Nach der Niederlage gegen Dortmund erleidet Bayern-Chef Uli Hoeneß nun auch eine Niederlage bei der Justiz - und wird wegen Steuerhinterziehung angeklagt. Außerdem in der Presseschau: Warum eine renitente Arbeitsvermittlerin ihre Arbeit verlor, wie ein US-Militärgericht über Bradley Manning urteilte und warum ein US-Student in seiner Zelle fast verdurstete.
Anklage gegen Hoeneß: Die Staatsanwaltschaft hat gegen Uli Hoeneß, den Präsidenten von Bayern München, Anklage wegen Steuerhinterziehung erhoben. Das berichtet u.a. spiegel.de. Hoeneß' Selbstanzeige vom Januar werde nicht anerkannt, weil die Tat als bereits entdeckt gilt, mutmaßt die SZ (Hans Leyendecker). Ein Stern-Reporter habe bei Hoeneß' Bank nachgefragt und bereits die Depot-Nummer von Hoeneß gekannt.
Der de legibus-Blog (Thomas Fuchs) geht davon aus, dass der Fall, wenn die Anklage zugelassen wird, beim Landgericht München II verhandelt wird, und nicht beim Amtsgericht Miesbach. focus.de stellt bereits den mutmaßlich zuständigen Richter Rupert Heindl vor, der in der Münchener Presse als "Mister Gnadenlos" gelte und Deals im Strafverfahren grundsätzlich ablehne.
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Erhöhung der Justizgebühren: Daniela Kuhr (SZ) kommentiert im Wirtschaftsteil die Erhöhung der Anwalts-, Notar- und Gerichtsgebühren zum 1. August. "Jede Erhöhung ist für sich genommen verständlich. Und jede ist für sich genommen moderat. Das Problem ist nur, dass eben nicht jede für sich kommt, sondern alle drei gleichzeitig." Die Erhöhung der Gerichtsgebühren sei am ehesten verzichtbar, der gegenwärtige Kostendeckungsgrad von 45 Prozent sei im EU-Vergleich hoch.
Datenschutz: Der Rechtsreferendar Carlo Piltz stellt in einem FAZ-Gastbeitrag den Vorschlag der Bundesregierung vor, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte um eine Regelung zum Datenschutz zu ergänzen. Er schildert dabei die derzeitige Lage im Europa- und Völkerrecht und plädiert schließlich aus pragmatischen Gründen für "nicht bindende Empfehlungen, deren Umsetzung auf nationaler Ebene – etwa beim internationalen Datenaustausch – zu Erleichterungen führt".
Strafrecht gegen Bankmanager: Rechtsprofessor Matthias Jahn kritisiert in einem FAZ-Gastbeitrag den neuen § 54a Kreditwesengesetz, der jüngst im Trennbankengesetz eingeführt wurde. Danach müssen Bankmanager mit Gefängnis rechnen, die nicht dafür Sorge tragen, dass ihre Institute über geeignete Strategien zum Risikomanagement verfügen und dadurch dessen Bestand gefährden. Dies sei zu unbestimmt. Die zuletzt eingefügte Einschränkung, dass ein Manager nach § 54a nur strafbar sei, wenn er Anordnungen der Bankenaufsicht missachte, hält Jahn nicht für ausreichend.
Weitere Themen - Justiz
ArbG Hamburg zu Hartz-IV-Rebellin: In einem Eilverfahren scheiterte die als "Hartz-IV-Rebellin" bekannt gewordene Inge Hannemann, die gegen ihre Suspendierung als Mitarbeiterin des Hamburger Job-Centers klagte. Das Arbeitsgericht Hamburg lehnte eine einstweilige Verfügung ab. Über den Fall berichtet ausführlich die Welt (Oliver Schirg).
BVerfG zu Gartenzäunen: Das Bundesverfassungsgericht hat ein Gartenzaun-Urteil des Landgerichts Frankfurt wegen mangelnder Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung aufgehoben und den Fall zurückverwiesen. Die SZ (Wolfgang Janisch) gibt aus diesem Anlass einen Überblick über deutsche Gartenzaun-Rechtsprechung.
NSU-Prozess – die alte Dame: Am jüngsten Prozesstag vor dem Oberlandesgericht München sagten Angehörige einer alten Dame aus, die im gleichen Haus wie Beate Zschäpe gewohnt und sich am 4. November 2011 auch dort befunden hatte, als Zschäpe das Haus angezündet hatte. Zschäpe ist neben den eigentlichen NSU-Morden deshalb auch wegen versuchten Mordes angeklagt. Es berichten u.a. die FAZ (Helene Bubrowski) und zeit.de (Tom Sundermann).
AG Kassel – Kunstfreiheit: Die Welt (Marc Reichwein) und das SZ-Feuilleton (Catrin Lorch) berichten vom zweiten Tag des Prozesses gegen den Künstler Jonathan Meese am Amtsgericht Kassel. Meese ist angeklagt, weil er als Performance öffentlich den Hitler-Gruß zeigte. Die Amtsrichterin habe Beweisanträge der Verteidigung abgelehnt. Was Kunst ist, sei keine beweisfähige Tatsache, sondern eine Rechtsfrage, über die allein das Gericht entscheide. Selbst wenn der Hitler-Gruß als Kunst eingestuft werde, müssten Rechtsgüter abgewogen werden. Der Prozess wird am 14. August mit den Plädoyers fortgesetzt.
Kita-Klagen: Mit Blick auf den ab 1. August geltenden Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für Kinder zwischen ein und drei Jahren stellt lto.de (Claudia Kornmeier) spezialisierte Anwaltskanzleien sowie bereits laufende Rechtsstreitigkeiten in Mainz und Köln vor. Von deren Ausgang hänge auch ab, ob es zu einer Klagewelle komme.
Weitere Themen – Recht in der Welt
USA – Bradley Manning: Ein US-Militärgericht in Fort Meade hat den US-Gefreiten Bradley Manning, der hunderttausende geheime US-Dokumente an die Enthüllungs-Plattform Wikileaks weitergeleitet hatte, in 19 von 21 Anklagepunkten für schuldig erklärt. Manning wurde u.a. wegen Spionage, Computerbetrug und Diebstahl verurteilt. Freigesprochen wurde er vom Vorwurf der "Unterstützung des Feindes", der auch mit der Todesstrafe sanktioniert werden kann. Am Mittwoch beginnt die Beratung über das Strafmaß für Manning, das wohl noch im August verkündet werden soll, berichtet u.a. zeit.de.
UN – Rechtsschutz: Im Juwiss-Blog kritisiert Andreas Schüller, dass es gegen Entscheidungen der UN keinen gerichtlichen Rechtsschutz gebe. Er illustriert dies anhand der UN-Entscheidung zur Einschleppung von Cholera nach Haiti durch UN-Soldaten und an einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Immunität von UN-Truppen im Zusammenhang mit dem Völkermord von Srebrenica.
Sonstiges
Aufplatzende Autobahnen: Angesichts von Hitzeschäden auf deutschen Autobahnen erklärt Oberregierungsrat Adolf Rebler auf lto.de, wie die Straßenträger ihre Verkehrssicherungspflicht auszuüben hätten. Dabei müssten vielbefahrene Straßen, wie Autobahnen, täglich kontrolliert werden. Bei schwach befahrenen Straßen genüge eine wöchentliche Inspektion.
Aufsichtsräte: Die Anwältin Ulrike Friese-Dormann stellt in einem FAZ-Gastbeitrag dar, wie sich die rechtlichen Ansprüche an eine Diversifizierung und Professionalisierung von Aufsichtsräten immer mehr erhöht hätten. Dies gehe mit verstärkten Haftungsrisiken einher.
Das Letzte zum Schluss
In der Zelle vergessen: Ein US-Student wurde nach einer Drogenrazzia festgenommen, galt aber nicht als Verdächtiger und sollte wieder entlassen werden. Stattdessen vergaß ihn die US-Drogenbehörde fünf Tage lang in einer Zelle ohne Klo und Waschbecken. Erst kurz vor seinem Tod wurde er gefunden. Jetzt soll er 4,1 Millionen Dollar Schmerzensgeld erhalten, berichtet spiegel.de.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/chr
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 31. Juli 2013: Hoeneß und der Richter Gnadenlos – Bradley Manning hat nicht den Feind unterstützt – Student in der Zelle vergessen . In: Legal Tribune Online, 31.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9250/ (abgerufen am: 07.05.2024 )
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