Vermittlungsausschuss einigte sich auf geändertes Hinweisgeberschutzgesetz. Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Ton-Dokumentation der Hauptverhandlung. BGH hält studentische Tax Law Clinic für unzulässig.
Thema des Tages
Whistleblowing: Am heutigen Donnerstag wird der Bundestag ein geändertes Hinweisgeberschutzgesetz beschließen. Nach dem Kompromiss, der am Dienstag im Vermittlungsausschuss beschlossen wurde, sind Unternehmen und Behörden nicht mehr verpflichtet, spezielle Kanäle für anonyme Meldungen einzurichten. Zudem wird die maximale Höhe der für Verstöße gegen das Gesetz angedrohten Bußgelder statt 100.000 Euro nur noch 50.000 Euro betragen. Das Hinweisgeberschutzgesetz dient der Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie, die bereits bis Dezember 2021 hätte erfolgen sollen. Es geht aber auch weit darüber hinaus, weil nicht nur die Meldung von Verstößen gegen EU-Recht unter Schutz gestellt wird, sondern auch der Hinweis auf Verstöße gegen deutsches Recht. Das Gesetz schützt Beschäftigte, wenn sie Straftaten und ähnliche Missstände melden, vor Entlassung oder anderen Nachteilen. Die Meldung kann bei einer internen Stelle des Arbeitgebers erfolgen oder extern beim Bundesamt für Justiz. Der Bundesrat wird dem geänderten Gesetz vermutlich am Freitag zustimmen. Das Gesetz könnte dann schon Mitte Juni in Kraft treten. Es berichten FAZ (Corinna Budras), taz (Christian Rath), LTO und netzpolitik.org (Tomas Rudl).
Rechtspolitik
Dokumentation der Hauptverhandlung: Das Bundeskabinett hat einen geänderten Gesetzentwurf zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung beschlossen. Darin ist die ursprünglich verpflichtende Videoaufzeichnung nur noch eine "Kann"-Vorschrift, nachdem der erste von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vorgelegte Entwurf auf massive Kritik der Richterschaft gestoßen war. Es bleibt allerdings bei der Verpflichtung, die Hauptverhandlung für Zwecke der Verfahrensbeteiligten im Ton aufzuzeichnen und die Aufzeichnung mittels Transkriptionssoftware in ein Textdokument umzuwandeln. Der Entwurf sieht außerdem den Schutz von Persönlichkeitsrechten vor. Es soll zum Beispiel möglich sein, die Stimmen der Sprechenden zu verzerren. LTO berichtet.
TV-Kameras im Gerichtssaal: LTO (Markus Sehl) thematisiert die restriktive Rechtslage zur Medienöffentlichkeit bei Gerichtsverhandlungen, nachdem in der Tagesschau unerlaubt Bilder einer Urteilsverkündung des Verwaltungsgerichts Berlin gezeigt wurden. Juniorprofessorin Anna Bernzen hält die derzeitige Rechtslage für "absurd". So dürften Kameras zwar das Eintreten der Richter:innen filmen, nicht aber das eigentlich Interessante, die Urteilsverkündung. Auch sei es nicht nachvollziehbar, weshalb die obersten Bundesgerichten das Filmen einer Urteilsverkündung erlauben können, nicht aber z.B. ein Verwaltungsgericht.
Bundespolizei/Racial Profiling: Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat einen Referentenentwurf für die Reform des Bundespolizeigesetzes vorgelegt. Danach soll die Bundespolizei neue Befugnisse bekommen, etwa zur Erhebung von Bestands- und Verkehrsdaten, zur Telekommunikationsüberwachung und zur Überwachung von Wohnräumen. Zudem ist eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamt:innen vorgesehen. Außerdem heißt es im Entwurf, die Auswahl von kontrollierten Personen anhand von ethnischen Kriterien sei "unzulässig", wenn sie "ohne sachlichen, durch den Zweck der Maßnahmen gerechtfertigten Grund" erfolgt. Racial Profiling soll auch dadurch vorgebeugt werden, dass Beamte künftig Kontrollquittungen anbieten müssen. Länder und Verbände haben nun die Möglichkeit zur Stellungnahme. Die taz (Christian Rath/Konrad Litschko) berichtet.
Cannabis: LTO (Hasso Suliak) veröffentlicht den 84-seitigen Gesetzentwurf des Gesundheitsministeriums für ein "Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis", abgekürzt "Cannabisgesetz" bzw. "CannG", und berichtet ausführlich über die Einzelheiten des Entwurfs, darunter etwa Regeln für die geplanten Anbauvereine, den Anbau zu Hause, neue Straftatbestände und Rehabilitierung. Der Gesetzentwurf ging Ende April in die Ressortabstimmung der Bundesregierung.
Bürgerräte: Stefan Kornelius (SZ) äußert sich kritisch zum Beschluss des Bundestags, einen Bürgerrat zum Thema Ernährung einzusetzen. Dieser führe letztlich zu einer Entmachtung des Parlaments, weil der Bundestag faktisch gezwungen sei, die Ergebnisse des per Los ausgewählten Gremiums zu übernehmen. Dagegen sei es Aufgabe des Bundestags, selbst die erhoffte Bürgernähe herzustellen.
Wahlrecht: Luisa Hofmeier (Welt) hält die Bestrebungen im Bundestag, die Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre zu verlängern, für richtig. Die Verlängerung der Legislaturperiode führe nämlich gerade nicht zu einem Abbau der Demokratie, sondern ermögliche es den Parlamentariern, auch große Reformen wie etwa eine Infrastrukturoffensive, die Energiewende oder eine Bildungs- und Migrationsreform nicht nur anzuschieben, sondern auch umzusetzen.
Justiz
EuG zu Lufthansa-Hilfen: Das Gericht der Europäischen Union hat entschieden, dass die EU-Kommission die Milliarden-Hilfen, mit denen die Bundesregierung die Lufthansa in der Coronapandemie gestützt hat, nicht hätte genehmigen dürfen. So habe die Kommission bei ihrer Beurteilung der Beihilfe fälschlicherweise angenommen, die Lufthansa sei nicht in der Lage, ihren Finanzbedarf vollständig am Finanzmarkt zu beschaffen. Zudem habe sie keine Anreize für eine schnelle Rückzahlung gesetzt und nicht dafür gesorgt, dass anderen Airlines – wie etwa den beiden Klägern Ryanair und Condor - keine Wettbewerbsnachteile entstehen. SZ (Jan Diesteldorf/Jens Flottau), FAZ (Werner Mussler/Timo Kotowski) und LTO (Stefan Schmidbauer) berichten.
Werner Mussler (FAZ) meint, dass der Kommission - angesichts der Häufung vergleichbarer Urteile in den vergangenen Monaten und Jahren - zu viele handwerkliche Fehler unterliefen.
BVerfG zu prozessualer Waffengleichheit: Das Bundesverfassungsgericht hat zum achten Mal seit 2020 einen Verstoß der Pressekammer des Landgerichts Berlin gegen die prozessuale Waffengleichheit beim Erlass von einstweiligen Verfügungen festgestellt. Hintergrund des Beschlusses war ein Rechtsstreit zwischen Ex-Tennisprofi Boris Becker und dem Axel-Springer-Verlag. LTO berichtet.
OVG Lüneburg - Waffenschein/Bürgermeister: Der Harsumer Bürgermeister Marcel Litfin hat beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg Berufung gegen die Entscheidung des VG Hannover eingelegt, dass er kein Recht habe, eine Pistole zu besitzen. Der Bürgermeister fühlt sich von zwei Bürgern seiner Gemeinde bedroht, das VG konnte jedoch keine konkrete Gefährdung erkennen. Die SZ (Marcel Laskus) schildert den Fall in einer Seite-3-Reportage.
LG München I – Ex-Wirecard-Chef Braun: Im Prozess vor dem Landgericht München I warf Alfred Dierlamm, der Verteidiger von Ex-Wirecard-Chef Markus Braun, den Wirtschaftsprüfern von KPMG "schwerwiegende Mängel" bei ihrer Arbeit vor. So hätten sie etwa Dokumente und Dateien nicht berücksichtigt und es versäumt, E-Mails auszuwerten. Einer von ihnen sei für den Job "offensichtlich ungeeignet" gewesen. Die SZ (Johannes Bauer) berichtet.
Recht in der Welt
Spanien – Schwangerschaftsabbruch: Das spanische Verfassungsgericht hat die Fristenregelung für Schwangerschaftsabbrüche für verfassungsmäßig erklärt - 13 Jahre, nachdem die konservative Partido Popular (PP) Beschwerde eingereicht hatte. Eine Schwangerschaft darf danach innerhalb der ersten 14 Wochen abgebrochen werden. Die Verfassungsrichter betonten in ihrem Urteil die "Freiheit und Würde" der Frau. Die Entscheidung fiel mit 7 zu 4 Richterstimmen. Die taz (Reiner Wandler) berichtet.
USA – Donald Trump/E. Jean Carroll: In vertiefenden Beiträgen berichten nun auch SZ (Christian Zaschke), FAZ (Sofia Dreisbach), Welt (Stefanie Bolzen) und spiegel.de (Marc Pitzke) über die Verurteilung des früheren US-Präsidenten Donald Trump zu fünf Millionen Dollar Schadensersatz. Wegen eines sexuellen Übergriffs gegenüber der Autorin E. Jean Carroll muss er zwei Millionen Dollar leisten, wegen der Verleumdung Carrolls weitere drei Millionen Dollar. Trump kündigte an, Berufung gegen das Urteil einzulegen.
Dorothea Hahn (taz) nennt die Verurteilung Trumps einen "gerichtlichen Erfolg der MeToo-Bewegung" und geht davon aus, dass die Entscheidung landesweit Frauen dazu ermutigen werde, ihre Angreifer vor Gericht zu bringen. Annett Meiritz (Hbl) meint, dass Trumps "Dauer-Abwehrkampf mit der Justiz" ihm langfristig auch politisch schaden werde.
USA – Donald Trump: SZ (Reymer Klüver) und spiegel.de geben einen Überblick über die gegen den früheren US-Präsidenten Donald Trump laufenden Verfahren, darunter etwa die Ermittlungen zu Trumps Rolle bei der Kapitol-Erstürmung vom 6. Januar 2021 und die Anklage im Zusammenhang mit einer Schweigegeldzahlung an die frühere Pornodarstellerin Stormy Daniels vor der Präsidentschaftswahl 2016.
USA - Tötung von Edward Bronstein: Laut spiegel.de wurde der Bundesstaat Kalifornien zur Zahlung von 24 Millionen Dollar Entschädigung an die Hinterbliebenen von Edward Bronstein verurteilt. Der Afroamerikaner Bronstein verstarb im März 2020 im Alter von 38 Jahren in Polizeigewahrsam. Sieben Verkehrspolizisten und eine Krankenschwester hatten ihn mit Gewalt festgehalten und auf den Boden geworfen, um ihm Blut abzunehmen. Ein Polizist soll auf seinem Rücken gekniet haben. Bronstein soll mehrfach "Ich kann nicht atmen" gerufen haben, bevor er starb. Im Strafverfahren gegen die Polizisten und die Frau wegen fahrlässiger Tötung steht eine Entscheidung noch aus.
USA – Handelsplattform Coinbase: Ein ehemaliger Produktmanager der auf Kryptowährungen spezialisierten Handelsplattform Coinbase wurde von einem New Yorker Gericht zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt. Der 32-jährige Ishan Wahi hatte Zugriff auf interne Informationen darüber, welche Währung als nächstes bei der Plattform gelistet werden sollte. Eine solche Aufnahme in das Coinbase-Portfolio war in der Regel mit großen Kurssprüngen verbunden. So konnte Wahi sich frühzeitig mit der neuen Währung eindecken und diese kurze Zeit später wieder mit Gewinn verkaufen. Mit insgesamt 55 Geldgeschäften soll er – zusammen mit zwei Mittätern – in zehn Monaten 1,5 Millionen Dollar verdient haben. spiegel.de (Torsten Kleinz) berichtet.
USA - George Santos: Laut SZ (Peter Burghardt) wurde der republikanische US-Abgeordnete George Santos unter anderem wegen Betrugs und Geldwäsche in 13 Punkten angeklagt und in Gewahrsam genommen. Er soll unter anderem Wahlkampfspenden für private Ausgaben zweckentfremdet und während der Coronapandemie rechtswidrig Arbeitslosenhilfe beantragt und erhalten haben. Darüber hinaus wird dem Abgeordneten zur Last gelegt, gegenüber dem Repräsentantenhaus falsche Angaben zu seinem Einkommen gemacht zu haben.
USA – Doping: Wie spiegel.de (Matthias Fiedler) schreibt, hat ein 43-jähriger Arzt aus Texas gestanden, Athleten vor den Olympischen Spielen in Tokio 2021 mit leistungssteigernden Mitteln versorgt zu haben. In den USA könnte demnach bald ein erster Fall unter dem sogenannten "Rodchenkov Act" zum Abschluss gebracht werden. Dieses seit 2020 geltende amerikanische Antidopinggesetz zielt bewusst darauf ab, nicht Sportler zu kriminalisieren, sondern über Ländergrenzen hinweg die Handlanger des Betrugs zu ermitteln.
