Geschäftsräume mit Publikumsverkehr werden oft zur Abschreckung von Ladendieben videoüberwacht. Auch Mitarbeiter werden gefilmt. Laut BAG können die Aufnahmen von ihnen grundsätzlich vor Gericht verwertet werden, erläutert Michael Fuhlrott.Artikel lesen
Bayern hat die Reform des Polizeigesetzes dazu genutzt, den Einsatz von Drohnen zu regeln. Ein Musterbeispiel ist dabei nicht herausgekommen, meint Claudia Kornmeier.
Bundesinnenminister de Maizière hat angekündigt, das umstrittene Pilotprojekt zur automatischen Gesichtserkennung am Berliner Bahnhof Südkreuz zu verlängern. Die Zwischenbilanz sei sehr gut, nun gehe es um die Alltagstauglichkeit.
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Verstößt der Test von Gesichtserkennungssoftware gegen Datenschutzvorschriften? Die Bundesregierung weist die Vorwürfe zurück. Doch ihre Kritiker bleiben dabei: Der Test dürfe so nicht stattfinden.
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Dürfen Aufnahmen permanent im Auto installierter Kameras als Beweismittel im Zivilprozess verwertet werden? Unter Umständen ja, meint das OLG Stuttgart - weist aber gleich darauf hin, dass der BGH das durchaus anders sehen könnte.
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Am Mittwoch beschloss das Bundeskabinett in Berlin ein Gesetzespaket, welches die Sicherheit im öffentlichen Raum erhöhen soll. Dazu gehören u. a. eine verstärkte Videoüberwachung und ein Verschleierungsverbot für Beamte.
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Auf Terror und Straftaten möchte die Bundesregierung mit einer Lockerung der Anforderungen für die Videoüberwachung reagieren. Das Videoüberwachungsverbesserungsgesetz hält Florian Albrecht für unnötig und verfassungsrechtlich fragwürdig.
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