Vor dem BVerfG beginnen am heutigen Dienstag die Verhandlungen über das NPD-Verbot. Außerdem in der Presseschau: Hoeneß ist frei, CETA bekommt unabhängiges Gericht und Guatemala verurteilt Vergewaltiger.
Thema des Tages
BVerfG – NPD-Verbotsverfahren: Zum Verhandlungsbeginn beim Bundesverfassungsgericht im NPD-Verbotsverfahren gibt die taz (Christian Rath) Antworten auf wichtige Fragen. Zentrale Punkte des Verfahrens sind der Prüfungsmaßstab des Gerichts und die "Staatsfreiheit" der Partei. Nachdem das letzte Verbotsverfahren 2003 scheiterte, bestätigt der Bundesrat nun, dass keine V-Leute mehr Vorstandsposten innehaben. Wie erläutert, liege darin aber gleichzeitig das Problem, dass wesentliche Informationen eher die Führungspersonen haben, so dass mit dem Abschalten der V-Leute weniger Belege für die Gefährlichkeit der Partei vorliegen könnten. Zudem weist lto.de (Pia Lorenz) darauf hin, dass ein Verbot auch an der Unbedeutsamkeit der Partei scheitern könnte – denn falls die NPD tatsächlich den EGMR anrufen sollte, müsse hierbei dargelegt werden, dass eine Verwirklichung verfassungsfeindlicher Ziele auch tatsächlich in Frage komme. Wie das Handelsblatt berichtet, äußert Bundesjustizminister Maas, auch im Falle eines Verbots der NPD bleibe der Rechtsextremismus in Deutschland gefährlich. Den Richter am Bundesverfassungsgericht Peter Müller porträtiert die FAZ (Reinhard Müller).
Im Leitartikel in der WELT meint Torsten Krauel, Karlsruhe solle ein drittes Verbotskriterium einführen – und die NPD dafür verantwortlich machen, wenn sie zu Gewalttaten ihrer Anhänger schweigt, die die Menschenwürde verletzen.
Hintergründe zu Parteiverboten in der Bundesrepublik Deutschland fasst die BerlZ (Christian Bommarius) zusammen, eine Zusammenstellung von Aktivitäten der NPD gibt spiegel.de (Christina Hebel/Benjamin Braden/Martin Jäschke).
Rechtspolitik
CETA: Im Rahmen der nachträglichen Verhandlungen über das bereits 2014 ausgehandelte Abkommen CETA hat Kanada die Reformvorschläge der EU-Kommission für einen neuen, unabhängigen Gerichtshof akzeptiert, an dem Investorenschutzklagen verhandelt werden soll. Die Vorschläge waren Ende vergangenen Jahres eigentlich für das TTIP-Abkommen zwischen der EU und den USA vorgelegt worden, nachdem die vorgesehenen Schiedsgerichte massiv kritisiert worden waren. Die Annahme der Gerichtsvereinbarung in der CETA-Überarbeitung wird nun auch als starkes Signal für TTIP gewertet, berichten die FAZ (Hendrik Kafsack) und die SZ (Alexander Mühlauer).
Lobbyisten im Bundestag: An diesem Dienstag tritt die neue Regelung über die Vergabe von Hausausweisen für den Bundestag in Kraft, nach der nur noch die Bundesverwaltung, also Parlamentspräsident Norbert Lammert (CDU), die Ausweise vergeben darf. Zuvor hatten die Fraktionen dies in einem geheimen Verfahren erledigt, weshalb viele Firmenvertreter Dauerausweise erhalten hatte. Der Tsp (Jost Müller-Neuhof) erläutert die Neuregelung und resümiert, dass in Zukunft eher weniger als mehr Transparenz herrschen wird – etwa weil Verbände weiterhin Ausweise erhielten und manche Lobbyisten nun von den Fraktionen unter der Zuordnung zu einem "Verband" bei der Bundesverwaltung gemeldet würden. Karl-Heinz Büschemann (SZ) nennt die Debatte um die Ausweise scheinheilig, da Lobbyisten zwar "unbequem" und "manchmal gefährlich" seien, aber "zur politischen Debatte" gehörten.
Privacy Shield: Angesichts der am Montag veröffentlichten Dokumente zu dem geplanten Datentransfer-Abkommen zwischen der EU und den USA bemerkt die taz (Eric Bonse), dass nach wie vor diverse Ausnahmen enthalten sind, bei denen eine Massenüberwachung der Daten zulässig sein soll, unter anderem Terrorismusabwehr und Cybersicherheit. Das Abkommen war notwendig geworden, weil der Europäische Gerichtshof den Schutz von Daten insbesondere vor staatlicher Überwachung durch die US-Behörden nicht für gesichert hielt. Svenja Bergt (taz) bezeichnet die Vorschläge als "schwach".