Großbritannien – Mirror Group Newspapers: Vor dem Londoner High Court hat der Schadensersatzprozess von Prinz Harry und anderen Personen des öffentlichen Lebens gegen den Zeitungsverlag "Mirror Groups Newspapers" begonnen, der unter anderem die britische Boulevardzeitung "Daily Mirror" verlegt. Die Kläger werfen der Zeitung vor, ungesetzliche Methoden zur Informationsgewinnung angewandt zu haben, etwa die Installation von Abhörgeräten in Wohnungen, das Anzapfen von Telefonen und den Diebstahl von ärztlichen Unterlagen. Dass die Prominenten durch Journalisten und Privatdetektive bespitzelt wurden, hat der Verlag teilweise bereits eingeräumt. Das Verfahren ist auf sieben Wochen angelegt. Die FAZ (Gina Thomas) berichtet.
Juristische Ausbildung
BGH zu Tax Law Clinic: Studierende dürfen nicht unentgeltlich im Rahmen einer Tax Law Clinic im Steuerrecht beraten. Dies hat der Bundesgerichtshof bereits Ende März entschieden und die Rechtsbeschwerde des Vereins "Tax Law Clinic Hannover" (e.V. in Gründung) als unbegründet zurückgewiesen, so LTO-Karriere (Chiara Prestin/Marcel Schneider). Der BGH stellte – wie zuvor auch die Vorinstanzen – klar, dass der Satzungszweck des klagenden Vereins gegen das Verbot der "unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen" nach § 5 des Steuerberatungsgesetztes verstoße. Studierende dürften danach keinen Rat in steuerrechtlichen Fragen erteilen. Das Steuerberatungsgesetz genieße insofern auch Vorrang gegenüber dem Rechtsdienstleistungsgesetz, da es nicht nur den Rechtssuchenden, sondern darüber hinaus auch das allgemeine Steueraufkommen schütze. Dieses sei gefährdet, wenn man die Beratung durch Studierende zuließe. Der Verein kündigte an, gegen die Entscheidung Verfassungsbeschwerde einzulegen.
Sonstiges
Cum-Ex-Untersuchungsausschuss: Laut SZ (Daniel Brössler/Paul-Anton Krüger/Nicolas Richter) legt ein Kurzgutachten einer Expertin der Bundestagsverwaltung nahe, dass die Untersuchungsfragen im neuen Untersuchungsausschuss zur Steueraffäre um die Hamburger Warburg-Bank zulässig sind. Der Bundestag dürfe Vorgänge in den Ländern zwar nicht grenzenlos überprüfen, eine Kontrolle des Handelns von Landesbehörden sei aber verfassungsrechtlich auch nicht von vorneherein ausgeschlossen. Die Unionsfraktion will mit dem Ausschuss klären, ob Olaf Scholz als Hamburger Regierender Bürgermeister 2016 Einfluss auf die Steuerbehörden genommen hat, um die Warburg-Bank zu schützen. Die SPD berief sich auf verfassungsrechtliche Bedenken.
Lieferketten und Menschenrechte: Rechtsprofessor Markus Krajewski und Doktorand Shuvra Dey setzen sich auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) mit der Frage auseinander, ob und inwieweit das Lieferkettengesetz, welches multinationale Unternehmen dazu verpflichten soll, Menschenrechte entlang ihrer gesamten globalen Lieferketten zu achten, von Unternehmen, darunter etwa Amazon und IKEA, eingehalten wird.
China und der Hamburger Hafen: Der chinesische Staatskonzern Cosco darf wie vorgesehen 24,99 Prozent der Anteile am Hamburger Container-Terminal Tollerort erwerben, obwohl das Terminal inzwischen als Betreiber kritischer Infrastruktur eingestuft ist. Der entsprechende Beschluss des Bundeskabinetts aus dem vergangenen Oktober bestehe fort, erklärte Regierungssprecher Steffen Hebenstreit laut spiegel.de.
Mickey Mouse und Urheberechte: Im Feuilleton erläutert die SZ (Philipp Bovermann), dass die Disney-Figur Mickey Mouse ab kommendem Jahr gemeinfrei ist, weil das mehrfach verlängerte Copyright endet. Der Disney-Konzern versuche jedoch, Mickey Mouse als Marke zu behandeln, weil das Markenrecht nie endet.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/bo/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
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Die juristische Presseschau vom 11. Mai 2023: . In: Legal Tribune Online, 11.05.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51744 (abgerufen am: 13.12.2024 )
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