Am Montag unterzeichnete Bundespräsident Joachim Gauck das neue Änderungsgesetz zum Europawahlgesetz. Danach gilt für die Europawahl im kommenden Jahr die Drei-Prozent-Hürde. Am Dienstag machte nun die Piratenpartei ein Organstreitverfahren hiergegen in Karlsruhe anhängig.
Im Jahre 2011 hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die damalige Fünf-Prozent-Hürde für das Europaparlament gekippt. Nach Ansicht des Bundesvorsitzenden der Piratenpartei, Bernd Schlömer, verstößt die neue Regelung gegen die Chancengleichheit der Parteien und gegen die Wahlrechtsgleichheit.
tko/LTO-Redaktion
Organstreitverfahren vor dem BVerfG: Piratenpartei klagt gegen Drei-Prozent-Hürde bei Europawahl . In: Legal Tribune Online, 08.10.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9758/ (abgerufen am: 02.05.2024 )
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