750 Karat und 31 Brillanten sollte der Ring für seine Ehefrau haben. Weil ihm ein Goldgeschäft aber lediglich Diamanten mit einem einfachen Brillantschliff verkaufte, darf der Käufer nun vom Vertrag zurücktreten, so das AG München.
Sind bestimmte Aspekte für seinen Kunden kaufentscheidend, darf der Makler diesen nicht aus Nachlässigkeit falsch informieren. Tut er das, verliert er seinen Lohnanspruch, beschloss das OLG Koblenz.
Wer einen Tiefgaragenstellplatz kauft, muss diesen auch in zumutbarer Weise nutzen können. Wenn der aber zu eng ist, um vorwärts einparken zu können, kann dies nach einer Entscheidung des OLG Braunschweigs einen Mangel darstellen.
Der Streit um den gepfändeten und im Internet verkauften Mops Edda hat inzwischen finanziell größere Dimensionen angenommen. Das AG Ahlen hat den Fall deswegen an das LG Münster verwiesen. Dort geht es nun auch um Amtshaftungsansprüche.
Sogenannte Abbruchjäger auf Ebay wollen keine Vertragserfüllung, sondern hoffen auf Schadensersatz. Wo dabei die Grenze zu legitimer Schnäppchenjagd verläuft, hat der BGH nun konkretisiert.
Matratzen können auch dann noch verkauft werden, wenn sie ohne Schutzfolie ausprobiert wurden. Verbrauchern steht deshalb ein Widerrufsrecht zu, entschied der BGH. Matratzen seien keine Hygieneartikel und eher mit Kleidung vergleichbar.
Das OLG Koblenz hat entschieden, dass VW einem Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz verpflichtet ist. Das Unternehmen kündigte umgehend Revision an.
Nach einem Urteil des OLG Karlsruhe müssen an drei Dieselfahrer neue Modelle ihrer jeweiligen Fahrzeuge geliefert werden. Die Lieferung neuer Autos sei für die Händler weder zu teuer noch aus sonstigen Gründen unverhältnismäßig.