Sexualstrafrecht: Heide Oestreich (taz) kritisiert, dass nach den Vorkommnissen in Köln zwar eine Verschärfung des Sexualstrafrechts vielfach befürwortet worden sei, Bundesjustizminister Heiko Maas aber seinen Gesetzentwurf zur Reform nicht weiter anpasste, obgleich damit die Straflosigkeit vieler Übergriffe bestehen bleibe. Das Problem des Sexualstrafrechts sei, dass der Begriff der sexuellen Selbstbestimmung nicht konsequent ernst genommen werde. Denn eine Vergewaltigung liege nicht schon dann vor, wenn die betroffene Person den Geschlechtsverkehr ablehne, vielmehr müsse sie sich aktiv wehren oder in einer (eng definierten) schutzlosen Lage befinden.
Urheberrechtsreform: In einem Gastbeitrag in der FAZ befasst sich Verlagsleiter Andreas Rötzer mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Urheberrechts, mit dem die Rechte der Urheber gegenüber den Verwertern gestärkt werden sollen. Insbesondere für Schriftsteller in Publikumsverlagen bedeute die Novelle jedoch eine Verschlechterung, weil sie das Vertrauen zwischen Autor und Verleger störten und ein langfristiges, "symbiotisches" Verhältnis hier von großer Bedeutung sei. Die Sachlage sei zu komplex, um sie auf einfache Regeln herunterzubrechen, die für eine Vielzahl verschiedener Konstellationen gelten.
Justiz
LG Neubrandenburg – Auschwitz-Prozess: Der Prozess gegen den ehemaligen SS-Sanitäter Hubert Zafke, der aufgrund seiner Arbeit im KZ Auschwitz wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 3.681 Fällen angeklagt ist, begann am Montag mit einer Vertagung. Nach einem Notruf am Wochenende bezeichnete eine Ärztin den 95-Jährigen wegen verschiedener Krankheitssymptome, unter anderem suizidaler Absichten, als weder transport- noch verhandlungsfähig. Der Prozessbeginn hatte sich schon zuvor als schwierig gestaltet, nachdem von verschiedenen Seiten befürchtet worden war, das Gericht wolle das Verfahren am liebsten einstellen. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Nebenklage hatten in der Folge einen Befangenheitsantrag gestellt. Es berichten spiegel.de (Benjamin Schulz) und die taz (Klaus Hillenbrand).
LG Augsburg zu Uli Hoeneß:Nach genau der Hälfte seiner Gefängnisstrafe von dreieinhalb Jahren ist der frühere Präsident des FC Bayern München Uli Hoeneß aus der Haft entlassen worden. Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Augsburg hatte Hoeneß' Antrag auf vorzeitige Entlassung im Januar stattgegeben und dabei unter anderem berücksichtigt, dass er sich stets in die Gemeinschaft der Gefangenen integriert habe, meldet spiegel.de.
LG Berlin zu Facebook: Weil die Social Media-Plattform Facebook ein Gerichtsurteil aus 2012 nicht ausreichend umgesetzt hat, mit dem Urheberrechten der Nutzer Rechnung getragen werden sollte, wurde das Unternehmen durch das Landgericht Berlin zu einer Geldbuße von 100.000 Euro verurteilt. In den Allgemeinen Geschäftbedingungen hatte sich Facebook umfangreiche Rechte an Inhalten verschafft, die Nutzer auf der Plattform hochladen, meldet tagesschau.de. Die Klausel sei nach wie vor nicht ausreichend verändert worden, entschied das Gericht auf einen Antrag der Verbraucherzentrale Bundesverband.
LG Ansbach – psychisch erkrankter Todesschütze: Vor dem Landgericht Ansbach hat unter weitgehendem Öffentlichkeitsausschluss der Prozess gegen einen mutmaßlichen Amokschützen begonnen, der im Juli vergangenen Jahres zwei Menschen aus einem Auto heraus erschossen haben soll. Da er aufgrund einer paranoiden Schizophrenie wohl für nicht schuldunfähig gehalten werden wird, will die Staatsanwaltschaft seine Unterbringung in der Psychatrie bewirken. Hinterbliebe kritisieren, dass er trotz Verhaltensauffälligkeiten zwei Sportwaffen besitzen durfte, berichtet die Welt (Cathérine Simon).
VG Karlsruhe zu ehrenamtlichem Richter: Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat einen ehrenamtlichen Richter von seinem Amt entbunden, nachdem er fremdenfeindliche Inhalte über Facebook verbreitet hatte, meldet lto.de. Mit einem rassistischen Post habe er gegen das Gebot zur Achtung der Menschenwürde verstoßen. Darüber hinaus bestünden auch Zweifel an seiner Verfassungstreue, weil er sich als "Bürger des Deutschen Reichs" und "kein Personal der Firma BRD" bezeichnet habe.
