Der Fachkräftemangel ist längst ein allgemeiner Mangel an Arbeitskräften. Viele Unternehmen wildern deshalb bei zunehmend bei Vertragspartnern, um ihren Personalbedarf zu decken. Ob das erlaubt ist, erklärt Stefan Lochner.
Bayerns Staatsoper durfte von ihren Beschäftigten die Vorlage von PCR-Tests verlangen, so das BAG. Eine Flötistin, die dieser Anordnung nicht nachkam, erhält daher keinen Lohn. Was aus dieser Entscheidung folgt, weiß Michael Fuhlrott.
Am heutigen Mittwoch ist der letzte Tag der Corona-ArbSchVO. Die dort einst geregelten Masken- und Abstandspflichten waren aber ohnehin zuletzt nur noch Empfehlungen. Was nun im Arbeitsalltag gilt, erklärt Michael Fuhlrott im Interview.
Fälscht man den Corona-Genesenennachweis, rechtfertigt das die fristlose Kündigung. Das entschied das ArbG Berlin im Fall eines Justizbeschäftigten. Bei gefälschten Impfnachweisen und der Verweigerung der Maske gilt dasselbe.
In Spanien liegt ein Gesetzentwurf zur Arbeitsfreistellung bei Menstruationsbeschwerden auf dem Tisch. Es wäre die erste Regelung dieser Art in Europa. Deutschland sollte sich daran ein Beispiel nehmen, findet Tatjana Volk.
Arbeitnehmerinnen mit Menstruationsbeschwerden sollen in Spanien das Recht bekommen, zu Hause zu bleiben. Der Staat übernimmt das Gehalt. Wäre eine derartiger "Sonderurlaub" auch in Deutschland denkbar? Das BMAS sieht keine Notwendigkeit.
Nimmt ein Arbeitnehmer seinen Jahresurlaub nicht im laufenden Kalenderjahr, muss der Arbeitgeber ihn über das mögliche Erlöschen informieren. Erst dann beginnt auch die Verjährungsfrist zu laufen, so der EuGH-Generalanwalt.
Orth Kluth baut die Arbeitsrechtspraxis mit einem neuen Salary Partner in Berlin aus. Lukas Stähler, der von Hyazinth wechselt, hat sich der Kanzlei zum 1. Mai angeschlossen.