Kitaplatz-Klagen: Et hätt noch emmer joot jejange

von Claudia Kornmeier

30.07.2013

Ab dem 1. August haben Kinder unter drei Jahren einen Anspruch auf einen Platz in einer Kita oder bei einer Tagesmutter. Anwälte führen erste Verfahren gegen Kommunen, die diesen Anspruch nicht erfüllen. Manche bezweifeln allerdings, dass es zu der vorhergesagten Klagewelle kommen wird. Bei der Stadt Köln gibt man sich gelassen: Vorbereitung auf potentielle Klagen? Das wäre doch "Kaffeesatzleserei".

Florian Gerlach hat sich Anfang 2013 die Domain kitaplatz-rechtsanspruch.net gesichert, "um mich über das Medium Internet auf dem Gebiet zu positionieren." Der Hochschullehrer und Rechtsanwalt aus Osnabrück ist bereits seit über 20 Jahren auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe tätig. Dazu zählt auch der in § 24 Abs. 2 S. 1 Sozialgesetzbuch VIII normierte Anspruch auf einen Platz bei einer Tagesmutter oder in einer Kindertagesstätte (Kita) für Kinder unter drei Jahren, der ab dem 1. August gilt.

Vor allem in Groß- und Universitätsstädten ist die Nachfrage an Kita-Plätzen vermutlich größer als das Angebot. Anfang Juli stellten das Statistische Bundesamt und das Bundesfamilienministerium Zahlen über die Kita-Plätze vor, die es derzeit in den Kommunen gibt. "Wie viele Plätze aber fehlen, können wir frühestens Ende des Jahres sagen", so eine Sprecherin der Stadt Köln. Bis dahin würden Plätze gebaut und verteilt.

Da der Rechtsanspruch einklagbar ist, eröffnet sich für Anwälte ein neues Tätigkeitsfeld. Erste Klagen sind bereits eingereicht, erste Entscheidungen von Gerichten getroffen. Dabei geht es nicht nur um den primären Anspruch auf einen Kitaplatz, sondern auch um die Qualität dieses Platzes, die Erstattung von Kosten für eine private Betreuung oder Schadensersatzansprüche wegen eines Verdienstausfalls, wenn das Kind selbst betreut werden muss.

Experte: "Viele Rechtsfragen sind noch ungeklärt"

Dass sich das Thema zu einem Dauerbrenner entwickeln wird, wie zum Beispiel die Verfahren um Hochschulzulassungen, glaubt Rechtsanwalt Gerlach allerdings nicht. "Bisher ist es nicht zu der vielbeschworenen Klagewelle gekommen." Einigen Eltern fehle das Geld, um eine qualifizierte anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Auch wenn die Verfahren gerichtskostenfrei seien, müsse man schon mit ca. 1.000 bis 1.500 Euro Rechtsanwaltskosten rechnen. Andere Eltern wiederum seien finanziell so gut aufgestellt, dass die Mehrkosten für eine private Unterbringung ihrer Kinder sie nicht wirklich zu einer Klage drängten.

Mit einem Fall aus Mainz wird sich demnächst das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) befassen müssen. In Rheinland-Pfalz gibt es bereits seit August 2010 einen gesetzlichen Anspruch für Kinder ab zwei Jahren auf einen Kitaplatz. Da die Stadt diesen Anspruch nicht erfüllte, verpflichtete das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz sie dazu, die Kosten für eine private Krippe abzüglich des Elternbeitrags für eine kommunale Betreuung zu übernehmen (Urt. v. 25.10.2012, Az. 7 A 10671/12).

Solange es aber noch keine höchstrichterlichen Entscheidungen gibt, müsse man den Mandanten auch ehrlich sagen, dass noch vieles ungeklärt ist, so Gerlach. "Vieles kann auch von der persönlichen Wertung eines Richters abhängen." Gerichtsverfahren könnten zudem lange dauern, selbst  Eilverfahren seien nicht unbedingt innerhalb kürzester Zeit abgeschlossen. Viele Eltern verfolgten daher eher die Strategie, abzuwarten, bis sie eben doch noch einen Platz für ihr Kind bekommen.

Bisher 25 Klagen in Köln

Vielleicht erwartet die Stadt Köln deshalb keine Klagewelle. Bisher habe es 25 Verfahren gegeben, teilt eine Sprecherin mit. In der Sache gehe es vor allem um die Entfernung der Kita zum Wohnort. Überhaupt, getreu dem Kölner Spruch "Et hätt noch emmer joot jejange", bereitet sich die Stadt auf potentielle Klagen oder Forderungen auf Kostenerstattung gar nicht erst vor. Man warte ab, was komme, und dann würden die Juristen das eben abarbeiten. Alles andere wäre "Kaffeesatzleserei", so die Sprecherin der Stadt.

Das sieht die Kölner Kanzlei Advogereon anders. Die Anwälte haben das Rechtsgebiet neu für sich entdeckt. Als Väter und werdende Väter seien sie auf das Thema aufmerksam geworden und betreuen mittlerweile um die 30 Fälle, erzählt Rechtsanwalt Christoph Krosch.

Er rät Eltern zur Klage. "Viele erhalten weder Ab- noch Zusage von den Kommunen. Da kann sich eine Untätigkeitsklage lohnen." Bei den  ersten Fällen hätten er und sein Kollege noch versucht, außergerichtlich aktiv zu werden. "Aber das hat nicht funktioniert." Durch Klagen seien dann tatsächlich auch Plätze zugewiesen worden.

Streit um Wohnortnähe: Sind fünf Kilometer zu viel?

Eltern, die sich an den Osnabrücker Rechtsanwalt Gerlach wenden, geht es um inhaltliche Forderungen: Ist die Kita zu weit weg von der eigenen Wohnung? Sind die Betreuungszeiten lang genug? Können sie wählen zwischen Kita und Tagesmutter?

Zu zwei dieser Fragen hat das Verwaltungsgericht (VG) Köln kürzlich in einem Eilverfahren,  das die Kanzlei Advogereon angestoßen hatte, Stellung bezogen (Beschl. v. 18.07.2013, Az. 19 L 877/13): Liegt die Kita mehr als fünf Kilometer entfernt, sei der Rechtsanspruch auf wohnortnahe Betreuung von Unterdreijährigen in der Stadt nicht erfüllt. Außerdem könnten Eltern nicht auf einen Platz bei einer Tagesmutter verwiesen werden, wenn sie für ihr Kind ausdrücklich eine Betreuung in einer Kita wünschen. Nach dem Gesetz besteht ein Recht auf eine Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.

Gegen die Entscheidung wird die Stadt Beschwerde einlegen, entscheiden muss dann das OVG Münster. "In einer Stadt wie Köln mit einem gut funktionierenden öffentlichen Nahverkehr ist eine Strecke von fünf Kilometern zur Kita durchaus zumutbar", so die Sprecherin. "Das dauert etwa eine halbe Stunde." Der Gesetzgeber habe im Übrigen festgelegt, dass eine Betreuung durch eine Tagesmutter einem Platz in einer Kita gleichsteht. Das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern stehe unter dem Vorbehalt freier Plätze. Für die Stadt Köln ist klar: "Platz ist Platz."

Rechtsanwalt Krosch glaubt, dass es auch von der Münsteraner Entscheidung über die Beschwerde abhängt, ob es zu einer Klagewelle kommen wird. "Außerdem ist am VG Köln noch ein Verfahren anhängig, in dem es um die Erstattung von Mehrkosten für eine privat organisierte Betreuung geht." Auch das werde Auswirkungen haben.

Zitiervorschlag

Claudia Kornmeier, Kitaplatz-Klagen: Et hätt noch emmer joot jejange . In: Legal Tribune Online, 30.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9246/ (abgerufen am: 18.03.2024 )

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