Gehaltsverhandlungen

Mehr Geld mit der richtigen Strategie

von Dr. Thurid KochVistenkarte

15.05.2010

Münzstapel

Die Miete muss bezahlt, der Kühlschrank gefüllt, das Auto betankt werden. Von Luft und Liebe allein lässt sich langfristig nicht leben. Eine Aufbesserung der Haushaltskasse verspricht nur eine Gehaltsverhandlung mit dem Chef. Aber worauf müssen Sie bei einem solchen Gespräch achten?

Auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten lohnt sich der Versuch, eine Gehaltsverbesserung auszuhandeln. Mit einem "Hey Boss, ich brauch’ mehr Geld" alleine werden Sie vermutlich nicht sehr erfolgreich ein Gespräch einleiten. Wichtig sind eine klare Strategie und ein sensibles Vorgehen.

Ein Gespräch über eine Gehaltserhöhung verlangt eine gute Vorbereitung. Eine höhere Bezahlung bedarf in erster Linie guter Argumente, warum diese gerechtfertigt ist. Überzeugen Sie mit dem, was Sie leisten. Haben Sie Führungsaufgaben übernommen? Arbeiten Sie in einem erweiterten Aufgabenbereich? Haben Sie ein schwieriges Projekt mit Erfolg abgeschlossen? Nicht zielführend sind hingegen private Gründe für eine höhere Gehaltsforderung wie zum Beispiel ein Hauskauf.

Fertigen Sie vor dem Gespräch eine Liste mit Ihren wichtigsten Argumenten an, um Ihre Gedanken zu ordnen.

Eigenen Marktwert kennen und Ziel festlegen

Wichtig ist, dass Sie Ihren Marktwert realistisch einschätzen. Der durchschnittliche Bruttojahresverdienst eines Rechtsvertreters oder -beraters beträgt nach einer Erhebung des statistischen Bundesamtes für das Jahr 2006 über 80.000 Euro. Nach einer kürzlich in der FAZ veröffentlichten Tabelle dagegen liegt das Durchschnittseinkommen eines Juristen bei knapp 60.000 Euro. Berufseinsteigergehälter liegen in der Regel deutlich niedriger.

Was im Einzelnen an Gehalt üblich ist, hängt aber von Branche, Art der Tätigkeit, Zusatzqualifikationen und Berufserfahrung ab. Hier helfen auch kommerziell angebotene Gehaltsanalysen bzw. Gehaltsvergleiche, zum Beispiel bei www.personalmarkt.de.

Bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis ist ein Gehaltssprung von 5 %, in begründeten Ausnahmefällen auch mal von 10% realistisch. Empfehlenswert ist es, für sich eine Maximal- und Minimalforderung festzulegen, innerhalb derer man dann auch in der Lage ist, auf den anderen zuzugehen und Kompromisse zu schließen.

Den richtigen Zeitpunkt erwischen

Den Chef zwischen zwei Meetings zu überfallen oder an einem Montagmorgen im Büro abzufangen, bevor er seinen ersten Kaffee genossen hat, ist sicherlich keine sehr gute Idee. Bitten Sie im Vorfeld um einen Termin für das Gespräch.

Den richtigen Zeitpunkt zu finden ist letztlich auch eine Frage des eigenen Einfühlungsvermögens. Ungünstig sind beispielsweise Zeiten, in den Projekte oder Großaufträge kurz vor dem Abschluss stehen. "Beobachten Sie auch die allgemeine wirtschaftliche Lage des Unternehmens und die Entwicklungen im Kollegenkreis", empfiehlt Jens Lübberstedt, Berater bei Kienbaum Management Consultants GmbH. Oft ließen sich daraus wertvolle Schlüsse ziehen, ob jetzt wirklich der richtige Zeitpunkt für eine Gehaltsverhandlung ist oder ob man sich lieber noch zurückhalten sollte.

Kommt eine Einigung im Gespräch nicht zustande, sollte man das nächste Zielvereinbarungsgespräch, was in der Regel einmal jährlich stattfindet, abwarten, rät Jens Lübberstedt. "Sinnvoll ist auch die Vereinbarung eines Zwischengespräches, in dem man mit dem Vorgesetzten erörtern kann, wo man sich als Mitarbeiter noch verbessern kann, um die vereinbarten Ziele zu erreichen", ergänzt er. Dies trage auch zur Objektivierung des Gehaltsgespräches bei, da die in den Zielvereinbarungsgesprächen getroffenen Kriterien sowohl vom Vorgesetzten als auch vom Mitarbeiter als vereinbart anerkannt würden und so auch als gute Argumente im Gehaltsgespräch dienten.

Buchempfehlung:
Die 100 wichtigsten Tipps für die erfolgreiche Gehaltsverhandlung: Für eine optimale Vorbereitung in kürzester Zeit, Jürgen Hesse/ Hans-Christian Schrader, Eichborn-Verlag 2007.

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Dr. Thurid Koch, Gehaltsverhandlungen: Mehr Geld mit der richtigen Strategie. In: Legal Tribune ONLINE, 15.05.2010, http://www.lto.de/persistent/a_id/378/ (abgerufen am 19.05.2013)

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