LG Berlin zu dauerhafter Arbeitnehmerüberlassung: Das Landgericht Berlin hat die Klage einer dauerhaft überlassenen Zeitarbeitnehmerin abgewiesen, mit der diese Schadensersatz von der Bundesrepublik Deutschland wegen der (bewusst) nicht ordnungsgemäßen Umsetzung der Zeitarbeitsrichtlinie 2008/104/EG forderte. Konkret ging es um den Ersatz der Vergütungsnachteile, die sie gegenüber den Stammbeschäftigten des Kunden hatte. Das Gericht erkannte jedoch keinen für eine Entschädigung wegen Nichtumsetzung von EU-Recht erforderlichen offenkundigen Verstoß des Gesetzgebers, wie Rechtsanwältin Kira Falter und Rechtsanwalt Alexander Bissels auf dem Handelsblatt-Rechtsboard ausführlich erläutern.
StA Köln – Steuerhinterziehung: Die Staatsanwaltschaft Köln hat Amtshilfe von Luxemburg gewährt bekommen und die Geschäftsräume eines Unternehmens durchsucht, mit dem etwa fünfzig Briefkastenfirmen zusammenhängen sollen. Es geht um Steuerhinterziehung durch Transfers in andere Länder, unter anderem Panama; auf die Spur waren die Ermittler durch den Ankauf einer Daten-CD vor zwei Jahren gekommen. Bemerkenswert ist, dass sich die Luxemburger Behörden bislang Rechtshilfeersuchen im Zusammenhang mit Steuerverfahren verweigert hatten, berichtet die SZ (Hans Leyendecker/Klaus Ott).
Todesurteile sowjetischer Militärtribunale bis 1947: Die FAZ (Daniela Münkel) stellt das Buch "Todesurteile Sowjetischer Militärtribunale gegen Deutsche (1944–1947)" (Hrsg: Andreas Weigelt u.a.) vor. Bis 1947 ergingen 3.301 Todesurteile gegen Deutsche, überwiegend wegen Taten im Zusammenhang mit der nationalsozialistischen Diktatur; 2.542 davon seien auch vollstreckt worden. Das auf umfangreicher Forschung beruhende Buch wertet die ermittelten Fälle von Todesurteilen quantitativ und qualitativ aus, insbesondere hinsichtlich der Verurteilten, ihrer Funktion, der Haft- und der Urteilsgründe.
Thomas Fischers neues Buch: Mit dem Buch "Im Recht" stellt das HBl (Heike Anger) die "Einlassungen von Deutschlands bekanntestem Strafrichter" vor, der erst nach dem Traum vom Rockstar-Dasein und verschiedenen Nebenjobs zum Jurastudium gekommen sei. Das Buch enthält eine Auswahl Fischers Kolumnen auf zeit.de und greife auch aktuelle Themen auf.
Recht in der Welt
Schweiz – Verschärfung der Abschiebepraxis: Nachdem sich 60 Prozent der Schweizer am Sonntag gegen die "Durchsetzungsinitiative" ausgesprochen haben, wird es mit "Ausschaffungsinitiative" dennoch eine strengere Abschiebepraxis geben, wie die SZ (Charlotte Theile) erklärt. Außer in Härtefällen sollen bestimmte Delikte stets eine Abschiebung nach sich ziehen – das gelte auch für EU-Bürger. In einem seperaten Kommentar erläutert Theile in der SZ die Bedeutung des "Neins" zur "Durchsetzungsinitiative", das "im Land der direkten Demokratie eine plötzliche "Angst vor dem Totalitarismus" gezeigt habe.
Guatemala – Verurteilungen wegen Vergewaltigung: Im ersten Vergewaltigungsprozess gegen Militärs im guatemaltekischen Bürgerkrieg sind die beiden Angeklagten zu 120 und 240 Jahren Haft verurteilt worden. Im Jahr 1982 waren die Frauen einer Gemeinde vom Militär versklavt und vergewaltigt worden; geahndet wurden diese Taten bislang ebensowenig wie die tausendfachen anderen Fälle, berichtet die taz (Knut Henkel). In einem Kommentar in der taz bezeichnet Henkel das Urteil als ein Signal, für das die Frauenbewegung in Guatemala jahrelang gekämpft hat, wo sexualisierte Gewalt nach wie vor tagtäglich vorkommt.
