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Die juristische Presseschau vom 25. April 2012: Verwahrte entschädigt – Fishing-Opfer haftet – Timoschenko hungert

25.04.2012

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Vier ehemalige Sicherungsverwahrte erhalten eine Entschädigung für ihre rechtswidrige Inhaftierung. Das Urteil des Karlsruher Landgerichts bewegt die Gemüter der Kommentatoren. Außerdem in der Presseschau: Was ACTA für die Bürgerrechte bedeutet, wann Fishing-Opfer selbst haften, warum Timoschenko hungert – und wieso man sehr genau prüfen sollte, wem man kündigt.

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Entschädigung für Sicherungsverwahrte: Das Landgericht Karlsruhe hat vier ehemaligen Sicherungsverwahrten eine Entschädigung von insgesamt 240.000 Euro zugesprochen, berichten neben anderen SZ (Wolfgang Janisch) und taz (Christian Rath). Die vier waren jahrelang rechtswidrig in Sicherungsverwahrung gesessen, weil die bei ihrer Verurteilung geltende 10-Jahres-Höchstfrist der Sicherungsverwahrung später aufgehoben worden war.

Während die Bild-Zeitung "So viel Schmerzensgeld bekommen die Sex-Verbrecher" titelt, hält Christian Rath (taz) die Entschädigung für "völlig berechtigt" und "eher zu niedrig" – und vergleicht die Summe mit dem gerade einem Klinikarzt wegen Altersdiskriminierung zugesprochenen Schmerzensgeld. Heribert Prantl (SZ) fragt rhetorisch: "Ist das Recht?" – und kommt zu einer klaren Antwort. Denn auch Strafgefangene stünden "unter der Rechtsordnung – und nicht daneben". Torsten Krauel (Die Welt) fordert derweil "Schmerzensgeld für die Opfer Rückfälliger".

Laut lto.de rechnet nun auch das nordrhein-westfälische Justizministerium mit entsprechenden Klagen. Nach spiegel.de (Simone Utler) geht der Bund davon aus, nun seinerseits von den Ländern in Haftung genommen zu werden.

Weitere Themen – Rechtspolitik

Vorratsdatenspeicherung: Nun steht es fest: Deutschland lässt es drauf ankommen und die von der EU-Kommission gesetzte Frist zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung verstreichen. Dies hat Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger gegenüber der SZ (Heribert Prantl) bestätigt. Dem Verfahren sehe die Ministerin gelassen entgegen, da sei "jede Dramatik fehl am Platz".

Mit scharfer Kritik an der EU-Kommission hat sich einem Bericht der FR (Bettina Vestring) zufolge nun auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar in die Debatte eingebracht.

Fundatio Europeae: Die EU-Kommission will mit der Europäischen Stiftung – oder "Fundatio Europeae (FE)" – eine neue supranationale europäische Rechtsform schaffen. Mit dem Verordnungsentwurf der Kommission beschäftigt sich der Rechtsanwalt Horst Grätz auf dem Handelsblatt Rechtsboard.

ACTA-Kritik: Wie netzpolitik.org (Andre Meister) berichtet, hat der europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx erhebliche Bedenken gegen das Anti-Piraterieabkommen ACTA. Es könne "die Privatsphäre und den Datenschutz bedrohen". Das Handelsblatt (Thomas Ludwig) sieht das Abkommen damit "vor dem Aus".

Weitere Themen – Justiz

Haftbares Fishing-Opfer: Der Bundesgerichtshof hat in einem gestrigen Urteil die Haftung eines Bankkunden bejaht, der Opfer einer Fishing-Attacke geworden war. Das Gericht hielt ein Mitverschulden des Kunden für gegeben, der trotz Warnhinweises der Bank beim Einloggen zehn TAN-Nummern eingegeben hatte, berichtet die SZ (Jannis Brühl/Alina Fichter/Wolfgang Janisch).

Nach Einschätzung von Thomas Stadler auf internet-law.de ist das Urteil aber für aktuelle Fälle "nicht mehr von großer Bedeutung": Zum einen entspreche das im Fall ausgespähte iTan-Verfahren nicht mehr dem Stand der Technik. Zum anderen hafte ein Kunde seit einer Gesetzesänderung Ende Oktober 2009 nur noch bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das Pech des Bankkunden: Sein Konto war schon früher leergefischt worden.

Gebrauchte Software: Nur einen "Teilsieg" hat der Gebrauchtsoftwarehändler Usedsoft einem Bericht der FTD (Annika Graf) zufolge vor dem Europäischen Gerichtshof errungen. In einem Rechtsgutachten für den EuGH stellte der Generalanwalt nun fest, dass auch der Weiterverkauf heruntergeladener Software erlaubt sei. Kopien dürften allerdings nicht erstellt werden.

Sittensen-Tragödie: Im Nachgang zu der "Überfall-Tragödie in Sittensen", bei der ein Rentner im Dezember 2010 einen 16-jährigen Räuber auf der Flucht erschossen hatte, erhebt die Staatsanwaltschaft nach einem Bericht von spiegel.de (hut) nun doch Anklage wegen Totschlags. Sie sei zunächst von Notwehr ausgegangen; dies hätten erneute Zeugenvernehmungen auf die Beschwerde der Opferfamilie hin aber in Frage gestellt.

Methadon im Knast: Vom Kampf eines heroinabhängigen und HIV-positiven Strafgefangenen um die Fortsetzung seiner Methadon-Therapie in einem bayerischen Gefängnis berichtet die taz (Marlene Halser). Jetzt geht der Fall mit Unterstützung der bayerischen Aids-Hilfe vor Gericht.

Stalker-Outing: "Wie der BGH entscheiden würde" versucht der Informationsrechtler Niko Härting auf lto.de für das von der Hochspringerin Ariane Friedrich per Facebook vorgenommene Stalker-Outing vorherzusagen. Da wahre Tatsachenbehauptungen nur ausnahmsweise verboten seien und was "offline erlaubt ist", auch "online erst einmal legal" sei, hätte die Sportlerin vor dem Bundesgerichtshof wohl gute Karten.

zeit.de fasst dagegen die Kritik am Vorgehen Friedrichs zusammen.

Altersdiskriminierung: Ausführlich beschäftigt sich auch der Arbeitsrechtler Christian Oberwetter auf lto.de mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs zur Altersdiskriminierung. In seinen Augen haben "Unternehmen, die sachlich bleiben und auf unbedachte Äußerungen verzichten", von dem Urteil "nichts zu befürchten".

Privatauktionen: In einem Vorabbericht beschäftigt sich die FTD (Katharina Peuke) mit der für morgen erwarteten Entscheidung des Bundesfinanzhofs zu der Frage, ab wann ein Privatverkäufer bei Ebay zum Unternehmer wird – jedenfalls im steuerrechtlichen Sinne.

Vaterschaftsfeststellung: Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts München ist eine Tochter trotz ihres Zeugnisverweigerungsrechts verpflichtet, an einem Vaterschaftsfeststellungsverfahren mitzuwirken – auch wenn dieses Nachteile für ihre Mutter bedeuten kann. Die Entscheidung referiert kurz blog.beck.de (Hans-Otto Burschel).

Manager-Haftpflicht: Über einen Beschluss des Bundesgerichtshofs, der Manager künftig ohne Versicherungsschutz dastehen lassen könnte, berichtet die FTD (Friederike Krieger). Nach der Entscheidung sind Haftpflichtversicherer berechtigt, Verträge auch im Nachhinein wegen arglistiger Täuschung anzufechten, selbst wenn dies im Vertrag ausdrücklich ausgeschlossen ist.

VW-Affäre: Nach einem Bericht von spiegel.de (cte) kann die Ex-Geliebte des früheren Betriebsratschefs des Automobilkonzerns Klaus Volkert wohl mit einem Freispruch im VW-Untreueprozess rechnen. Der Vorsitzende Richter habe angedeutet, dass ihr aufgrund der bisherigen Beweisaufnahme eine Beihilfe wohl nicht nachzuweisen sei.

Weitere Themen – Recht in der Welt

US-Einwanderungspolitik: Von einem "Kräftemessen im Supreme Court" berichtet die FAZ (Matthias Rüb). Im Zentrum der heute anstehenden Anhörung stehen die strikten Einwanderungsregeln des Staates Arizona und die US-Immigrationspolitk überhaupt. Kern des Streits ist die Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Einzelstaaten.

Klagen gegen Schuldenschnitt: Wie das Handelsblatt (Gerd Höhler) berichtet, klagen tausende Griechen vor dem obersten Gerichtshof Areopag auf Entschädigung für die Abwertung griechischer Staatsanleihen. Bislang seien bereits 72 Sammelklagen von über 7.000 Klägern anhängig.

Hungerstreik: Über den Hungerstreik der inhaftierten ukrainischen Ex-Ministerpräsidentin Julija Timoschenko berichtet unter anderem die FTD (Nils Kreimeier). Sie protestiere damit gegen ihre gewaltsame Verbringung in ein Krankenhaus am vergangenen Freitag.

Konrad Schuller (FAZ) appelliert an Europa, es dürfe nicht "untätig zusehen", wie die vormalige Ministerpräsidentin "entrechtet" werde.

Taylor-Prozess: Über das Verfahren gegen den ehemaligen liberianischen Staatschef Charles Taylor vor dem UN-Sondertribunal zu Sierra Leone berichtet die FR. Die Staatsanwaltschaft halte ihn für den Hauptverantwortlichen für die Greueltaten während des Bürgerkriegs in Sierra Leone; er selbst plädiere auf nicht schuldig. Das Urteil werde in Kürze erwartet.

Das Letzte zum Schluss

Kündigung gone wrong: So schnell kann‘s gehen – und man hat seiner gesamten Belegschaft gekündigt. So geschehen der Personalabteilung der britischen Firma Aviva Investment, die versehentlich eine Kündigungs-Email an alle 1.300 Mitarbeiter versendete – und den Fehler erst eine halbe Stunde später bemerkte. Die ganze Geschichte gibt‘s bei spiegel.de (jol).

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

 

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/thd

(Hinweis für Journalisten)


Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

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Die juristische Presseschau vom 25. April 2012: . In: Legal Tribune Online, 25.04.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6068 (abgerufen am: 14.03.2026 )

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