Vergangene Woche war viel los: Ein nackter Protest im Kölner Dom wurde nicht nur teuer für die Femen-Aktivistin, sondern bereitete so manchem Messdiener schlaflose Nächte. Außerdem wissen wir jetzt, dass ein Jurist auch erfolgreich Müsli verkaufen kann und dass Richter vielleicht zu wenig verdienen. Und ein Anwalt hat das verloren, was er wohl nie hätte bekommen dürfen: Seine Zulassung.
10. Europäische Freihandelsabkommen: Heute noch in den Medien, morgen schon vor Gericht
Seit vielen Monaten hagelt es Kritik an den Abkommen TTIP und CETA. Zum Teil ist sie berechtigt. Doch kritische Medienberichte vermischen sie mit nachweislich fehlerhaften Darstellungen. Nun werden sich EuGH und BVerfG mit der Thematik befassen. Das wird die Diskussionen versachlichen und sich vermutlich als Segen für die Abkommen erweisen, meint Jörn Griebel.
9. Nackt im Kölner Dom protestiert: AG Köln verurteilt Femen-Aktivistin zu Geldstrafe
Die Studentin, die letztes Jahr während der Weihnachtsmesse auf den Altar des Kölner Doms gesprungen war, wurde nun wegen Störung der Religionsausübung verurteilt. Das Gericht sprach von einer "kaum zu überbietenden" Störung.
8. BVerwG zu Weisungsbefugnissen: Beamte müssen sich von Privaten nichts sagen lassen
In Baden-Württemberg liegt die Bewährungs- und Gerichtshilfe seit 2007 in privater Hand, nachdem das Land die Aufgaben an eine gemeinnützige GmbH übertragen hat. Beamtete Kräfte unterliegen aber grundsätzlich nicht deren Weisungen, entschied jetzt das BVerwG.
7. Henker zur Todesstrafe: Der Saisonarbeiter
Johann Reichhart war nicht irgendein Henker, sondern der aktivste der Geschichte. Über 3.000 Menschen starben durch seine Hand, darunter die Geschwister Scholl. 1964, lange nach seiner aktiven Zeit, gestand er in der Neuen Illustrierten: "Ich tät's nie wieder." Roland Ernst erinnert angesichts der wachsenden Befürwortung der Todesstrafe an die schaurige Geschichte ihres eifrigsten Vollstreckers.
6. BGH zu Schwiegerelternschenkungen: Großzügige Frist bei Grundstücken
Eltern lassen ihren Kindern und deren Ehepartnern bisweilen kostspielige Geschenke zukommen. Geht die Ehe später in die Brüche, wollen sie die Zuwendungen vom ehemaligen Partner des eigenen Kindes häufig wieder zurück haben. Wann und vor allem wie lange das im Fall eines Grundstücks möglich ist, hat der BGH am Donnerstag entschieden.
5. mymuesli-Gründer im Interview: "Jura? Das können andere besser."
Als Max Wittrock sein Jurastudium begann, hatte er eigentlich vor, Journalist zu werden. Stattdessen machte er sich nach dem Examen mit dem Projekt "mymuesli" selbständig. Sieben Jahre später gilt das mit dem Deutschen Gründerpreis ausgezeichnete Unternehmen als Vorzeigebeispiel für erfolgreiche Start-Ups – und für die alte Weisheit, dass man mit Jura eigentlich alles machen kann.
4. Verbotene Kennzeichen: HJ, KZ & Co
Das Auto ist bekanntlich des Deutschen (Mannes) liebstes Kind: Ausdruck seines Stils und seiner Individualität. Das soll auch für das Kennzeichen gelten. Aber was, wenn dem Halter eine Zahlen- und Buchstabenkombination mit rechter Symbolik oder sonstige Geschmacklosigkeiten vorschweben? Adolf Rebler über Möglichkeiten, Grenzen und Sinn von Kennzeichenverboten.
3. Jurastudium und Referendariat mit Kind: Mit dem Kinderwagen zur Klausurrückgabe
Ein dicker Bauch zeugt bei Jurastudentinnen eher von zu viel Zeit am Schreibtisch oder am Schokoautomaten als von einer baldigen Geburt. In kaum einer anderen Fachrichtung kommen so wenige Kinder während des Studiums zur Welt – was auch am strengen juristischen Prüfungsrecht liegt. Eine Übersicht über die wichtigsten Fragen für werdende Juristen, die sich dennoch für die frühe Elternschaft entscheiden.
2. BVerfG zu Besoldung von Richtern und Staatsanwälten: Zweifel an Verfassungsmäßigkeit
Das BVerfG hat am Mittwoch bezweifelt, dass Richter und Staatsanwälte in Deutschland ausreichend bezahlt werden. Das schwache Abschneiden im internationalen Vergleich fand Gerichtspräsident Voßkuhle "irritierend". Bis zum Urteil im nächsten Frühjahr suchen die Richter nun nach geeigneten Kriterien für eine angemessene Besoldung. Das Verfahren betrifft etwa 20.000 Richter und 5.000 Staatsanwälte.
1. Todesstrafe für den eigenen Mandanten gefordert: "Unerklärliche Inkompetenz"
Vernichtender kann ein Urteil kaum ausfallen: Wegen "unerklärlicher Inkompetenz" wurde einem Anwalt im US-Bundesstaat Kansas die Zulassung entzogen. Der Mann, der zu seiner eigenen Anhörung im Thomas Jefferson-Kostüm erschien, hatte zuvor in einem Mordverfahren gefordert, die Jury solle den Täter zum Tode verurteilen.
Die 10 meistgelesenen Artikel der Woche: Inkompetente Anwälte und unterbezahlte Richter . In: Legal Tribune Online, 06.12.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14032/ (abgerufen am: 27.04.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag