4,90 Euro für den Versand – das war einem Käufer auf Ebay zu viel, er hinterließ eine Bewertung: "Ware gut, Versandkosten Wucher!!". Das sei keine Schmähkritik und damit zulässig, so der BGH - auch wenn die AGB anderes sagen.
Über eine deutsche Tochtergesellschaft erwirbt die italienische Wiit Group sämtliche Anteile an der Lansol Datacenter GmbH. GSK Stockmann; Momentum sowie Noerr sind an der Transaktion beteiligt.
Die Landesanstalt für Medien NRW durfte zwei zypriotischen Porno-Portalen untersagen, ihr Angebot in Deutschland zu verbreiten. Der Jugendschutz sei vorrangig gegenüber der Dienstleistungsfreiheit der Portalbetreiber.
Wer ein Hotel auf einem Online-Portal bewerten will, muss Gast des Hotels gewesen sein. Bei anonymen Bewertungen ist die Gästeeigenschaft für das Hotel aber nur schwer nachweisbar. Der BGH sieht deshalb den Portalbetreiber in der Pflicht.
Ein Online-Casino aus Malta muss einem Glücksspieler seine Einsätze in Höhe von rund 77.000 Euro zurückzahlen. Wegen eines Verstoßes gegen den Glücksspielstaatsvertrag sei der Spielvertrag nichtig, so das LG Frankfurt.
Schneeballsysteme sind in der Finanzwelt keine Rarität. Nun steht eine niederländische Holding im Verdacht, mit Hilfe eines solchen Anlagekonstrukts Investoren betrogen zu haben. Staatsanwaltschaft und BaFin ermitteln.
Seit einem Jahr ist das Gesetz in Kraft, das auch die von vielen gefürchteten Uploadfilter ins deutsche Recht gebracht hat. Die Probleme liegen in der Praxis aber woanders, zeigt Christian-Henner Hentsch in seiner Zwischenbilanz.
"Grundrechtsbindung 2.0" – mit solchen Formulierungen wird darüber diskutiert, welche Rolle Grundrechte bei der Regulierung sozialer Medien spielen. Dr. Nicolas Harding erklärt, warum nun der EuGH einen Paradigmenwechsel einleiten müsste.