Heimliche Überwachung, Abschreckungswirkung, Konsequenzen für Beamte: Das Urteil des OVG dürfte für die AfD erst einmal nicht viel ändern. Auch was die mögliche Hochstufung angeht, droht eine lange Auseinandersetzung vor den Gerichten.
Die AfD bleibt ein Verdachtsfall. Doch was heißt das eigentlich? Hat das etwa irgendeine Bedeutung für die Debatte um ein Parteiverbot? Oder Auswirkungen auf das geplante Verfassungsschutzgutachten? Eine Einordnung.
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Die AfD darf weiterhin vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Sie sei zu Recht als Verdachtsfall eingestuft worden, bestätigte das OVG. Die Reaktionen fallen unterschiedlich aus, die Partei kündigte bereits Nichtzulassungsbeschwerde an.
Plötzlich ging es ganz schnell. Das NRW-Oberverwaltungsgericht hat mit einem Handstreich alle gestellten Beweisanträge der AfD im Streit mit dem Verfassungsschutz abgewiesen. Weiter geht es am 6. Mai.
In einem Karlsruher Stadtteil schmeißen die Kreisverbände aller Parteien eine Demokratie-Party – nur die AfD haben sie ausgeschlossen. Deshalb darf das Stadtamt auch keine Werbung für die Veranstaltung machen, so der VGH.
Ein AfD-Verbotsverfahren anhand von Zuschreibungen vermeintlicher Parteiziele ist gefährlich. Besser wäre es, auf handfeste Verbotsgründe zu warten. Das ist möglich, weil es auch Eilverfahren gibt, erklärt Christian Rath.
Während einer Bezirksversammlung in Hamburg kritisierte ein Bezirksamtsleiter die AfD scharf. Die wiederum klagte dagegen und hatte vor dem örtlichen VG Erfolg: Der Mann habe das Neutralitätsgebot im Rahmen seines Amtes nicht gewahrt.
Der ehemalige Düsseldorfer Oberbürgermeister Thomas Geisel tritt für das 'Bündnis Sahra Wagenknecht' bei der kommenden Europawahl an. Der Kanzlei Vogt Calderón von Fragstein wird er künftig nicht mehr als Partner angehören.