Was verpasst, diese Woche? Die zehn meistgelesenen LTO-Artikel geben noch einmal einen Überblick. Nr. 1 bestätigt mal wieder, dass Anwälte nur ans Geld denken. Neu mit dabei: Cem Özdemirs eigene Variante der Ice-Bucket-Challenge, Edathys Niederlage vor dem BVerfG und die Frage, ob man nervende Wespen eigentlich töten darf.
10. Alternative Anbieter: Den Rechtsmarkt gegen den Strich bürsten
In den USA und Großbritannien sind alternative Anbieter von Rechtsdienstleistungen auf dem Vormarsch. Sie übernehmen das Projektmanagement oder leihen Rechtsabteilungen Juristen für einen bestimmten Zeitraum aus. Firmen wie Axiom Law schrecken auch vor M&A Deals nicht zurück. Was heißt der Trend für Kanzleien in Deutschland?
9. Studie zu Bundesliga-Fanshops: Kein Club hält alle rechtlichen Regeln ein
E-Commerce ist rechtlich schwierig und der Teufel steckt im Detail. So auch für die Bundesliga-Clubs: Laut einer Studie schafft es keiner der 36 Vereine, seinen Online-Shop rechtsfehlerfrei zu gestalten. Wer sind die Fehler-Meister und welche sind die Lieblingsfehler selbst der millionenschweren Unternehmen?
8. Özdemirs Bucket-Challenge: Legal-Ice it?
Auf einem Video seiner Ice-Bucket-Challenge war Grünen-Politiker Cem Özdemir auf einem Balkon neben einer Hanfpflanze zu sehen. Der Bundesvorsitzende sprach danach von einer Aktion im Sinne der grünen Drogenpolitik. Unabhängig davon, ob das ein gewolltes politisches Statement oder bloße Unachtsamkeit war, drohen ihm rechtliche Konsequenzen. Fürchten muss er diese aber wohl nicht wirklich.
7. Rechtsfragen im Sommer…loch: Ist die Wespe vogelfrei?
Der Sommer scheint sich zwar schon frühzeitig verabschiedet zu haben, die alljährliche Wespenplage hingegen macht Freiluftfreunden noch bis tief in den Herbst hinein zu schaffen. Einfache Lösung: Plattmachen, die Viecher. Aber darf man das überhaupt? Die Antwort ist komplizierter, als gedacht. Christoph Kehlbach und Michael Reis wagen sich an das rechtliche Wespennest.
6. Promotions-Datenbank Thesius: Nie wieder doppelte Themen?
Der Gedanke, dass ein Kollege aus Heidelberg eine Arbeit zum eigenen Thema veröffentlicht, während man selbst gerade in Hamburg sitzt und Druckfahnen Korrektur liest, kann einem Doktoranden schlaflose Nächte bereiten. Das Mainzer Startup Thesius will Promotionsstudenten künftig vor solchen Hiobsbotschaften aus dem Bibliothekskatalog bewahren.
5. Teilweise unzulässig, im Übrigen unbegründet: Edathy scheitert mit Verfassungsbeschwerde
Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy ist mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung seiner Wohnung und seines damaligen Abgeordnetenbüros gescheitert. Auf seine Immunität hat der SPD-Politiker sich erst zu spät berufen, entschied Karlsruhe am Freitag. Die Durchsuchungen seien auch nicht ohne Anfangsverdacht angeordnet worden.
4. AG München zu Lärmbelästigung durch Mieter: Wenn die Liebesschaukel quietscht
Nächtliche sexuelle Praktiken sind in der Regel von den Nachbarn zu dulden. Wenn diese allerdings mehrfach pro Woche und über Stunden hinweg nachts auf einer quietschenden Kettenschaukel vollzogen werden, ist das Maß des Zumutbaren überschritten. Das Münchener AG hat daher nun die Kündigung eines Mieters bestätigt.
3. Produktentwicklung in Anwaltskanzleien: 5 Tipps, wie Sie Mandanten langfristig binden
Unternehmen entwickeln ihre Produkte ständig weiter. Sie reagieren auf Marktentwicklungen und passen ihre Leistungen an veränderte Kundenbedürfnisse an. Anwälte versperren sich teilweise noch dieser wirtschaftlichen Denke. Dabei ist gerade der Rechtsmarkt hart umkämpft – und er gibt sehr viel her, um neue Dienstleistungen zu entwickeln.
2. Rauchverzicht per AGB? - Rauchen gefährdet Ihren Mietvertrag
Raucher haben dieser Tage kein leichtes Leben. In Lokalen dürfen sie ihrem Laster kaum noch frönen, nun rückt man ihnen auch in den eigenen vier Wänden zu Leibe. Die Kündigung des dauerqualmenden Mieters Friedhelm Adolfs sorgte landesweit für Schlagzeilen. Um solchen Streitigkeiten vorzubeugen, will eine Wohnungsgenossenschaft ihre Mieter nun gleich per Vertrag zum Rauchverzicht verpflichten.
1. Erstes Syndikus-Urteil veröffentlicht: Das BSG begründet die Spaltung der Anwaltschaft
Die Urteile, mit denen das BSG Unternehmensjuristen im April die Möglichkeit nahm, sich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen, haben die Anwaltschaft aufgerüttelt. Nun sind die ersten Gründe da. Enttäuschend, meint Martin W. Huff, die Entscheidung lasse mehr Fragen offen, als sie beantwortet. Und wie steht es um die bereits befreiten Juristen?
Die 10 meistgelesenen Artikel der Woche: Legal-Ice it, Bundesliga-Fanshops und Edathy in Karlsruhe . In: Legal Tribune Online, 30.08.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13035/ (abgerufen am: 27.04.2024 )
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