Das Bundesinnenministerium hat den Gesetzentwurf zur Karenzzeitregelung vorgelegt. Außerdem in der Presseschau: Der EuGH wird über die deutschen Grenzkontrollen zu entscheiden haben, EnBW hat Schadensersatzklage wegen Meilerabschaltung angekündigt, ein argentinisches Gericht zu Orang-Utan-Dame Sandra und wen die Polizei von New Jersey im volltrunkenen Rauschschlaf auffand.
Thema des Tages
Gesetzentwurf zur Karenzzeit: Der Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums zur Karenzzeit liegt nun vor. Danach soll die Wartezeit zwischen einem Amt in der Bundesregierung oder als Parlamentarischer Staatssekretär und einer Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes ein Jahr, in Ausnahmefällen 18 Monate betragen. Wartezeit soll jedoch nur erforderlich sein, wenn andernfalls die "öffentlichen Interessen beeinträchtigt werden können". Dazu soll eine Art Ethik-Kommission eine Empfehlung abgeben, die Entscheidung liegt bei der Bundesregierung. Die Kabinettsabstimmung ist für Februar 2015 vorgesehen, berichtet die SZ (Robert Roßmann). Abgeordnetenwatch kritisiert, die Karenzzeit sei zu kurz bemessen und es fehle an einer gerichtlichen Überprüfbarkeit der Entscheidung.
Auch Robert Roßmann (SZ) meint, selbst 18 Monate seien zu kurz, "um das Vergolden dienstlicher Kontakte tatsächlich zu verhindern".
Rechtspolitik
Freiberufler: Georg Giersberg (FAZ) weist darauf hin, dass juristische und wirtschaftswissenschaftliche Freiberufler sich aufgrund des Umfangs ihrer Tätigkeit immer häufiger mit anderen zusammen tun müssen. Dazu passten die rechtlichen Regeln nicht mehr.
Justiz
EuGH – Deutsche Grenzkontrollen: Auf eine Anfrage der Linken wurde ein im Oktober von der EU-Kommission eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland bestätigt, berichtet die taz (Christian Rath). Die Kommission bemängelt unzureichende Beschränkung hinsichtlich Intensität und Häufigkeit der Grenzkontrolle nach Paragraf 23 Bundespolizeigesetz. Dieser erlaubt Identitätsfeststellung zur Kontrolle unerlaubter Einreise bis zu 30 Kilometern hinter der Grenze.
LG Bonn – Schadensersatzklage EnBW: EnBW hat angekündigt am heutigen Dienstag beim Landgericht Bonn wegen der 2011 angeordneten Abschaltung der Atomkraftwerke Phillipsburg und Neckarwestheim Schadensersatzklage in niedrigem dreistelligem Milionenbetrag gegen die Bundesrepublik und Baden-Württemberg einzureichen, melden unter anderem lto.de und die FAZ. Zum Jahresende droht die Verjährung der Forderungen. Anders als der bereits klagende Energiekonzern RWE war EnBW seinerzeit nicht gerichtlich gegen die Anordnung zur Abschaltung vorgegangen.
Anzeige gegen Stöcker: Wie die taz (Daniel Bax) meldet, hat unter anderem der Zentralrat der afrikanischen Gemeinde in Deutschland Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen den Görlitzer Unternehmer Winfried Stöcker gestellt. Er hatte ein in einem von ihm erworbenen leer stehenden Kaufhaus geplantes Benefizkonzert für Flüchtlinge untersagt und bei der Begründung rassistische Äußerungen getätigt.
Recht in der Welt
Argentinien – Freiheitsrechte für Menschenaffen: Zwar seien Menschenaffen nicht biologisch aber doch emotional menschlich, argumentierte die Tierschutzorganisation Afada und erreichte, dass ein argentinisches Gericht das Recht auf Haftprüfung auf die Orang-Utan-Dame Sandra anwendete, berichten SZ (Birgit Lutz), taz (Heiko Werning) und FAZ. Sandra ist laut dem Gericht keine Sache, sondern ein "Tier mit dem Rechtscharakter eines Individuums" und ihre Haltung im Zoo eine ungerechtfertigte Gefangenschaft. Sie wird in ein Schutzgebiet umgesiedelt, wenn der Zoo nicht Berufung einlegt.
Sonstiges
Privatisierte Flughafensicherheit: Nachdem es EU-Sicherheitsprüfern in jedem zweiten Versuch gelungen war Waffen oder gefährliche Gegenstände durch die Kontrolle am Frankfurter Flughafen zu schleusen, äußern sich Christian Bommarius (BerlZ) und Joachim Käppner (SZ) kritisch zur Privatisierung der Flughafensicherheit. Diese sei für schlechte Ausbildung und geringe Löhne und damit die Sicherheitslücken in diesem sensiblen Feld verantwortlich.
Unerlaubte Telefonwerbung: Auf eine kleine Anfrage erfuhr die Grünen-Politikerin Höhn, dass die Beschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung bei der Bundesnetzagentur, nach Erhöhung der Bußgeldobergrenze 2009 auf 300.000 Euro, zurückgegangen seien. Die bei den unerlaubten Anrufen geschlossenen Verträge sind jedoch wirksam. Daher fordert die Politikerin laut FAZ, dass das Erfordernis einer schriftlichen Bestätigung der geschlossenen Verträge eingeführt werde.
Urmann kein zugelassener RA mehr: Die Rechtsanwaltskammer Nürnberg hat Rechtsanwalt Tobias Röttger (infodocc.de) mitgeteilt, dass Thomas Urmann – Rechtsanwalt mit einiger Bekanntheit wegen der von ihm und seiner Kanzlei eingeleiteten Red-Tube-Abmahnverfahren – kein zugelassener Rechtsanwalt mehr ist.
Verjährung zum Jahresende: Die SZ (Berrit Gräber) weist auf die zum Jahresende anstehende Verjährung von Forderungen aus 2011 hin und erläutert, wie man mit einem gerichtlichen Mahnverfahren die Verjährung hemmen und so eventuell doch noch an sein Geld kommen kann.
Todesstrafe und Folter: Rechtsprofessor Klaus Volk kommentiert im Handelsblatt die traurige Realität der Haltung zur Todesstrafe, die junge und älterer Juristen sowie die allgemeinen Bevölkerung in Umfragen gezeigt haben, ebenso wie ihre Erkenntnisresistenz hinsichtlich des Nutzens von Folter.
ABM gegen Kriminalität: Die Welt (Stefan von Borstel) meldet die aktuelle Veröffentlichung einer Studie über ein dänisches Projekt aus dem Ende der 80er Jahre. Danach hat die Kopplung von Sozialleistungen an die Aufnahme einer Beschäftigung im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen eine deutliche Senkung der Kriminalität zur Folge.
Das Letzte zum Schluss
Was der Weihnachtsmann dazu wohl sagt? Wie spiegel.de meldet, fand die Polizei von New Jersey einen Weihnachtself volltrunken bei laufendem Motor und lauter Musik in einem Auto.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/krü
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 23. Dezember 2014: Gesetzentwurf zur Karenzzeit – Kritik an deutschen Grenzkontrollen – Freiheitsrechte für Menschenaffen . In: Legal Tribune Online, 23.12.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14198/ (abgerufen am: 19.05.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag