De Maizière will Onlinedurchsuchung und Quellen-TKÜ schnellstmöglich regeln. Außerdem in der Presseschau: Die Verfassungswidrigkeit der Kernbrennstoffsteuer war vorhersehbar und der EuGH befasst sich mit Dublin-III.
Thema des Tages
Onlinedurchsuchung, Quellen-TKÜ, Gesichtserkennung: Im Interview mit dem Tagesspiegel (Maria Fiedler/Christian Tretbar) hat sich Bundesinnenminister Thomas de Maizière dafür ausgesprochen, die Befugnisse für die Onlinedurchsuchung und die Quellen-Telekommunikationsüberwachung noch in dieser Legislaturperiode zu regeln. Er wünsche sich, dass man den Koalitionspartner nicht wie so oft in den letzten Jahren zum Jagen tragen müsse, heißt es in dem Interview. Außerdem will de Maizière Software zur Gesichtserkennung nutzen. Die Grundrechtseinschränkung sei dabei gering, da Unbeteiligte nicht erfasst würden.
Rechtspolitik
NetzDG: Kritik am Entwurf des NetzDG hat jetzt auch der Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit beim UN-Hochkommissar für Menschenrechte geäußert. Darauf weist netzpolitik.org (Alexandra Hiller) hin. Das geplante Gesetz gefährde die Menschenrechte auf Meinungsfreiheit und Privatsphäre, im Zweifel würden Internetfirmen auch legale Inhalte löschen, heißt es in einem offenen Brief an die Bundesregierung.
Parteienfinanzierung: deutschlandfunk.de (Gudula Geuther u.a.) stellt anlässlich der bevorstehenden Innenministerkonferenz die Überlegungen zur Änderung der Parteienfinanzierung dar. Das Bundesverfassungsgericht hatte im NPD-Verbotsverfahren die Möglichkeit einer Einschränkung der öffentlichen Finanzierung einer verfassungsfeindlichen Partei in den Raum gestellt.
Crowdworking: Mehr Arbeitsschutz für Selbständige fordert laut Samstags-FAZ (Dietrich Creutzburg) die IG Metall. Dabei geht es insbesondere um sogenannte Crowdworker, die sich über Internetplattformen fallweise um Aufträge bewerben. Die IG Metall fordert, den Geltungsbereich bestehender Arbeitnehmerschutzgesetze so auszudehnen, dass diese auch Crowdworker stärker erfassten. So sollten sie unter das Heimarbeitsgesetz fallen, das u.a. bestimmte Mindestarbeitsbedingungen und verbindliche Vergütungsregeln vorsieht.
Ähnlich äußert sich Bert Rürup (Hbl). Er nennt das Unternehmen Upwork aus San Francisco als Beispiel. Upwork vermittelt weltweit mehrere Millionen Freiberufler. Da Mindestlohn- und Arbeitsschutzvorschriften nicht gelten, bestünde die reale Gefahr, dass sich in den Hochlohnländern ein neues Freelancer-Prekariat entwickele. Rürup fordert vor allem Änderungen im Sozialrecht. So sollten alle nicht über berufsständische Versorgungswerke abgesicherten Selbständigen zur Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung verpflichtet werden. Außerdem müsse die fiktive Mindesteinkommensgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung deutlich gesenkt werden.
Justiz
EuGH – "Veggie Cheese": Die Montags-taz (Hanna Gersmann) weist auf eine bevorstehende Entscheidung des EuGH hin. Die Luxemburger Richter haben darüber zu befinden, ob die Begriffe "Käse", "Butter" oder "Milch" auch für vegane Produkte verwendet werden dürfen.
EuGH – Verfall von Urlaubsansprüchen: Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes Evgeni Tanchev hat am Donnerstag seine Schlussanträge im Fall King gestellt. Letzterer war im Rahmen eines selbständigen Dienstverhältnisses, das allerdings später gerichtlich als Angestelltenverhältnis qualifiziert wurde, tätig. Der EuGH hat jetzt über den Bestand etwaiger Urlaubsansprüche zu entscheiden. Rechtsanwalt Christian Oberwetter berichtet auf lto.de, dass der Generalanwalt der Auffassung sei, dass King sich auf die Arbeitszeitrichtlinie berufen könne, um eine Vergütung für nicht genommenen Urlaub zu erhalten. Voraussetzung für einen solchen Anspruch sei, dass ein Arbeitnehmer ihm zustehenden Urlaub nicht in Anspruch genommen hat, ihn jedoch genommen hätte, wenn der Arbeitgeber ihm den bezahlten Urlaub nicht verweigert hätte.
EuGH – Flüchtlingskrise: Verfassungsblog.de (Maximilian Steinbeis) setzt sich erneut mit der Flüchtlingskrise auseinander. Der EuGH befasst sich derzeit mit zwei Fällen, in denen Flüchtlinge aus Syrien beziehungsweise Afghanistan mit Verweis auf das Dublin-III-Abkommen nach Kroatien zurückgeschickt wurden.
BVerfG zur Kernbrennstoffsteuer: In der vergangenen Woche hat das Bundesverfassungsgericht einen Beschluss veröffentlicht, in dem das Kernbrennstoffsteuergesetz für verfassungswidrig erklärt wurde, weil dem Gesetzgeber die entsprechende Kompetenz zur "Steuererfindung" gefehlt habe. Im Gespräch mit dem Spiegel (Dietmar Hipp) weist Rechtsprofessor Roman Seer darauf hin, dass es bereits früh Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes gegeben habe. Insofern sei er über die jetzt geäußerte Überraschung in der Politik verwundert gewesen. Eine Beteiligung der Industrie an den Kosten der Altlasten sei allenfalls als Sonderabgabe und dann unter engen Voraussetzungen möglich.
Corinna Budras (FAS) analysiert die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Die Autorin meint, dass die Rückzahlungspflicht, die sich aus dem Beschluss ergibt, eine ungewöhnlich harsche Konsequenz sei, denn normalerweise bewahrten die Verfassungsrichter die Politik vor allzu kostspieligen Entscheidungen. Im Ergebnis zeigt sich Budras zufrieden damit, dass das Bundesverfassungsgericht gezeigt habe, "dass wenigstens einer noch daran denkt, dass es der Staat besser nicht zu toll treibt".
BVerfG – Antrag auf Beratung im Ausschuss: Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf meint auf lto.de, dass das Bundesverfassungsgericht dem Antrag der Grünen-Fraktion stattgeben und den Rechtsausschuss verpflichten muss, den Gesetzentwurf zur "Ehe für Alle" rechtzeitig vor dem Ende der Beratungen in dieser Legislaturperiode zu beraten. Der Antrag sei offensichtlich begründet, denn nach ständiger Rechtsprechung des Gerichts beinhalte das Gesetzesinitiativrecht aus Art. 76 Abs. 1 GG das subjektive Recht des initiierenden Organs auf Beratung und Beschlussfassung durch den Bundestag. Das Initiativrecht würde "erst dann voll zum Zuge gekommen, wenn das Plenum über die Vorlage beraten und – durch Annahme oder Ablehnung – Beschluss gefasst habe".
OLG München – NSU: Der Spiegel (Julia Jüttner) porträtiert André E., der im NSU-Prozess wegen Beihilfe zum versuchten Mord, zum Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, zum Raub und zur schweren Körperverletzung angeklagt ist. Er soll ein enger Vertrauter von Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos gewesen sein. Bisher schweigt er im Verfahren. Die Autorin beschreibt seinen Körper als "rassistische Litfaßsäule voller Nationalstolz und Vaterlandsliebe, voller Fremdenhass und Feindseligkeit“.
LG Paderborn – Fall "Höxter": Die Montags-SZ (Hans Holzhaider) berichtet von dem Prozess, in dem den beiden Angeklagten vorgeworfen wird, mehrere Frauen gequält und letztlich getötet zu haben. Geschildert wird u.a. die Aussage der Angeklagten, in der die Misshandlungen und Tötung der 33-jährigen Anika E. und die Beseitigung der Leiche beschrieben werden. Man erlebe nicht oft im Gerichtssaal eine Angeklagte, die derart bereitwillig, unermüdlich und bis ins letzte Detail von ihren Taten erzählt, so der Autor nach der zehntägigen Aussage.
OLG Hamburg – "Nazi-Schlampe": Das LG Hamburg hatte im Mai in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass die Äußerung des "extra3"-Moderators Christian Ehring, in der er die AfD-Politikern Alice Weidel als "Nazi-Schlampe" bezeichnete, von der Meinungsfreiheit gedeckt sei. Die gegen diese Entscheidung eingelegte Beschwerde der Politikerin wurde jetzt zurückgenommen, wie lto.de berichtet.
VerfGH Thüringen zur Gebietsreform: Das Vorschaltgesetz zur Gebietsreform, in dem unter anderem Einwohnergrößen für Städte, Gemeinden und Kreise vorgeschrieben sind, ist vom Thüringer Verfassungsgerichtshof für verfassungswidrig erklärt worden, meldet lto.de. Die CDU-Fraktion im Erfurter Landtag hatte erfolgreich einen formellen Fehler im Anhörungsverfahren des Landtages gerügt: Das Protokoll der mündlichen Anhörung der kommunalen Spitzenverbände im Juni 2016 im Innenausschuss des Landtages habe zum Zeitpunkt des Gesetzbeschlusses nicht allen Abgeordneten vorgelegen.
BAG: Kündigung wegen Illoyalität: Im Zusammenhang mit einer entsprechenden Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes befasst sich Rechtsanwältin Anja Mengel (Samstags-FAZ) mit der Frage, wann eine Kündigung ohne Abmahnung zulässig ist, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer illoyales Verhalten vorwirft, weil dieser sich unternehmensweit oder sogar öffentlich negativ geäußert hat. Im entschiedenen Fall hatte die Geschäftsführerin eines Vereins eine Rundmail an die Vereinsmitglieder gesandt, in der sie dem Vorsitzenden wegen dessen Abrechnungspraxis von Überstunden vereinsschädigendes Verhalten vorwarf. Nach Ansicht des Gerichtes war hier eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung zulässig.
Recht in der Welt
USA – Polanski-Verfahren: Laut Samstags-SZ (ausführlicher auf SZ.de, Antonie Rietschel) hat sich Samantha Geimer, die 1977 als 13-Jährige von Roman Polanski missbraucht worden war, für ein Ende des Strafverfahrens gegen den Regisseur eingesetzt.
Frankreich – Demonstrationsverbot teilweise verfassungswidrig: Nach einer Meldung der Samstags-FAZ hat der französische Conseil Constitutionnel Aufenthaltsverbote gegen Demonstranten für teilweise verfassungswidrig erklärt. Die Regierung hatte unter Verweis auf die wegen der Terrorgefahr geltenden Notstandsgesetze im vergangenen Jahr wiederholt Einzelpersonen die Teilnahme an Demonstrationen gegen die Arbeitsmarktreform untersagt. Zur Begründung heißt es, dass die Auslegung des Demonstrationsverbots zu weit gefasst gewesen sei.
Polen – Justizreform: Die Samstags-FAZ (Reinhard Veser) berichtet, dass das polnische Parlament voraussichtlich Ende Juni über die geplante Justizreform abstimmen wird. Mit der Neuregelung wird der Regierung ein direkter Einfluss auf die wichtigsten Personalentscheidungen an den Gerichten ermöglicht.
USA – Justizminister Sessions: Entgegen seiner bisherigen Absicht will US-Justizminister Jefferson Beauregard "Jeff" Sessions nun doch vor dem Geheimdienstausschuss des Senats zur Russland-Affaire aussagen, meldet die Montags-SZ (Sacha Batthyany). Angesichts der jüngsten Aussagen von James Comey sei es wichtig, erklärte Sessions, "dass ich die Gelegenheit habe, mich in der Sache zu äußern".
USA – Cosby-Verfahren: Der Focus (Lars Jensen) beleuchtet die Hintergründe des derzeit gegen den früheren Entertainer Bill Cosby laufenden Verfahrens wegen sexueller Nötigung. Die Montags-SZ (Jürgen Schmieder) betont, dass es in diesem Fall viel zu selten um die Wahrheit und viel zu oft darum gehe, dem Publikum eine glaubhafte Inszenierung zu liefern.
Vereinigtes Königreich – Wahlergebnis: Mit den Unterhauswahlen in Vereinigten Königreich setzt sich der britische Rechtsanwalt Aidan O’Neill auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) auseinander.
USA – Todesstrafe: In Alabama wurde zum zweiten Mal in diesem Jahr ein Verurteilter mit der Giftspritze hingerichtet, meldet spiegel.de (Benjamin Schulz). Robert Melson wurde vorgeworfen, 1994 drei Menschen in einem Schnellimbiss ermordet zu haben. Die Verteidiger hatten unter Hinweis auf die Gefahr von Schmerzen durch den verwendeten Giftstoff vergeblich versucht, die Hinrichtung zu verhindern.
Sonstiges
Bundesverfassungsgericht: In einer Rückschau widmet sich Wolfgang Janisch (Samstags-SZ) dem Einfluss der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes auf die Politik. Er beleuchtet dabei auch die Anfangszeiten des Gerichtes, in denen wiederum Politiker – allerdings erfolglos – versuchten, auf Karlsruhe einzuwirken.
Josef Isensee – 80 Jahre: Die Samstags-FAZ (Reinhard Müller) gratuliert dem Staatsrechtler Josef Isensee zum 80. Geburtstag. Seine pointierten Aussagen seien nie Schnellschüsse, sondern das Ergebnis einer umfassenden Bildung und einer fruchtbaren Bodenständigkeit, so Müller.
Dateneigentum: Mit der Frage, wem in Zeiten von massenhaft produzierten Daten diese Daten gehörten, befasst sich die Samstags-FAZ (Hendrik Wieduwilt). Dabei geht es nicht nur um personenbezogene Daten, sondern insbesondere um Maschinendaten, die keiner bestimmten Person zugeordnet werden können, denn gerade sie seien wirtschaftlich hoch interessant. Doch selbst innerhalb der Wirtschaft sei man sich nicht einig, beschreibt Wieduwilt die Problemlage. Den einen gehe es darum, aus den Daten verkehrsfähige Güter wie Autos, Handtaschen und Handys zu machen, andere wollten den Zugriff Dritter ausschließen.
Völkerrechtskommentar zum Angriffskrieg: Die Montags-SZ (Ronen Steinke) stellt eine neue Publikation vor, in der Völkerrechtler wie Martti Koskenniemi und William Schabas der Frage nachgehen, wann es sich bei einem militärischen Eingreifen um einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg und wann um eine legitime Form der Abwehr handelt. Der Autor prophezeit, dass sich beim nächsten großen Vorwurf einer Aggression ein internationales Gericht damit befassen wird.
Ombudsmann statt Gericht: Die Montags-SZ (Jonas Tauber) rät Versicherungskunden, die sich schlecht behandelt fühlten, zunächst zum Schlichter und nicht sofort zum Gericht zu gehen. Beschwerden bei privaten Schlichtungsstellen oder der Aufsichtsbehörde BaFin hätten den Vorteil, dass Verbrauchern neben dem Porto keine Kosten entstünden, wird Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zitiert.
DDR-Anwälte: Der Spiegel (Peter Wensierski) stellt ein neues Buch vor, das die Rolle von Verteidigern in der DDR darstellt. Dabei wird auch die Tätigkeit Gregor Gysis als Anwaltsfunktionär in Berlin beleuchtet.
Maas-Buch: Warum Politiker Bücher schreiben, fragt lto.de im Allgemeinen und angesichts des jüngsten Buches von Bundesjustizminister Heiko Maas im Besonderen. Nach Ansicht des Politikwissenschaftlers Stefan Marschall könnte in letzterem Fall der Wunsch nach inhaltlicher Positionierung eine Rolle gespielt haben. So signalisierten Politiker Kompetenz. Bücher hätten immer noch den Nimbus, dass sich jemand ganz systematisch und gründlich Gedanken gemacht habe.
Strafbarkeit beim Liken: Angesichts der Entscheidung eines Schweizer Gerichtes, mit der der Nutzer einer Social-Media-Plattform verurteilt wurde, weil er einen rechtswidrigen Inhalt gelikt hatte, erläutert Rechtsanwalt Stephan Dittl auf lto.de die entsprechende deutsche Rechtslage und damit einhergehende Probleme.
Archivwissenschaft: Die Akte und die Aktenarchivierung im Wandel der Zeit beleuchtet lto.de (Martin Rath). Er empfiehlt eine neuere Veröffentlichung der Archivschule Marburg "Moderne Aktenkunde".
Das Letzte zum Schluss
Aller guten Dinge sind drei? Um ganz besonders glaubwürdig zu wirken, hatte eine 31-jährige Pflegehelferin ihrem Chef eine Schwangerschaft nicht nur mit einem und auch nicht mit zwei, sondern gleich mit drei Kindern vorgetäuscht. 8.600 Euro Lohnzahlung hat sie sich auf diese Weise erschwindelt und musste sich dafür jetzt in Böblingen vor Gericht verantworten. Zum Drillings-Nachweis legte sie ein aus dem Internet heruntergeladenes Attest vor. Laut justillion.de hat zumindest der Arbeitgeber aus der Sache gelernt: Dort akzeptiert man nur noch Original-Atteste.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/pf
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 10. bis 12. Juni 2017: Onlinedurchsuchung und Quellen-TKÜ / Nachlese zur Kernbrennstoffsteuer / EuGH zu Dublin-III . In: Legal Tribune Online, 12.06.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23160/ (abgerufen am: 26.04.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag