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Die juristische Presseschau vom 26. Mai 2017: Buch­autor Heiko Maas / Rote Karte am BVerfG / Pre­miere in Taiwan

26.05.2017

Die juristische Presseschau

Der Bundesjustizminister veröffentlicht ein Buch, Kritik lässt nicht auf sich warten. Außerdem in der Presseschau: BVerfG verhandelt zu der von Johanna Wanka erteilten Roten Karte, Verfassungsgericht Taiwans ebnet den Weg für die Homo-Ehe.

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Thema des Tages

Buchautor Heiko Maas: In seinem nun veröffentlichten Buch "Aufstehen statt Wegducken. Eine Strategie gegen Rechts" entwirft Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) Handlungsanweisungen zum Umgang mit Rechtspopulisten. Die Welt (Thorsten Jungholt) attestiert dem Werk lesenswerte Passagen, etwa in der Beschreibung des Versuchs populistischer Bewegungen, über die Prägung bestimmter Begriffe "in gesellschaftlichen Debatten kulturelle Hegemonie zu erlangen". Im Übrigen tauge das Buch "zum anstehenden Wahlkampf", es sei schließlich auch seinem erklärten Selbstverständnis nach ein politisches und kein wissenschaftliches Werk. Dem entspreche dann auch die fortwährende Pauschalisierung, beginnend beim Begriff "rechts", unter den für den Minister sowohl AfD, Pegida, Reichsbürger, die sogenannte Identitäre Bewegung und mutmaßlich auch Neoliberale sowie Kritiker der von ihm maßgeblich betriebenen Mietpreisbremse fallen würden. Vergleichbar fällt die Besprechung von Eckhard Jesse im Literatur-Teil des Hbl aus. Maas verstehe "sein Amt auch als Plattform für öffentliche Interventionen", wenn er Werte der Demokratie in Gefahr sehe, so der Politikwissenschaftler. Dabei operiere er aber "mit unscharfen Begriffen" und liefere daher "eine unscharfe Analyse der gesellschaftlichen Lage" ohne "echtes Diskussionsangebot" an Vertreter anderer Ansichten.

Rechtspolitik

Ausreisepflicht: Rechtsanwalt Marcel Keienborg stellt auf lto.de die Kritik an dem in der vergangenen Woche vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht dar. Maßnahmen wie erweiterte Mitwirkungspflichten von Asylbewerbern oder die Verlängerung der zulässigen Höchstdauer des Verbleibs in einer Aufnahmeeinrichtung setzten "konsequent" den in dieser Legislaturperiode beschrittenen Weg fort, "Probleme allein durch Verschärfungen zu Lasten der Flüchtlinge zu lösen", und schreckten hierbei auch nicht vor möglichen Verletzungen von Verfassungsrecht zurück.

NetzDG: In seiner Kolumne erkennt Jochen Bittner (zeit.de) das mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz verbundene Anliegen an, "etwas gegen die massenhaften Verletzungen von Persönlichkeitsrechten unternehmen" zu wollen. Justizminister Heiko Maas (SPD) habe jedoch in seinem Einsatz für das Gesetz die angesichts der Bedeutung der Meinungsfreiheit gebotene Neutralität im Meinungskampf nicht einmal ansatzweise beachtet. Somit sei "das eigentlich richtige Gesetz" nun "von Anfang an mit dem gänzlich falschen Geist" eines nach verfassungsrechtlichen Maßstäben unzulässigen Sonderrechts beseelt worden.

Geschäftsordnung BT: Die SZ (Robert Roßmann) skizziert Überlegungen der Großen Koalition zu einer möglichen Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages. Bei einem Einzug der AfD in das neu zu wählende Parlament würde sie nach bisherigen Gepflogenheiten auch den Alterspräsidenten stellen, dies solle verhindert werden, indem der dienstälteste Parlamentarier das Recht zur Eröffnung des Bundestages erhalte. Daneben könnte die AfD aber auch einen Anspruch auf einen Vizepräsidentenposten geltend machen. Hier gebe es  Überlegungen zur Verkleinerung des Präsidiums.

Mietpreisbremse: Nach einem Bericht der SZ (Benedikt Müller) sind Versuche der SPD, die sogenannte Mietpreisbremse noch in dieser Legislaturperiode zu verschärfen, endgültig gescheitert. Bisherige Erkenntnisse über die Wirksamkeit der vor zwei Jahren eingeführten Bestimmungen seien uneindeutig. Die Welt (Michael Fabricius) zählt drei "Konstruktionsfehler" der Mietpreisbremse auf. So wäre es etwa nötig, Vermieter zu zwingen, die Vormiete als Berechnungsgrundlage der neuen zulässigen Miete offenzulegen.

Fahrverbot: Die Präsidenten der Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs zeigten sich auf ihrer Jahrestagung am vergangenen Mittwoch aufgeschlossen gegenüber der Sanktionsmöglichkeit eines Fahrverbots auch bei Straftaten ohne Verkehrsbezug. Daneben wurde nach dem Bericht der FAZ (Alexander Haneke) gefordert, die Pressearbeit an Gerichten weiter zu professionalisieren. Über die Tagung berichtet auch lto.de.

Bauvertragsrecht: Das ab dem kommenden Jahr geltende neue Bauvertragsrecht sieht für Bauherren ein umfassendes Anordnungsrecht für Änderungen vor. Die konfliktträchtigen Änderungen stellt ein Gastbeitrag von Rechtsanwalt Friedrich-Karl Scholtissek im Immobilen-Teil der FAZ vertieft vor.

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  • Seite 1:

    Tagesthema & Rechtspolitik: Buchautor Heiko Maas, Ausreisepflicht kritisiert, Mietpreisbremse unwirksam?

  • Seite 2:

    Justiz: BVerfG zu Neutralitätsgebot, Kopftuch in Hessen, Anklage wegen Stadtarchiv

  • Seite 3:

    Welt & Weiteres: Einreiseverbot zum Obersten Gericht, Korruption in China, Homo-Ehe in Taiwan

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Die juristische Presseschau vom 26. Mai 2017: . In: Legal Tribune Online, 26.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23004 (abgerufen am: 13.04.2026 )

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