Frankreich – Dschungel: In Frankreich haben Bauarbeiter unter Polizeischutz mit der umstrittenen Räumung des Flüchtlingslagers in Calais begonnen, in dem vielfach Menschen wohnen, die durch den Eurotunnel nach Großbritannien kommen wollen. Ein Gericht in Lille hatte den Abriss des südlichen Teil des Lagers in der vergangenen Woche für zulässig erklärt. Die Behörden sprechen von 1.000, Hilfsorganisationen von rund 3.500 betroffenen Flüchtlingen, berichtet die taz (Tobias Müller).
Pakistan – Hinrichtung: In Pakistan wurde das Todesurteil gegen Malik Mumtaz Hussain Qadri vollstreckt, wie spiegel.de meldet. Dieser war 2011 verurteilt worden, weil er als Leibwächter des Politikers Salman Taseer eingesetzt war und diesen erschossen hatte. Qadri hatte dazu erklärt, Taseer nicht vorsätzlich getötet, sondern "gemäß den Vorschriften des Islams" gehandelt zu haben. Taseer hatte sich gegen das Blasphemie-Gesetz eingesetzt, mit dem "Beleidigung der Islam" mit der Todesstrafe bedroht ist.
Vietnam – Staatskritiker in Haft: Die taz (Sven Hansen) berichtet ausführlich über den prominenten vietnamesischen Blogger Nguyen Huu Vinh, der seit nunmehr knapp zwei Jahren in Haft sitzt, ohne verurteilt worden zu sein. Der Vorwurf lautet "Missbrauch demokratischer Freiheiten" nach Artikel 258 des vietnamesischen Strafgesetzbuches. In Vietnam seien momentan 14 Blogger inhaftiert.
Japan – Fukushima: Wegen des GAU im japanischen Fukushima 2011 werden nun kurz vor Ablauf der fünfjährigen Verjährungsfrist doch noch drei Manager des AKW-Betreibers Tepco angeklagt. Es geht um Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht mit den Folgen Tod und Körperverletzung. Eine Bürgergruppe hatte jahrelang um die Anklagen gekämpft. Bislang gab es keinerlei Verfahren im Zusammenhang mit der Katastrophe, berichtet die taz (Martin Fritz).
Nordkorea – Öffentliches Geständnis Wie spiegel.de berichtet, hat der 21-jährige US-Student Otto Warmbier bei einem offenbar erzwungenen Auftritt vor Medienvertretern ein Geständnis abgelegt. Ihm wird vorgeworfen, während einer fünftägigen Nordkoreareise ein politisches Banner aus dem Mitarbeiterbereich des Yanggakdo-Hotels entwendet zu haben; seither sitzt er in Haft.
Sonstiges
Krankheitsgeschichte bei Risikolebensversicherung: Die SZ (Anne-Christin Gröger) befasst sich mit dem Umfang der Auskunftsrechte, die der Versicherer hinsichtlich der Krankenakte eines verstorbenen Versicherungskunden hat. Bei Vertragsschluss forderten die Versicherungen eine Schweigepflichtentbindung, um das Risiko abschätzen zu können – Experten rieten jedoch davon ab, diese pauschal abzugeben, damit der Versicherer nach dem Tod nicht die gesamte Akte einsehen dürfe, sondern nur die Krankheitsinformationen im Zusammenhang mit der Todesursache. Eine bereits abgegebene Erklärung könne unter Umständen widerrufen und die Entscheidung über die Einsicht auch auf die Hinterbliebenen übertragen werden.
Das Letzte zum Schluss
Kleinkind in Haft? Die gute Nachricht zuerst: Ein Sprecher des ägyptischen Innenministeriums versicherte, dass ein Dreijähriger die gegen ihn verhängte lebenslange Gefängnisstrafe nicht antreten müsse. Im Januar 2014 soll sich das Kleinkind an gewalttätigen Protesten beteiligt haben – im Alter von immerhin 16 Monaten. Ein erstes Gericht verurteilte ihn zu drei Jahren Gefängnis, ein zweites dann zu lebenslanger Haft. Erst als die Polizei den Täter ins Gefängnis bringen wollte, fiel auf, dass etwas faul sein könnte, woraufhin die Polizei eben den Vater des Jungen mitnahm und vier Monate ins Gefängnis steckte. Schließlich bat der Vater in einer Fernseh-Talkshow völlig aufgelöst um Aussetzung der Strafe für das Kind. Daraufhin teilte der zugeschaltete Minister mit, es habe sich um eine Verwechslung gehandelt, verurteilt hätte ein anderer werden sollen. Der Vorfall hat dem Ruf des vielfach kritisierten ägyptischen Justizsystems einen weiteren Knick eingehandelt, berichtet Justillon (Stefan Meier).
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/lil
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 1. März 2016: NPD-Verbotsverhandlungen starten / Hoeneß entlassen / Historisches Urteil in Guatemala . In: Legal Tribune Online, 01.03.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18646/ (abgerufen am: 29.04.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag