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Die juristische Presseschau vom 6. April 2017: NetzDG-Ent­wurf ver­ab­schiedet / Stö­rer­haf­tung ade / BVerfG zu Sch­mäh­kritik

06.04.2017

Die juristische Presseschau

Das Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zu "Hassrede". Außerdem in der Presseschau: Auch Gesetzentwürfe zur Störerhaftung und zur Ausweitung des Kindereheverbots wurden verabschiedet und der NSU-Prozess wirft neue Fragen auf.

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NetzDG: Das Bundeskabinett hat den Entwurf für das geplante "Gesetz zur besseren Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken" verabschiedet. Betreiber sozialer Netzwerke soll künftig bußgeldbewehrt die Pflicht treffen, "offensichtlich strafbare Inhalte" innerhalb von 24 Stunden zu löschen. Kritiker monieren unter anderem, die Meinungsfreiheit im Internet sei bedroht. SZ (Robert Rossmann), FAZ (Hendrik Wieduwilt) und taz (Carolina Schwarz) resümieren das Vorhaben. spiegel.de (Fabian Reinbold) und netzpolitik.org (Lennart Mühlenmeier) zeichnen ausführlich die Kritik nach.

"Die Entscheidung darüber, was unter den Schutz der Meinungsfreiheit fällt und was nicht, darüber, was im Netz stehen darf und was gelöscht werden muss, ist eine hoheitliche Tätigkeit", schreibt Heribert Prantl (SZ). Im Leitartikel betont Reinhard Müller (FAZ), der Staat ziehe sich nicht zurück, er bestimme weiterhin, was strafbar ist und übernehme die Strafverfolgung. Dem Vorwurf der Zensur entgegnet er, die sozialen Netzwerke sorgten dafür, dass "auf Plattformen Recht und Gesetz respektiert werden". Hendrik Wieduwilt (FAZ) widerstrebt der Grundsatz: "Im Zweifel weg damit!" Er konstatiert, eine Gesellschaft, die sich solche Regeln gebe, dürfe sich nicht mehr freiheitlich nennen.

Die SZ (Wolfgang Janisch/Ronen Steinke) beantwortet Fragen zur Strafbarkeit von "Fake News", zum Schutzumfang der Meinungsfreiheit, zum kritisierten "Ende der Anonymität im Netz" und zu den rechtlichen Konsequenzen, sollten soziale Netzwerke zu viel löschen.

Rechtspolitik

Störerhaftung: Mit dem verabschiedeten Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes will die Bundesregierung die Störerhaftung abschaffen und so mehr offene WLAN-Hotspots gewährleisten. zeit.de (Friedhelm Greis) berichtet ausführlich. Wie tagesschau.de schreibt, befürchteten Kritiker unter anderem einen "'Freibrief' für Rechtsverletzungen unter dem Deckmantel der Anonymität".

Ausweiterung des Kinderehe-Verbots: Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf gegen Kinderehen auch in bisher nicht ausgeschlossenen Altersgruppen verabschiedet. Damit soll die Ehemündigkeit grundsätzlich erst mit dem 18. Lebensjahr eintreten. Eheschließungen, bei denen die Mädchen unter 16 Jahre alt waren, sollen nach dem Gesetz nichtig sein. zeit.de (Katharina Schuler/Catharina Felke) erläutert in Frage-Antwort-Form die bisherige Rechtslage, die geplanten Regelungen, die Folgen für die Betroffenen und entsprechende Kritik. Die taz (Simone Schmollack) berichtet auch über die Folgen für Flüchtlinge und über Reaktionen auf das Vorhaben.

Ulrike Heidenreich (SZ) hält den Entwurf für "zu rigide". Sie vermisst Einzelfallprüfungen bei Eheschließungen von unter 16-Jährigen; durch die Nichtigerklärung könnten Unterhalts- und Aufenthaltsrechte verlorengehen. "So verstörend es in diesem Zusammenhang klingt: Es geht ums Kindeswohl." Simone Schmollack (taz) teilt diese Ansicht. Sie konstatiert, das Gesetz werde die Problematik um Kinderehen nicht vollständig lösen, da die wirklich kritischen Fälle den Behörden nicht bekannt würden.

Terrorabwehr: SZ (Wolfgang Janisch) und taz (Christian Rath) zeigen auf, wie sich mit dem Terror – von RAF zu Islamisten – auch die Terrorabwehr geändert habe und warnen davor, die Rechtsstaatsprinzipien zugunsten eines Präventionsstaates aufzugeben.

Übertragung von Gerichtsurteilen: Soll die Verkündung von Urteilen künftig im Fernsehen übertragen werden? Diese Frage diskutierten mehrere hundert Richter und Staatsanwälte beim Deutschen Richtertag anlässlich eines entsprechenden Gesetzentwurfs. Die BadZ (Christian Rath) präsentiert das Für und Wider – letztlich offenbarte sich ein "eher skeptisches Medienbild" der Richter.

Bayerische Präventivhaft: Nach Kritik an den bisherigen Plänen einer unbegrenzten Präventivhaft für Gefährder will die bayerische Staatsregierung nun im neuen Entwurf die richterliche Prüfungsfrist von einem Jahr auf drei Monate reduzieren. Die SZ (Ronen Steinke) betont, dass bereits die kurze Präventivhaft verfassungsrechtlich umstritten sei.

Seite 1/3
  • Seite 1:

    Tagesthema & Rechtspolitik: Regierung verabschiedet Entwurf zu NetzDG, Störerhaftung ad acta?, Ehen Jugendlicher künftig verboten

  • Seite 2:

    Justiz: BVerfG stärkt Rechtsprechung in Sachen Schmähkritik, VGH Kassel verbietet Entziehung von Geldern für NPD, BAW gegen Joachim Bauer als Sachverständigen im NSU-Prozess

  • Seite 3:

    Welt & Weiteres: "Exit vom Brexit" möglich?, U-Ausschuss zu Silvester-Übergriffen, Forschungsbericht zu Verfassungsschützer Temme und NSU-Mord

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Die juristische Presseschau vom 6. April 2017: . In: Legal Tribune Online, 06.04.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22561 (abgerufen am: 18.02.2026 )

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