recht vorgingen würden dessen Standards damit weltweit eingesetzt, etwa: Konfrontation mit dem Vorwurf ohne Offenlegung von Beweismitteln, eingeschränkte Geltung des Doppelbestrafungsverbots, horrende Bußgelder oder Schadensersatz mit Strafwirkung. "Aber wenn schon Weltpolizist, dann mit möglichst weltweit akzeptierten Rechtsprinzipien."
Schweiz – Flow-Tex: Wegen des Flow-Tex-Betrugssystems hatte Manfred S. zwei Drittel seiner elfjährigen Strafe in Deutschland abgesessen, ein großer Teil der erbeuteten Gelder war jedoch nie aufgetaucht. Nun vermutet es die schweizerische Staatsanwaltschaft bei seiner Familie, die damit Kunst gekauft und diese dann wieder verkauft haben soll. Deshalb hat sie Manfred S., seine Ex-Frau, zwei weitere Familienmitglieder und einen Anwalt der Geldwäsche angeklagt, schreibt die Montags-SZ (Uwe Ritzer/Oliver Zihlmann).
VW: Die Montags-SZ (Kathrin Werner) stellt die US-Kanzlei Kirkland & Ellis vor, die VW wegen der Abgas-Manipulationen vertritt. Sie gehöre zu den "Fürchterlichen Vier", den gefürchtetsten Anwaltskanzleien des Landes. Den Auftrag, den Skandal aufzuarbeiten, erhielt die Kanzlei Jones Day, eingefädelt von deren Deutschlandchef Ansgar Rempp, berichtet das Handelsblatt (Volker Votsmeier).
Russland – Estnischer Polizist: Der estnische Polizist, der an der russisch/estnischen Grenze – nach estnischer Lesung – verschleppt und in Russland wegen Spionage zu 15 Jahren Haft verurteilt wurde, ist gegen einen ethischen Russen, der in Estland wegen Spionage zu 16 Jahren Haft verurteilt worden war ausgetauscht worden. Das meldet die Montags-FAZ (Friedrich Schmidt).
Sonstiges
Doppelamt – Weise: Der Chef der Bundesagentur für Arbeit Frank-Jürgen Weise wird nun doch nicht zusätzlich Chef des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Den Job soll er trotzdem machen, beamtenrechtlicher Amtschef ist nun der Vizepräsident. Das Sozialgesetzbuch verbietet den Vorstandmitgliedern ein "anderes besoldetes Amt" auszuüben, was aber unbezahlte Tätigkeiten nicht ausschließt. Ein gleichlautendes Verbot enthält das Grundgesetz für Regierungsmitglieder und selbst Verfassungsrechtler wissen nicht wirklich, was die Regelung soll, berichtet die FAS (Ralph Bollmann) und fragt wie Weise ohne Weisungsbefugnis eine Behörde leiten soll. Er erhielt die Genehmigung "Gremien öffentlicher Einrichtungen zuzugehören", seine genaue Position bleibe offen. Es könne kaum mehr als eine Beratungsposition sein, meint Staatsrechtler Ullrich Battis.
Leistungsschutzrecht: Die zuständige Schiedsstelle hat im Streit zwischen Google und der VG Media um das Leistungsschutzrecht Einigungsvorschläge unterbreitet, wie das Deutsche Patent und Markenamt mitteilte. Grundsätzlich sei das Leistungsschutzrecht auf Suchmaschinen anzuwenden, die verlangte Vergütung sei jedoch zu hoch und noch unklar, ab wie vielen Worten in der Suchergebnisanzeige die Textwiedergabe kostenpflichtig wird – vorgeschlagene Grenze sind sieben Worte, berichten die Samstags-FAZ (Michael Hanfeld) und internet-law.de (Thomas Stadler).
Anwälte gegen GDV: Zwei Kanzleien gehen mit einer Beschwerde beim Bundeskartellamt gegen den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vor. Der GDV hatte in einem Rundschreiben an die Rechtsschutzversicherer angegeben, der Streitwert bei Widerruf von Baugeld-Verträgen sei nach der Zinsdifferenz zu bemessen und nicht nach dem Darlehenswert. Dass sich die Versicherer danach richten sei eine kartellrechtlich relevante Absprache, kritisieren die Anwälte laut Handelsblatt (Jens Hagen).
Compliance: Compliance-Systeme sollen systematische Verfehlungen verhindern, das können sie aber nicht, wenn "die Unternehmenskultur einseitig auf kurzfristige Erfolge ausgerichtet ist; wenn die Geschäftszahlen um jeden Preis stimmen müssen; wenn der Druck von oben offene Diskussionen verhindert." Dies macht die SZ (OK) als Grundproblem der immer wieder versagenden Compliance aus, mit den Beispielen Siemens, Deutsche Bank und VW.
Ausweisungspraxis gerügt: Die EU-Kommission hat die deutsche Abschiebepraxis kritisiert. Nach den ihr vorliegenden Zahlen führe Deutschland Abschiebungen bei einer zu geringen Zahl abgelehnter Asylbewerber durch. Sie hat Deutschland zu einer Stellungnahme aufgefordert und könnte gegebenenfalls ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren einleiten, berichtet die FAS (Thomas Gutschker/Peter Carstens).
Steuerbegünstigung von Spenden: Das Bundesfinanzministerium hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden Vereinfachungen zur steuerlichen Berücksichtigung privater Spenden und der Verwendung von Spendengeldern steuerbegünstigter Organisationen beschlossen, wie lto.de mit weiteren Einzelheiten berichtet.
Das Letzte zum Schluss
Auferstanden: Vor 31 Jahren verschwand eine junge Frau aus Braunschweig spurlos und wurde 1989 für tot erklärt. Als nun die Polizei in Düsseldorf wegen eines Einbruchs gerufen wurde, stellte sich heraus, dass das Einbruchsopfer von heute damals kein Opfer wurde, sondern selbst geplant verschwand, keine Papiere erneuerte und nur einmal zum Arzt ging. Ein Meldevergehen habe sie begangen aber strafrechtlich sei der Frau nichts vorzuwerfen, berichten Samstags-FAZ (Reiner Burger) und spiegel.de.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/krü
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 26. – 28. September 2015: Weltrecht in Stuttgart – Gruppenklagen – Kriegsverbrechen an Weltkulturerbe . In: Legal Tribune Online, 28.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17020/ (abgerufen am: 04.05.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag