Was verpasst, diese Woche? Die zehn meistgelesenen LTO-Artikel geben noch einmal einen Überblick. Unter anderem mit dabei: Ein ungewöhnlicher Männer-Vorname, das Verbot des Fahrdienstes Uber, und die Geschichte eines Strafgefangenen, der zum Anwalt in eigener Sache wurde und sich nach 16 Jahren freikämpfen konnte.
10. Sparten-Gewerkschaften: "Nur noch mit den Großen streiken dürfen"
80 Fluglotsen, die einen Flughafen lahmlegen und Schäden in Millionenhöhe verursachen, sind keine Seltenheit mehr, seit das BAG die Tarifeinheit gekippt hat. Andrea Nahles bastelt an einem neuen Gesetz, auch die Abteilung Arbeitsrecht des 70. Deutschen Juristentags wird Einschränkungen der Tarifautonomie diskutieren. Gregor Thüsing wird wohl dafür stimmen.
9. Wahlstation in Lilongwe, Malawi: Into the Wild
Eigentlich war die Bewerbungsfrist für die Wahlstation beim Auswärtigen Amt schon abgelaufen, aber Karola Rosenberg versuchte es trotzdem – und landete in der Deutschen Botschaft in Malawi, einem der ärmsten Länder der Welt. Fürs Examen hat sie dort nichts gelernt, aber die Vorzüge von Supermärkten, Stromversorgung und sogar der deutschen Pünktlichkeit weiß sie seitdem sehr viel mehr zu schätzen.
8. EuGH zu Flugverspätungen: "Tatsächliche Ankunftszeit" erst bei geöffneter Türe
Wann kommt ein Flugzeug im Flughafen tatsächlich an? Sobald die Reifen den Boden berühren, oder erst wenn das Flugzeug steht und eine Türe geöffnet wird, durch die die Fluggäste aussteigen können? Diese Frage hatte der EuGH zu entscheiden und gab einem Passagier recht, der wegen der Verspätung seines Flugzeuges eine Entschädigung von der Germanwings GmbH gefordert hatte.
7. Der Fall Oury Jalloh: BGH bestätigt Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung
Der BGH hat die Verurteilung des Dessauer Polizeihauptkommissars im Fall Oury Jalloh am Donnerstag bestätigt. Das LG Magdeburg hatte den Beamten wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Entscheidung weise keine Rechtsfehler auf, heißt es. Nicht die Erwartungen der Öffentlichkeit dürften Maßstab der Entscheidungsfindung sein, erklärte der 4. Strafsenat.
6. Anwalt räumt eigenmächtig Akten in Jobcenter um: Hausverbot rechtswidrig
Ein Leipziger Rechtsanwalt hatte aufzeigen wollen, dass das Jobcenter bei dessen Umzug mehr Acht auf die vielen Akten geben müsse und darum demonstrativ Kisten durch mehrere Stockwerke getragen. Erlaubt war das zwar nicht, entschied nun das VG Leipzig. Das ausgesprochene Hausverbot durch das Jobcenter habe aber keinen Bestand. Denn so ganz unrecht habe der Jurist ja auch nicht.
5. LG Frankfurt stoppt Uber und UperPop: Bundesweites Verbot für die Taxi-Apps
Es ist die bisher größte gerichtliche Schlappe für den Taxidienst in Deutschland: Das LG Frankfurt hat bereits am vergangenen Donnerstag eine einstweilige Verfügung gegen Uber erlassen. Demnach ist der Dienst nicht mit den Regeln gegen den unlauteren Wettbewerb vereinbar. Das Verbot gilt bundesweit, Uber hat bereits anbgekündigt, es nicht zu akzeptieren.
4. VG Trier lehnt Vornamen ab: Mann darf nicht "Ivabelle" heißen
Aus persönlichen Gründen, wie es heißt, wollte sich ein Mann einen zweiten Vornamen eintragen lassen. Doch für einen weiteren Vornamen brauche es mehr, betonte das Gericht. Die Gründe des Kläger reichten den Richtern nicht.
3. Nach dem vorläufigen Verbot: Keep Calm and Uber On?
Trotz der einstweiligen Verfügung des LG Frankfurt, die Uber verbietet, über Apps Beförderungen zwischen Privaten zu vermitteln, will das Startup einfach weiter machen. Die Taxi Deutschland Servicegesellschaft will ein Zwangsgeld beantragen. Wie hoch das ausfallen könnte, wieso es eine anwaltliche Schutzschrift gibt und was die "Ignoranz" der Uber-Macher damit zu tun hat, erklärt Oliver Löffel.
2. Ex-Pornoindustrie-Vertreter: Noch darf Thomas Urmann sich "Rechtsanwalt" nennen
Der wegen Insolvenzverschleppung, Sozialkassenbetrugs und versuchten Betrugs verurteilte Regensburger Anwalt Thomas Urmann verliert mit Rechtskraft des Urteils nicht automatisch seine anwaltliche Zulassung. Um seine berufsrechtliche Stellung muss der "Redtube-Abmahn-Anwalt" noch in einem erneuten Verfahren bangen.
1. Amerikaner 16 Jahre unschuldig im Gefängnis: Freigekämpft
Eine juristische Ausbildung hat sich vielleicht für keinen Zweiten so gelohnt wie für Jabbar Collins. Begonnen hat er sie im Gefängnis, um seine eigene Unschuld zu beweisen. Über 16 Jahre später war er erfolgreich, und erhielt nun eine Entschädigung von 13 Millionen US-Dollar. Seine Geschichte ist auch eine von gewissenlosen Ermittlern und manipulierbaren Zeugen.
Die 10 meistgelesenen Artikel der Woche: 16 Jahre unschuldig im Knast, Uber-Verbot und Aktenchaos . In: Legal Tribune Online, 06.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13104/ (abgerufen am: 03.05.2024 )
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