Das Deutsche Patent- und Markenamt hat die Wortmarke "Black Friday" zu Unrecht vollständig gelöscht: Das Bundespatentgericht hat entschieden, dass ein Freihaltebedürfnis nur für bestimmte Bereiche bestehe.
Mehr als 20 Millionen Menschen haben die Filme der "Fack ju Göhte"-Reihe gesehen. Als Unionsmarke wurde der Titel in der EU allerdings nicht eingetragen, da das Zeichen sittenwidrig sei. Nun muss das Markenamt neu entscheiden.
Auf Instagram rechtfertigt die Umweltaktivistin ihre Markenanmeldung für "Fridays for Future" mit vielen Possessivpronomen. Dahinter könnte eine markenrechtlich durchdachte Strategie stehen, erklärt David Ziegelmayer.
Ein Produkt, auf dem "Öko Test" draufsteht, muss getestet worden sein. Ohne Lizenz dürfen nämlich selbst fast identische Produkte nicht mit dem Label beworben werden, entschied der BGH - und stärkt damit bekannte Marken.
Ein Zeichen, das auf Marihuana anspielt, darf nicht als Unionsmarke eingetragen werden. Unerheblich sei hierfür auch, dass bestimmtes Hanf gar nicht als Rauschgiftsubstanz gilt. Das entschied das EuG am Donnerstag.
Der Inhaber der Marke "Malle" kann es Veranstaltern von "Malle"-Partys untersagen, diese Bezeichnung zu nutzen, entschied das LG Düsseldorf. Dem Urteil vorausgegangen waren zahlreiche Unterlassungsbeschlüsse gegen Partyveranstalter.
Ex-Nationaltorwart Oliver Kahn und ein Hersteller von Torwarthandschuhen haben ihren Streit um Marken- und Namensrechte am Wort "T1tan" am LG München I beigelegt. Am Ende gab es sogar versöhnliche Worte.
Der Freitag ist ein Festtag für Schnäppchenjäger: Geschäfte und Online-Shops locken am Black Friday mit besonders hohen Rabatten. Dabei tobt seit Jahren ein heftiger Rechtsstreit um die Marke "Black Friday". Ein Ende ist nicht absehbar.