Ärztlich verschriebene Vitamine können als Krankheitskosten steuerlich geltend gemacht werden, entschied nun der BFH. Es müsse sich aber um Arzneimittel handeln.
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Der BFH sieht die von Finanzprüfern immer häufiger angewandte Methode des Zeitreihenvergleichs kritisch. Jetzt haben die Richter in München entschieden, unter welchen Voraussetzungen sie zum Einsatz kommen darf.
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Steuerpflichtige, die im Rahmen der elektronischen Steuererklärung ihren Verlustbetrag versehentlich nicht ins entsprechende Feld eingeben, dürfen diesen auch noch nachträglich angeben. Das entschied der BFH.
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