Keine Projektion auf das Gebäude der russischen Botschaft in Berlin: Die Beeinträchtigung der Würde der diplomatischen Mission wiege schwerer als die der Meinungsfreiheit der Demonstrierenden, so das VG Berlin.
Im "Beewashing"-Streit erleidet Jan Böhmermann eine Niederlage. Imker Rico Heinzig darf einen Honig weiter mit Böhmermanns Namen und Gesicht bewerben. Der Satiriker setzt seine Hoffnung in die Berufungsinstanz.
Im "Kampf um das Recht" können auch derbe Äußerungen durchaus zulässig sein, stellte das BVerfG zugunsten einer Anwältin fest. Deren Verfassungsbeschwerde nahm es aber trotzdem nicht zur Entscheidung an.
In einem Video hatte AfD-Politiker Florian Jäger die Novemberpogrome von 1938 der Corona-Impfkampagne gegenübergestellt. Eindeutig zu verurteilen sei er aber nicht, so das BayObLG, weil die Aussage verschiedene Interpretationen zulasse.
Wegen eines propalästinensischen Tweets möchte sich der FSV Mainz 05 von seinem Fußballspieler Anwar El Ghazi trennen. Im Gütetermin vor dem AG Mainz wurden sich die Parteien am Mittwoch aber nicht einig.
SPD-Politikerin Sawsan Chebli hatte eine Sendung von Dieter Nuhr scharf kritisiert. Was ein Facebook-Nutzer daraufhin nicht minder scharf über Chebli schrieb, ist aber nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt, so das OLG Stuttgart.
Eine Frau, die behauptete, ein Bundestagsabgeordneter nutze sein Amt aus, während seine Frau in illegalen Kinderhandel verstrickt sei, muss ins Gefängnis. Das OLG Karlsruhe bestätigte eine entsprechende Entscheidung des LG.
Der Kommentar #DubistEinMann auf X kann eine zulässige Meinungsäußerung sein, so das OLG Frankfurt. Die klagende Transfrau und Aktivistin nahm daraufhin ihren Eilantrag zurück.